• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht der Oberaufsichtskommission des Grossen Rates über ihre Tätigkeit im Jahr 2009

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht der Oberaufsichtskommission des Grossen Rates über ihre Tätigkeit im Jahr 2009"

Copied!
33
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

oak 7.12.1.9

Bericht der

Oberaufsichtskommission des Grossen Rates

über ihre Tätigkeit im Jahr 2009

Antrag der OAK an den Grossen Rat auf Kenntnisnahme des Berichtes

Die Oberaufsichtskommission orientiert mit vorliegendem Bericht über ihre Tätigkeit in Ausübung ihres gesetzlichen Auftrages gemäss den Artikeln 22 sowie 57a bis d des Grossratsgesetzes (GRG)

(2)

RS/7-12-1-9/#346332

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... 3

Editorial ... 4

1 Schwerpunktthemen der OAK ... 5

1.1 Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen u. ihrer Delegationen.. 5

1.2 Zeitguthaben und Abgangsentschädigungen in der Kantonsverwaltung ... 5

2 Ausschusstätigkeit ... 6

2.1 Gemeinsame Geschäfte ... 6

2.2 Ausschuss Übergeordnete Aufgaben ... 9

2.3 Ausschuss STA/ERZ ... 12

2.4 Ausschuss FIN/VOL ... 16

2.5 Ausschuss GEF/POM ... 21

2.6 Ausschuss BVE/JGK ... 24

3 Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates ... 28

3.1 Planungsberichte sowie Berichte im Bereich Oberaufsicht (gemäss Art. 22 Abs. 2 b GRG) ... 28

3.2 Berichte zu Angelegenheiten der Aussenbeziehungen ... (gemäss Art. 22 Abs. 2 h GRG) ... 28

3.3 Ratsgeschäfte gemäss Art. 22 Abs. 3 GRG ... 28

3.4 Ausserordentliche Geschäfte ... 29

4 Weitere Tätigkeiten der OAK ... 29

4.1 Oberaufsicht über andere Träger öffentlicher Verwaltungen (gemäss Art. 22 Abs. 2a GRG) ... 29

4.2 Überwachung des Versuchsverordnungsrechtes des Regierungsrates (gemäss Art. 22 Abs. 2 e GRG) ... 29

4.3 Beratung von Petitionen und Eingaben im Zuständigkeitsbereich der OAK (gemäss Art. 22 Abs. 2 f und Art. 57 a – d GRG) ... 29

4.4 Aufgaben der OAK im Bereich Aussenbeziehungen des Kantons Bern (gemäss Art. 22 Abs. 2 g, h und i GRG; vgl. auch Kapitel 2.1, 2.2, 2.3, 2.5 und 3.2) 31 5 Überwiesene Vorstösse der OAK ... 32

6 Ausblick ... 32

7 Antrag der Oberaufsichtskommission ... 32

ANHANG I – Personelle Zusammensetzung und Beanspruchung der OAK ... 33

1) Zusammensetzung der Kommission ... 33

2) Beanspruchung der Kommission ... 33

(3)

RS/7-12-1-9/#346332

Abkürzungsverzeichnis

AUE Amt für Umweltkoordination und Energie

BFH Berner Fachhochschule

BLS BLS Lötschbergbahn AG

BLVK Bernische Lehrerversicherungskasse

BPK Bernische Pensionskasse

BVE Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

BWIS Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit

DSA Datenschutzaufsichtsstelle

ERZ Erziehungsdirektion

ESTV Eidgenössische Steuerverwaltung

EWAP Erstwohnungsanteilsplan

FH WCH Fachhochschule Westschweiz (= HES-SO)

FIN Finanzdirektion

GEF Gesundheits- und Fürsorgedirektion

GRB Grossratsbeschluss

GRG Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz)

HES-SO Haute Ecole Spécialisée de Suisse occidentale (= FH WCH) HE-Arc Haute Ecole Arc Berne-Jura-Neuchâtel

INO Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum JGK Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

KAIO Kantonales Amt für Informatik und Organisation

KAPO Kantonspolizei

KAWA Amt für Wald

KDSG Kantonales Datenschutzgesetz

KVG Krankenversicherungsgesetz

LOBENAR Lohndifferenzen, Bestandeserhöhung, Nachtdienstzuschlag, Richtpositionsumschreibungs-Überprüfung

NEF Neue Verwaltungsführung

OAK Oberaufsichtskommission

PG Personalgesetz

PHB Pädagogische Hochschule Bern

POM Polizei- und Militärdirektion

RBS Regionalverkehr Bern-Solothurn

RRB Regierungsratsbeschluss

RSZ Regionale Spitalzentren

SIK Schweizerische Informatikkonferenz

SK Steuerungskommission

SpVG Spitalversorgungsgesetz

STA Staatskanzlei

ViCLAS Violent Crime Linkage Analysis System

VKU Verhältnis des Kantons zu seinen öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen

VOL Volkswirtschaftsdirektion

(4)

RS/7-12-1-9/#346332

Editorial

Es gibt OAK-Jahre, die sich dadurch auszeichnen, dass aus der Vielzahl der behandelten Geschäfte keine als deutlich arbeitsintensiver, öffentlichkeitswirksamer oder wegweisender herausragen. Das Jahr 2009 gehört nicht dazu. Gleich drei „Brocken“ beschäftigten die

Kommmission: einerseits ihr Grundlagenbericht zu Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und deren Delegationen, dann die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie zu den demokratiepolitischen Auswirkungen der interkantonalen und interkommunalen

Zusammenarbeit, und schliesslich die Untersuchung zu den Zeitguthaben und Abgangsentschädigungen in der Kantonsverwaltung.

Die zumindest im letzten Fall hohe öffentliche Beachtung hinderte die Kommission jedoch nicht daran, wie in den Jahren zuvor ihre Aufgabe konzentriert und ruhig wahrzunehmen. Zur

Optimierung und Reflexion der eigenen Tätigkeit und zur Förderung der Teambildung führte sie im Frühjahr im Emmental eine zweitägige Retraite durch. Diese setzte zwei Prozesse in Gang: Die Kommission befasste sich einerseits damit, wie sie in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und auch wahrgenommen werden will, und bildete sich im Oktober mit einem professionellen

Medienseminar weiter. Andererseits stellte sie Überlegungen an, wie sich mit den beschränkten Ressourcen die Effizienz und Effektivität der Kommissionsarbeit weiter steigern liesse. Diese Arbeit wird erst im Folgejahr abgeschlossen sein.

Im Grundsatz unverändert gut blieb im Berichtsjahr das Verhältnis der Kommission zu ihrem Hauptansprechpartner, dem Regierungsrat. Der Austausch blieb rege, konstruktiv und fand durchwegs in einer angenehmen Atmosphäre statt. Nichtsdestotrotz kam es bei einzelnen Aufsichtsgeschäften zu einer Auseinandersetzung darüber, wie weit die Einsichtsrechte der

Kommission reichen. Es hat sich gezeigt, dass der Regierungsrat die Rolle, die der OAK als Organ der parlamentarischen Aufsicht zukommt, in einzelnen Bereichen immer noch nicht vollumfänglich akzeptiert. Die OAK wird alles daran setzen, ihren gesetzlichen Auftrag ohne Einschränkung zu erfüllen.

Leider war das Jahr nicht frei von Schicksalsschlägen: GR Hans Küng, seit 2006 Mitglied der OAK, verstarb im Juni. Obwohl wir wussten, dass er schon seit langer Zeit mit Herzproblemen zu

kämpfen hatte, kam sein Tod für uns überraschend. Gerne möchte ich bei dieser Gelegenheit seiner Frau und seiner Familie im Namen der gesamten Kommission noch einmal unser Beileid ausdrücken.

Nicht aus dem Grossen Rat, jedoch aus der Kommission zurückgetreten sind GR Gerhard Fischer und GR Marianne Morgenthaler. Ihnen beiden möchte ich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für ihre langjährige wertvolle Mitarbeit in unserem Gremium danken.

Andreas Blaser

Präsident Oberaufsichtskommission

(5)

RS/7-12-1-9/#346332

1 Schwerpunktthemen der OAK

Die OAK setzte im Jahr 2009 insbesondere folgende Schwerpunkte:

• Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und ihren Delegationen (vgl.

Kapitel 1.1)

• Zeitguthaben und Abgangsentschädigungen in der Kantonsverwaltung (vgl. Kapitel 1.2)

1.1 Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und ihrer Delegationen

Die einzelnen Kantone sind in den interkantonalen parlamentarischen Gremien mit Delegationen vertreten. Mit den beiden letzten Revisionen sind im Grossratsgesetz auch Bestimmungen über die Delegationen aufgenommen worden. Diese führten während längerer Zeit ein eher weniger

beachtetes Eigenleben, durch die Berichterstattung der interparlamentarischen Kommissionen an die Parlamente der Mitgliedkantone sind die Delegationen stärker in das parlamentarische

Bewusstsein gerückt. Nach wie vor besteht ein gewisser Definitionsbedarf in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung durch die Delegationen und die kommunikativen Abläufe. In diesem Zusammenhang warf Grossrat Gagnebin mittels einer Interpellation (I 157/2008 STA)

verschiedene Fragen zu Rolle und Stellung der interparlamentarischen Kommissionen und der grossrätlichen Delegationen für Aussenbeziehungen auf. Das Büro des Grossen Rates entschied am 3. November 2008, dass eine sachlich und politisch fundierte Interpellationsantwort von der OAK vorzubereiten ist, der die generelle Zuständigkeit für die Aussenbeziehungen obliegt. Mit dem Auftrag an die OAK ging es insbesondere auch darum, Vorschläge für Verfahrensaspekte zu formulieren, für die es aufgrund der bestehenden Situation noch keine Praxiserfahrungen gibt.

Als Bestandteil der Vorstossbeantwortung legte die Kommission dem Büro des Grossen Rats einen umfangreichen Bericht vor. Nebst Überlegungen, wie sich die Mitsprache der Parlamente bei der Ausarbeitung von interkantonalen Erlassen besser sichern lässt, schuf der Bericht den – überfälligen – Überblick über alle momentan existierenden bernischen Delegationen, deren Rechtsgrundlagen, Zusammensetzung, Aufgaben, Berichterstattungsmodalitäten usw.

