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Im Auftrag des Grossen Rats übt die JuKo die Aufsicht über die Geschäftsführung der obersten Gerichte, also von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft, aus

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.407 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 30. Mai 2016

Grosser Rat

12 2016.RRGR.407 Bericht

Tätigkeitsbericht 2015 der Justizkommission

Präsident. Nun kommen wir bereits zu Traktandum 12, dem Tätigkeitsbericht der JuKo.

Monika Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Kommissionspräsidentin der JuKo. Im Auftrag des Grossen Rats übt die JuKo die Aufsicht über die Geschäftsführung der obersten Gerichte, also von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie der Generalstaatsanwaltschaft, aus. Nicht zu dieser Aufsicht gehört ausdrücklich die Würdigung der Rechtsprechung der Gerichte. Vielmehr gilt die Auf- sicht der Kontrolle, ob die Geschäftsführung der Justiz gesetzeskonform erfolgt. Gleichzeitig ist zu prüfen und sicherzustellen, dass die zuvor erwähnten Behörden über die notwendigen Ressourcen und über adäquate Arbeitsbedingungen verfügen, um dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine gesetzeskonforme und fristgerechte Rechtsprechung gerecht zu werden.

Im Berichtsjahr haben wir uns insbesondere mit folgenden Themen beschäftigt: Personaldotation als Teil der Gesamtevaluation im Zusammenhang mit der Justizreform II, mit dem Ergebnis und der Bestätigung einer ausserordentlich hohen Auslastung bei der Staatsanwaltschaft. Wie Sie wissen, hat der Grosse Rat in dieser Thematik bereits 15,3 Stellen bewilligt.

Im Frühling und im Herbst bilden die Vorberatungen des Geschäftsberichts, inklusive Tätigkeitsbe- richt einerseits, sowie der Voranschlag mit dem Aufgaben-/Finanzplan anderseits das Schwerge- wicht der Kommissionstätigkeit. Aber auch die Wahlen von Richterinnen und Richtern beschäftigen die JuKo; in erster Linie den Ausschuss IV, der dafür zuständig ist. Dieser Ausschuss hat denn auch bereits im vergangenen Herbst die Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen für die Wieder- wahlen. Die erste Amtsdauer nach der Justizreform läuft bekanntlich Ende dieses Jahres aus, und es gibt eine grosse Anzahl Wieder- und auch eine grosse Anzahl Neuwahlen für die neue Amtsdau- er vom 1. 1. 2017 bis Ende 2022. In dieser Session werden wir dem Traktandum Wiederwahlen ja noch begegnen.

Seit der neuen Grossratsgesetzgebung von 2014 ist die JuKo und im Speziellen der Ausschuss II für die Behandlung sämtlicher Petitionen und Eingaben an den Grossen Rat zuständig. Auch dieser Ausschuss kann sich nicht über zu wenig Arbeit beklagen. In dieser Form kann ich mein Votum ab- schliessen. Sie konnten den Bericht lesen und können daher bestätigen, dass sich die Kommissi- onsarbeit im Berichtsjahr grundsätzlich im normalen Rahmen bewegt hat. Bei dieser Arbeit wurden wir als JuKo-Plenum, aber auch die Ausschüsse im Einzelnen, ausnahmslos bestens und immer vorausschauend durch unsere Sekretärin, Frau Hannah Kauz, begleitet. An dieser Stelle möchte ich mich, sicher auch im Namen meiner Kommissionsmitglieder, auch einmal ganz herzlich für ihre sehr geschätzte Arbeit bedanken. Die JuKo beantragt Ihnen Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts.

Präsident. Das Wort wird nicht gewünscht, wir können auch hier direkt über das Geschäft abstim- men. Wer den Bericht zur Kenntnis nehmen möchte, stimmt ja, wer dies ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Kenntnisnahme

Ja 123

(2)

Junisession 2016 2016.RRGR.407 2

CONVERT_3e9e2ca373424404b2c634c048aa4320 06.06.2016

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben den Bericht zur Kenntnis genommen.

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