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Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat festlegt, über welche Sprachkompetenzen Lehrpersonen verfügen müssen, die in der Volksschule Fremdsprachen erteilen

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M 174/2009 ERZ 1. Juli 2009 ERZ C Motion

1235 Hostettler, Zollbrück (SVP)

Weitere Unterschriften: 19 Eingereicht am: 09.04.2009

Keine unnötige Überqualifizierung der Lehrkräfte im Zusammenhang mit dem Sprachkonzept Passepartout

Der Regierungsrat wird beauftragt, die geforderten Ausbildungsstandarts zur Lehrbefähigung im Fremdsprachenunterricht auf der Primarschulstufe wie folgt festzulegen:

Niveau B1 - B an Stelle der im Sprachkonzept Passepartout vorgesehenen Niveau C1 - C2 Begründung

Die Ausbildungsstandarts der Lehrkräfte auf der Stufe Primarschule sind mit den Sprachkenntnissen des im Niveau B1/B2 erworbenen sprachlichen Fähigkeiten vollkommen ausreichend, um die gestellten Anforderungen zur Einführung des Lehrmittels zu bewältigen. Bei der angespannten finanziellen Lage des Kantons ist es unabdinglich, die zugeteilten Mittel der Erziehungsdirektion effizient und nicht zuletzt nach dem Prinzip von Kosten - Nutzen einzusetzen. Eine unnötig geforderte teure Überqualifizierung der Lehrkräfte ist nicht verantwortbar. Es ist selbstverständlich den Lehrkräften frei gestellt, freiwillig den Niveau C1 - C2 zu erlangen.

Es stellt sich die ketzerische Frage, ob 5 Jahre Französisch an der Volksschule, 3 Jahre Gymnasium und mindestens 3 Jahre PH nicht ausreichen, an der Primarschule - notabene mit Anfängern - Unterricht erteilen zu können?

Es besteht ausserdem die Gefahr, dass die zu hoch angesetzte Anforderung zu einem Fachlehrersystem an der Primarschule führt. Dieser Tendenz ist entgegenzuwirken, da sich ein zu grosser Wechsel von Lehrpersonen mit Einzellektionen an der gleichen Klasse negativ auswirkt.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat festlegt, über welche Sprachkompetenzen Lehrpersonen verfügen müssen, die in der Volksschule Fremdsprachen erteilen. Konkret sollen Primarlehrpersonen über ein Sprachkompetenzniveau B1-B2 verfügen. Begründet wird diese Forderung mit dem Hinweis auf Weiterbildungskosten und der Feststellung, dass

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für den Anfängerunterricht auf der Primarstufe keine hohen Sprachkompetenzen notwendig seien.

Der Regierungsrat hält fest, dass er die Hauptziele des Projekts Passepartout unterstützt, nämlich die Qualität des Fremdsprachenunterrichts in der Volksschule zu steigern und die Französisch- und Englischkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Bei der Umsetzung dieser Ziele spielen die Lehrpersonen eine Schlüsselrolle. Neben guten methodisch-didaktische Kompetenzen brauchen Lehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten, auch solide sprachliche Kompetenzen. Diese werden nach dem

‚Gemeinsamem europäischem Referenzrahmen für Sprachen/GER’ auf einer sechsstelligen Skala definiert. Zur Klärung der Unterschiede werden die Niveaus B1, B2 und C1 gemäss GER kurz umschrieben:

Das Niveau B1 entspricht den Lernzielbestimmungen für Reisende in ein anderes Land.

Ein/e Sprecher/-in auf diesem Niveau kann einfache Interaktionen aufrechterhalten und sich in alltäglichen Situationen verständigen. Personen mit dem Sprachkompetenzniveau B2 befinden sich laut GER auf einer mittleren Kompetenzebene, auf der sich die Vielfalt einer Sprache auftut und sich dem/der Sprechenden neue Perspektiven eröffnen. Für das Niveau C1 ist kennzeichnend, dass hier ein breites Spektrum sprachlicher Mittel zur Verfügung steht, das flüssige, spontane Kommunikation ermöglicht.