Dem Grossen Rat wurde die Vorstossbeantwortung samt Bericht in der Septembersession zur Kenntnis gebracht (der Bericht findet sich unter: Bericht OAK zu Interpellation 157/2008).

1.2 Zeitguthaben und Abgangsentschädigungen in der Kantonsverwaltung

Das Thema Zeitguthaben und Abgangsentschädigungen von Kadermitarbeitenden der

Kantonsverwaltung wurde, wohl nicht ganz zufällig, in der Sommerferienzeit zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte; erstmals berichtete die Sonntagspresse am 19. Juli 2009 über den Fall eines Mitarbeiters der FIN, der bei seinem Abgang aus der Kantonsverwaltung einen Saldo von 3700 Stunden auswies, und löste eine Medienlawine aus. Trotz Ferienzeit reagierte die OAK sofort: Sie stellte eine Untersuchung der Situation in Aussicht und legte am 11. August 2009, an der ersten Sitzung nach der Sommerpause, das konkrete Vorgehen fest.

In einem Zwischenbericht legte sie in der Novembersession erste Resultate ihrer Untersuchung vor: Gemäss den aktuellen personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons sind selbst hohe, 100 Stunden bei Weitem übersteigende Zeitguthaben ohne weiteres möglich, und die im

Zusammenhang mit den Zeitguthaben nötig gewordenen Rückstellungen betrugen per Ende 2008 146,7 Mio. Franken. Der Zwischenbericht diente als Beilage für die Beantwortung der Motion 271 SVP, welche die Kommission im Auftrag des Büros ausarbeitete (die Vorstossbeantwortung samt Zwischenbericht findet sich unter: Motionsantwort und Zwischenbericht Zeitguthaben).

Die OAK plant, die Untersuchung bis Mitte nächstes Jahr mit einem Schlussbericht

abzuschliessen. Klärungsbedarf besteht im Wesentlichen bezüglich der Frage, ob bzw. weshalb Zeitguthaben nachträglich genehmigt worden sind. Ausserdem soll in einer begrenzten Zahl von

(6)

RS/7-12-1-9/#346332

Fällen geprüft werden, ob die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Zeitguthaben und allfällige Abgangsentschädigungen tatsächlich eingehalten worden sind.

2 Ausschusstätigkeit 2.1 Gemeinsame Geschäfte

Es gibt zurzeit vier wiederkehrende Geschäftstypen, welche von allen Direktionsausschüssen parallel, aufgeteilt nach Direktionen, bearbeitet werden:

• Geschäftsberichte der Direktionen (im Berichtsjahr diejenigen des Jahres 2008)

• Überprüfung der Kostenabrechnung von Kreditgeschäften

• Überprüfung der Wirkung von Kreditgeschäften

• Liste der laufenden Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen 1) Geschäftsberichte 2008 der Direktionen

Unabhängig von der formellen Zuständigkeit der SK nimmt auch die OAK eine Sichtung der Geschäftsberichte der Direktionen vor. Aus der Optik der Oberaufsicht ergaben sich aus den Geschäftsberichten des Jahres 2008 folgende wichtige und allgemein interessierende Feststellungen:

• Die Kommentierung im Produktgruppenteil des Geschäftsberichts der ERZ ist nicht immer ausreichend: So sind beispielsweise bei den Produkten „Kindergarten und Volksschule“ und

„Erziehungs- und Bildungsberatung“ lediglich Aussagen über das finanzielle Ergebnis enthalten, der Grad der Zielereichung bei den Leistungen und Wirkungen bleibt mehr oder weniger unkommentiert. Das ist unbefriedigend, eine an den NEF-Grundsätzen orientierte Berichterstattung müsste gerade auch das Ergebnis bezüglich Leistungen und Wirkungen ausreichend kommentieren.

• Die ERZ stuft den Investitionsbedarf bei den Hochschulen als wesentliches Risiko ein. Ohne zusätzliche Mittel werde sich, aufgrund der sich verschlechternden Betreuungsverhältnisse, die Qualität von Forschung und Lehre vermindern und die Position der Berner Hochschulen in einem härter werdenden interkantonalen Konkurrenzkampf nicht halten lassen. Die OAK erkundigte sich, welche längerfristige Planung seitens der ERZ existiert, um dieses Problem anzugehen (die Antwort war am Jahresende noch ausstehend).

• Im Rahmen der Ausführungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik ist einmal mehr der Mechanismus erwähnt, dass der Bund eine Finanzierung in Aussicht stellt, sofern sich die Kantone ihrerseits ebenfalls finanziell beteiligen. Die Kantone werden damit faktisch zum Mitmachen gezwungen, gilt es doch, die Bundesbeiträge „abzuholen“. Häufig verbleiben ihnen jedoch die Folgekosten, insbesondere dann, wenn es sich bei der Beteiligung des Bundes bloss um eine Anschubfinanzierung handelt. Die OAK bat die SK um eine

Beurteilung dieses Finanzierungsmechanismus sowie der Frage, ob die zusätzlichen Ausgaben, die für den Kanton im Kontext des mehr oder weniger freiwilligen Mitmachens entstehen, für die kantonalen Finanzen gesamthaft betrachtet wesentlich oder

vernachlässigbar sind (die Antwort stand am Jahresende noch aus).

• Ausgelöst durch verschiedene Vorkommnisse wurde der Veterinärdienst im Auftrag des Volkswirtschaftsdirektors überprüft und einem „umfassenden Change-Prozess“ unterzogen.

Ziel dieses Prozesses war, den Dienst besser auf die künftigen Aufgaben auszurichten, sowohl in Bezug auf den Tierschutz in der Landwirtschaft, wie auch mit Bezug auf die Aufgaben, die dem Kanton von Seiten des Bundes auferlegt werden. Die Struktur des Veterinärdienstes wurde gestrafft und in drei Fachbereiche gegliedert. Im weitern wurden die

Personalbedürfnisse geklärt, Vakanzen besetzt, Arbeitsabläufe optimiert und ein

systematisches Risikomanagement eingeführt. Der Ausschuss FIN/VOL der OAK wird dem Veterinärdienst im Herbst 2010 einen Besuch abstatten und sich nach den Ergebnissen der Reorganisation erkundigen.

(7)

RS/7-12-1-9/#346332

• Die Möglichkeit des Leistungsaufschubs durch die Krankenversicherer hat dazu geführt, dass die Leistungserbringer wie Ärzte oder Apotheken und die Sozialdienste auf offenen

Rechnungen sitzen bleiben und einen grossen administrativen Aufwand zu gewärtigen haben.

Inzwischen laufen Bemühungen, das Problem mittels einer Revision des

Krankenversicherungsgesetzes (KVG) auf Bundesebene zu lösen; die zugehörige

Differenzbereinigung in den Eidgenössischen Räten findet im Frühjahr 2010 statt. Die OAK hat die GEF gebeten, im Frühjahr 2010, unmittelbar nach Vorliegen der Lösung, über deren Inhalte informiert zu werden.

• Bereits im Jahr 2008 hatte die OAK den Regierungsrat auf den ihrer Ansicht nach namhaften Optimierungsbedarf im Wirkungs- und Leistungsteil des Produktgruppenberichts hingewiesen.

Der Regierungsrat begegnete den Vorschlägen grundsätzlich wohlwollend, wies jedoch darauf hin, dass sich die meisten Änderungen nicht sofort realisieren liessen. Die OAK hat zwar Verständnis dafür, dass die Erarbeitung von informatikgestützten Reportinginstrumenten etwas Zeit benötigt. Andererseits ist sie jedoch der Auffassung, dass einzelne ihrer Anliegen

unmittelbar umgesetzt werden könnten, da diese nicht mit einem Zusatzaufwand bei der Erhebung verbunden sind, sondern bloss die Darstellung von ohnehin vorhandenen Daten und Ergebnissen betreffen. Sie teilte dem Regierungsrat im Berichtsjahr deshalb mit, dass sie wenigstens in zwei Fällen eine sofortige Umsetzung erwartet: Soll- und Ist-Werte sollen als Zahlen dargestellt werden und nicht in Form von Aussagen wie „erfüllt“ / „nicht erfüllt“ oder „ja“ /

„nein“. Die Ergebnisse von Befragungen, Erhebungen usw. sollen differenzierter ausgewiesen werden. Das heisst, es sollen keine Subsummierungen der positiven Stellungnahmen in einer einzigen Kategorie vorgenommen, sondern die Ergebnisse der verschiedenen

Antwortkategorien einzeln dargestellt werden; werden diese zusammengefasst, so hat dies mittels eines gewichteten Zufriedenheitsgrads im Sinne eines Mittelwertes zu geschehen.

2) Überprüfung der Kostenabrechung von Kreditgeschäften

Wie in den Vorjahren erteilte die OAK der Finanzkontrolle den Auftrag zur Überprüfung der Kostenabrechnungen von verschiedenen Krediten, die seinerzeit vom Grossen Rat bewilligt worden waren. Die Kontrolle umfasste auch allfällige Projektänderungen, die Ausführung von zusätzlichen Arbeiten mit entsprechenden vom Grossen Rat nicht bewilligten Kostenfolgen sowie der Umgang mit Beträgen bei Nichtausschöpfung des Kredits. Der schriftliche Prüfbericht der Finanzkontrolle lag kurz vor Jahresende vor, dessen Auswertung durch die OAK erfolgte jedoch nicht mehr im Berichtsjahr – und wird deshalb Gegenstand des nächsten Tätigkeitsberichts sein.

