M 129/2009 FIN 13. Mai 2009 FIN C Motion
0877 Haas, Bern (FDP)
Brand, Münchenbuchsee (SVP) Hess, Stettlen (BDP)
Schneiter, Thierachern (EDU)
Weitere Unterschriften: 57 Eingereicht am: 30.03.2009
Kein Verzicht auf die Steuergesetzrevision 2011!
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat rechtzeitig eine Vorlage für eine Revision des kantonalen Steuergesetzes vorzulegen, welche per 1.1.2011 in Kraft tritt und materiell über die zwingende Umsetzung von Bundesrecht und den Ausgleich der kalten Progression hinaus geht.
Begründung
Dem Vernehmen nach wird verwaltungsintern geprüft, ob auf eine Revision des Steuergesetzes verzichtet werden sollte bzw. die geplante, zwingende Umsetzung von Bundesrecht bloss via Regierungsratsverordnung verwirklicht werden könnte. Gleichzeitig würde auch der Ausgleich der kalten Progression zeitlich hinausgeschoben. Dies offenbar mit der Überlegung, die Revisionsvorlage gemäss Fassung des Regierungsrates möge materiell ohnehin kaum jemanden erfreuen.
In mehreren Antworten zu parlamentarischen Vorstössen sowie in der entsprechenden Vernehmlassungsvorlage hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass er dem Grossen Rat im November 2009 eine Vorlage zur Revision des kantonalen Steuergesetzes unterbreiten will. Die Unterzeichnenden legen Wert darauf, dass dies nun auch geschieht.
Dem Grossen Rat bzw. dessen Kommission muss die Möglichkeit eingeräumt werden, über die Anträge des Regierungsrates zu befinden und diese allenfalls zu erweitern.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 30.03.2009
Antwort des Regierungsrates
Die dringlich erklärte Motion fordert vom Regierungsrat, dem Grossen Rat rechtzeitig eine Vorlage für eine Revision des kantonalen Steuergesetzes vorzulegen, welche per 1.
Januar 2011 in Kraft tritt und materiell über die zwingende Umsetzung von Bundesrecht und den Ausgleich der kalten Progression hinausgeht.
Das Vorverfahren der Rechtsetzung wird durch den Regierungsrat geleitet. Er nimmt in Anspruch, während dieses Verfahrens veränderten Verhältnissen laufend Rechnung zu tragen. Soweit die vorliegende Motion insofern den abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates betrifft, hat der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum bei der Umsetzung (Richtlinienmotion).
2
Die Motion muss spätestens am 13. Mai 2009 durch den Regierungsrat beantwortet sein, d.h. zu einem Zeitpunkt, wo das zweite Mitberichtsverfahren zur Steuergesetzrevision 2011 noch nicht abgeschlossen ist und der Antrag des Regierungsrates noch nicht vorliegen kann. Der Regierungsrat wird seinen Antrag für die Steuergesetzrevision 2011 in der zweiten Junihälfte 2009 zuhanden der vorberatenden Kommission bzw. des Grossen Rates verabschieden, die erste Lesung der Vorlage ist für die Novembersession 2009 geplant.
Mit Blick auf die Ausgestaltung der Revision wird sich der Regierungsrat auch vom Handlungsspielraum leiten lassen müssen, welcher ihm von der gegenwärtigen finanz- und wirtschaftspolitischen Lage aufgezwungen wird. Diese Lage ist zur Zeit aufgrund der Weltwirtschaftskrise ausserordentlich angespannt, der Handlungsspielraum deshalb auch sehr eng.
Vor diesem Hintergrund ist der Regierungsrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat