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Vortrag der Polizei- und Militärdirektion an den Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

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Academic year: 2022

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Vortrag

der

Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Sportfonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2012

1. Bemerkungen zur Jahresrechnung

Der von Swisslos im Jahre 2012 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 53‘324‘290 Franken. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 0996 vom 27. Juni 2012 18'600'000 Franken an den Sportfonds übertragen. Damit wurde das gesetzlich vorgesehene Maximum von 35 Prozent der jährlich dem Lotteriefonds zufliessenden Reingewinnanteile ausgeschöpft.

Die Obergrenze des Kontingents für den Bereich Bau und Unterhalt von Sportanlagen wurde für 2012 auf 9'300'000 Franken, 50% des überwiesenen Reingewinnanteils, festgelegt.

Per 31. Dezember 2012 beläuft sich der Kontostand des Sportfonds auf 46'196'155 Franken.

Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 30‘522‘293 Franken re- sultiert ein Nettobestand von 15‘673‘862 Franken.

Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat ein Finanzrahmen zugewiesen. Der Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kan- tons beträgt 5.3%. Die Anwendung dieses Prozentsatzes auf den Reingewinnanteil des Sport- fonds ergibt einen Finanzrahmen in der Höhe von 985'800 Franken. Per 31. Dezember 2012 weist der Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 1'912'526 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 361'940 Franken ver- bleibt ein Nettobestand von 1‘550'586 Franken.

Der Sportfonds ist im Januar 2013 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 07. Februar 2013 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 39 und Art. 46 Abs. 1 des Lotteriegesetzes vom 04. Mai 1993 (BSG 935.52) - Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 8 Sportfondsverordnung vom 24. März 2010 (BSG 437.63)

3. Finanzielle Situation Sportfonds

Die finanzielle Situation des Sportfonds hat sich mit der erhöhten Fondspeisung weiter stabili- siert. Mit der verabschiedeten und per 01.01.2013 in Kraft getretenenTeilrevision der Sport- fondsverordnung wurden die Grundlagen geschaffen, die Sanierung des Sportfonds abzu- schliessen. Der Bestand der offenen Verpflichtungen hat sich gegenüber 2011 um rund 2.5 Millionen Franken erhöht.

Die vom Regierungsrat festgelegte Kontingentierung für den Bereich Sportanlagen von 9.3 Mio. Franken wurde eingehalten, mit rund 7.4 Mio. Franken verfügten Beiträgen wurde die Li-

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- 2 -

mite zu rund vier Fünfteln ausgeschöpft. Die Ausgaben – effektive Auszahlungen - im Zuwen- dungsbereich Bau fielen 2012 im Vergleich zum Vorjahr mit 4.7 Mio. gegenüber 9.5 Mio. deut- lich tiefer aus.

Bei den übrigen Zuwendungsbereichen bewegten sich die Ausgaben in einem zum Vorjahr vergleichbaren Rahmen.

Tabelle 1: 5-Jahres-Übersicht der finanziellen Entwicklung des Sportfonds

2008 2009 2010 2011 2012

Einnahmen 14'120'231 13'926'011 13'818'836 38'413'831 19‘461‘648 Auszahlungen -16'431'100 -22'917'183 -20'679'751 -15'917'470 -10‘798‘682 Bruttobestand 30'888'915 21'897'743 15'036'828 37'533'189 46‘196‘155 Verpflichtungen -25'167'353 -18'833'344 -24'879'177 -28'075'170 -30‘522‘293 Nettobestand 5'721'562 3'064'398 -9'842'348 9'458'019 15‘673‘862

Abbildung 1: 5-Jahres-Übersicht der Entwicklung der Einnahmen und des Nettobestandes

4. Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates

Gemäss Sonderstatutsgesetz verfügt der Bernjurassische Rat (BJR) im Bereich des Sport- fonds über dieselben Ausgabenkompetenzen wie der Direktor der Polizei- und Militärdirektion.

Gesuche aus dem Zuständigkeitsgebiet des BJR sind beim Sportfonds einzureichen, wo eine Vorprüfung des Gesuchs und die Aufbereitung der Unterlagen erfolgt. Zur Beurteilung werden die Geschäfte monatlich an den BJR weitergeleitet, der über Gesuche in seiner Kompetenz abschliessend entscheidet und Mitberichte zu den Gesuchen in regierungsrätlicher Kompetenz verfasst.

Dem BJR wird jährlich ein Finanzrahmen zugeteilt, der dem prozentualen Anteil der Bevölke- rung des Berner Juras an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern entspricht. Alle Beitrags- zusicherungen für Gesuche aus dem Berner Jura, die vom BJR oder vom Regierungsrat ge-

-20000000 -10000000 0 10000000 20000000 30000000 40000000 50000000

2008 2009 2010 2011 2012

Entwicklung Kennziffern Sportfonds

Einnahmen Nettobestand

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nehmigt werden, werden diesem Finanzrahmen belastet. Vom Grossen Rat genehmigte Gesu- che sind davon ausgenommen. Seit Einführung des BJR ist dieser Fall aber noch nie eingetre- ten. Wenn der Finanzrahmen in einem Jahr nicht ausgeschöpft wird, kann der Restbetrag in den folgenden Jahren verwendet werden.

Der Bruttobestand des BJR hat sich 2012 deutlich erhöht, einerseits aufgrund der erhöhten Speisung, andererseits waren die Ausgaben im Bereich Bau und Sportmaterial markant tiefer.