Der Prüfauftrag der OAK umfasste folgende drei Geschäfte:

• 0144/2006 (VOL): Flughafen Bern-Belp, Beitrag an den Infrastrukturausbau 2008-2008;

mehrjähriger Verpflichtungskredit / Objektkredit;

• 3310/2006 (POM): Einwohnergemeinde Kirchberg, Neubau Sporthalle Grossmatt mit Aussenanlagen; Beitrag aus dem Sportfonds;

• 2783/2005: Thun-Allmendingen, Neubau Verkehrsprüfzentrum; Objekt-, Ausführungs- und mehrjähriger Verpflichtungskredit.

3) Überprüfung der Wirkung von Kreditgeschäften

In Wahrnehmung ihres Auftrags gemäss Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d GRG ist die OAK

bestrebt, auch die Wirkungen von Massnahmen zu untersuchen, welche mit den Kreditgeschäften ausgelöst worden sind, deren Kostenabrechnung sie von der Finanzkontrolle prüfen lässt. Sie orientiert sich dabei an den deklarierten Zielsetzungen in den Vorträgen zu den entsprechenden Grossratsgeschäften. Dabei kann die OAK nicht umfassende Evaluationen auslösen, sondern muss ressourcenschonende pragmatische Lösungen anstreben. Die Auswertung der Ergebnisse der drei eben erwähnten Kreditgeschäfte wird im Jahr 2010 erfolgen; im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse aus der 2008 initiierten Prüfrunde ausgewertet:

• Die im Zusammenhang mit dem Geschäft 2098/2000 (Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Frienisberg) angestrebten Verbesserungen konnten offenbar erreicht werden. Eine

(8)

RS/7-12-1-9/#346332

substanzielle objektivierbare Wirkungserfassung konnte auf der Basis der gestellten Fragen jedoch nicht vorgenommen werden;

• Beim Geschäft 1274/2001 (ZALA AG, Zusammenschluss Abwasserregion Langetental) lagen unterschiedliche und zum Teil detaillierte Ergebnisse vor, teilweise sogar gestützt auf

Messwerte. Sie zeigten insgesamt, dass mit dem Bau einer neuen Reinigungsanlage und der damit verbundenen Aufhebung von vier bestehenden veralteten ARA wesentliche

Verbesserungen erreicht werden konnten. Sie zeigten aber auch auf, dass die Wirkung durch andere Einflüsse mitbestimmt werden, z.B. durch die Niederschlagsmenge, den

Witterungsverlauf, die Schadstoffeinträge aus Landwirtschaft, Verkehr usw.;

• Beim Geschäft 2135/2001 (Bern, Universität, Veterinärmedizinische Fakultät, Erneuerung und Erweiterung der Klinik für kleine Haustiere und zentrale, bildgebende Verfahren) lagen

Stellungnahmen der verantwortlichen Direktionen vor; diese wurden im fachlichen Bereich gestützt durch die Ergebnisse der Evaluation eines internationalen Expertengremiums.

Generell konnte somit festgestellt werden, dass mit dem Neubau der Klinik und den neuesten Einrichtungen ein europäischer Spitzenstandard erreicht worden ist.

• Zum Geschäft 1954/2005 (Sportzentrum Gstaad AG, Gesamterneuerung Sportzentrum) lagen zwar die gewünschten Messreihen vor, diese waren aber wegen unterschiedlicher

Kategorisierung vor und nach der Gesamterneuerung ziemlich unbrauchbar. Dieser Fall zeigt auf, dass Daten alleine nicht genügen, sondern dass sie mit der erforderlichen Präzision vorliegen müssen.

Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit dem letztgenannten Geschäft wandte sich die OAK mit dem Wunsch an den Regierungsrat, dass bereits in den Beschlüssen zu Kreditgeschäften – beispielsweise in den Bedingungen, in den Auflagen oder in den Besonderen Bestimmungen – definierte Voraussetzungen verankert werden, welche es erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Realisation des Vorhabens, eine Überprüfung bzw. Beurteilung der Wirkungen

vorzunehmen. Zu denken ist hier etwa an die Sicherstellung von Messreihen mit konstanten Kategorien bzw. Kriterien dort, wo dies sinnvoll und möglich ist, oder der Vergleich der tatsächlichen Resultate nach einigen Jahren des Betriebs mit den Annahmen eines zugrundeliegenden Businessplans.

4) Liste der laufenden Geschäfte im Bereich der Aussenbeziehungen

Als Massnahme zur Umsetzung von Artikel 36 GRG wird die OAK vom Regierungsrat halbjährlich mit einer Liste der laufenden Aussenbeziehungsgeschäfte bedient – unterteilt in Gegenstände, welche in die Entscheidungskompetenz des Parlaments fallen, und solche, über welche die Regierung befindet. Zu jedem Geschäft enthält die Liste ein Datenblatt, das namentlich den Stand im Prozess und eine Bewertung der staats-, demokratie-, föderalismus-, finanz- und

wirtschaftspolitischen Bedeutung des Geschäfts enthält.

Aufgrund dieser Liste entscheidet die Kommission auf Antrag des jeweiligen Ausschusses, mit welchen Gegenständen sie sich näher befassen und sich ausführlichere Informationen geben lassen will. Im Berichtsjahr war dies bei folgenden Geschäften der Fall:

• In der Kompetenz des Grossen Rats:

- Gesetz betr. den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung über die Hochschule ARC, zum Konkordat über die Errichtung einer Fachhochschule Westschweiz und zur Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit: Stellungnahmen des Bundes (BBT) und der Expertengruppe zur geplanten neuen Vereinbarung (vgl. dazu Kap.

2.3).

Bei dieser Gelegenheit deponierte die OAK beim Regierungsrat die grundsätzliche Bitte, künftig umgehend und ohne vorherige Anfrage mit den entsprechenden Unterlagen dokumentiert zu werden, sollten sich bezüglich der erwähnten Vereinbarung oder des Konkordats über die HEP-BEJUNE wichtige Neuerungen ergeben.

(9)

RS/7-12-1-9/#346332

• In der Kompetenz des Regierungsrats:

- Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern, Jura und Neuenburg über Beiträge an die Unterrichtskosten (BEJUNE-Vereinbarung);

- Zusammenlegung der Lehrmittelverlage Bern und Aargau zur schulverlag plus AG - Konzept Feuerwehr 2015;

- Zusammenarbeit im Grossraum Bern.

Das zentrale Anliegen, das die Kommission mit der Liste verbindet, ist die Möglichkeit, möglichst frühzeitig, das heisst bereits in der Entstehungs- und Aushandlungsphase, in konsultativem Sinn auf die Geschäfte Einfluss zu nehmen. Vor Einführung dieser Liste bestand die demokratiepolitisch unbefriedigende Situation, dass der Grosse Rat nur noch ja oder nein zum fertig ausgehandelten Produkt – bei Geschäften in seiner Entscheidkompetenz – oder gar nichts – bei Geschäften in der Kompetenz der Regierung – sagen konnte.

2.2 Ausschuss Übergeordnete Aufgaben

Der Ausschuss Übergeordnete Aufgaben koordiniert gemäss Reglement der OAK die Arbeiten aller Ausschüsse, bereitet die Plenumssitzungen vor, sorgt für eine einheitliche Aufsichtspraxis und Informationspolitik und nimmt übergeordnete und/oder direktionsübergreifende Aufgaben wahr. Er trifft sich in der Regel immer vor den Plenumssitzungen der OAK.

Im Berichtsjahr beschäftige er sich schwergewichtig mit folgenden Geschäften:

• Bericht über die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Umsetzung von einmaligen Ausgabenbeschlüssen

• Umsetzung der Motion „Abrechungen für einmalige Ausgabenbeschlüsse“

• Risikodialog

• Studie betreffend demokratiepolitische Auswirkungen der interkantonalen und interkommunalen Zusammenarbeit

• Aufsichtkonzept für Grossprojekte

1) Bericht über die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Umsetzung von einmaligen Ausgabenbeschlüssen

Am 11. Mai 2006 hatte die OAK die Motion „Bericht über die Einhaltung der rechtlichen

Vorschriften bei der Umsetzung von einmaligen Ausgabenbeschlüssen“ eingereicht. Sie forderte den Regierungsrat darin auf, „in einem Bericht zuhanden der Oberaufsichtskommission

aufzuzeigen, 1. wie er bei der Umsetzung von einmaligen Ausgabenbeschlüssen die Einhaltung der rechlichten Vorschriften, inkl. des Beschlusses des jeweils zuständigen Organs, in Zukunft sicherstellen will und 2. welche Controllinginstrumente ihm dafür zur Verfügung stehen.“

Veranlasst worden war die Motion durch den Umstand, dass eine von der OAK in Auftrag gegebene Überprüfung von verschiedenen Baukostenabrechungen durch die Finanzkontrolle zahlreiche und teilweise auch schwerwiegende Beanstandungen zutage gefördert hatte. Der Grosse Rat überwies die Motion in der Märzsession 2007 einstimmig. Am 18. März 2009 legte der Regierungsrat den verlangten Bericht vor.

Im Oktober nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht. Dabei machte sie folgende beiden grundsätzlichen Feststellungen: Der Bericht ist nicht wirklich miliztauglich. Er ist an manchen Stellen zu dicht, und jede Direktion wird anders dargestellt, was eine Übersicht über bzw. den Vergleich zwischen den Direktionen sehr erschwert. Materiell ist die Frage der Vereinheitlichung zentral. Die Kontrollen bezüglich Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Umsetzung der Verpflichtungskredite sollten nicht nur über, sondern auch innerhalb der Direktionen möglichst einheitlich gestaltet werden. Obwohl sich die Kommission durchaus bewusst ist, dass der Vereinheitlichung durch die Unterschiedlichkeit der Kredite bzw. Geschäfte natürliche Grenzen

(10)

RS/7-12-1-9/#346332

gesetzt sind, muss aufgrund des Berichts geschlossen werden, dass die Vereinheitlichung noch lange nicht das sinnvolle Mass erreicht hat.

