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In der Vernehmlassungsvorlage für die Bezirksreform ist eine Anpassung der Gesetzgebung über die politischen Rechte jedoch noch nicht vorgesehen

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M 227/2005 STA 19. Oktober 2005 42C

Motion

2986 Antener, Langnau (SP)

Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 05.09.2005

Wahlkreise auf Bezirksreform abstimmen

Der Regierungsrat wird beauftragt, für die parlamentarische Behandlung der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung dem Grossen Rat zeitgleich auch noch eine Änderung der Gesetzgebung über die politischen Rechte vorzulegen. Diese soll die Wahlkreise für die Grossratswahlen ab dem Jahre 2010 auf die neu geplanten Verwaltungskreise abstimmen.

Begründung:

Im Rahmen der Vernehmlassung zum regierungsrätlichen Bericht über die Agglomerationsstrategie und regionale Zusammenarbeit wurde die Forderung laut, die geographischen Perimeter mit der Bezirksreform zu koordinieren. Diesem Ansinnen ist der Regierungsrat nachgekommen. Die Bezirksreform und die Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit sehen nun gleiche geographische Einteilungen vor.

Logischerweise sind nun auch noch die Wahlkreise für die Grossratswahlen auf diese neuen funktionalen Räume abzustimmen. Sinnvollerweise passiert dies im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen für die Bezirksreform. In der Vernehmlassungsvorlage für die Bezirksreform ist eine Anpassung der Gesetzgebung über die politischen Rechte jedoch noch nicht vorgesehen.

Damit die verschiedenen Reformvorhaben eine logische Einheit bilden, welche auch als solche kommuniziert werden kann, muss auch die Gesetzgebung über die politischen Rechte angepasst werden. Dies hat zusammen mit der Behandlung der Verfassungs- und Gesetzesvorlagen für die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu erfolgen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 08.09.2005

Antwort des Regierungsrates

Für die Wahl des Grossen Rates ist der Kanton Bern heute in acht Wahlkreise eingeteilt (Art. 24b GPR). Die Stimmberechtigten des Kantons Bern stimmten dieser Neueinteilung der Wahlkreise am 22. September 2002 zusammen mit der Verkleinerung des Kantonsparlaments zu (Projekt Grosser Rat mit 160 Mitgliedern und Wahlreform). Vor der Wahlreform 2002 war der Kanton in 27 Wahlkreise eingeteilt. Am 9. April 2006 werden die Grossratswahlen zum ersten Mal in diesen neuen Wahlkreisen durchgeführt.

Im Projekt „Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung“ sprach sich der Grosse Rat am 28. April 2004 für ein Modell mit fünf Verwaltungsregionen und mindestens acht

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Verwaltungskreisen aus (sog. Modell 5/8+). Ausgangspunkt für die Bildung der Verwaltungskreise sollen nach einer Planungserklärung des Grossen Rates die Wahlkreise für den Grossen Rat sein, wobei Abweichungen aber möglich sein sollen (vgl.

Planungserklärung vom 28.04.2004). Im Sommer 2005 wurde zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung eine Vernehmlassung durchgeführt. In die Vernehmlassung ging ein Modell mit fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen. Im Vortrag zur Vernehmlassungsvorlage wurde festgehalten, dass der Planungserklärung des Grossen Rates in diesem Punkt nur teilweise entsprochen werden könne. Nach der Beschlussfassung über das vorliegende Reformvorhaben werde zu prüfen sein, ob in der Folge die Grossrats-Wahlkreise angepasst werden sollen (vgl. Vortrag zur Vernehmlassungsvorlage, S. 64).

Die vorliegende Motion verlangt vom Regierungsrat, dass dem Grossen Rat zeitgleich mit der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung auch noch eine Änderung der Gesetzgebung über die politischen Rechte vorzulegen sei, welche die Wahlkreise für die Grossratswahlen ab dem Jahre 2010 auf die neu geplanten Verwaltungskreise abstimmt.

Der Regierungsrat kann diesen Vorstoss aus den folgenden Gründen nur in der Form des Postulats annehmen:

− Die Einteilung der Wahlkreise ist eine zentrale Frage des Wahlverfahrens. Gemäss Kantonsverfassung ist zu Verfassungs- und Gesetzesentwürfen sowie zu weiteren Vorhaben von allgemeiner Tragweite ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (Art. 64 KV). Eine Neuorganisation der Wahlkreise war nicht Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung. Über eine Änderung der bestehenden Wahlkreiseinteilung müsste deshalb zuerst ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden.

− Eine Neueinteilung der Wahlkreise müsste juristisch überprüft werden. Dabei ist insbesondere die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Grösse der Wahlkreise zu beachten (BGE 129 I 185). Eine Erhöhung der Anzahl Wahlkreise würde zu kleineren Wahlkreisen und damit zu weniger Sitzen pro Wahlkreis führen. Die natürliche Sperrklausel, welche angibt, wie viele Prozente der Parteistimmen eine Liste erreichen muss, um garantiert bei der ersten Verteilung einen Sitz zu erhalten, würde damit erhöht. Allein diese Tatsache erfordert bereits vertiefte Abklärungen.

− Das Projekt Reform dezentrale kantonale Verwaltung soll noch in dieser Legislatur im Grossen Rat behandelt werden. Damit dies möglich ist, muss der Regierungsrat die grüne Vorlage bereits Anfang November 2005 verabschieden. Es ist dem Regierungsrat deshalb nicht mehr möglich, dem Grossen Rat zeitgleich eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vorzulegen.

− Am 9. April 2006 finden die Wahlen in den Grossen Rat erstmals nach dem neuen Recht in acht Wahlkreisen statt. Nächste Reformvorschläge sollten nicht unmittelbar vor dem ersten Anwendungsfall des neuen Rechts diskutiert werden.

Der Regierungsrat ist allerdings bereit, den Vorstoss als Prüfungsauftrag in der Form des Postulates entgegenzunehmen. In der Stossrichtung erscheint ihm der Vorstoss richtig. Der Regierungsrat hat bereits festgehalten, dass nach der Beschlussfassung über die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu prüfen sein werde, ob in der Folge die Wahlkreise an die Verwaltungskreise angepasst werden sollen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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