• Keine Ergebnisse gefunden

Der Ausschuss BVE/JGK beschäftigte sich im Berichtsjahr nebst der Vorberatung von Geschäften des Grossen Rates zuhanden des Plenums (vgl. Kapitel 3) schwergewichtig mit folgenden The-men:

 Bauliche Mängel am Gebäude der Frauenklinik des Inselspital Berns

 Projekt INO

 Begleitung von Grossprojekten am Beispiel Neuer Wankdorfplatz

 Erste Etappe der Überbauung von Roll-Areal

998/6

 Besuch des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland

 Einhaltung der EWAP-Vorschriften durch die Gemeinden

1) Bauliche Mängel am Gebäude der Frauenklinik des Inselspitals Bern

Im Berichtsjahr hat die OAK die Untersuchungen zu den Baumängeln der Frauenklinik des Insel-Spitals abgeschlossen und die Öffentlichkeit per Medienmitteilung über ihre Schlussfolgerungen informiert. Kernstück der Untersuchung war die Auswertung von zuvor unbekannten Dokumenten, die den Schriftenwechsel zwischen dem kantonalen Hochbauamt und der Generalunternehmung wiedergeben. Als diese Dokumente 2011 in der Presse zitiert wurden, entschied die Kommission, die Angelegenheit neu aufzurollen. Dies im Bewusstsein, dass die Vorgänge 14 Jahre zurücklie-gen und die Kommission im August 2010 nach einer umfassenden Untersuchung zum Schluss gekommen war, dass den involvierten kantonalen Stellen keine Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können. Entscheidend war für die Kommission, dass die Baumängel Auswirkungen bis heute haben. So schätzt der Regierungsrat gemäss einer Antwort auf eine entsprechende Interpel-lation, dass die Sanierung und die Finanzierung des Spital-Ersatzgebäudes 30 bis 40 Millionen Franken kosten könnten.

Im Kern zeigen die von der BVE vorgelegten Dokumente das Ringen um eine Lösung, nachdem die Generalunternehmung am 30. Juni 1998 eine Mängelrüge eingereicht hat. Die Dokumente be-antworten die Frage nicht abschliessend, warum die Generalunternehmung ihre Mängelrüge im April 1999 zurückgezogen hat. Insofern behält die Schlussfolgerung der OAK vom August 2010 Gültigkeit, dass die Generalunternehmung mit dem Rückzug der Mängelrüge die Haftung für die Planungsmängel übernommen hat. Trotzdem ist die Oberaufsichtskommission der Meinung, dass das Verhalten des damaligen Hochbauamts kritisch hinterfragt werden muss. Dies aus folgenden Gründen:

 Das damalige Hochbauamt hatte bereits ab Juni 1998 Kenntnis von den massiven Vorbehalten der Generalunternehmung bezüglich der Statik des Klinikgebäudes.

 Die Vorbehalte der Generalunternehmung waren nicht nur allein dadurch begründet, dass ent-sprechende Unterlagen nicht vorlagen, wie das im Gutachten der BVE vom August 2009 ge-schildert wurde. In der Mängelrüge hielt die Generalunternehmung klar fest, dass die geplante Fassadenaufhängung mit Risiken behaftet ist, die sie nicht tragen könne.

 Das damalige Hochbauamt ging nicht auf den Vorbehalt ein. Er sicherte gemäss einer Akten-notiz vom 21. Juli 1998 lediglich zu, weitere Punkte – darunter fiel auch die Frage der Statik – kritisch zu betrachten. Der Kanton wollte dafür aber in keinem Fall die Haftung respektive Ge-währleistung übernehmen.

 Das Hochbauamt setzte die Generalunternehmung unter Druck, den Vorbehalt bezüglich Statik zurückzuziehen und drohte gemäss einer Aktennotiz, die Zusammenarbeit gegebenenfalls ab-zubrechen. Zudem warf das Amt der Generalunternehmung wegen der massiven Vorbehalte Vertrauensmissbrauch vor.