Der BJR weist nun im Sportfonds mit 1.55 Mio Franken gegenüber 2011 mit 0.97 Mio. Fran- ken einen deutlich höheren Nettobestand aus.

5. Gesuchsbearbeitung 5.1. Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten für den Sportfonds für das Jahr 2012 betragen 467‘330 Franken und wurden der Jahresrechnung 2012 des Fonds - der Sportfondsverordnung entsprechend - als Aufwand belastet1. Die Verwaltungskosten umfassen

 die direkten Personalkosten der Mitarbeitenden der Abteilung Fonds und Bewilligungen (Geschäftsfeld FOBE) des Generalsekretariates der Polizei- und Militärdirektion (GS POM) für die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Sportfonds;

 den Personalgemeinkosten für Dienstleistungen diverser Geschäftsfelder des GS POM des Sportfonds (Kanzlei, Übersetzer, etc.) und den Personalkostenanteil für verschiedene Per- sonalkosten (z.B. Aus- und Weiterbildung, etc.)

 die direkten übrigen (Sach-) Kosten des Sportfonds (Entschädigungen für Dienstleistungen Dritter etc.)

 und den Sachgemeinkostenanteil (z.B. für Frankaturen, Informatikkosten, Raumkosten, etc.).

Die Gesuchsbearbeitung im Sportfonds wird im Wesentlichen durch 190 Stellenprozente ab- gedeckt. Unterstützt wird die Gesuchsbearbeitung im Sportfonds weiter durch Leistungen der Abteilungsleitung und der Finanzsachbearbeitung (gemittelt 50 Stellenprozente).

Tabelle 2: Personal- und Sachkosten Sportfonds 2012 in CHF

2012 / CHF Direkte Personalkosten FOBE 343‘644 Personalgemeinkosten 52‘651

Sachkosten2 71‘035

Total 467‘330

Die direkten Personalkosten bewegen sich in der Höhe des Vorjahres. Die Personalgemein- kosten und die Sachkosten lassen sich wegen Anpassungen in den Buchungsprozessen nicht direkt vergleichen.

5.2. Gesuchsstatistik

Gesamthaft wurden im Sportfonds 1386 Gesuche bearbeitet. Die Verteilung der neuen Ge- suchseingänge gestaltet sich im Vergleich zum Vorjahr prozentual sehr ähnlich, in absoluten

1 ln den vergangenen Jahren wurden die Verwaltungskosten des Sportfonds jeweils vorgängig separat bewilligt und anschliessend nochmals im Rahmen der Jahresrechnung vom Grossen Rat genehmigt. Auf Verwaltungs- ebene und in Absprache mit der Finanzkontrolle hat man sich im Verlaufe des Jahres 2012 darauf geeinigt, dass auf die vorgängige separate Bewilligung verzichtet wird und die Verwaltungskosten künftig nur noch im Rahmen der Jahresrechnung dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt werden.

2 inkl. Sachgemeinkostenanteil.

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Zahlen wurden 2012 jedoch 130 Gesuche mehr registriert, davon entfallen 99 Gesuche auf den Zuwendungsbereich Sportmaterial.

Rund 5% der bearbeiteten Gesuche mussten abgelehnt werden. Die Ablehnungsquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent verringert und befindet sich auf dem tiefsten Wert seit 2008. Im Vergleich zu 2011 mussten weniger Sportanlässe (21 statt 47) abgelehnt wer- den, jedoch deutlich mehr Baugesuche (15 statt 2).

5.3. Ausblick Ressourcen

Die gesamthaft rund 240 für den Sportfonds einsetzbaren Stellenprozente decken die Bear- beitung der Sportfondsgesuche ab. Mit der Revision der Sportfondsverordnung fiel 2012 ein substantieller Mehraufwand an.

Mit Blick auf die Zahl der bearbeiteten Geschäfte sind die Kapazitätsgrenzen ausgeschöpft.

Allfällig steigende Gesuchszahlen können - bei gleichbleibendem Personalbestand - nur noch bewältigt werden, indem längere Bearbeitungsfristen in Kauf genommen werden, die Ge- suchsbearbeitung oberflächlicher vorgenommen wird, oder im Bereich der technischen Unter- stützung Optimierungen vorgenommen werden.

Die im Lotterie- und Sportfonds eingesetzte Softwarelösung wird in diesem Zusammenhang auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um Prozessabläufe und somit die Ressourcensteue- rung den heutigen Anforderungen entsprechend zu gestalten.

Für das laufende Jahr zeichnet sich ab, dass die Anzahl zu bearbeitender Gesuche auch in- folge der revidierten Sportfondsverordnung erheblich zunehmen wird. In der neuen Kategorie Nachwuchsförderung Breitensport (Zuwendungsbereich Sportförderung) werden mehrere Hundert Gesuche erwartet. Deren Bearbeitungsaufwand wird sich jedoch in kalkulierten Gren- zen halten und durch erwartete Einsparungen zum Bearbeitungsaufwand in der neu struktu- rierten Kategorie Nachwuchsförderung Leistungssport (Zuwendungsbereich Sportförderung) abdecken lassen.

6. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2012 des Sport- fonds zu genehmigen.

Bern, 04. März 2013 Mit freundlichen Grüssen

DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Beilagen zHd. Finanzkommission:

 Beschlussentwurf

 Jahresrechnung 2012

 Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2012

 Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2012

 Liste der offenen Verpflichtungen per 31.12.2012

 Statistik der eingegangenen Gesuche 2012

 Bericht der Finanzkontrolle zur Jahresrechnung 2012 des Sportfonds vom 07. Februar 2013

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