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Vortrag der Polizei- und Militärdirektion an den Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

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Academic year: 2022

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Polizei- und Militärdirektion

an den

Regierungsrat des Kantons Bern zu Handen des Grossen Rates

betreffend

Wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds an die Baudenkmäler für die Jahre 2011-2014

1 Zusammenfassung

Mit dieser Vorlage bewilligt der Grosse Rat die Ausgaben für wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Erhaltung und Pflege der Schlösser der Stiftungen Thunstetten, Hünegg, Landshut, Jegenstorf, Oberhofen, Spiez, Schwarzenburg, Holligen, der Stiftung von Rütte-Gut und der Berner Münster-Stiftung. Die Polizei- und Militärdirektion hat mit den erwähnten Stiftungen entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Ausgaben durch den Grossen Rat.

2 Rechtsgrundlagen

§ Artikel 48a des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

§ Artikel 40a der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 (BSG 935.520)

§ Artikel 47, Artikel 48 Absatz 2, Buchstabe a des Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) vom 26. März 2002 (BSG 620.0)

3 Beschreibung des Geschäfts

3.1 Ausgangslage

Durch die Auflösung der SEVA verloren die ehemaligen Genossenschafter ab dem Jahr 2004 ihre jährlich wiederkehrenden Betriebsbeiträge. Als Übergangslösung wurden die bisherigen Beiträge bis 2006 weiter ausbezahlt. Ab 2007 kamen nur noch die Schlossstiftungen und die Berner Münster-Stiftung in den Genuss der wiederkehrenden Beiträge. Grundlage dazu bildete der Bericht „Gewährung von wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds“, den der Regierungsrat am 13. April 2005 verabschiedet und der Grosse Rat in der Juni-Session 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen hatte. Die begünstigten Baudenkmäler waren die Stiftungen Schloss Jegenstorf, Schloss Hünegg, Schloss Landshut, Schloss Oberhofen, Schloss Spiez, Schloss Thunstetten sowie die Berner Münster-Stiftung. In der Folge werden Begünstigten der Einfachheit halber als „Schlösser“ bezeichnet.

Als Basis für die Berechnung der Beiträge für die Jahre 2007-10 wurde der aktuelle Gebäudeversicherungswert herangezogen. Der jährliche Beitrag sollte im Grundsatz 1 Prozent des Versicherungswerts betragen. Es zeigte sich aber schon damals, dass auf individuelle

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Gegebenheiten Rücksicht genommen werden muss. So wurden den Schlössern Oberhofen und Spiez wegen „grossem aufgeschobenem Unterhaltsbedarf“ 1.5 Prozent des Versicherungswerts zugestanden. Beim Schloss Hünegg lautete die Begründung für das zusätzliche halbe Prozent die kaum vorhandene Möglichkeit zur Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte und beim Schloss Landshut der grosse Unterhaltsbedarf der Wasseranlagen.

Die POM regelte die Ausrichtung der Beiträge mit den Schlössern in Leistungsvereinbarungen.

Darin ist festgelegt, dass die Schlösser ihren Jahresabschluss der POM einzureichen und diesen nach deren Vorgaben zu gestalten haben. Anrechenbar an die Leistungsvereinbarung sind nur die Kosten, die direkt für Pflege und Unterhalt der Baudenkmäler und der Sammlung/Dauerausstellung entstehen, sowie für die Schlosswartwohnung (wo vorhanden).

Aktivitäten kultureller Art oder das Führen eines Cafés können nicht mit den wiederkehrenden Beiträgen unterstützt werden. Auf Wunsch der POM mussten die Schlösser die anrechenbaren Kosten aus der Erfolgsrechnung ausscheiden. Die POM hat die Aufstellung der Kosten geprüft und zum Teil Korrekturen verlangt und in der Folge einheitlich festgelegt, welche Kosten über die Leistungsvereinbarung abrechenbar sind und welche nicht. Mittlerweile wissen die Stiftungen detailliert, welche Kosten durch die wiederkehrenden Beiträge gedeckt sind.

3.2 Controlling 2009

In Sommer 2009 führte die Polizei- und Militärdirektion unter Einbezug der Denkmalpflege bei den Schlössern vor Ort ein Controlling durch. Es wurde eine Besichtigung der Anlage vorgenommen sowie die neue Leistungsvereinbarung besprochen.

