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Februar 2003 45C Interpellation 0536 FDP (Erb, Zimmerwald) Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am Reform der dezentralen Verwaltung

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I 222/2002 JGK 26. Februar 2003 45C

Interpellation

0536 FDP (Erb, Zimmerwald)

Weitere Unterschriften: 23 Eingereicht am: 20.11.2002

Reform der dezentralen Verwaltung; Stand des Projekts

Der Grosse Rat lehnte es im November 2001 ab, auf den vorgelegten Entwurf für einen Grossratsbeschluss mit der „pragmatischen Optimierung“ einzutreten (111:66/1). An Stelle einer durch die vorberatende Kommission vorgelegten Planungserklärung, mit welcher ausschliesslich das Modell “Vision – fünf Verwaltungsregionen“ favorisiert werden sollte, hiess das Parlament die von der FDP vorgeschlagene Planungserklärung gut (97:70/9). Die Planungserklärung verlangt, das Modell „Vision“ unter bestimmten Aspekten näher zu konkretisieren (Kosten, Personalbedarf, Raumbedarf, Zeitbedarf, Qualität und Bürgernähe, Optimale Grösse der Verwaltungsregionen), die Grenzziehung auf Grund von räumlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzunehmen, dringliche Verbesserungen sofort einzuleiten, ohne eine umfassende Reform negativ zu präjudizieren (u.a. Anforderungsprofil für Regierungsstatthalter, Zusammenfassung kleiner Amtsbezirke, Zusammenfassung des Statthalteramts für mehrere Amtsbezirke). Gleichzeitig wurden Vorstösse der FDP, der SP und des GBA als Postulate überwiesen, die die Weiterbearbeitung des Projekts auf Basis des Modells „Vision – fünf Verwaltungsregionen“ verlangen.

Das Volk hat in der Abstimmung vom 22. September 2002 mit grossem Mehr der Verkleinerung das Grossen Rats und dem neuen Wahlsystem mit acht Wahlkreisen zugestimmt (72.6 % Ja zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte). Dies kann als positives Signal hin zu grösseren Verwaltungsbezirken gewertet werden.

Eine Meinungsumfrage der Berner Zeitung (vgl. BZ vom 23.02.2002) bestätigt, dass eine grundlegende Bezirksreform im Kanton Bern insgesamt mehr Anhänger als Gegner findet.

Ein Jahr nach Erteilung der Aufträge durch das Parlament wird der Regierungsrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Verbesserungen wurden seither am heutigen System eingeleitet? Kann gesagt werden, dass sie die umfassende Reform nicht beeinträchtigen?

2. Teilt der Regierungsrat die Annahme, dass das Ergebnis der Volksabstimmung vom 22.

September 2002 als positives Signal für eine umfassende Reform gewertet werden darf?

3. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die weitere Konkretisierung einer grundlegenden Reform? Wann können die neuen gesetzlichen Grundlagen in Kraft gesetzt werden?

Antwort des Regierungsrates

Nach der Behandlung des Berichtes des Regierungsrates über die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung im Grossen Rat in der Novembersession 2001 hat der

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Regierungsrat am 27. Februar 2002 das weitere Vorgehen festgelegt. Er hat insbesondere Folgendes beschlossen:

- In einem ersten Schritt seien all jene Elemente der pragmatischen Optimierung umzusetzen, welche eine allfällige künftige grundlegendere Reform nicht beeinträchtigen.

- Die erforderlichen Änderungen der Gesetzgebung für die Umsetzung der pragmatischen Optimierung sollen in einem Paket zusammengefasst werden.

- In einem zweiten Schritt sei die vom Grossen Rat am 21. November 2001 verabschiedete Planungserklärung zu erfüllen. In diesem Zusammenhang sollen sowohl ein Modell mit 5-8 Regionen als auch ein Modell mit Regierungsstatthalterämtern, aber deutlich weniger Amtsbezirken als heute, untersucht werden. Für die dazu erforderlichen Abklärungen habe die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eine Projektorganisation einzusetzen, in welche alle betroffenen Bereiche einzubeziehen sind. Zudem sei eine politische Begleitgruppe mit Vertretungen der politischen Parteien und der Gemeinden vorzusehen. Die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens wird in Aussicht genommen.

