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Der Strassennetzplan muss vom Grossen Rat alle 8 Jahre genehmigt werden

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M 266/2004 BVE 2. Februar 2005 49C Motion

0474 Geschäftsprüfungskommission (Grunder, Hasle-Rüegsau)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2004

Ablösung Strassenbauprogramm durch Strassennetzplan

Das heutige Strassenbauprogramm ist durch einen kantonalen Strassennetzplan unter Einhaltung folgender Bedingungen zu ersetzen:

1. Der Strassennetzplan muss vom Grossen Rat alle 8 Jahre genehmigt werden.

2. Der Strassennetzplan weist einen Planungshorizont von 25 Jahren auf.

3. Alle 4 Jahre ist dem Grossen Rat über den Stand der Umsetzung Bericht zu erstatten.

4. Der Strassennetzplan muss eine gesamtheitliche Mobilitätsstrategie enthalten.

- Der Strassennetzplan ist auf die Planung des öffentlichen und des Langsam- Verkehrs abzustimmen.

- Der Strassennetzplan muss auf die kantonale Siedlungsentwicklung (bzw. - planung) abgestimmt sein.

5. Der Strassennetzplan soll im wesentlichen folgende Aussagen machen:

- Netz Ist-Zustand - Netz Soll-Zustand

- Netzveränderungen mit Realisierungshorizont und Kosten (inkl. Priorisierung) - Sanierungszustand mit Massnahmenplan (Realisierungshorizont und Kosten) Nach Genehmigung des Strassennetzplanes durch den Grossen Rat kann der Plan im Rahmen der verfügbaren und durch die entsprechenden Finanzorgane bewilligten Mittel umgesetzt werden.

Begründung:

Das heutige Strassenbauprogramm ist unleserlich, nicht stufengerecht und in seiner Verbindlichkeit unklar. Es beruht auf keiner gesamtheitlichen Planung, weder im Bereich Neuanlagen noch im Bereich Sanierung und Unterhalt. Das Instrument beruht auf zusammenhangslosen Einzelobjekten. Es trägt den Strategien aus gesamtkantonaler Sicht viel zu wenig Rechnung. Mit dem heutigen Strassenbauprogramm fehlt dem Kanton ein wichtiges Instrument für die Koordination sowohl in Bezug auf die Abstimmung auf Stufe Gemeinden wie auch auf die Instrumente des Kantons (bspw. Richtplan, Raumentwicklung und Investitionsplanung).

Durch die Ablösung des Strassenbauprogrammes mit dem Strassennetzplan wird ein Instrument mit viel grösserer gesamtpolitischer Abstimmung und klaren Verbindlichkeiten geschaffen, welches auf die verkehrspolitischen Strategien von Bund, Kanton und Gemeinden aufbaut.

Es wird Dringlichkeit verlangt Gewährt: 18.11.2004

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Antwort des Regierungsrates

Gestützt auf das Strassenbaugesetz legt der Regierungsrat dem Grossen Rat alle zwei Jahre ein vier Jahre umfassendes Strassenbauprogramm zur Kenntnisnahme vor. Da- durch wird es möglich, das Programm auf sich zum Teil rasch verändernde Rahmenbe- dingungen abzustimmen. Das Strassenbauprogramm ist im Laufe der letzten Jahre konti- nuierlich weiterentwickelt worden (Schichtenmodell, Nachhaltigkeitsbeurteilung) und gibt umfassend Einblick in die kantonsweite Planung. In den Anhängen zum Programm sind sämtliche im betrachteten Zeitraum zu projektierenden oder auszuführenden Strassen- bauvorhaben – sowohl Substanzerhaltungsmassnahmen als auch Neu- und Ausbauten – in Tabellenform festgehalten.

Der Regierungsrat teilt die Meinung, dass die heutige Form des Strassenbauprogramms, namentlich was dessen Lesbarkeit und Übersichtlichkeit betrifft, verbesserungswürdig ist.

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird die entsprechenden Verbesserungen vor- nehmen, wie dies mit der Geschäftsprüfungskommission bereits im Herbst 2004 vereinbart wurde. Dabei sollen die Zusammenhänge zu den in den letzten Jahren erarbeiteten Strate- gien von Bund, Kanton und Gemeinden als Ausgangslage für die vorgesehenen Investitio- nen im Strassenbau konsequent berücksichtigt und auch zum Ausdruck gebracht werden.

Zu den kantonalen Grundlagen gehören insbesondere die Ziele und Grundsätze zur Ber- nischen Verkehrspolitik gemäss RRB vom 7. Juni 2000, der Richtplan, die Weiterentwick- lung der Wachstumsstrategie und die Mobilitäts- und Gesamtverkehrsstudien resp. die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung der „ersten Generation“, die aktuell in den Entwürfen vorliegen.

Die in der Motion geforderte gesamtpolitische Abstimmung ist ein wichtiger Grund, wes- halb der Regierungsrat in seiner „Strategie für Agglomerationen und regionale Zusam- menarbeit“ (Vernehmlassungsversion vom 15.9.2004) eine gesamtheitliche Reform des Planungs- und Finanzierungsinstrumentariums für Verkehr zur Diskussion stellt. Eine langfristige Strassenplanung und ein konkretes mittelfristiges Realisierungsprogramm sind in diesen Reformvorschlägen bereits enthalten und zwar in Form eines Kantonalen Ge- samtverkehrs- und Siedlungsbeschlusses, der als ein Element auch eine Strassenplanung und einen Rahmenkredit für Strasseninvestitionen enthält. Parallel dazu laufen die Abklä- rungen zu zwei Vorstössen, welche im August 2003 als Postulate überwiesen wurden und auf eine Anpassung der Verkehrsfinanzierung abzielen1.

Ob und wie die Anforderungen an einen kantonalen Strassennetzplan in die genannten Reformvorschläge und laufenden Abklärungen integriert werden können und welche recht- liche Form das neue Planungsinstrument annehmen soll, wird in oben erwähntem Rahmen durch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion sorgfältig abgeklärt. Die Forderung nach Einführung eines Strassennetzplanes greift deshalb zu eng und ist in dieser Form auch nicht sofort umsetzbar. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

1 035/03 Motion Kaufmann, Bern – Gesamtverkehrsfonds und Gesamtverkehrskonzept; Tagblatt des Grossen Rates 2003, S. 812 ff. Die Motion Kaufmann regt die Schaffung eines Gesamtverkehrsfonds an, der eine integrierte Verkehrsplanung und -finanzierung ermöglichen soll.

067/03 Motion Käser, Langenthal / Grunder, Hasle-Rüegsau – Zweckgerichteter Einsatz der Strassengelder; Tagblatt des Grossen Rates 2003, S. 818 ff. Die Motion Käser/Grunder verfolgt das Ziel, die Mittel für den Bau und Unterhalt der Strassen zu erhöhen sowie die Gemeinden an den Strasseneinnahmen zu beteiligen.

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