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Begründung Stadt und Kanton Bern sind Eigentümer des Areals „Viererfeld“ an zentraler Lage in der Stadt Bern

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M 233/2005 JGK 8. Februar 2006 45C Motion

0349 Guggisberg, Kirchlindach (SVP) Hess, Stettlen (SVP)

Pauli, Schliern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.09.2005

Wohnraum auf dem „Viererfeld“ in Bern notwendig!

Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. mit der Stadt Bern Verhandlungen über die Einzonung des „Viererfeldes“ aufzunehmen und dem Grossen Rat bis Ende 2006 Bericht zu erstatten.

2. falls keine Bereitschaft zur Einzonung besteht, das Instrument der Kantonalen Überbauungsordnung anzuwenden oder eine der anstehenden Grossinvestitionen bis zur Desinvestition des Areals zurück zu stellen.

Begründung

Stadt und Kanton Bern sind Eigentümer des Areals „Viererfeld“ an zentraler Lage in der Stadt Bern. Diese Fläche verfügt über ein strategisches Entwicklungspotential von regionaler Bedeutung. Eine Einzonung wurde vom Stimmvolk der Stadt Bern anlässlich der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 knapp abgelehnt. Mehrere Gründe dürften für dieses Ergebnis verantwortlich gewesen sein.

Seit diesem Entscheid ist zumindest in der Öffentlichkeit nichts mehr über die künftigen Nutzungsabsichten zu hören. Ob überhaupt noch der politische Wille zur Nutzung des Areals als Wohngebiet besteht, ist nicht bekannt.

Das Bedürfnis nach zusätzlichem Wohnraum in der Stadt Bern ist jedoch unbestritten. Die Region setzt sich mit dem Agglomerationsprogramm „Verkehr und Siedlung“ und der Kanton Bern mit dem Projekt ESP-Wohnen, ebenfalls entsprechende Akzente.

Neuinvestitionen für die Kantonsverwaltung sollen zudem Wohnraum in der Altstadt frei machen. Eine Wohnnutzung auf dem „Viererfeld“ würde diese Bestrebungen sinnvoll unterstützen. Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem vorgesehenen Tagbau des Neufeldtunnels und der Überbauung des „Viererfeldes“. Bis zum voraussichtlichen Abschluss des Bauwerkes auf Anfang 2009 muss auch die künftige (Wohn-)Nutzung des „Viererfeldes“ bekannt sein.

Mit Investitionen für die Universität Bern (Projekt 3012), der Sanierung des Wankdorfplatzes und der öV-Erschliessung Bern-West werden in den nächsten Jahren in der Stadt Bern weitere Grossinvestitionen überwiegend durch den Kanton finanziert. Eine Desinvestition des „Viererfeldes“ durch den Kanton könnte hier je nach realisiertem Buchgewinn einen finanzpolitisch wichtigen Ausgleich leisten. Ein Argument, welches

gerade in Fragen des

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Ausgleiches Stadt/Land, respektive der politischen Prioriätensetzung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.09.2005

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat ist mit der Beurteilung des Motionärs einverstanden: Das „Viererfeld“ hat ein strategisches Entwicklungspotential von regionaler, bzw. kantonaler Bedeutung.

Der Kanton Bern ist von den Entwicklungen auf dem „Viererfeld“ in zweifacher Hinsicht betroffen:

a) Er ist hauptbetroffener Grundeigentümer.

b) Er hat übergeordnete raumordnungspolitische Zielsetzungen zu vertreten.

zu a): Für den Regierungsrat wäre die Desinvestition im „Viererfeld“ eine gute Gelegenheit, einen gewissen finanziellen Ausgleich zu den grossen Investitionen zu schaffen, die der Kanton im Moment im Raum Bern tätigt.

zu b): Eine wichtige raumordnungspolitische Zielsetzung (gemäss dem kantonalen Richtplan) ist, die Funktion von Bern als kantonales Zentrum zu stärken. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch die Wohnstandorte (Massnahmen C_01 und A_01).

Auch gemäss dem „Bericht zur Weiterentwicklung der Wachstumsstrategie“, der am 22.

Juni 2004 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen wurde, ist die Förderung des Wohnstandorts Kanton Bern ein wichtiges Ziel. Im Moment laufen Entwicklungsarbeiten für ein Projekt Entwicklungsschwerpunkte Wohnen, welches dieses Ziel konkretisieren soll.

Das „Viererfeld“ bietet als Wohnstandort ausgezeichnete Rahmenbedingungen: Es ist zentral gelegen und durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Damit entspricht es in idealer Weise den Anforderungen des Agglomerationsprogramms Verkehr + Siedlung, das der Verein Region Bern in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem Kanton kürzlich fertig gestellt hat.

Aus kantonaler Optik kann deshalb das „Viererfeld“ als Vorranggebiet für das Wohnen betrachtet werden. Der Regierungsrat ist bereit, das Gespräch mit der Stadt Bern im Sinne des Auftrags gemäss dem ersten Punkt der Motion zu suchen. Er beantragt deshalb Annahme des ersten Punktes der Motion.

Soweit der Vorstoss im zweiten Punkt die Anwendung einer kantonalen Überbauungsordnung fordert, handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativen grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Damit eine kantonale Überbauungsordnung eingesetzt werden könnte, müsste das Vierfeld vorgängig im Rahmen des Projektes ESP Wohnen im kantonalen Richtplan als entsprechender Standort festgesetzt werden. Ob dieser Weg im Rahmen der Umsetzung des Projektes ESP Wohnen überhaupt beschritten wird, ist heute noch offen. Der Regierungsrat ist aber bereit, diese Frage näher zu prüfen. Nach Art. 102 Abs. 1 Bst. f des

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Baugesetzes (BauG; BAG 05-49) kann die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zur Wahrung kantonaler oder gefährdeter regionaler Interessen mit einer kantonalen Überbauungsordnungen insbesondere auch Massnahmen zur Realisierung eines im kantonalen Richtplan bezeichneten Entwicklungsschwerpunktes (ESP) festlegen.

Der Regierungsrat beantragt deshalb Annahme des zweiten Punktes der Motion in der Form des Postulates.

Antrag:

Annahme als Motion von Punkt 1 Annahme als Postulat von Punkt 2 An den Grossen Rat

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