Das Vermitteln von Fremdsprachkompetenzen setzt höhere Sprachkompetenzen voraus, als man sie für den privaten Gebrauch benötigt. Es liegt im ureigenen Interesse der Unterrichtenden, über gute Sprachkompetenzen (B2 und höher) zu verfügen. Denn gute Sprachkompetenzen erhöhen die Unterrichtskompetenz, was sich wiederum positiv auf die Berufsmotivation auswirkt. Es liegt aber ebenso sehr im Interesse der Lernenden, Lehrpersonen zu haben, die nicht nur über methodisch-didaktische Fähigkeiten, sondern auch über gute Sprachkompetenzen verfügen. Denn das sprachliche Vorbild der Lehrperson und ihr selbstbewusster Umgang mit der Fremdsprache prägen die Lernenden nachhaltig.

Der Regierungsrat stellt fest, dass die Motion die Hauptziele des Projekts gefährden würden. Er lehnt die Motion deshalb ab. Folgende Überlegungen führen zu dieser ablehnenden Haltung:

- Grundsätzlich gelten für die Aus- und Weiterbildung vergleichbare Standards. Tertiär ausgebildete Primarlehrpersonen im Kanton Bern (Lehrerinnen- und Lehrerbildung/LLB 3.-6. Schuljahr und Pädagogische Hochschule/PH) verfügen für Französisch über ein Kompetenzniveau B2 und höher. Im Unterschied zu Französisch, das für alle Studierenden der Primarstufe ein obligatorisches Fach ist, wird Englisch in der heutigen Grundausbildung für Primarlehrpersonen nur als Wahlfach angeboten. Studierende, die an der PH das Wahlfach Englisch belegen, schliessen auf einem Niveau C1 ab. Die im Entwurf vorliegenden Leitlinien der EDK zu „Sprachkompetenzniveaus in der Grundausbildung der Lehrkräfte der obligatorischen Schule“ (2007) sehen am Ende der Ausbildung an einer Pädagogischen Hochschule für Primarlehrpersonen ein Sprachkompetenzniveau C1 vor.

- Im Projekt Passepartout geht es u.a. darum, dass sich amtierende Primarlehrpersonen, die Fremdsprachen unterrichten wollen, nicht nur mit den spezifisch-didaktischen Anforderungen vertraut machen, sondern auch ihre zum Teil wenig genutzten Fremdsprachenkenntnisse auffrischen. Die Erziehungsdirektion fordert in Anlehnung an die fremdsprachlichen Anforderungen, wie sie für die Ausbildung gelten, dass amtierende Primarlehrpersonen, die Französisch oder Englisch unterrichten wollen, über eine Anfangskompetenz B2 verfügen. Sie motiviert sie, sich in den Folgejahren freiwillig auf ein Niveau C1 weiterzubilden.

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- Ein Vergleich mit Kantonen wie ZH, AG, TG oder LU, die für Primarlehrpersonen für das Unterrichten einer Fremdsprache ein C1 zwingend voraussetzen, zeigt, dass im Kanton Bern mit den Zielformulierungen bezüglich Sprachkompetenzen keine Überqualifizierung angestrebt wird.

- Es ist nicht richtig, dass für das Unterrichten von jüngeren Kindern, die mit dem Fremdsprachenlernen beginnen, weniger gute Sprachkompetenzen notwendig sind.

Richtig ist, dass je nach Alter und kognitiver Entwicklung der Lernenden an die Lehrpersonen verschiedene Ansprüche gestellt werden. Bei Kindern gilt, je jünger sie sind, desto besser sollten die Sprachkompetenzen der Lehrpersonen im Bereich der Alltagssprache und der Aussprache sein. Denn vor der Pubertät verfügen Kinder über eine hohe Imitationsfähigkeit und eine grosse kommunikative Bereitschaft und Experimentierfreudigkeit.

- Ein Teil der sprachlichen Weiterbildungskosten wird im Rahmen des kantonalen Globalbeitrags an die Pädagogische Hochschule im Institut für Weiterbildung IWB kompensiert. Die Mittel für die finanzielle Unterstützung der sprachlichen Weiterbildung kommen nicht nur den einzelnen Lehrpersonen zugute, sondern vor allem auch den Lernenden. Damit werden sie für beide Seiten und damit auch für die Umsetzung des Projekts effizient und nutzbringend eingesetzt.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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