I 056/2007 JGK 21. März 2007 JGK C Interpellation
0512 Simon-Jungi, Seedorf (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.01.2007
Transparenz durch Nachkalkulation notwendig
Am 24. September 2006 hat das Berner Stimmvolk die Reform der dezentralen Verwaltung sowie die Justizreform angenommen.
Im Vorfeld der Abstimmung haben die Befürworter der Reform immer wieder von massiven Kostenersparnissen gesprochen. Das Sparpotential scheint jedoch immer mehr relativiert und nach unten korrigiert zu werden. In der Bevölkerung wachsen daher die Zweifel bezüglich der Kostenersparnisse und es besteht sogar die Befürchtung von zusätzlichen Kosten.
Es ist anzunehmen, dass nach der Umsetzung der Projekte kaum mehr über die Kosten gesprochen wird. Eine detaillierte Nachkalkulation ist jedoch zwingend, um die notwendige Transparenz bei diesen umfangreichen Reformprojekten zu schaffen und sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unzureichend oder gar falsch informiert zu haben.
Ich bitte deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. a) Sind Nachkalkulationsarbeiten für die beiden anstehenden Reformen geplant?
b) Wenn ja, welche Bereiche werden in die Nachkalkulation einbezogen?
c) Wird dabei auf vorhandene Software und bereits angewandte Methoden zu- rückgegriffen oder neue Software eingesetzt?
2. a) Wurden bei früheren Reorganisationen Nachkalkulationen durchgeführt?
b) Welche Methode bzw. welche Nachkalkulationsprogramme (Software) wurden damals eingesetzt?
c) Sind die Ergebnisse einsehbar und wenn ja, wo?
Antwort des Regierungsrates
1. Für die beiden Reformprojekte besteht ein Controlling-Konzept. Im Rahmen dieses Controllings wird jährlich, erstmals per Ende 2006, über die Zielerreichung bei beiden Reformen berichtet. Der Bericht wird auch über die einmaligen Kosten, die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten und die jährlichen Einsparungen und Mehrerträge rapportieren. Referenzgrösse für das Controlling bilden die Angaben im Vortrag vom 2.
November 2005 des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Reform der dezentralen
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kantonalen Verwaltung bzw. zur Justizreform. Abweichungen von diesen Angaben werden somit dem jährlichen Controllingbericht entnommen werden können.
Im Zusammenhang mit dem Controlling-Konzept für die beiden Reformprojekte erfasst das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) monatlich den Projektstand und die Kosten pro Liegenschaft. Diese aktuellen Daten werden laufend ausgewertet und geben Auskunft über allfällig notwendige Korrekturen.
2. Über die erste Justizreform, die am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wurde mit Unterstützung der Firma PricewaterhouseCoopers eine Evaluation durchgeführt. Der diesbezügliche Bericht vom 14. Juli 2000 kann bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion eingesehen werden. Es wurde dabei keine spezielle Software eingesetzt. Die Kalkulationen wurden mit Hilfe der bestehenden staatlichen Finanzinformationsinstrumente (damals KOFINA) erarbeitet. Ein wesentlicher Teil der gesteckten Ziele konnte erreicht werden, insbesondere das wesentliche Ziel der Sicherstellung der EMRK-Konformität (Europäische Menschenrechtskonvention) der Gerichtsbarkeit. In finanzieller Hinsicht lautete die Vorgabe auf Einsparung von 2,5 Millionen Franken beim Personal- und Sachaufwand. Der Bericht weist für das Jahr 1997 eine Einsparung von 4,1 Millionen Franken aus. Der Evaluationsbericht wies aber auch in einigen Bereichen einen Korrekturbedarf aus. Diese Korrekturen erfolgten mit verschiedenen Gesetzes- und Dekretsrevisionen im Jahr 2001, wie zum Beispiel das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen (GOG) oder das Gesetz über die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter (RStG).
An den Grossen Rat