In einem Schreiben erkundigte sich die Kommission deshalb beim Regierungsrat, was dagegen spricht, – im Sinne einer Minimalvariante – entweder gesamthaft über alle Direktionen oder wenigstens innerhalb jeder Direktion eine Vereinheitlichung gemäss dem Modell der BVE

vorzunehmen – für die Phasen der Kreditbewilligung und -abrechnung ist das Kontrollsystem dort vereinheitlicht, für die Phase der Kreditabwicklung, wo die Unterschiedlichkeit der

Aufgabenbereiche zum Tragen kommt, jedoch nicht. Ebenfalls in diesem Schreiben stellte die Kommission Fragen bezüglich der einheitlichen Anwendung von FIS, der Kontrolle der

nichtformalisierten Führungskontrolle, dem genauen Funktionieren der Kontrolle bei Regierungsrats- und Grossratsgeschäften sowie der Überwachung der Abwicklung von Kreditgeschäften, an denen mehrere Direktionen beteiligt und/oder an die Bedingungen und Auflagen geknüpft sind.

Mitte Dezember legte der Regierungsrat wie vereinbart seine Antworten auf die erwähnten Fragen vor. Deren Auswertung durch die Kommission erfolgt deshalb erst im Folgejahr.

2) Umsetzung der Motion „Abrechungen für einmalige Ausgabenbeschlüsse“

Im Jahre 2004 hatten die Vorgängerkommissionen von OAK und SK gemeinsam die titelerwähnte Motion eingereicht. Diese forderte den Regierungsrat zu Folgendem auf: „1. Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass Abrechnungen für einmalige Ausgabenbeschlüsse (inkl.

allfälliger Zusatzkredite) bis spätestens zwei Jahre nach Abnahme des Werkes erstellt werden müssen. Die Abrechnung ist dem bewilligenden Organ bzw. im Falle des Grossen Rates der mit der Vollzugskontrolle beauftragten Kommission vorzulegen. In begründeten Fällen kann die Frist für die Erstellung der Abrechnung verlängert werden. Diese Fristerstreckung ist durch das

zuständige Organ zu bewilligen. 2. Der Detaillierungsgrad der Abrechnungen hat mindestens dem Vortrag der Kreditvorlage zu entsprechen. 3. Bei Grossprojekten ab einer Gesamtkreditsumme von CHF 10 Mio. hat ein jährliches standardisiertes Controlling stattzufinden und über die Ergebnisse ist an die Oberaufsichtskommission oder, sofern nicht identisch, an die mit der Vollzugskontrolle beauftragte Kommission Bericht zu erstatten.“

Der Regierungsrat beantwortete die Motion im Januar 2005. Zusammengefasst vertrat er dabei die Ansicht, dass alle Anliegen der Motion bereits erfüllt seien. Entsprechend beantragte der

Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben. Der Grosse Rat folgte dem Antrag im Februar 2005 nur bedingt, indem er zwar für Annahme der Motion stimmte, sich jedoch gegen die vorgeschlagene Abschreibung aussprach. Mit RRB 0623/2009 verfügte der Regierungsrat am 8. April 2009 die aus seiner Sicht nötigen Schritte, um die Anliegen der Motion umzusetzen. Dieser RRB wurde der OAK am 21. April 2009 zugestellt.

Mit Befriedigung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die von ihr bzw. ihrer Vorgängerin formulierten Forderungen umgesetzt werden sollen. Einige wichtige Fragen blieben aber noch zu klären: Wie weit ist die vorgeschlagene automatisierte Auswertung der Kreditabrechungen möglich bzw. sinnvoll? Genügt der vorgeschlagene, sich am Projekt INO orientierende Reportingraster, genügt die vorgeschlagene Periodizität des Reportings? Wie weit wird aus dem vorgeschlagenen Kredit-Schlussabrechnungsformular ersichtlich, was pro einzelnem Projekt- bzw. Objektteil ausgegeben worden ist? Es wurde beschlossen, diese Fragen im Rahmen der Ausarbeitung des Aufsichtskonzepts über Grossprojekte zu behandeln (vgl. dazu weiter unten in diesem Kapitel).

3) Risikodialog

Im Jahr 2008 trat die FIN mit der Absicht an die OAK heran, jährlich ein gemeinsames Gespräch über die Risiken des Kantons zu führen. Am 28. April 2009 fand der erste Turnus dieses

„Risikodialogs“ statt. Es ging dabei nicht nur um eine Beurteilung der aktuellen Risiken, sondern auch um die Darlegung der Risikoprozesse, -instrumente, -berichterstattungen usw.

(11)

RS/7-12-1-9/#346332

Der Dialog dient nicht dazu, die Kommission zu einer Mitakteurin im operativen Bereich zu

machen. Ihre Rolle innerhalb des Dialogs besteht darin, sich zu vergewissern, dass mit Bezug auf die Risiken die Controllinggrundlagen vorhanden sind und ein Controlling effektiv praktiziert wird.

Dies schliesst nicht aus, dass in einem definierten Einzelfall die Kommission sich über materielle Aspekte näher informieren lassen will.

Anlässlich der Durchführung des ersten Turnus stellte die OAK fest, dass bezüglich der verschiedenen Risikokategorien eine gewisse Unübersichtlichkeit besteht. In den

Gesprächsunterlagen wird zwischen strategischen, finanzpolitischen und operativen Risiken unterschieden. In der bestehenden Berichterstattung im Geschäftsbericht ist hingegen von

„übergeordneten, gesamtkantonalen Risiken“, „wesentlichen politischen, rechtlichen und

betrieblichen Risiken“ sowie von „Problempunkten, übrigen Risiken und ergriffenen Massnahmen“

die Rede. Es ist nicht eindeutig, inwiefern beispielsweise eine Übereinstimmung zwischen den

„wesentlichen politischen, rechtlichen und betrieblichen Risiken“ und den operativen Risiken gemäss den Unterlagen vom 28. April 2009 besteht, desgleichen sind die Kriterien für die

Abgrenzung der einzelnen Kategorien nicht ersichtlich. Weiter fällt auf, dass im Geschäftsbericht verschiedene der „wesentlichen politischen, rechtlichen und betrieblichen Risiken“ jeweils nur einmal in einem bestimmten Berichtsjahr genannt werden, obwohl sie einen permanenten

Charakter haben. Bei den „übergeordneten, gesamtkantonalen Risiken“ wird im Geschäftsbericht bloss informiert, dass sie vom Regierungsrat bewirtschaftet werden, ohne dass irgendwelche inhaltlichen Angaben gemacht werden.

Im Nachgang des ersten Turnus des Risikodialogs und mit Blick auf dessen künftige Ausgestaltung machte die OAK dem Regierungsrat folgende Rückmeldung: Seitens der

Kommission besteht der Bedarf, die Unübersichtlichkeit bei den Risikokategorien zu klären und eindeutige Informationen zu erhalten, welche Terminologie nun gelten soll, welche

Risikokategorien in welchen Reportinggefässen abgebildet werden und in welchem Zusammenhang die OAK Einsicht erhält. Auch hat die Kommission selbstverständlich ein Interesse daran, von den „übergeordneten, gesamtkantonalen Risiken“ Kenntnis zu erhalten.

4) Studie betreffend demokratiepolitische Auswirkungen der interkantonalen und interkommunalen Zusammenarbeit

Der OAK ist aufgefallen, dass nicht zuletzt infolge der Kleinstrukturiertheit der gliedstaatlichen Einheiten für die stets anspruchsvoller werdenden öffentlichen Aufgaben zunehmend Regelungen und Umsetzungen auf überkommunaler und -kantonaler Ebene gesucht werden. Diese sind allerdings mit gewissen Verlusten an direktdemokratischer und parlamentarischer Substanz

verbunden, die nicht unproblematisch sind. Was Regelungen im überkantonalen Bereich betrifft, ist der Grosse Rat aus eigener Erfahrung selber direkt betroffen, indem seine Gestaltungs- und Entscheidmöglichkeiten beschnitten werden; betreffend Regelungen im überkommunalen Bereich gehört es zu den Aufgaben der OAK, die Auswirkungen der kantonalen Gesetzgebung mit Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden und ihre überkommunalen

Organisationsformen zu prüfen.

Nachdem die Kommission die entsprechenden Vorarbeiten bereits im Vorjahr unternommen hatte, erteilte sie im Februar des Berichtsjahres einem Forscherteam um Fritz Sager, Professor für Politologie an der Universität Bern, den Auftrag, die oben beschriebene Thematik wissenschaftlich zu untersuchen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dem Demokratieverlust entgegengewirkt werden kann, der mit diesen Zusammenarbeitsformen verbunden ist.

Im Dezember präsentierten Prof. Sager und seine hauptverantwortliche Mitarbeiterin, Frau Dr.

Andrea Iff, dem Plenum der OAK den Schlussbericht der Untersuchung. Die Studie mit dem Titel

„Interkantonale und interkommunale Zusammenarbeit. Defizite bezüglich parlamentarischer und direktdemokratischer Mitwirkung (unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Bern)“ wird im Folgejahr in geeigneter Form publiziert werden. Es ist davon auszugehen, dass auch ausserhalb des Kantons Berns ein grösseres Interesse an den Resultaten dieser Studie besteht. Ebenfalls im Folgejahr wird die OAK die Resultate der Studie und namentlich die darin skizzierten

(12)

RS/7-12-1-9/#346332

Verbesserungsmöglichkeiten auswerten und sich überlegen, ob bzw. welche politische Aktivitäten sie unternehmen will.

5) Aufsichtskonzept für Grossprojekte

Bezüglich teurer und komplexer und insbesondere sich auch über mehrere Jahre erstreckende Grossprojekte ist die OAK zur Auffassung gelangt, dass eine regelmässige begleitende Kontrolle durch das parlamentarische Organ der Oberaufsicht angezeigt ist und diese sich auf ein

entsprechend konzipiertes grundsätzliches Vorgehen stützen sollte; die OAK hat bereits seit einiger Zeit im Zusammenhang mit dem Projekt INO gute Erfahrungen mit einer regelmässigen Berichterstattung durch die BVE gemacht.