Das Controlling hat gezeigt, dass die Schlösser unterschiedlichen Aufwand für Pflege und Unterhalt betreiben. Bis anhin wurde der Gebäudeversicherungswert der Liegenschaften als Massstab zur Berechnung des jährlichen Beitrags verwendet. Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Zustandekommen der Gebäudeversicherungswerte hat gezeigt, dass dieser nur ein bedingt tauglicher Massstab für die Unterhaltskosten ist. Historische Liegenschaften werden nicht oder kaum zum theoretischen Neuwert versichert, wie dies bei normalen Bauten der Fall ist. Im Zerstörungsfall ist es fraglich, ob die Gebäude vollständig wieder aufgebaut würden.

Zudem kämen bei einer Versicherung zum Neuwert die Versicherungssummen in astronomische Höhen zu liegen. Somit besteht bei der Festlegung des Versicherungswerts bei historischen Bauten ein gewisser Spielraum. Einzelne Schlösser sind zum reduzierten Neuwert, andere zu einer festen Versicherungssumme und wiederum andere nach einer vereinbarten Versicherungssumme bei der GVB versichert. Aufgrund der sehr unterschiedlich berechneten Werte ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben und ein Rückschluss auf die Unterhaltskosten nicht möglich.

Es kommt weiter hinzu, dass der Gebäudeversicherungswert die Parkanlagen nicht mitberücksichtigt. Alle Schlösser (ohne das Berner Münster) verfügen über grössere und kleinere, aufwändiger und weniger aufwändig gestaltete Parks, die untrennbar mit dem historischen Baudenkmal verbunden sind und einen substantiellen Teil der Unterhaltskosten verursachen, In einzelnen Fällen sind die Unterhaltskosten der Parks sogar höher als die der Gebäude.

Die Strukturen der Schlossverwaltungen und Träger-Stiftungen sind historisch gewachsen. Sie orientieren sich an den individuellen Gegebenheiten und Nutzungen. Zudem ist der Zustand der Gebäude unterschiedlich, was einen direkten Einfluss auf die Unterhaltskosten hat. Die individuelle Analyse der Kosten hat gezeigt, dass die wiederkehrenden Beiträge 2007-10 in den meisten Fällen die effektiv entstehenden Kosten für Pflege und Unterhalt nicht vollständig deckten. Dies führte dazu, dass die Schlösser von ihrem Vermögen zehren mussten. Diese Situation ist nur kurzfristig tolerierbar, da sonst die finanzielle Substanz der Stiftungen zu erodieren droht. Es ist wichtig, dass die Schlösser über einen gewissen Kapitalstock für Unvorhergesehenes verfügen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse hat sich die POM entschlossen, die Berechnung der Beiträge nicht länger auf den Gebäudeversicherungswert abzustützen, sondern eine individuelle

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Berechnung der Kosten für Pflege und Unterhalt vorzunehmen und unter Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeiten die Beiträge neu festzulegen.

3.3 Festlegung Beitrag 2011 - 2014

Für die Beiträge 2011-14 wurde für jede Stiftung eine individuelle Berechnung der Kosten vorgenommen. Basis bilden die von der POM geprüften Abrechnungen der Jahre 2007-09 und das Budget 2010.

2007-2010 (pro Jahr)

2011-2014 (pro Jahr)

Schloss Thunstetten CHF 142'645.00 CHF 170‘000.00 + 19%

Schloss Hünegg CHF 158'374.50 CHF 180‘000.00 + 14%

Schloss Landshut CHF 257'316.50 CHF 310‘000.00 + 20%

Schloss Jegenstorf CHF 243'317.00 CHF 250‘000.00 + 3%

Schloss Oberhofen CHF 338'484.00 CHF 520‘000.00 + 53%

Schloss Spiez CHF 448'995.50 CHF 500‘000.00 + 11%

Berner Münster CHF 505'523.00 CHF 550‘000.00 + 9%

Total CHF 2'094'655.50 CHF 2‘480‘000.00 + 18%

Schloss Holligen CHF 25‘000.00 ---

Schloss Schwarzenburg CHF 87‘000.00 ---

Von Rütte-Gut CHF 110‘000.00 ---

Total CHF 2‘702‘000.00

Es zeigt sich, dass die neuen Beiträge überall höher sind als bisher. Die neuen Beiträge decken die effektiv anfallenden Kosten für Pflege und Unterhalt des Baudenkmals und die Sammlung/Dauerausstellung zu 100 Prozent. Die Unterhaltskosten sind in den letzten Jahren gestiegen, u.a. auch wegen der Teuerung. Wenn die Beiträge weiterhin auf der Basis der Gebäudeversicherungswerte veranschlagt worden wären, hätten die Beiträge ebenfalls erhöht werden müssen, durchschnittlich etwa um 10 Prozent.