Die Oberaufsichtskommission kommt zum Schluss,

 dass es für das damalige Hochbauamt als Bauherr angezeigt gewesen wäre, unabhängig von der rechtlichen Situation bezüglich der Haftung auf die Vorbehalte der Generalunternehmung angesichts der Komplexität und finanziellen Dimension des Projekts einzugehen. Dies umso mehr, als sich der Kanton für eine neuartige Organisationsform entschieden hatte und mit der Einhaltung der Planungsgrundlagen bei der Bauausführung und dem Controlling die Ingenieure und Architekten beauftragt hatte.

 dass mit dem Entscheid, das Projekt durch die Architekten und Ingenieure bis in die Ausfüh-rungsdetails zu planen und der Generalunternehmung nur die bauliche Umsetzung zu überlas-sen, ein Ungleichgewicht zu Gunsten der Planer und zu Ungunsten der ausführenden Gene-ralunternehmung entstand. Es wäre aus Sicht der OAK Aufgabe des damaligen Hochbauamts gewesen, als Bauherr eine übergeordnete Sicht einzunehmen und Massnahmen zu treffen, damit das Ziel, ein modernes, funktionstüchtiges Spital zu realisieren, nicht gefährdet ist. Dass

998/6

in einer so frühen Phase eines Bauprojekts die Frage der Haftung bereits eine so dominieren-de Rolle spielte, betrachtet die OAK ebenfalls kritisch.

Diese Schlussfolgerungen korrespondieren mit dem Fazit des Untersuchungsberichts der OAK vom August 2010. Vor dem Hintergrund der neuen Fakten sieht sich die Kommission veranlasst, die Feststellungen von damals zu bekräftigen. Die OAK hat die Feststellung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion zur Kenntnis genommen, wonach sich die Prozesse und Abläufe bei Bauvor-haben seither grundlegend verändert Bauvor-haben. Die OAK wird im Rahmen ihrer begleitenden Aufsicht über Grossprojekte diesen Punkten besondere Aufmerksamkeit schenken.

2) Projekt INO

Im Mai 2012 wurde das neue Intensivbehandlungs-, Notfall- und Operationszentrum (INO) des Inselspitals in Betrieb genommen. Obwohl damit noch nicht das vollständige Projektende erreicht wurde, beschloss die Kommission, ihre mitschreitende Kontrolle abzuschliessen. Dies deshalb, weil die noch ausstehenden Etappen nur noch über ein geringes finanzielles Volumen verfügten und auch sonst keine besonderen Risiken zu bergen schienen.

In den ersten beiden Trimestern liess sich die Kommission, wie in den letzten Jahren üblich, mittels Standardfragen über den Projektstand informieren. Im August des Berichtsjahres stattete sie dem neu eröffneten Gebäude schliesslich einen Besuch ab und liess sich von der Baudirektorin und einer Delegation des Inselspitals den laufenden Betrieb zeigen.

Auf Basis der anlässlich des Besuchs gewonnen Erkenntnisse sowie der schriftlichen Trimesterin-formationen kam die OAK zum Schluss, dass trotz der problembehafteten Vorgeschichte ein Ge-bäude entstanden ist, das den Bedürfnissen der Belegschaft in hohem Mass entspricht. Aufgefal-len waren der Kommission im Besonderen die hohe Funktionalität der Räumlichkeiten sowie deren gute, sich positiv auf das Arbeitsklima auswirkende Atmosphäre. Positiv beurteilte die Kommission im Weiteren den Umstand, dass das Inselspital innerhalb der bestehenden Infrastruktur allein durch Anpassen der Betriebsorganisation weiter wachsende Patientenzahlen bewältigen kann.

Dies sowohl in der Intensivmedizin als auch im nachgelagerten Bereich, der im Bettenhochhaus abgedeckt wird.

Ein allerletzter Schritt der Beschäftigung mit dem Projekt steht für die Kommission noch aus: Sie wird dereinst durch die Finanzkontrolle prüfen lassen, ob der vom Grossen Rat gesprochene Kredit korrekt abgerechnet und verwendet worden ist.

3) Begleitung von Grossprojekten am Beispiel Neuer Wankdorfplatz

Gestützt auf das Konzept betreffend Oberaufsicht für Grossprojekte, hat sich die OAK weiterhin halbjährlich – jeweils per Ende Februar und Ende August – auf der Basis eines definierten Fragen-katalogs über den Stand des Projekts Neuer Wankdorfplatz informieren lassen.

Aufgrund der beiden schriftlichen Reportings lässt sich bezüglich Projektstand per Ende des Be-richtsjahres bilanzieren, dass

 es keine Projektänderungen gegeben hat;

 sich der zwischenzeitlich eingetretene Rückstand im Bauprogramm, anders als befürchtet, hat aufholen lassen und die Verlängerung der Tramlinie 9 pünktlich auf den Fahrplanwechsel hin den Betrieb aufgenommen hat;

 nach wie vor das Risiko besteht, dass es zu einem Zusatzkredit in der Kompetenz des Gros-sen Rates kommt. Gründe dafür sind sog. Bauablaufstörungen. Die Wahrscheinlichkeit und Höhe eines solchen Kredits kann gemäss BVE noch immer nicht abgeschätzt werden. Obwohl die Störungen bereits seit mehr als zwei Jahren angemeldet und mehrfach entsprechende Auf-forderungen an die ausführenden Firmen ergangen sind, lagen Ende August 2012 erst konkre-te Forderungen in der Höhe von rund 1,7 Mio. Franken bei der Schlichtungsskonkre-telle vor.