Die Kommission verabschiedete im Berichtsjahr ein Konzept, das für ihre künftige Kontrolltätigkeit bei Grossprojekten wegleitend sein soll. Darin sind namentlich festgehalten: Die Charakteristiken von Grossprojekten, die grundlegenden Aspekte der Oberaufsicht bei Grossprojekten, die

konkreten Kontrollaktivitäten bei Beginn der Umsetzung eines Grossprojekts – und damit dem Beginn der Kontrolle durch die OAK – sowie die konkreten Kontrollaktivitäten der OAK im Laufe der Umsetzung eines Grossprojekts. Anhand des Projekts neuer Wankdorfplatz wird die OAK im Jahre 2010 ihr Konzept zur praktischen Anwendung bringen.

2.3 Ausschuss STA/ERZ

Der Ausschuss STA/ERZ beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kapitel 3) schwergewichtig mit folgenden

Themen:

• Gespräch mit dem Amt für Hochschulen

• Schulverwaltungssoftware Evento

• Schulversuch Basisstufe

• Geplante neue Vereinbarung über die Westschweizer Fachhochschulen

• Leistungsaufträge der Hochschulen

• Kenntnisnahme von Berichten (soweit nicht unter Kap. 3 fallend) 1) Gespräch mit dem Amt für Hochschulen

Das Gespräch, welches am 25. März 2009 stattfand, berührte verschiedene Bereiche: die Umsetzung der Bologna-Deklaration, das eidgenössische Hochschulförderungs- und

Koordinationsgesetz, die Vetsuisse-Fakultät, die Strategische Allianz Medizin Basel-Bern sowie die Berner Fachhochschulen.

Die Antworten, welche die OAK auf ihre Fragen erhielt, vermochten in jedem der erwähnten Bereiche zu befriedigen. Beachtenswert waren aus Sicht der Kommission insbesondere die folgenden Punkte:

• Die Fragen bezüglich Bologna-Deklaration konnten naturgemäss nicht alle abschliessend beantwortet werden; die Deklaration wird erst 2010 vollständig eingeführt sein. Die

Auswirkungen des Bologna-Modells sollen nach dessen definitiven Einführung umfassend evaluiert werden. Der Verwaltungsaufwand der Hochschulen hat mit Bologna, so wie es zu befürchten war, zugenommen.

• Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das geplante Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz Regelungen enthalten wird, welche nicht im Sinne der Kantone sind.

• Die Ziele, die man sich mit der Gründung Vetsuisse-Fakultät gesteckt hat, waren noch nicht erreicht, gemäss Aussagen der ERZ anlässlich des Gesprächs befand man sich aber auf guten Wegen (zur Erreichung brauche es eine Generation).

• Mit Unbehagen nahm man, im Zusammenhang mit der Behandlung der Fragen betreffend Strategische Allianz Medizin Basel-Bern, davon Kenntnis, dass die regionalen Spitäler am

(13)

RS/7-12-1-9/#346332

Aufrüsten sind, obwohl es nur ein spitzenmedizinisches Zentrum geben kann (Inselspital).

Obwohl es zutrifft, dass die RSZ bei der Verwendung der eigenen Gelder autonom sind, fragte sich die Kommission, ob diese in dem Fall nicht einfach zu viele Mittel erhalten vom Kanton.

(14)

RS/7-12-1-9/#346332

2) Schulverwaltungssoftware Evento

Dieses Geschäft hatte die Kommission bereits im Vorjahr ausführlich beschäftigt. Es ist geplant, dass die OAK den Projektschlussbericht auswerten und der Finanzkontrolle die Schlussabrechung zur Prüfung vorlegen wird, sobald beides vorliegt.

Im Berichtsjahr beschäftigte sich die Kommission einerseits mit dem Controllingbericht per Ende März, den die ERZ dem Regierungsrat vorlegte, andererseits mit der Analyse der sog.

Projekthistory, die ein externer Experte im Auftrag der Direktion erstellt hatte. Mit Befriedigung nahm die Kommission zur Kenntnis, dass weder Kosten- noch Terminüberschreitungen zu

befürchten waren, wie aufgrund gewisser Formulierungen im Controllingbericht hätte angenommen werden können. Unklar blieb jedoch, inwiefern Evento letztlich auch von den Gymnasien

angewendet werden wird – oder mindestens Teile der Software – oder diese auf eine gemeinsame Alternative ausweichen werden. Die entsprechende Antwort der ERZ ist Anfang 2010 bei der OAK eingetroffen, sie wird diese zusammen mit dem Projektabschlussbericht auswerten.

Offen blieb für die Kommission, inwiefern die Haltung der ERZ in Bezug auf die Einbindung der Gymnasien in eine Gesamtlösung zutrifft: Gemäss der Direktion muss hierbei auf die

unterschiedlichen internen Prozesse der einzelnen Gymnasien Rücksicht genommen werden. Die Analyse der Projekthistory kommt zum Schluss, dass gerade der umgekehrte Ansatz hätte gewählt werden müssen: Sie erkennt eine wesentliche Ursache für das Scheitern des ursprünglichen Plans, Evento in allen rund 40 Mittelschulen einzuführen, darin, dass die Erziehungsdirektion zuwenig auf eine Vereinheitlichung der Prozesse bei den Schulen gedrängt hat. Die Beantwortung der entsprechenden Frage der Kommission durch die ERZ ist ebenfalls Anfang 2010 erfolgt, auch hier geschieht die Auswertung im Rahmen der Analyse des Projektabschlussberichts.

3) Schulversuch Basisstufe

Am 17. September hatte der Ausschuss STA/ERZ der OAK die Gelegenheit, den Schulversuch Basisstufe in Bern-Bümpliz zu besuchen. Der Besuch hinterliess in mehrfacher Hinsicht einen positiven Eindruck: Einerseits führte die seitens der ERZ für den deutschsprachigen Teil des Projekts verantwortliche Person, Frau Schöni Lanker, gut ins Thema ein. Andererseits gewährte der Besuch den Ausschussmitgliedern einen realistischen Einblick in den Schulalltag.

Aufgrund des Besuchs kam die Kommission zu den folgenden Einschätzungen:

• Das Modell steht und fällt mit dem Lehrkräfteteam, d.h. mit der Bereitschaft der eine Klasse betreuenden Lehrkräfte zusammenzuarbeiten.

• Der pädagogische Ansatz des Modells, dass Kinder in jahrgangsübergreifenden Gruppen zusammenarbeiten und sich gegenseitig anleiten, ist an sich nicht neu. Bereits früher hat es jahrgangsgemischte Klassen gegeben. Anders als heute wurden diese jedoch nicht im – den Kindern zugute kommenden – Teamteaching, sondern von einer Einzelperson unterrichtet.

Im Nachgang des Besuchs fasste die OAK den Beschluss, sich im Jahr 2011 oder 2012 erneut nach dem aktuellen Stand bezüglich Basisstufe zu erkundigen.

4) Geplante neue Vereinbarung über die Westschweizer Fachhochschulen

Die Tatsache, dass eine neue solche Vereinbarung geplant ist, entnahm die OAK der Liste mit den laufenden Geschäften im Bereich Aussenbeziehungen (vgl. dazu Kap. 2.1). Nachdem die

Kommission die vorhandenen Unterlagen eingesehen hatte, holte sie beim Erziehungsdirektor ergänzende mündliche Informationen ein. Anschliessend liess sie sich vom Regierungsrat den Bericht der Expertengruppe zustellen, die das Vorprojekt zur Revision der interkantonalen Vereinbarung im Auftrag des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements beurteilte.

Die Expertengruppe kam zum Schluss, dass das Vorprojekt einige Mängel aufwies: Der Einfluss der Politik auf die Hochschule ist zu gross; dadurch ist die akademische Führung zu schwach. Es

(15)

RS/7-12-1-9/#346332

sind zwar Richtlinien für das Qualitätsmanagement vorhanden, diese werden in den einzelnen Schulen jedoch nicht durchgesetzt. Die operative Führung der Schule ist zu schwach. Die Matrix- Organisation – die Schulstandorte als die eine und die Fachbereiche als die andere Achse – macht das „comité directeur“ notwendig. In der aktuellen Zusammensetzung kann dieses jedoch nicht funktionieren.

Gestützt auf diese Einschätzung gab die Expertengruppe folgende Empfehlungen ab: Die

empfohlenen Änderungen sollen nicht auf einmal, sondern in zwei Etappen vorgenommen werden.

Es soll ein neues Organigramm geschaffen werden: Vertreter der Politik sollen sich nur noch auf der strategischen Ebene finden. Die Kantonsvertreter im „comité directeur“ sollen nicht mehr aus der Politik, sondern aus den einzelnen Schulen stammen. Über die verschiedenen Stufen sollen Leistungsverträge eingeführt werden. Die Matrix-Organisation soll beibehalten werden, jedoch soll sie klar einer Instanz, dem Rektorat, unterstellt sein. Es ist ein für die gesamte Schule gültiges Qualitätsmanagement zu etablieren.

Aufgrund der Kritik der Expertengruppe passten die Kantone (Exekutiven) das Vorprojekt an.

Details waren den Parlamentsvertretern in der Berichtsperiode jedoch noch nicht bekannt. Die Kommission beschloss deshalb, sich im Folgejahr vom Erziehungsdirektor über das neue Vorprojekt informieren zu lassen.

5) Leistungsaufträge der Hochschulen

Bislang hatte sich die Befassung der OAK mit der Berichterstattung von Universität Bern, Berner Fachhochschule und Pädagogischer Hochschule Bern – und der regierungsrätlichen Steuerung dieser drei Institutionen – darauf beschränkt, die Geschäftsberichte der Hochschulen zuhanden des Grossen Rates vorzuberaten. Der Informationsgehalt dieser Berichte hat sich jedoch aus der Sicht der OAK nicht immer als ergiebig genug erwiesen. Sie erkannte deshalb den Bedarf, in die Unterlagen Einsicht nehmen zu können, welche die Leistungsvereinbarungen und das zugehörige Reporting beinhalten. Damit betrat die OAK Neuland. Es hat sich bereits beim ersten Kontakt mit dieser Materie erwiesen, dass diese inhaltlich und umfangmässig sehr anspruchsvoll ist und erhebliche zeitliche Kapazitäten beansprucht. Die OAK gelangte zu den folgenden

zusammenfassenden Feststellungen:

• Vorhandensein von Führungsinstrumenten:

Zu den Aufgaben der OAK gehört, sich zu vergewissern, dass die Aufsicht der Regierung über die Institutionen im Hochschulbereich tatsächlich stattfindet und dass dafür die erforderlichen Grundlagen vorhanden sind. Generell kann festgestellt werden, dass dies der Fall ist.

