• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "FDP: Reform der Krankenhausfinanzierung" (15.06.1989)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "FDP: Reform der Krankenhausfinanzierung" (15.06.1989)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Recht für Behinderte

DÜSSELDORF. Ohne Kenntnisse der Rechtsvor- schriften, die Hilfen für be- hinderte Menschen regeln, ist eine wirksame Unterstützung in vielen Fällen nicht möglich.

Der Erwerb der erforder- lichen Rechtskenntnisse ist aber schwierig, weil das Be- hindertenrecht über zahlrei- che Rechtsgebiete verstreut ist und eine nur schwer über- schaubare Fülle von Regelun- gen umfaßt. Die Beratungs- broschüre der Bundesarbeits- gemeinschaft Hilfe für Behin- derte mit dem Titel „Die Rechte behinderter Men- schen und ihrer Angehöri- gen" will hier eine Orientie- rungshilfe sein und Grundin- formationen vermitteln.

Sie liegt nun in einer voll- ständig überarbeiteten und aktualisierten Ausgabe vor, die sämtliche Änderungen des Behindertenrechts nach dem 1. 1. 1989 berücksichtigt sowie wichtige Teile des Ge- sundheits-Reformgesetzes.

Die Broschüre kann bei der Bundesarbeitsgemein- schaft Hilfe für Behinderte e. V., Kirchfeldstr. 149, 4000 Düsseldorf 1, für 4,— DM be- zogen werden. WZ

Fortbildung für Pflegeeltern

MARBURG. „Behinderte Kinder in einer Pflegefami- lie" — diesem Thema widme- ten sich unlängst die Bundes- vereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte und der Bundesverband behinderter Pflegekinder auf einer Ta- gung im Taunus. In der Bun- desrepublik Deutschland le- ben derzeit etwa 2000 behin- derte Kinder, darunter zahl- reiche mit einer geistigen Be- hinderung, in Pflegefamilien.

Obwohl der Betreuung in der Pflegefamilie nach Auffas- sung der Tagungsteilnehmer Vorrang gegenüber einer Heimerziehung eingeräumt werden sollte, kämpfen viele

Pflegeeltern immer noch ge- gen Vorurteile und Hinder- nisse in ihrer Umgebung. So wurden unter anderem auch mehr Beratungs-, Informa- tions- und Fortbildungsmög- lichkeiten für Pflegeeltern ge- fordert sowie einheitlichere rechtliche Rahmenbedingun- gen. WZ

Bericht über Lage der Freien Berufe

BONN. Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung einen Bericht über die „Lage der Freien Berufe in der Bun- desrepublik Deutschland" er- arbeiten und dem Bundestag

zuleiten. Dieser Bericht soll, so der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeri- ums, Dr. Otto Schlecht, Grundlage für die Politik von Bund und Ländern gegen- über den Freien Berufen im nächsten Jahrzehnt sein.

Einen ersten Bericht zur La- ge der Freien Berufe veröf- fentlichte die Bundesregie- rung im Juli 1979. EB

FDP: Reform der Krankenhaus- finanzierung

BONN. Für eine stufen- weise Umstellung des duali- stischen Finanzierungssy- stems bei der Krankenhausfi- nanzierung auf reine Moni- stik hat sich der sozialpoliti- sche Experte der FDP-Bun- destagsfraktion, Dieter-Julius Cronenberg, Arnsberg, Vize- präsident des Bundestages, vor dem Bundeskongreß Deutscher Privatkrankenan- stalten eingesetzt. Der Staat müsse sich aus der Kapazi- täts- und Investitionsplanung zurückziehen und diese Ent- scheidung den Krankenkas- sen und den Krankenhausträ- gern auf dem Vertragsweg überlassen. Die Länder soll- ten sich auf eine Rahmenpla- nung und eine bloße Aufsicht der bundesrechtlichen Vorga- ben beschränken. HC

Zivildienstleistende:

Rückgang in den 90ern

FREIBURG. Als „kaum zu schließende Lücke" be- klagt der Deutsche Caritas- verband die zu erwartende Halbierung der Zahl der Zi- vildienstleistenden in den kommenden Jahren durch die geburtenschwachen Jahrgän- ge. Die Klage bezieht sich nicht nur auf die Summe der Leistungen von „Zivis" wäh- rend ihres Ersatzdienstes. Es geht auch um weiterreichende Folgen: Nicht selten hätten sich Zivildienstleistende nach ihrem Dienst für einen sozia- len Beruf entschieden. EB

Bekanntgabe der Bundesärztekammer Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:

Zur Therapie mit Tambocoro

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte- schaft nimmt zu den Diskussionen um die Anwendungs- beschränkung des Antiarrhythmikums Flecainid (Tam- bocor®) in folgender Weise Stellung.

