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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

. I.September 2010 ROM C

1 2 7 2 Wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds an Baudenkmäler von nationaler Bedeutung für die Jahre 2011-2014;

(Mehrjähriger Verpflichtungskredit; Objektkredit)

1 Gegenstand

Mit dieser Vorlage bewilligt der Grosse Rat die Ausgaben für wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Erhaltung und Pflege der Schlösser der Stiftungen Thunstetten, Hünegg, Landshut, Jegenstorf, Oberhofen, Spiez, Schwarzenburg, Holligen, der Stiftung von- Rütte-Gut und der Bemer-Münster Stiftung für die Jahre 2011-14.

Die Polizei- und Militärdirektion hat mit den erwähnten Stiftungen entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die unter dem Vorbehalt der Ausgabengenehmigung des Grossen Rates stehen.

2 Rechtsgrundlagen

• Artikel 48a Absatz 1 bis 4 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)

• Artikel 40a der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 (BSG 935.520)

• Artikel 47, Artikel 48 Absatz 2, Buchstabe a des Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) vom 26. März 2002 (BSG 620.0)

3 Kosten, Kreditsumme

3.1 Kosten pro Jahr

Stiftung Schloss Thunstetten, Thunstetten CHF 170'000.- Stiftung Schloss Hünegg, Hilterfingen CHF 180'000.- Stiftung Schloss Landshut, Utzenstorf CHF 310'000.- Stiftung Schloss Jegenstorf, Jegenstorf CHF 250'000.- Stiftung Schloss Oberhofen, Oberhofen CHF 520'000.- Stiftung Schloss Spiez, Spiez CHF SOO'OOO.- Berner Münster-Stiftung, Bern CHF 550'000.- Turmstiftung Holligen, Bern CHF 25'000.- Stiftung Schloss Schwarzenburg, Schwarzenburg CHF 87'000.- Stiftung Von-Rütte-Gut, Sutz CHF 110'OOu.- Total CHF 2'702'000.

Total für 4 Jahre (2011-14) CHF 10'808'000.

(2)

- 2 - 3.2 Kreditsumme

Der beantragte einmalige Beitrag des Kantons Bern von CHF 10'808'000 unterliegt der Finanzkompetenz des Grossen Rates. Zudem untersteht ein allfällig positiv ausfallender Beschluss dem fakultativen Finanzreferendum.

Beitrag aus dem Lotteriefonds CHF 10'808'000.- Massgebliche Kreditsumme für das finanzkompetente Organ CHF IO'808'OOO.-

4 Kreditart, Rechnungsjahr, Konto

Es handelt sich um eine neue, wiederkehrende Ausgabe in Form eines mehrjährigen Verpflichtungskredits mit voraussichtlicher Auszahlung in den Jahren 2011 bis 2014.

Konto 1299-23784-206000-14 / Wiederkehrende Beiträge CHF 10'808'OOO.-

5 Bedingungen

Die POM kann in den Leistungsvereinbarungen mit den Begünstigten geeignete Bedingungen formulieren.

6 Fakultatives Referendum

Dieser Beschluss untersteht gemäss Artikel 62, Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung vom 6. Juni 1993 dem fakultativen Referendum.

An den Grossen Rat

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