• Keine Ergebnisse gefunden

Dem Grossen Rat bzw

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Dem Grossen Rat bzw"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 129/2009 FIN 13. Mai 2009 FIN C Motion

0877 Haas, Bern (FDP)

Brand, Münchenbuchsee (SVP) Hess, Stettlen (BDP)

Schneiter, Thierachern (EDU)

Weitere Unterschriften: 57 Eingereicht am: 30.03.2009

Kein Verzicht auf die Steuergesetzrevision 2011!

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat rechtzeitig eine Vorlage für eine Revision des kantonalen Steuergesetzes vorzulegen, welche per 1.1.2011 in Kraft tritt und materiell über die zwingende Umsetzung von Bundesrecht und den Ausgleich der kalten Progression hinaus geht.

Begründung

Dem Vernehmen nach wird verwaltungsintern geprüft, ob auf eine Revision des Steuergesetzes verzichtet werden sollte bzw. die geplante, zwingende Umsetzung von Bundesrecht bloss via Regierungsratsverordnung verwirklicht werden könnte. Gleichzeitig würde auch der Ausgleich der kalten Progression zeitlich hinausgeschoben. Dies offenbar mit der Überlegung, die Revisionsvorlage gemäss Fassung des Regierungsrates möge materiell ohnehin kaum jemanden erfreuen.

In mehreren Antworten zu parlamentarischen Vorstössen sowie in der entsprechenden Vernehmlassungsvorlage hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass er dem Grossen Rat im November 2009 eine Vorlage zur Revision des kantonalen Steuergesetzes unterbreiten will. Die Unterzeichnenden legen Wert darauf, dass dies nun auch geschieht.

Dem Grossen Rat bzw. dessen Kommission muss die Möglichkeit eingeräumt werden, über die Anträge des Regierungsrates zu befinden und diese allenfalls zu erweitern.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 30.03.2009

Antwort des Regierungsrates

Die dringlich erklärte Motion fordert vom Regierungsrat, dem Grossen Rat rechtzeitig eine Vorlage für eine Revision des kantonalen Steuergesetzes vorzulegen, welche per 1.

Januar 2011 in Kraft tritt und materiell über die zwingende Umsetzung von Bundesrecht und den Ausgleich der kalten Progression hinausgeht.

Das Vorverfahren der Rechtsetzung wird durch den Regierungsrat geleitet. Er nimmt in Anspruch, während dieses Verfahrens veränderten Verhältnissen laufend Rechnung zu tragen. Soweit die vorliegende Motion insofern den abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates betrifft, hat der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum bei der Umsetzung (Richtlinienmotion).

(2)

2

Die Motion muss spätestens am 13. Mai 2009 durch den Regierungsrat beantwortet sein, d.h. zu einem Zeitpunkt, wo das zweite Mitberichtsverfahren zur Steuergesetzrevision 2011 noch nicht abgeschlossen ist und der Antrag des Regierungsrates noch nicht vorliegen kann. Der Regierungsrat wird seinen Antrag für die Steuergesetzrevision 2011 in der zweiten Junihälfte 2009 zuhanden der vorberatenden Kommission bzw. des Grossen Rates verabschieden, die erste Lesung der Vorlage ist für die Novembersession 2009 geplant.

Mit Blick auf die Ausgestaltung der Revision wird sich der Regierungsrat auch vom Handlungsspielraum leiten lassen müssen, welcher ihm von der gegenwärtigen finanz- und wirtschaftspolitischen Lage aufgezwungen wird. Diese Lage ist zur Zeit aufgrund der Weltwirtschaftskrise ausserordentlich angespannt, der Handlungsspielraum deshalb auch sehr eng.

Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Falle des SRK Basel können die bisher vom Bund subventionierten Leistungen bis auf weiteres auch ohne finanzielle Zuschüsse des Kantons erbracht werden.. Bei

 Ob der Kanton zusammen mit dem Runden Tisch der Religionen beider Basel und interessierten Religionsgemeinschaften eine Trägerschaft aufbauen könnte, welche für die

Der Kanton Basel-Stadt und der Bund haben in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen bereits vie- le verschiedene Massnahmen für die Vermeidung von Abfällen, für eine hohe Verwertungsquote

Frage 3: Ist sich die Basler Regierung bewusst, dass kein Ersatzstandort vorhanden ist, wenn der Basler Hafen teilweise oder ganz überbaut wird und das Experiment

Diese Änderung ermöglicht die Umsetzung des zwischen der Schweiz und Frankreich vereinbarten Staatsvertrags zur Regelung der steuerrechtlichen Bedingungen im Schweizer Sektor

Der neuste Monitoring-Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums 2 zum Thema psychische Gesundheit in der Schweiz (Obsan) zeigt, dass bei rund 15 – 34% der

Der Regierungsrat ist aus heutiger Sicht der Auffassung, dass ein vollständiger Rückbau der be- stehenden Osttangente auch nach der Inbetriebnahme des Rheintunnels nicht zu

Frage 4: Befürwortet die Regierung des Kantons Basel-Stadt über das Resettlement-Verfahren eine direkte Aufnahme von den besonders verletzlichen Personen aus der