Ende April 1989 hat die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) aufgrund von vorläufigen Ergebnissen einer Studie, deren Ziel es war, durch pro- phylaktische Gabe von Flecainid bei Patienten nach Herzinfarkt die Mortalität zu senken, die Anwendung von Flecainid auf die alleinige Indikation „sustained ventricular tachycardia" beschränkt.

Daraufhin hat die deutsche Vertriebsfirma nach Ver- handlungen mit dem Bundesgesundheitsamt (BGA) in einem „Rote-Hand-Brief" die deutschen Ärzte infor- miert, daß Tambocor®, abweichend von der Empfehlung der FDA, nur noch angewendet werden darf bei „lebens- bedrohenden tachykarden supraventrikulären Herz- rhythmusstörungen".

Mehrere deutsche Kardiologen haben seitdem öf- fentlich diese von der FDA-Empfehlung abweichende Indikationseinschränkung wiederholt kritisiert.

Mitglieder der Arzneimittelkommission haben im Rahmen einer Routinesitzung den Vertretern des BGA die Bedenken von Kardiologen erläutert, vor allem im Hinblick auf die abweichenden Beurteilungen von FDA und BGA.

Bei dieser noch ungeklärten Situation empfiehlt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, daß jeder Arzt, der Patienten mit Tambocor® behandelt, be- sonders sorgfältig erneut die Notwendigkeit des Einsat- zes des Antiarrhythmikums Tambocor® überprüft.

Wenn der Arzt befürchten muß, daß bei Patienten, insbesondere mit ventrikulären Tachyarrhythmien, Komplikationen nach Absetzen von Tambocor® zu er- warten sind, dann sollte er, wie bisher schon weitgehend geschehen, diese Patienten an kardiologische Spezialab- teilungen überweisen.

In Einzelfällen wird die Entscheidung zur Therapie- änderung dann besonders problematisch, wenn ein Risi- kopatient nach vorausgegangener erfolgloser Erprobung anderer Antiarrhythmika inzwischen mit Tambocor® er- folgreich eingestellt worden ist. Unter diesen Vorausset- zungen kann der Arzt die bisherige erfolgreiche Thera- pie fortsetzen (letzte Information des BGA).

Dt. Ärztebl. 86, Heft 24, 15. Juni 1989 (21) A-1821

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die 160 Teilnehmer waren sich in der Auffassung einig, daß die Einglie- derungshilfe nicht gegen die Pflegever- sicherung ausgespielt werden dürfe.. Pflegeheime könnten den

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine Verbindung von Symbol und Handlung herstellen können und sich durch Lautsprache, Gebärden und Bilder zu Handlungen anregen lassen..

Stnr Name, Vorname Geb AK

3 SGB IX, die zum Zwecke der Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur für den Personenkreis we- sentlich behinderter erwachsener Menschen nach § 53 SGB XII und nach § 2 der

1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung sind Eingliederungsleistungen, welche die ASB , Gesellschaft für soziale Hilfen mbH, Elisabeth-Selbert-Straße 4, 28307 Bremen - im

2,3 Dieser Vereinbarung liegt eine. Anzahl von 14 Plätzen zugrunde. Diese werden vorrangig für bfemische Leistungsberechtig.te vorgehalten. Näheres zur räumlichen Ausstattungist

1.1 Diese Vereinbarung regelt die Lelstungserbringung, Finanzierung und Qualitätsprüfung der ASB- Gesellschaft für soziale Hilfen mbH (Einrichtungsträger) für erwachsene Menschen

mittel sowie durch trizyklische Antidepressiva verstärkt werden. Dies gilt insbesondere für die gleichzeitige Anwendung mit Betarezeptorenblockem, auch können in diesem Fall in