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Eingliederungsleistungen für geistig und mehrfach behinderte Menschen - Wohnheim An der Kämenade

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Academic year: 2022

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Zwischen der

FREIEN BREMEN,

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

und

ASB Gesellschaft für soziale Hilfen mbH, Elisabeth-Selbert-Str, 4, 28307 Bremen wird folgende

Vereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII

geschlossen:

1. Gegenstand

1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung sind Eingliederungsleistungen, welche die ASB , Gesellschaft für soziale Hilfen mbH, Elisabeth-Selbert-Straße 4, 28307 Bremen - im folgenden Einrichtungsträger genannt - für Menschen mit geistiger und mehrfacher Beh.inderung, mit

einem Hilfeanspruch nach § 53 ff SGB XII i.V. mit §§ 55 ff SGB IX;, im Wohnheim An der

Kämenade, An der Kämenade 18-30, 28327 Bremen erbringt.

1.2 Diese Vereinbarung bestimmt Nähres zu Art, Inhalt und Umfang der Leistung, ihrer

Vergütung und ihrer Prüfung. Die Regelungen des Bremischen Landesrahmenvertrages nach

§ 79 Abs, 1 SGB XII ( BremLRV SGB XII) vom 28.6.2006 (in der Fassung vom 28.2.2014) und

der Ergänzungsvereinbarungen zum Bremischen Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs.1 SGB XII finden Anwendung, . .

2. Leistungsvereinbarung

2.1. Das Leistungsangebot des . Elnrichtungsträgers entspricht dem rahmenvertraglich

festgelegten Leistungstyp 01, Heimwohnen für Menschen mit geistiger und mehrfacher

Behinderung.

Näheres zu Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung ist der beigefügten

Leistupgsbeschreibung zu entnehmen (siehe Anlage 1), Ergänzend zu Ziffer 5 der

Leistungsbeschreibung ergibt sich die Stellenanzahl und die Qualifikation aus dem

Personalbogen, der. Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Der den Entgelten zugrunde liegende Kalkulationsbogen ist ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung.

Das gesamte Wohneim ist ebenerdig und rollstuhlgerecht ausgestattet. Von den 15 Plätzen befinden sich 3 in Einzimmerappartements.

2.2 Die Leistungen werden nach Maßgabe der derzeit gültigen fachlichen Standards und Bestimmungen sowie der der Entgeltbemessung zurunde liegenden personellen Ausstattung erbracht. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sie sind so zu gestalten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfall gewährleistet ist.

(2)

Seite - 2 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt für Wohnhelm An der Kämenade

2,3 Dieser Vereinbarung liegt eine'Anzahl von 15 Plätzen zugrunde. Diese werden vorrangig für bremische'Leistüngsberechtigte vorgehalten. Näheres zur räumlichen Ausstattungist der Anlage 4 zu entnehmen,

2,4'Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, im Rahmen des vereinbarten Leistungangebotes Hilfeempfänger aufzunehmen und zu betreuen.

2,5.Die Aufnahme- und Betreuungsverpfli.chtung gilt auch für Menschen mit einer wesentlichen geistigen und mehrfachen Behinderung, die aufgrund von selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen, psychiatrischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, Sinnesbehinderungen oder Einschränkungen wegen einer Körperbehinderung spezifische oder außerordentliche Hilfebedarfe aufweisen, die einen erheblichen und nicht nur vorübergehenden zusätzlichen, im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots nicht zu deckenden Betreuungs- und Versorgungsaufwand verursachen (HMB-W-Plus).

Im gutachterlich festgestellten Bedarffall dieser Art ermöglicht der Sozialhilfeträger den

zusätzlich benötigten Personaleinsatz durch Gewährung einer klientenbezogenen Zusatzleistung der Bedarfsstufe A oder B, Näheres dazu ist der Richtlinie klientenbezogene zusätzliche Betreuungsleistungen für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Wohnheimen im Land Bremen zu entnehmen,

J)

3. Vergütungsvereinbarung

3. 1, Zur Abgeltung der Leistungen nach Ziffer 2 wird folgende Vergütung in Euro pro

Leistungsempfänger und Leistungstag vereinbart:

Hilfe- bedarfs- gruppe 1 Hllfe- bedarfs- gruppe 2 Hilfe- , bedarfs- gruppe 3 Hilfe- bedarfs- grupps 4 Hilfe- ' bedarfs- gruppe5 •

Grund- Pauschale

ine

18,47 € 18,47 €

18,47 € •

18,47 € 18,47 €

Maßnahme.