Leistungsvereinbarungen und entsprechende Reportings sind vorhanden und erfüllen offenbar eine Funktion im Rahmen der Steuerung. Allerdings war es für die OAK nicht möglich, den Ablauf der Controlling- und Reportingprozesse in seinem ganzen Umfang zu überblicken, weil sie sich nicht allzu sehr in operative Belange hineinzubegeben hat. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Regierungsrat vermutlich nicht über die zeitlichen Kapazitäten verfügt, um sich in extenso mit Berichten der Hochschulen zu befassen. Eine wichtige Rolle kommt deshalb der umsetzenden und unterstützenden Hand der Erziehungsdirektion und des Amtes für

Hochschulen zu.

• Beurteilung der Eignung der Führungsinstrumente:

Mit Bezug auf die Eignung der eingesetzten Führungsinstrumente liegt eine leicht durchzogene Situation vor. Es ist nicht überraschend, dass der Wirkungsbereich eigentlich insgesamt nicht zu befriedigen vermag und schwach ausgestaltet ist; aber auch bei der Qualität der

Leistungsindikatoren und Soll-Werte liegen gewisse Defizite vor. Generell ist hier eine

differenzierte und einzelfallbezogene Beurteilung erforderlich. Immerhin darf auch festgestellt werden, dass im Vergleich zur durchschnittlichen Qualität der Ausgestaltung der

Produktgruppen der Zentralverwaltung die Situation bei den Hochschulen als besser zu beurteilen ist.

• Feststellung / Beurteilung der Ergebnisse zu den definierten Zielsetzungen:

Was Wirkungen und Leistungen betrifft, zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild, was einerseits der Realität entspricht und andererseits vielleicht auch dem Umstand, dass die

(16)

RS/7-12-1-9/#346332

Hochschulen, anders als die Zentralverwaltung, in einer Konkurrenzsituation stehen und deshalb ein Interesse haben, Schwachstellen zu entdecken, diese auch auszuweisen und an Verbesserungen zu arbeiten. Etwas überraschend ist die sehr heterogene Qualität des Reportings.

Die Auseinandersetzung mit den Reportings der Hochschulen lieferte der OAK in der Sache selbst eine Fülle von sehr interessanten und differenzierten Hinweisen über bestehende Probleme und Entwicklungen. Generell weist die OAK darauf hin, dass die Instrumente der

Leistungsvereinbarungen und Reportingberichte erst seit einigen wenigen Jahren gebräuchlich sind und dass tendenziell durchaus Verbesserungen festgestellt werden können, insbesondere bei den Leistungsindikatoren und dem Controlling. Für den Bereich der Wirkungsziele trifft diese Aussage allerdings nicht zu.

6) Kenntnisnahme von Berichten

Im Berichtsjahr nahm der Ausschuss STA/ERZ von folgenden Berichten Kenntnis (soweit nicht unter Kap. 3 fallend):

• Geschäftsbericht 2008 der STA (vgl. dazu Kap. 2.1)

• Geschäftsbericht 2008 der ERZ (vgl. dazu Kap. 2.1)

2.4 Ausschuss FIN/VOL

Der Ausschuss FIN/VOL beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kap. 3) und der Behandlung von Petitionen und Eingaben (vgl. Kap. 4.3) schwergewichtig mit folgenden Themen:

• Umsetzung des Berichts betreffend Überprüfung der VKU-Grundsätze

• Deckungsgrad von Pensionskassen

• Vollzug der Steuergesetzgebung

• Vollzug der Rebbaugesetzgebung

• Regelmässige Berichterstattung bezüglich Wirtschaftsförderung

• Gespräch über den Informatikeinsatz im Kanton

• Besuch des Amts für Wald / Gespräch betreffend Naturgefahren

• Kenntnisnahme von Berichten (soweit nicht unter Kapitel 3 fallend) 1) Umsetzung des Berichts betreffend Überprüfung der VKU-Grundsätze

In der Aprilsession 2008 hatte der Grosse Rat den Bericht über das Beteiligungscontrolling im Kanton Bern sowie die Motion 247/2005 (Hess, Stettlen) gemeinsam behandelt. Der Bericht wurde mit sechs Planungserklärungen zur Kenntnis und die Motion in Form eines Postulats

angenommen.

Nachdem die Kenntnisnahme des Berichts knapp eineinhalb Jahre zurücklag und das Thema Beteiligungscontrolling für die OAK von unverändert grosser Bedeutung war, entschied diese Mitte Jahr, sich beim Regierungsrat nach dem Stand der Umsetzung der erwähnten

Planungserklärungen und des Postulats zu erkundigen. Gemäss erwähntem Bericht ist vorgesehen, dass der Regierungsrat einmal jährlich eine Berichterstattung zu den kantonalen Unternehmen, Beteiligungen und Institutionen nach einem standardisierten Reportingschema erhält. Die OAK erkundigte sich deshalb auch, ob bzw. wie weit diese Berichterstattung in der Zwischenzeit etabliert worden war. Der Bericht enthält darüber hinaus den Grundsatz, dass dem Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Fachdirektion für jede einzelne kantonale

Unternehmung, Beteiligung oder Institution ein eigenes schriftlich verfasstes Aufsichtskonzept zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Verabschiedung dieser Aufsichtskonzepte sollte spätestens 18 Monate nach der Befassung des Grossen Rates mit diesem Bericht erfolgen. Auch bezüglich

(17)

RS/7-12-1-9/#346332

dieser Massnahme fragte die Kommission beim Regierungsrat nach, wie weit diese inzwischen umgesetzt war.

Die Antwort des Regierungsrats lag im September vor. Sie besagte zusammengefasst, dass die Umsetzung der Planungserklärungen und des Postulats Hess im Gange waren, ebenso die diversen Umsetzungsschritte, die im Bericht selber vorgesehen sind. Die OAK entschied, die Antwort in der vorliegenden Form zur Kenntnis zu nehmen. Das heisst, vorderhand auf Rückfragen zu verzichten und stattdessen den für die erste Hälfte 2010 in Aussicht gestellten Schlussbericht bezüglich Umsetzung der VKU-Grundsätze abzuwarten. Daneben wünschte die Kommission jedoch, umgehend mit der Berichterstattung über die Beteiligungen bedient zu werden, die dem Regierungsrat im Oktober erstmals in Form eines standardisierten Reportings vorliegen sollte. Im Weiteren forderte sie den Regierungsrat auf zu erläutern, in welchen Fällen er plante bzw. es als denkbar erachtete, das neue Anforderungsprofil für Verwaltungs- und Stiftungsräte sofort

durchzusetzen – entgegen der Planungserklärung Nr. 3 der OAK wollte die Regierung die neuen Profile erst bei Neuwahlen einsetzen, ohne jedoch Abweichungen im Einzelfall auszuschliessen.

Die Umfrage, die der Regierungsrat daraufhin bei den Direktionen durchführte, ergab, dass die sofortige Durchsetzung des Anforderungsprofils bisher in keinem Fall als notwendig erachtet worden war, jedoch bereits in einigen Fällen Neuwahlen stattgefunden hatten und die neuen Profile deshalb dort bereits zur Anwendung gelangt waren. Die Kommission nahm diese Antwort zur Kenntnis.

Keinesfalls zufrieden geben konnte sie sich jedoch mit dem Bescheid des Regierungsrats, das ihm vorliegende schriftliche Reporting der Kommission vorzuenthalten und dieser stattdessen einen mündlichen Überblick zu geben. Das Reporting enthalte sensitive Daten, deren Bekanntgabe insbesondere bei börsenkotierten Unternehmen äusserst problematisch wäre, so der Standpunkt der Regierung. Die OAK vertrat die Haltung, dass die Einsichtnahme in das schriftliche Reporting einerseits unabdingbar ist, um im Bereich der kantonalen Anstalten und Beteiligungen die

Oberaufsicht wahrnehmen zu können – eine Auffassung, die sich nach dem mündlichen Überblick bestätigte, den der Finanzdirektor der Kommission im Namen des Regierungsrats am 8. Dezember gegeben hatte. Andererseits sah die Kommission ihr Begehren nicht nur durch die

verfassungsmässigen, sondern auch durch die in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen gestützt, und eine spezialgesetzliche Vorschrift, die es dem Regierungsrat verbietet, das VKU- Reporting einer gleichermassen dem Amtsgeheimnis unterstellten Kommission weiterzuleiten, konnte sie nicht erkennen. Mit Schreiben per Mitte Dezember erneuerte die OAK deshalb ihre Forderung, ebenfalls mit dem schriftlichen Reporting bedient zu werden; der Regierungsrat

traktandierte die Behandlung dieses Schreibens für seine erste Sitzung nach dem Jahreswechsel.

2) Deckungsgrad der Pensionskassen

Weil sich die Entwicklungen auf den Finanzmärkten auch auf den Deckungsgrad der

Pensionskassen ausgewirkt und in etlichen Fällen zu einer mehr oder weniger ausgeprägten Unterdeckung geführt hatten, erkundigte sich die OAK beim Regierungsrat nach den

Konsequenzen für die Pensionskassen des Kantons und für diejenigen, an welchen die

Institutionen der mittelbaren Verwaltung beteiligt sind. In seinem Bericht von Mitte Jahr gelangte der Regierungsrat zu den folgenden Feststellungen:

• Die beiden Pensionskassen BLVK und BPK hatten im Jahre 2008 eine erhebliche

Unterperformance auszuweisen, was den Deckungsgrad beträchtlich reduziert hat, so dass beide Kassen Sanierungsmassnahmen in Erwägung zogen.