Bei jedem Schloss wurde eine Reserve auf die effektiv ausgewiesenen Kosten für Betrieb und Unterhalt von maximal CHF 20‘000 addiert. Diese Reserve dient dazu, unvorhergesehene Kosten zu decken. Eine weitere Erhöhung der Beiträge bis 2014 ist ausgeschlossen. Falls die Schlösser die Beiträge nicht ausschöpfen, müssen sie von den Überschüssen Rückstellungen anlegen und diese in der Bilanz aufführen. Wenn grössere Sanierungsmassnahmen anstehen (z. B. Ersatz der Fenster, Tapetenauffrischung, Dachsanierungen), können die Schlösser die Reserven in Absprache mit der POM wieder auflösen und verwenden. Damit ist sichergestellt, dass die Beiträge in jedem Fall für die Pflege und den Unterhalt der Gebäude eingesetzt werden.

Ein grosser Beitrags-Sprung ist vor allem beim Schloss Oberhofen zu verzeichnen (+53%).

Dieses war bei Abschluss der ersten Leistungsvereinbarung im Jahr 2006 noch dem Historischen Museum Bern (BHM) angegliedert als Dependance. Nach der Loslösung vom BHM mussten die Betriebskosten und die Kosten für Pflege und Unterhalt neu berechnet werden. Der aufgeschobene Unterhaltsbedarf bei Oberhofen ist immer noch gross. Zudem zeigte es sich, dass vor allem die Pflege der grossen und aussergewöhnlichen Parkanlage mit dem bisherigen Beitrag nicht abgedeckt werden kann. Der Park wird durch ein vom Schloss angestelltes Gärner-Team liebevoll und im Geiste der historischen Blütezeit des Schlosses gepflegt.

Ende 2009 hat der Bundesrat die Schweizerischen Inventare der Kulturgüter angepasst und zusätzliche Baudenkmäler als von nationaler Bedeutung eingestuft. Dazu gehören das Schloss Holligen in Bern und das von Rütte-Gut in Sutz-Lattrigen am Bielersee. Da diese Schlösser auch die weiteren Bedingungen zur Ausrichtung von wiederkehrenden Beiträgen erfüllen – geführt von einer gemeinnützigen Stiftung, Hauptzweck der Stiftung ist der Schutz und Erhalt

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des Baudenkmals und der Zugang der Öffentlichkeit zur Anlage ist gewährleistet –, hat die POM auch mit diesen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

Weiter kommt als neues Schloss dasjenige von Schwarzenburg dazu, das der Kanton Bern per Mitte 2010 einer lokal verankerten Stiftung verkauft hat. Es ist im Inventar der Kulturgüter schon länger als von nationaler Bedeutung eingestuft und erfüllt die weiteren Bedingungen ebenfalls.

Basis für die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge bei den „neuen“ Schlössern bildeten die Jahresabschlüsse der letzten Jahre bzw. bei Schwarzenburg eine Schätzung der Betriebskosten. Die Berechnung der Beiträge wurde analog zu den „alten“ Schlössern vorgenommen.

Neben den wiederkehrenden Beiträgen können die Schlösser bei der Denkmalpflege Gesuche für grössere Sanierungsarbeiten einreichen. Abgesehen davon dürfen sie grundsätzlich von keinen anderen kantonalen Stellen Beiträge beantragen (Ausnahme: von Rütte-Gut betreffend Seeufer).

4 Finanzielle Auswirkungen

Gestützt auf Art. 48a Lotteriegesetz und Art. 40a Lotterieverordnung hat die Polizei- und Militärdirektion mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 für eine Laufzeit von vier Jahren (1.