Pauschale in €

28,08 € 44,74€

70,12€.

115,'I4€

160,94 €

Ergänzungs- Pauschale

in € 9,85 € 9,85 € 9,85 € 9,85 € 9,85 €

tnvestltions- Betrag

in € 17,4.9€

17,49€

17,49€

17,49€

17,49€

Gesamtentgelt in €

73,89 € 90,55 € 115,93 €

160,95€

206,75 €

3.2 Für Zeiten vorübergehender Abwesenheit kann ein Platzgeld in Euro pro

Leistungsempfänger und Abwesenheitstag berechnet werden, das sich wie folgt darstellt:

(3)

Seite - 3 - zur Vereinbarung über ein Lelstungsentgelt für Wohnheim An der Kämenade

Hllfe- bsdarfs- grupps 2 Hllfe- bedarfs- gruppe 2 Hllfe- .bedarfs- gruppe 3 Hilfe- bedarfs- gruppe 4 Hilfe- bedarfs- gruppe 6

Grund- Pauschale

in €

16,62 € 16,62 € 16,62 € 16,62 € 16,62 €

Maßnahma- Pauschale

In €

25,27 €

' 40,27 € 63,1.1 €

103,63 € 144,85 €

Ergänzungs- Pauschale

in € 9,85 € 9,85 € 9,85 € 9,85 € 9,85 €

Invsstltlons- Betrag

In €

17,49€

17,49€

17,49€

17,49€

17,49€

Gesamlentgelt

69,23 € 84,23€

107,07 € 147,59 € 188,81 €

3.3.Die Grundlagen zur Ermittlung der oben genannten Entgelte sind dem als Anlage 2 beigefügten Berechnungsblatt zu entnehmen, •

3.4 Im Einzelfall erforderliche klientenbezogene ZusatzleistunQen nach Ziffer 2,5, werden in der

Bedarfsgruppe A mit 50,32 € pro Leistungstag Bedarfsgruppe B mit 99,55 € pro Leistungstag

vergütet.

.3,5 Die Vergütungen sind nur abrechenbar, wenn eine entsprechende Zusicherung der Übernahme der Vergütung des zuständigen .Sozialhilfeträgers im Einzelfall vorliegt.

-'.)

4. Prüfungsvereinbamng

Im Rahmen des Verfahrens der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistung nach § 76 Abs.3 SGBXII sind die in BremLRV SGB Xll § 23,Abs. 3 BremLRV SGB XII

geforderten Berichtsunterlägengemäß Anlage 6 zum BremLRV SGB XII'( Berichtsraster Qualitätsprüfung) unabhängig von der Laufzeit dieser Vereinbarung bis zum 31.3. des jeweiligen folgenden Kalenderjahres bei der Senatorin für Jugend, Frauen, Integration und Sport einzureichen.

5. Vereinbarungszeltraum

5,1 Die Vereinbarung gilt für die Zeit ab 01 Januar 2018 auf unbestimmte Zeit, jedoch mit

einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

5.2 Zur vollständigen oder teilweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es einer, schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der in Satz 1 bestimmten Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von . mindestens 6 Wochen für die Vereibnarung über das Leistungsentgelt bzw. mindestens S Monate für die übrigen Bestandteile der Vereinbarung.

5.3 Werden die Leistungen und Vergütungen des Heimwohnens für gestig-mehrfach behinderte Menschen durch landesrahmenvertragliche Festlegungen mit den Verbänden der Einrichtungsträger im Lande Bremen neu strukturiert oder nach Inhalt und /oder 'Umfang

(4)

Seite - 4 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt fürWohnheim An der Kämenade

wesentlich verändert, ist die hier geschlossene Vereinbarung durch Neuverhandlung unverzüglich anzupassen. Einer Kündigung bedarf ©s in diesem Falle nicht

6. Sonstiges

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen

ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der. unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt, Im

übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des'Zehnten Buch Sozialgeselzbuch (SGB X)

über den öffentlich-rechtllchen Vertrag.

Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorliegen

der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremlFG im elektronischen Informationsregister . veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG

sein.

Geschlossen: Bremen, 31. Juli 2018

Die Senatprln für Soziales, Jugend, Einrlchtungsträger:

Frauen, Integration und Sport • '•

-)

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