Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Finanzkommission Commission des finances
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Bericht der Finanzkommission zu den Regierungsrichtlinien 2011-14
Am 18. August 2010 hat der Regierungsrat den Richtlinienbericht 2010 und die Regierungsrichtli- nien 2011-14 verabschiedet. In den Regierungsrichtlinien stellt der Regierungsrat seine politischen Ziele für die nächsten vier Jahre vor und setzt Schwerpunkte für das politische Handeln in diesem Zeitraum.
Art. 75 der Kantonsverfassung, Art. 58 des Gesetzes über den Grossen Rat und Art. 60 des Ge- setzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen regeln die Behandlung der Regierungs- richtlinien durch den Grossen Rat. Der Grosse Rat nimmt die Regierungsrichtlinien zur Kenntnis und kann dazu Planungserklärungen abgeben.
Die Rolle der Finanzkommission als vorberatendes Organ der Regierungsrichtlinien ist in Art. 21 des Gesetzes über den Grossen Rat geregelt.
An der Sitzung der Finanzkommission vom 25. August 2010 informierten der Regierungspräsident und der Staatsschreiber die Kommission über die Regierungsrichtlinien In der Folge stellte die Fi- nanzkommission eine Reihe von Fragen an den Regierungsrat, welche am 22. September 2010 schriftlich beantwortet wurden. Diese Antworten wurden an der Sitzung der Finanzkommission vom 24. September 2010 wiederum mit dem Regierungspräsidenten und dem Staatsschreiber ver- tieft und diskutiert.
Die Fragen der Finanzkommission konzentrierten sich insbesondere auf die Themen Gesundheits- versorgung und Spitzenmedizin, Klima- und Energiepolitik, Raumplanung und Hauptstadtregion.
Die genauen Fragen und die Antworten der Regierung können beim Sekretariat der Finanzkom- mission bezogen werden.
Die Finanzkommission kann sich der Grundmaxime des Regierungsrats, der Stärkung der Nach- haltigen Entwicklung als übergeordnetes Ziel für die Regierungsarbeit, anschliessen. Die Siche- rung der Zukunft für die kommenden Generationen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Politik.
Die Finanzkommission möchte insbesondere betonen, dass diese Maxime auch Auswirkungen auf die Finanzpolitik hat und keine Kosten auf die nachfolgenden Generationen verschoben werden sollen.
Zu den acht Schwerpunkten, welche der Regierungsrat für die nächsten vier Jahre setzt, erlaubt sich die Finanzkommission einen Hinweis zum Punkt „Bildung und Kultur stärken“. Sie erachtet auch den Bereich der Gesundheitsförderung für die Kinder und Jugendlichen in den nächsten Jah- ren als bedeutsam. Die Kommission schlägt deshalb vor, diesen Schwerpunkt in „Bildung, Kultur und Bewegung“ umzubenennen.
Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat, den Richtlinienbericht 2010 und die Regie- rungsrichtlinen 2011-14 zur Kenntnis zu nehmen.
Für die Finanzkommission Bern, 2 .November 2010 Heinz Siegenthaler, Präsident
An den Grossen Rat des Kan- tons Bern