• Die Situation bei der BLVK ist „relativ besorgniserregend“ und stellt für den Kanton ein „nicht unerhebliches“ finanzielles Risiko dar.

• Pensionskassen von weiteren Trägern öffentlicher Aufgaben weisen eine unterschiedliche Lage auf, zum Teil eine befriedigende, in einzelnen Fällen aber auch eine problematische (z.B.

zwei Vorsorgeeinrichtungen von Spitalregionen und insbesondere die Ascoop, der die BLS und die RBS angeschlossen sind).

• Zusätzliche finanzielle Beteiligungen des Kantons wie auch der Versicherten sind absehbar.

(18)

RS/7-12-1-9/#346332

Weil sich im Verlauf des Jahres die Situation auf den Finanzmärkten positiv entwickelt hatte, thematisierte die OAK die Pensionskassenproblematik nochmals und führte mit einer Delegation des Regierungsrats ein Gespräch. Die OAK konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass die BLVK und die BPK auf Sanierungsmassnahmen und auf die Erhebung zusätzlicher Beiträge verzichtet haben. Einzig die BPK hat infolge Senkung des technischen Zinssatzes die ordentlichen Beiträge erhöht, was für den Kanton mit jährlichen Zusatzaufwendungen von 16 Mio. Fr. verbunden ist. Der Kanton lehnt einmalige Zahlungen zum Abbau von Deckungslücken ab. Als Option gäbe es bei der BLVK die Möglichkeit, Verzinsungszahlungen als Arbeitgeberbeitragsreserven zu leisten. Bei der BLVK ist eine Staatsgarantie vorhanden, wobei ein Totalverlust höchst unwahrscheinlich ist. Wo keine Staatsgarantie vorhanden ist (BPK und andere Kassen), könnte nur politischer Druck zur Konsequenz haben, dass sich der Kanton mit zusätzlichen Leistungen engagieren müsste. In Bezug auf die Pensionskassen stellt neben dem Finanzierungsmechanismus auch die Politik als solche ein Risiko dar. Das Engagement des Kantons als Arbeitgeber bzw. Träger von

Pensionskassen kann, darf und muss unterschiedlich sein und die jeweilige konkrete Situation einer Kasse berücksichtigen. Damit ist auch der politische Handlungsspielraum für den

Regierungsrat unterschiedlich. Es gibt für den Regierungsrat jedoch keine natürliche Pflicht, irgendwelche Pensionskassen zu sanieren. Dazu müssten zuerst Rechtsgrundlagen erarbeitet werden. Problematisch wäre eine solche Unterstützung wegen absehbaren Folgebegehren weiterer Pensionskassen. In ausserordentlichen Fällen, die klar abgrenzbar sind, kann ein finanzielles Engagement des Kantons nicht ausgeschlossen werden. Die Festlegung der Anlagestrategie der Pensionskassen liegt nicht im Kompetenzbereich des Regierungsrats.

Aufgrund der immer wieder auftretenden Unterdeckungen steht auf Bundesebene die Idee zur Diskussion, die öffentlich-rechtlichen Kassen zu verpflichten, sich zu 100 Prozent

auszufinanzieren, was in den nächsten 40 Jahren zu Kosten für die öffentliche Hand

(gesamtschweizerisch) von 100 Milliarden Fr. führen würde! Die Kantone streben jedoch einen Deckungsgrad von 80 Prozent an, wobei die fehlenden 20 Prozent im Umlageverfahren finanziert werden sollen. Die OAK unterstützt den Regierungsrat ausdrücklich darin, sich im erwähnten Zusammenhang für die Zielsetzung eines Deckungsgrads von 80 Prozent einzusetzen.

3) Vollzug der Steuergesetzgebung

Dieser Gegenstand wird unter Kapitel 4.3 abgehandelt.

4) Vollzug der Rebbaugesetzgebung

Dieser Gegenstand wird unter Kapitel 4.3 abgehandelt.

5) Regelmässige Berichterstattung bezüglich Wirtschaftsförderung

Mit Annahme einer von der OAK vorgelegten Planungserklärung hatte der Grosse Rat in der Novembersession 2007 festgelegt, dass nicht eine Veröffentlichung der Liste der geförderten Unternehmen, sondern eine regelmässige Berichterstattung über die Tätigkeit der

Wirtschaftsförderung an die Kommission als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht anzustreben ist. Anschliessend, im Jahre 2008, hatte die OAK zusammen mit der VOL einen Modus entwickelt, nach dem diese Berichterstattung zu erfolgen hat – und im Berichtsjahr auch erfolgte.

Sowohl der Ablauf als auch die materiellen Ergebnisse der diesjährigen Berichterstattungsrunde befriedigten die Kommission. Ihre wesentlichen Feststellungen lauteten:

• Es wurden mehr Informationen als im Vorjahr geboten; die zusätzlichen Informationswünsche, welche die OAK der VOL nach der ersten Berichterstattungsrunde mitgeteilt hatte, wurden erfüllt.

• Es gilt nicht, per se das Steuergeheimnis zu knacken. Im schweizerischen Vergleich ist die Berichterstattung der Berner Wirtschafsförderung transparent.

(19)

RS/7-12-1-9/#346332

• Das Thema Misserfolg wurde zwar erläutert, jedoch nicht ganz in der gewünschten Form. Es wurden Einzelbeispiele gescheiterter Förderprojekte gebracht, interessanter wäre es jedoch gewesen zu vernehmen, ob allenfalls strukturelle Probleme hinter den Misserfolgen hatten identifiziert werden können und was zu deren Behebung getan worden war.

Die Kommission beschloss, der VOL im Vorfeld der nächsten Berichterstattungsrunde (1. Quartal 2010) mitzuteilen, künftig

• über grundsätzliche Erkenntnisse in Zusammenhang mit den gescheiterten Förderprojekten zu berichten, namentlich über Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Tätigkeit der

Wirtschaftsförderung, weniger über Einzelfälle, deren Scheitern ausserhalb des Einflussbereichs der Wirtschaftsförderung lag;

• in folgender unverfänglichen Form über die gewährten Steuererleichterungen zu informieren:

Es soll nicht nur die Zahl der Erleichterungen genannt werden, sondern neu auch der jeweils gewährte Prozentsatz.

6) Gespräch über den Informatikeinsatz im Kanton

Bei der diesjährigen Auflage des Gesprächs mit dem Finanzdirektor über den Informatikeinsatz in der Kantonsverwaltung ging es zum einen um einen generellen Überblick, d.h. den

Umsetzungstand derjenigen Massnahmen, die der Kanton im Rahmen einer Gesamtstrategie beschlossen hatte. Zum andern wurde der aktuelle Stand des Projekts BE-ICT bzw. dessen, was davon noch übrig geblieben war, das gesamtkantonale Beschaffungsvorhaben „Kantonaler Workplace 2010“, erläutert und auf die aktuelle Entwicklung bezüglich Benchmark der Schweizerischen Informatikkonferenz eingegangen.

Das Gespräch hinterliess bei der Kommission grundsätzlich einen positiven Eindruck. Sie konnte deshalb auch davon absehen, weitergehende Aktivitäten zu entwickeln. Im Einzelnen stellte sie fest, dass

• es ein begrüssenswerter Entscheid war, Windows Vista zu überspringen, denn dieses erwies sich alles andere als benutzerfreundlich;

• der Kanton Bern das Thema Open Source etwas offensiver hätte angehen können, als dies bislang der Fall war;

• in Bezug auf die Strategie der „koordinierten Dezentralisierung“ die Situation an sich unbefriedigend war: Der Regierungsrat hatte vor der Verwaltung, die sich gegen eine

weitergehende Zentralisierung sträubte, letztlich kapituliert. Dadurch gingen hier Millionen von Franken verloren, während man andernorts um paar tausend Franken kämpfen musste.

Gleichzeitig musste man aber zur Kenntnis nehmen, dass das KAIO sein Möglichstes tat, um die Zentralisierung in der Praxis voranzubringen.

7) Besuch des Amts für Wald / Gespräch betreffend Naturgefahren

Anfang Januar, im Nachgang zum Besuch der Abteilung für Naturgefahren des Kantonalen Amts für Wald (KAWA), der im September des Vorjahres stattgefunden hatte, führte der Ausschuss FIN/VOL mit dem Vorsteher des KAWA und dem Leiter der erwähnten Abteilung ein Gespräch betreffend Naturgefahren. Dort wurden namentlich die aktuellen Problemstellungen, die rechtlichen Auswirkungen von Gefahrenkarten, der Ressourcenbedarf der mit den Naturgefahren befassten kantonalen Stellen sowie deren Zusammenarbeit, speziell über die Direktionsgrenzen hinweg, thematisiert. Einen Monat später besuchte der Ausschuss das KAWA, um sich insbesondere über die Resultate der Reorganisation des Amts ins Bild zu setzen.

Sowohl der Besuch als auch das Gespräch fielen aus Sicht der OAK sehr positiv aus. Die OAK konnte insbesondere zur Kenntnis nehmen, dass die Reorganisation erfolgreich hatte durchgeführt werden können und die Aufgaben mit grosser Sachkenntnis und hohen Effizienz erbracht wurden.

Von besonderer Bedeutung schien der OAK, dass die besuchten Einheiten sich der längerfristigen

(20)

RS/7-12-1-9/#346332

Problemperspektiven bewusst waren, ihre Strategien, insbesondere Schutzmassnahmen, entsprechend ausrichteten und sich dabei auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse abstützten.

In materieller Hinsicht nahm die OAK zur Kenntnis, dass aufgrund von sich neu einstellenden Rahmenbedingungen (z.B. Klimaerwärmung, Ausbreitung invasiver Neophyten und Neozoen) laufend zusätzliche Herausforderungen entstehen und die Wahrscheinlichkeit von plötzlich auftretenden sowie von sich latent einstellenden katastrophalen Ereignissen und Entwicklungen tendenziell höher wird. In einem Schreiben teilte die OAK der Volkswirtschaftsdirektion mit, dass sie die dabei von der Direktion ins Auge gefassten Strategien ausdrücklich unterstützte.

