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Grossratsbeschluss betreffend Erklärung des Grossen Rats zur Klimapolitik Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG)

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Grossratsbeschluss betreffend Erklärung des Grossen Rats zur Klimapolitik

Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 59 Absatz 1 des Gesetzes über den Grossen Rat (GRG)1 beschliesst folgende Erklärung:

Seit der letzten Session des Grossen Rates des Kantons Bern (Novembersession, am 22.11.2018 been- det) haben sich die Rahmenbedingungen für den Klimaschutz insbesondere im Kanton Bern stark verän- dert:

 Der Nationalrat hat am 11.12.2018 die Totalrevision des CO2-Gesetzes nach einjähriger Beratung in der zuständigen Kommission in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Wichtige Massnahmen, die (gemäss diversen Verlautbarungen des Regierungsrats) auch für das Erreichen der klimapoliti- schen Ziele des Kantons Bern erforderlich sind, sind damit blockiert worden und können besten- falls mit Verspätung beschlossen und wirksam werden. Die Einhaltung der völkerrechtlichen Ver- pflichtung der Schweiz, das im Klimavertrag von Paris festgelegte Ziel2 erreichen zu helfen, ist damit zusätzlich in Gefahr.

 Am 14.12.2018 hat in der Schweiz erstmals ein «Klimastreik» von Schülerinnen und Schülern stattgefunden. Seither versammeln sich an verschiedenen Orten in der ganzen Schweiz regel- mässig Hunderte junger Menschen zu Protestaktionen, um die Ausrufung eines nationalen Klima- notstands zu fordern: «Die Schweiz anerkennt die Klimakatastrophe als zu bewältigende Krise: Sie hat folglich auf die Krise zu reagieren und die Gesellschaft folglich auch über diese Krise zu infor- mieren.” Am 2. Februar sind schweizweit über 50'000 junge und ältere Menschen dem Aufruf der

«Klimastreik»-Bewegung gefolgt und haben – auch in Bern und Biel-Bienne – entschiedeneres Handeln auf politischer Ebene gefordert.

 Am 10. Februar hat das Berner Stimmvolk das revidierte Energiegesetz mit 50,6 Prozent Nein knapp abgelehnt. In 52 meist grösseren Gemeinden gab es Ja-Mehrheiten. Gegner der Vorlage hatten im Abstimmungskampf auf freiwillig mögliche Anstrengungen im Sinne des Gesetzes hin- gewiesen und die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Ablehnung empfohlen. Mit dem Nein zum Energiegesetz sind zentrale Massnahmen zumindest vorläufig vom Tisch, mit denen der Regie- rungsrat die Ziele der kantonalen Klimapolitik zu erreichen hoffte. Es ist mit andern Worten eine Lücke in der kantonalen Klimapolitik entstanden, die es raschestmöglich zu schliessen gilt.

Der Grosse Rat des Kantons Bern beschliesst vor diesem Hintergrund folgende Erklärung:

1. Der Grosse Rat nimmt die Forderungen der «Klimastreik»-Bewegung zur Kenntnis, insbesondere ihren Aufruf, einen «Klima-Notstand» auszurufen.

2. Er versteht den Aufruf der «Klimastreik»-Bewegung als Auftrag, rasch konkrete Schritte in Rich- tung ihres pauschal formulierten Ziels in die Wege zu leiten: «Wir fordern, dass die Schweiz bis 2030 im Inland Netto 0 Treibhausgasemissionen ohne Einplanung von Kompensationstechnologien hat.»

3. Der Grosse Rat wertet die entstandene Bewegung als Ausdruck der tiefen Besorgnis, mit der ins- besondere junge Menschen auf den (ihre Zukunft gefährdenden) Klimawandel und die bisherige (als un- genügend empfundene) Wahrnehmung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft reagieren.

4. Er sieht darin auch ein ermutigendes Zeichen für eine wachsende Bereitschaft zu verstärktem Handeln auf persönlicher wie auch auf politischer Ebene.

5. Der Grosse Rat appelliert an die Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, die vorhandenen Möglichkeiten und rechtlichen Freiräume (die auch nach der Ablehnung des Energiegesetzes weiterbeste- hen) zu verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz zu nutzen.

6. Er appelliert an das eidgenössische Parlament, die Beratung des CO2-Gesetzes zu beschleunigen und rasch wirksame Massnahmen im Sinne des Klimavertrags von Paris zu beschliessen.

1 BSG 151.21

2 Der Klimavertrag von Paris setzt das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindust- riellen Niveau zu halten. Dazu müssen die Netto-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf null gesenkt werden (vgl. Antwort des Regie- rungsrates vom 16.1.2019 zur Interpellation 169-2018).

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Der Grosse Rat des Kantons Bern | Le Grand Conseil du canton de Berne

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7. Der Grosse Rat nimmt aber auch sich selber in die Pflicht und schliesst sich den folgenden Punk- ten der Resolution des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt an:

7.1 Der Grosse Rat wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Geschäften berücksichtigen und wenn immer möglich jene Geschäfte prioritär behandeln, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.

7.2 Der Grosse Rat orientiert sich für zukünftige Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investi- tionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.

7.3 Der Grosse Rat fordert, dass die Regierung die Bevölkerung des Kantons umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Massnahmen informiert, die gegen den Klimawandel ergriffen werden.

Vanoni (Grüne)

Stampfli (SP-JUSO-PSA) Stocker (glp)

Aeschlimann (EVP)

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