Januar 2011 – 31. Dezember 2014) mit den folgenden Stiftungen Leistungsvereinbarungen für wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds abgeschlossen:

Stiftung Schloss Thunstetten, Thunstetten CHF 170‘000.- / Jahr Stiftung Schloss Hünegg, Hilterfingen CHF 180‘000.- / Jahr Stiftung Schloss Landshut, Utzenstorf CHF 310‘000.- / Jahr Stiftung Schloss Jegenstorf, Jegenstorf CHF 250‘000.- / Jahr Stiftung Schloss Oberhofen, Oberhofen CHF 520‘000.- / Jahr

Stiftung Schloss Spiez, Spiez CHF 500‘000.- / Jahr

Berner Münster-Stiftung, Bern CHF 550‘000.- / Jahr

Turmstiftung Holligen, Bern CHF 25‘000.- / Jahr

Stiftung Schloss Schwarzenburg, Schwarzenburg CHF 87‘000.- / Jahr

Stiftung Von-Rütte-Gut, Sutz CHF 110‘000.- / Jahr

Total CHF 2'702'000.- / Jahr

Die Leistungsvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kreditbeschlusses durch den Grossen Rat. Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit der Leistungsvereinbarungen können diese verlängert werden, soweit die Voraussetzungen dafür zu diesem Zeitpunkt weiterhin erfüllt sind.

4.1 Ausgabenbefugnis

Massgebend für die Ausgabenbefugnis ist der jährliche Nettoaufwand von Fr. 2'702'000.- (Art.

47 FLG Abs. 2).

Mit dieser Vorlage durch den Grossen Rat insgesamt zu genehmigender Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Jahre 2011-2014: CHF 10‘808‘000.-.

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4.2 Folgekosten Kanton Keine

4.3 Personelle Auswirkungen Kanton

Das Geschäft hat keine direkten personellen Auswirkungen auf den Kanton Bern.

4.4 Auswirkungen auf die Wirtschaft Keine

4.5 Auswirkungen auf die Gemeinden Keine

5 Konsequenzen bei einer Ablehnung

Die Schlösser als unabhängige Stiftungen zu führen, ist für den Kanton interessant, was der kürzliche Verkauf des Schloss‘ Schwarzenburg wiederum gezeigt hat. Viele der Schlösser haben in ihren Stiftungsurkunden festgelegt, dass sie im Konkursfall an den Kanton fallen. Auch bei Schlössern, die nicht von Rechts wegen dem Kanton anheimfallen würden, wäre wohl eine moralische Verpflichtung des Kantons gegeben, die Baudenkmäler von nationaler Bedeutung nicht verfallen zu lassen. Eine direkte Verwaltung der Schlösser durch den Kanton wäre sicherlich mit höheren Kosten verbunden als die vorliegende Lösung.

6 Finanzielle Situation Lotteriefonds

Übersicht finanzielle Situation Lotteriefonds per 01. Juli 2010

neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss/Jahr CHF 2'702'000.- Nettobestand Lotteriefonds nach Beschlussfassung CHF 78'466'171.- Pro Jahr stehen gemäss Art. 48a des Lotteriegesetzes maximal 15 Prozent der dem Lotteriefonds zufliessenden Reinertragsanteile von Swisslos für wiederkehrende Beiträge zur Verfügung. 2010 betrug der dem Kanton Bern zustehende Anteil am Reingewinn von Swisslos CHF 53.5 Mio. Damit stehen maximal CHF 8.025 Mio. für wiederkehrende Beiträge zur Verfügung. In den nächsten Jahren ist eine Stagnation der Einnahmen auf hohem Niveau zu erwarten, weshalb die Grenze von 15 Prozent nicht erreicht werden sollte. Falls die Grenze von 15 Prozent trotzdem überschritten würde, würden die jährlichen Beiträge an die Schlösser linear gekürzt.

7 Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat aufgrund der gemachten Ausführungen die Zustimmung zum Beitrag aus dem Lotteriefonds an die wiederkehrenden Beiträge für 2011- 2014 von insgesamt CHF 10‘808‘000.-.

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Bern, 6. Juli 2010 Mit freundlichen Grüssen DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR

Hans-Jürg Käser Regierungsrat

Beilagen:

- Beschlussentwurf

Zuständiger Sachbearbeiter:

- Herr Dominique Clémençon, Leiter Lotteriefonds, Tel. 3 48 14

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