(21)

RS/7-12-1-9/#346332

8) Kenntnisnahme von Berichten

Im Berichtsjahr nahm der Ausschuss FIN/VOL von folgenden Berichten Kenntnis (soweit nicht unter Kap. 3 fallend):

• Geschäftsbericht 2008 der FIN (vgl. dazu Kap. 2.1)

• Geschäftsbericht 2008 der VOL (vgl. dazu Kap. 2.1)

• Schlussbericht zur Untersuchung von Prof. Jürgen Brönnimann betreffend anonyme Vorwürfe gegen die Steuerverwaltung

2.5 Ausschuss GEF/POM

Der Ausschuss GEF/POM beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von weiteren Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kap. 3) und der Behandlung von Petitionen und Eingaben (vgl. Kap. 4.3) schwergewichtig mit folgenden Themen:

• GRB betreffend Beitritt zum ViCLAS-Konkordat

• Schlussbericht zu den Aufwendungen des Kantons Bern im Rahmen der Durchführung der EURO 2008

• Bericht betreffend Teilergebnisse des Projekts LOBENAR

• Kantonale Steuerung des Spitalwesens

• Kantonale parlamentarische Aufsicht im Bereich des Staatsschutzes

• Besuch der Anstalten Thorberg

• Kenntnisnahme von Berichten (soweit nicht unter Kapitel 3 fallend) 1) GRB betreffend Beitritt zum ViCLAS-Konkordat

Seit 2003 führt die Kantonspolizei Bern im Auftrag der Konferenz der kantonalen

Polizeikommandanten den Pilotbetrieb eines computergestützten Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS) durch. Mit dem Konkordat soll die rechtliche Basis für den dauerhaften Betrieb des Systems geschaffen werden. ViCLAS ist ein neues Instrument, welches im Bereich der Gewalt- und Sexualkriminalität Ermittlungsansätze liefert und Ermittlungsunterstützung leistet.

Dabei werden besonders schützenswerte Daten von Individuen, die polizeilich erhoben worden sind, kantonsübergreifend zusammengeführt und verarbeitet.

Bei der Vorberatung des Geschäfts zuhanden des Grossen Rats standen für die OAK denn auch datenschutzrechtliche Aspekte im Vordergrund. Im Zentrum standen dabei folgende Fragen:

Inwiefern kann es noch als verhältnismässig gelten, dass ViCLAS gemäss Konkordat auch bei Antragsdelikten zum Einsatz gelangen und keine Differenzierung zwischen verurteilten Straftätern und bloss Verdächtigten gemacht werden soll? Ist die vorgesehene Dauer von 40 Jahren bis zur Löschung der Daten aus dem System aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu lange, ebenso die Zeitspanne, mit welcher Daten rückwirkend erfasst werden sollen?

Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedeutung des Geschäfts hörte die Kommission neben dem Polizeidirektor zusätzlich auch den kantonalen Datenschutzbeauftragten an. Sie gelangte in der Folge zur Auffassung, dass das Konkordat den Anforderungen des Datenschutzes genügt und sich die beiden erwähnten langen Fristen sowie die weitgefassten Erfassungstatbestände sachlich ausreichend rechtfertigen lassen. Entsprechend beantragte sie dem Grossen Rat Antrag, dem Beitritt zum Konkordat zuzustimmen.

2) Schlussbericht zu den Aufwendungen des Kantons Bern im Rahmen der Durchführung der EURO 2008

Die OAK empfahl dem Grossen Rat, den Bericht ohne weiteres zur Kenntnis zu nehmen.

Nichtsdestotrotz nahm sie darin einige heikle oder zumindest erwähnenswerte Punkte wahr: Der

(22)

RS/7-12-1-9/#346332

Bericht konstatiert, dass die EURO für den Kanton Bern einen nachhaltigen ökonomischen Effekt hat. Hier gilt es einzuwenden, dass ein solcher grundsätzlich schwierig nachzuweisen ist. Das Ausbleiben namhafter Sicherheitsprobleme, vom Bericht mit Genugtuung erwähnt, ist zumindest ein Stück weit auch Zufälligkeiten zu verdanken. Es fragt sich, was beispielsweise gewesen wäre, wenn Bern nicht die Niederlanden zugelost erhalten hätte oder die Fans gewalttätig geworden wären? Generell hat der Bericht den Hang, alles sehr positiv darzustellen, oft fehlt den gemachten Einschätzungen jedoch der Nachweis oder gar eine wissenschaftliche Basis. Unter diesem

Gesichtspunkt muss der Bericht als insgesamt oberflächlich bezeichnet werden. Bemerkenswert ist weiter, dass die kantonalen Aufwendungen fehlerhaft budgetiert wurden und die Rechnung einen nicht gerade kleinen Fehlbetrag aufwies.

3) Bericht betreffend Teilergebnis des Projekts LOBENAR

Die Problematik der Unterdotiertheit des kantonalen Polizeikorps beschäftigt die OAK seit längerem. Bereits im Tätigkeitsbericht des Jahres 2008 hat sie auf die Kluft zwischen den gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an die Polizei und die dieser dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen hingewiesen. Mit Schreiben vom 11. August 2009 hat die Kommission dem Polizeiverband Bern-Kanton mitgeteilt, dass sie die von ihm erhobenen Forderungen betreffend zeitverzugslose Anhebung der Soll-Bestände und die Intensivierung der Rekrutierung von zusätzlichen Kantonspolizistinnen und -polizisten ausdrücklich unterstützt (vgl. Kap. 4.3).

Beim Bericht „Ordentliche Bestandeserhöhung und zusätzliche Stellen als Ausgleich für die Nachtzeitgutschrift bei der Kantonspolizei“ der POM handelt es sich um ein Teilergebnis des Projekts LOBENAR (= Lohndifferenzen, Bestandeserhöhung, Nachtdienstzuschlag,

Richtpositionsumschreibungs-Überprüfung). Der Bericht ging nur zuhanden der SK und der OAK, nicht des Grossen Rats. Die OAK nahm ihn an den Oktobersitzungen einstimmig zur Kenntnis.

Im Wissen darum, dass sich die SK um die budget- und finanzplanspezifischen Details der

Bestandeserhöhung wird kümmern müssen, standen folgende Fragen im Zentrum des Gesprächs, das die Kommission mit dem Polizeidirektor zum Bericht führte:

• Wird die Kantonspolizei (KAPO) mit einem erhöhten Personalbestand in der Lage sein, ihren gesetzlichen Auftrag in den einzelnen Aufgabenbereichen zu erfüllen?

• Was wären die Konsequenzen, falls die Bestandeserhöhung der KAPO nicht oder nur teilweise zugestanden wird? Welche Prioritäten würden in der Folge gesetzt, d.h. in welchen

Aufgabenbereichen müsste verzichtet werden?

• Verschiedene gesellschaftliche und andere Entwicklungen werden sich weiter akzentuieren:

Wie gross ist das Risiko, dass nach Umsetzung der Bestandeserhöhung im Jahre 2016 zwischenzeitlich der Bedarf nach polizeilichen Leistungen weiter zugenommen haben wird? In welchen Aufgabenbereichen könnte dies voraussichtlich der Fall sein?

Den mündlichen Auskünften des Polizeidirektors war zu entnehmen, dass die geplante Personalaufstockung eher nicht genügen wird, den gesetzlichen Auftrag in den einzelnen

Bereichen längerfristig tatsächlich zu erfüllen; letztlich wird dies aber davon abhängen, ob bzw. in welchem Umfang neue Gesetze mit neuen Verpflichtungen für die Polizei geschaffen und/oder neue Gefährdungen im sicherheitspolizeilichen Bereich entstehen. Da die Polizei von Gesetzes wegen nicht frei ist, gewisse Aufgaben nicht oder nur teilweise wahrzunehmen, haben

Personalengpässe zur Folge, dass die Aufgaben in einzelnen Bereichen weniger zügig und teilweise mit weniger hoher Qualität erledigt werden können.

Im Mai 2010, zu Ende der Legislatur, wird der Ausschuss mit dem Polizeidirektor ein Gespräch führen, um sich über die zwischenzeitliche Entwicklung verschiedener Gegenstände informieren zu lassen, unter anderem bezüglich der Bestandeserhöhung beim Polizeikorps.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Weil im weit verzweigten Kanton Bern die öV-Erschliessung nicht überall gewährleistet werden kann (und dies auch nicht sinnvoll wäre), wurden für ländliche Gebiete mit nur

Bei einer Havarie im Kernkraftwerk Mühleberg, aber auch in einem anderen schweizerischen oder im nahen Ausland gelegenen Kernkraftwerk muss je nach Ausmass davon ausgegangen

der Beobachtungsstation Bolligen 2010 davon aus, dass das entsprechende Angebot dank ei- ner Übergangsfrist noch einige Jahre weiter subventioniert würde. Aus Sicht der OAK ist nicht

Im Kanton Bern müssen die Wahlvorschläge für den Regierungsrat nach Artikel 19c Absatz 1 des Dekrets über die politischen Rechte (DPR; BSG 141.11) spätestens am 9.. letzten Montag

Die Justizkommission nahm im Jahr 2010 im Auftrag des Grossen Rates die Aufsicht über die Geschäftsführung der obersten kantonalen Gerichte sowie der Generalprokuratur

Dabei stellte die Oberaufsichtskommission fest, dass sich ihr die Abgrenzung zwischen Verwaltungs- oder Stiftungsratsmandat sowie die Frage, wann es zwingend Bestandteil des

Er erklärte sich jedoch bereit, zu prüfen, wie der Kanton zur Förderung der ambulanten medizinischen Grundversorgung eine zeitlich beschränkte Anschub- und Teilfinanzierung im

Die Daten sind im Geoprodukt SEin im Internet öffentlich zugänglich (www.be.ch/sein). Sie werden aktuell gehalten, indem jährlich aufgrund der Amtlichen Vermessung geprüft wird,