998/6

 der Regierungsrat bereits Ende 2011 einen Zusatzkredit in der Höhe von rund 0,82 Mio. Fran-ken bewilligt hat, nötig geworden durch die gegenüber der OAK bereits früher erwähnten un-erwarteten geologischen Schwierigkeiten.

Die OAK wird auch im kommenden Jahr allfälligen Mehrkosten aufgrund der Bauablaufstörungen ein besonderes Augenmerk schenken.

4) Erste Etappe Überbauung von Roll-Areal

Zu Beginn des Berichtsjahrs hat die Kommission die Analyse des Standberichts 2011 abgeschlos-sen. In zwei Fragerunden hatte sich der Ausschuss detailliert über die Alte Schreinerei, über die Altlastensanierung sowie über die geplanten Räume für den Bereich Musik im Gebäude Fabrik-strasse 4B informieren lassen. Die BVE versicherte dabei, dass im Zusammenhang mit der Alten Schreinerei nur die zur Konservierung und Gewährleistung der Sicherheit absolut notwendigen Arbeiten ausgeführt werden. Um den vom Bauinspektorat der Stadt Bern geforderten Durchgang beim Zwischenbau zu realisieren, wurde die entsprechende Planung in Angriff genommen. Was die Schulräume für den Bereich Musik der Pädagogischen Hochschule betrifft, informierte die BVE, dass dieses Projekt entgegen der ursprünglichen Pläne mit einem separaten Kreditbeschluss fi-nanziert werden soll. Dies, um das Geschäft klarer abzugrenzen und Transparenz zu schaffen. Für die OAK ist die Begründung für diesen Schritt nachvollziehbar, auch wenn offen bleibt, warum das Projekt nicht von Anfang als eigenständiges Geschäft betrachtet worden ist. Bezüglich der Altlas-tensanierung führte die BVE auf Grund von entsprechenden Fragen der OAK aus, dass nach Ab-schluss der Altlastensanierung, als der Baugrubenaushub für das Institutsgebäude gemacht wur-de, überraschenderweise nochmals Altlasten zum Vorschein kamen. Dies führte zwar nicht zu Verzögerungen, verursachte aber Mehrkosten von 349‘000 Franken. Angesichts der Gesamtsum-me des Projekts handelt es sich dabei um einen marginalen Betrag. Gleichwohl hätte es die OAK begrüsst, wenn die entsprechenden Informationen bereits im Standbericht enthalten gewesen wä-ren.

Im Berichtsjahr hat der Ausschuss den Standbericht des Jahres 2012 ausgewertet. Gemäss die-sem liegt die definitive Abrechnung des Teilprojekts Hörsaalgebäude 3 Prozent unter der Kredit-summe. Von ähnlich erfreulichen Zahlen geht die BVE für das Gesamt-Projekt aus. Konkret rech-net sie damit, dass die effektiven Kosten 15 Prozent unter der Kreditsumme liegen werden. Die OAK hat diese Schätzung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und wird sie dereinst mit den definitiven Zahlen vergleichen. Die OAK begnügte sich im Berichtsjahr damit, gewisse Anschluss-fragen zur Alten Schreinerei zu stellen. Es ging dabei hauptsächlich darum, wie sich die mögliche juristische und politische Auseinandersetzung mit der Stadt Bern auf die Planung und Realisierung der bevorstehenden Schritte auswirken wird. Der Ausschuss hat diese Ausführungen und den Standbericht 2012 zur Kenntnis genommen.

Im September wurde die OAK von der BVE schriftlich darüber informiert, dass diese den Vertrag mit dem bisherigen Totalunternehmen wegen akuter Liquiditätsprobleme des Unternehmens auf-gelöst hat und bereits ein Nachfolge-Unternehmen gefunden hat, das alle Rechte und Pflichten übernimmt und die Erstellung des Institutsgebäudes abschliesst. Gemäss BVE sei sichergestellt, dass dadurch keine Zusatzkosten entstehen und das Gebäude wie geplant im September 2013 in Betrieb genommen werden kann. Der Ausschuss wird auf Grund verschiedener personeller Wech-sel im Ausschuss 2013 eine Besichtigung der Baustelle vornehmen und sich dabei auch erkundi-gen, welches Fazit die BVE nach dem Wechsel der Totalunternehmung zieht.