Zu den konkreten Fragen des Interpellanten kann der Regierungsrat wie folgt Stellung nehmen:

1. Der Grosse Rat hat am 20. November 2002 ein Gesetzgebungspaket verabschiedet, das zahlreiche Erkenntnisse aus der Evaluation der Justizreform und zugleich Elemente der pragmatischen Optimierung umsetzt. Hervorzuheben sind die folgenden Änderungen:

- Schaffung der Möglichkeit, dass eine Person in mehr als einem Amtsbezirk zur Regierungsstatthalterin oder zum Regierungsstatthalter gewählt werden kann;

Neuregelung der Stellvertretung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter; Präzisierung der Aufsichts- und Führungsfunktion des Regierungsrates

- Schaffung der Grundlagen für verstärkte Führung im Grundbuch- und Handelsregisterwesen

- Zuständigkeit des Regierungsrates zur Bestimmung des Sitzes der Kreisgrundbuchämter und zur Schaffung von Zweigstellen

- Zuständigkeit der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Bestimmung der Standorte der Dienststellen von regionalen Betreibungs- und Konkursämtern

Auch im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates und der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion wurden Elemente der pragmatischen Optimierung realisiert. Hier sind folgende Elemente zu erwähnen:

- Am 26. Juni 2002 wurde eine Verordnung über die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom Regierungsrat erlassen.

Die Geschäftsleitung bezweckt die Einführung von Instrumenten zur Umsetzung der Einsatzstrategie des Regierungsrates für die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sowie zur Vereinheitlichung der Praxis der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter in ihren Aufgabenbereichen.

Die Geschäftsleitung trat am 22. Oktober 2002 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

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- Im Bereich der Handelsregisterämter und der Betreibungs- und Konkursämter hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Geschäftsleitungen eingesetzt, für die Grundbuchämter ist die Schaffung einer solchen vorgesehen.

Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Bundesgericht am 14. August 2002 Art. 84 Abs. 1 des Kantonalen Baugesetzes aufgehoben hat. Gemäss dieser Bestimmung waren die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zuständig zum Entscheid über die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone und über Ausnahmegesuch nach den Artikeln 24 bis 24d RPG. Der Regierungsrat hat die Zuständigkeit neu dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zugewiesen.

Keine der vorgenommenen Änderungen beeinträchtigt die Möglichkeit einer umfassenderen Reform der dezentralen Verwaltung.

2. Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass das Abstimmungsresultat hinsichtlich der Wahlkreise einen deutlichen Reformwillen in der Bevölkerung des Kantons Bern zum Ausdruck bringt. Allerdings kann die Frage der Wahlkreise jener einer umfassenden Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung nicht gleichgesetzt werden.

3. Die bereits erwähnte Projektgruppe, deren Einsetzung der Regierungsrat der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion übertragen hat, ist zwischenzeitlich konstituiert und das Projekt aufgegleist. Das Plenum der Projektorganisation hat am 23. Januar 2003 das Vorgehen und den Zeitplan verabschiedet und sechs Ausschüsse eingesetzt;

besonders zu erwähnen ist, dass sich ein Ausschuss mit den Auswirkungen einer grundlegenden Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung sowie mit den Konsequenzen laufender Bundesvorhaben (insbesondere gesamtschweizerische Strafprozessordnung) auf die Justiz befasst, da Veränderungen in beiden Bereichen inhaltlich und nach Möglichkeit auch zeitlich zu koordinieren sind.

Der verabschiedete Zeitplan sieht folgende wesentliche Etappen vor:

- Juni 2003

Zwischenergebnisse auswerten und weiteres Vorgehen definieren - Februar 2004

Verabschiedung des Gesamtberichtes durch den Regierungsrat, zuhanden einer Vernehmlassung

- Februar bis Mai 2004 Vernehmlassung - August 2004

Verabschiedung bereinigter Gesamtbericht durch Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates

Der Bericht an den Grossen Rat wird diesem einen Grundsatzentscheid ermöglichen. Er wird mit Sicherheit noch nicht die konkrete Änderung von Gesetzen (oder auch der Kantonsverfassung) vorschlagen. Dies ist auch nicht Inhalt der Planungserklärung, die der Grosse Rat verabschiedet hat.

An den Grossen Rat

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