Die Information:
Bericht und Meinung
Auch die Politiker müßten zur Zurückhaltung bei allen kostenver- ursachenden Entscheidungen ge- zwungen sein. Dr. Schmitz-Formes erinnerte in diesem Zusammen- hang an drei neue „Kostenlawi- nen", die jetzt auf die gesetzliche Krankenversicherung zurollen: Die Maßnahmen zur Rehabilitation, die Verlagerung der Kosten für Zahn- ersatz vom einzelnen Patienten auf die ganze Versichertengemein- schaft; die Abtreibung auf Kran- kenschein zu Lasten der Solidarge- meinschaft. Hier werde das ur- sprüngliche Solidarprinzip der so- zialen Krankenversicherung weiter aufgeweicht in Richtung auf ein to- tales Anspruchsdenken.
Ähnliche Gedanken äußerte der Bundesminister für Wirtschaft, Dr.
Hans Friderichs, in seiner Rede zum Thema „Aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik", in der der Mini- ster zahlreiche Bezüge von der Ko- stenentwicklung im Gesundheits- wesen zur Gefährdung des Sy- stems der sozialen Sicherung durch nicht leistungsgerechte Übertreibungen und ein hohes An- spruchsniveau sowie zur. Situation und Verantwortung der freien Be- rufe herstellte.
In einem Festreferat zum Thema
„Soziale Sicherung der freien Be- rufe" untersuchte der Kölner Versi- cherungsexperte Prof. Dr. Georg Heubeck die Frage, wie ein freibe- ruflich tätiger Arzt oder Zahnarzt sich eine ausreichende Altersver- sorgung (angelehnt an die Beam- tenpension) sicherstellen kann.
Prof. Heubeck arbeitete heraus, daß ein Freiberufler mit einem Ar- beitseinkommen (vor Steuern) von zum Beispiel 140 000 DM ange- sichts der heutigen inflationären Verhältnisse überhaupt nicht in der Lage sei, aus seinem Nettoeinkom- men eine adäquate Versorgung zu finanzieren. Die Finanzierung einer mit hauptamtlichen Krankenkassen- vertretern vergleichbaren Alters- versorgung würde — nach Prof. Heu- beck — für den Arzt oder Zahnarzt ein Bruttoeinkommen von minde- stens 200 000 DM erfordern. gb
Bau-Gewerkschaftstag lehnt Einheits-
versicherung ab
Die Mehrheit des 10. Ordentlichen Gewerkschaftstags der Industrie- gewerkschaft Bau—Steine—Erden in Hamburg sprach sich gegen die Schaffung einer einheitlichen Ren- ten- und Krankenversicherung aus.
Ein entsprechender Antrag, der von der Antragskommission zur Annahme empfohlen worden war, hatte den Wunsch nach einer Ein- heitssozialversicherung mit dem Hinweis auf die „derzeit rund 2000 Sozialversicherungsträger" in der Bundesrepublik begründet. Die Ab- lehnung dieses Antrages wurde un- ter anderem damit begründet, daß eine Einheitskasse die Gefahr ei- ner zu starken Bürokratisierung der Renten- und Krankenversiche- rungsträger heraufbeschwöre. DÄ
Die ersten weiblichen Sanitätsoffiziere der Bundeswehr
Bundesverteidigungsminister Ge- org Leber hat Anfang Oktober die ersten fünf weiblichen Sanitätsoffi- ziere der Bundeswehr der Öffent- lichkeit vorgestellt. Von ihnen ha- ben vier den Dienstgrad eines Stabsarztes, eine der Ärztinnen ist Oberstabsarzt. Zwei der weiblichen Sanitätsoffiziere arbeiten beim Flugmedizinischen Institut der Luft- waffe in Fürstenfeldbruck, je eine bei der Fernmeldeschule in Felda- fing, der Bundeswehrhochschule in München und beim Sanitätsamt der Bundeswehr in Bonn-Beuel.
Nachdem die Laufbahn des Sani- tätsoffiziers bei der Bundeswehr durch die am 10. August 1975 in Kraft getretenen Änderungen ver- schiedener Gesetze auch für Frau- en geöffnet worden war (DEUT- SCHES ÄRZTEBLATT, Heft 36/
1975, Seite 2439), haben nach einer Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung bereits mehr als 100 Ärztinnen Bewerbungsunterla-
gen angefordert. Einige von ihnen stehen als beamtete oder ange- stellte Ärztinnen schon seit Jahren im Dienst der Bundeswehr. Das Durchschnittsalter der Bewerberin- nen liegt bei 35 Jahren.
Obwohl, wie das Bundesverteidi- gungsministerium noch einmal er- klärte, für die weiblichen Sanitäts- offiziere keine Sonderlaufbahn ge- schaffen worden ist — sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie männliche Sani- tätsoffiziere, jedoch wird der be- sonderen Stellung der Frau als Mutter Rechnung getragen —, wird bei diesen Frauen, die erstmals in der deutschen Militärgeschichte den Soldaten- und Offizierstatus erhalten, bei der Uniform von der bisherigen Regelung abgewichen.
Für die weiblichen Sanitätsoffiziere wurde erstmalig eine einheitliche
„Bundeswehruniform" entworfen.
Sie weicht vom strengen Uniform- charakter ab. Freigestellt ist das Tragen von Rock oder Hose; auch Schuhe, Handschuhe und Tasche können nach eigener Wahl getra- gen werden.
Die Dienstgradbezeichnungen und Dienstgradabzeichen entsprechen denen der männlichen Sanitätsoffi- ziere. gb
358 000
behinderte Kinder
Insgesamt 358 000 Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sind körperlich, geistig oder seelisch behindert. Das sind 2,5 Prozent al- ler Kinder unter 16 Jahren, wie eine Befragung von einem Prozent aller Haushalte im April im Rahmen des sogenannten Mikrozensus er- gab. Der Mitteilung des Statisti- schen Bundesamtes, Wiesbaden, zufolge waren 27 Prozent aller be- hinderten Kinder lernbehindert, 17 Prozent geistig, 20 Prozent körper- lich und 17 Prozent an den Sinnes- organen behindert. 53 Prozent der behinderten Kinder befanden sich in ärztlicher Behandlung. DÄ