5) Besuch des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland

Der Ausschuss hat am 6. November 2012 dem Regierungsstatthalteramt (RSTA) Bern-Mittelland einen Besuch abgestattet. Übergeordneter Auslöser dafür war die Reform der dezentralen Verwal-tung, auf Grund derer sich die Zahl der RSTA per 1. Januar 2010 von 26 auf 10 reduziert hat. Das mit Abstand grösste RSTA entstand dabei im Perimeter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland.

Bei diesem kam es auf Grund der knappen personellen Ressourcen und der Grösse des Verwal-tungskreises zu grossen Pendenzenbergen. Zusätzliche, befristete Stellen sollten zu einer Verbes-serung führen. Als der zuständige Regierungsstatthalter beantragte, die Temporärstellen in fixe

998/6

Stellen zu wandeln, vereinbarte die JGK mit der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalter und mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Durchführung eines Audits, um die Struktu-ren im RSTA Bern-Mittelland zu durchleuchten. Beim Audit, das im Sommer 2011 fertiggestellt wurde, kamen verschiedene Mängel zum Vorschein. Als Entlastungsmassnahme schlug der Be-richt eine Reihe von Anpassungen vor. Die Massnahmen wurden bis Ende Juni 2012 umgesetzt.

Zum Abschluss wurde der Prozess mit einer Kurz-Evaluation ausgewertet. Der Ausschuss unter-breitete dem RSTA Bern-Mittelland sowie den Vertretern der Geschäftsleitung der Statthalter so-wie der JGK einen umfassenden Fragekatalog. Der Ausschuss erkundigte sich unter anderem, so-wie weit die Pendenzenberge in der Zwischenzeit abgebaut worden sind und die ungenügende Füh-rungsstruktur verbessert worden ist. Da die Kommission das Gespräch im Berichtsjahr nicht mehr auswerten konnte, wird im nächsten Tätigkeitsbericht darauf zurückzukommen sein.

6) Einhaltung der EWAP-Vorschriften durch die Gemeinden

Im Zusammenhang mit dem Erstwohnungsanteilplan (EWAP) in der Gemeinde Grindelwald war bei der OAK im Berichtsjahr eine Eingabe pendent. Die Eingeber hatten die Kommission aufgefor-dert, angebliche Baurechtsverletzungen in der Oberländer Gemeinde zu untersuchen. Konkret ging es um 92 Verstösse gegen EWAP, die 2008 auf Grund einer Sichtung aller Baugesuchsunter-lagen durch eine von der JGK eingesetzte Expertengruppe zum Vorschein gekommen waren. Die JGK beauftragte das zuständige Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde infolgedessen, die Fälle zu bereinigen. Weil sich die Bereinigung der ausstehenden Fälle auf Grund laufender Rechtsverfahren in die Länge ziehen könnte, aber auch, weil auf Grund der Bautätigkeit ständig neue Wohnungen mit EWAP-Einträgen gebaut werden, hat die Kommission im Berichtsjahr von der JGK einen Zwischenbericht verlangt, der Auskunft gibt über den Fortschritt und den Stand der Bereinigung. Die Sichtung des Berichts ergab, dass die Gemeinde Grindelwald und das Regie-rungsstatthalteramt aktiv daran sind, die Versäumnisse zu korrigieren. Während im Februar 2011 erst 52 Prozent der EWAP-Wohnungen in Grindelwald korrekt genutzt wurden, waren es im Juni 2012 bereits 70 Prozent. Gerichtsurteile, die die angedrohten Sanktionen der Gemeinde Grindel-wald gegen Besitzer von nicht legal genutzten EWAP-Wohnungen als zulässig beurteilten, dürften Signalwirkung haben und für eine weitere Bereinigung sorgen. Ebenso ist anzunehmen, dass die seit der Baureglements-Revision vom 25. Juli 2012 bestehende Möglichkeit des Auskaufs die Zahl der unrechtmässig genutzten EWAP-Wohnungen reduzieren wird. Bevor der Ausschuss die Be-schäftigung mit der Eingabe abschliesst, wird er sich 2013 vor Ort ein Bild über die Behandlung der Dossiers machen. Zugleich erwartet der Ausschuss dort auch gewisse Erklärungen zu den Herausforderungen, welche mit der Zweitwohnungsinitiative auf die Gemeinde zukommen. Ent-sprechend wird die Kommission im nächsten Tätigkeitsbericht auf dieses Geschäft zurückkommen.