I 120/2005 BVE 17. August 2005 49C Interpellation
2597 Fischer, Meiringen (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.06.2005
Braucht es mehr als 3 Bahnlinien von der Schweiz nach Paris?
Ende Dezember 2004 beschloss der Regierungsrat, dass die Bahnlinie Bern-Neuenburg auf Doppelspur ausgebaut werden soll – so steht es auch in der Wirtschaftsstrategie, die vor kurzem vorgestellt wurde. Doch gemäss Aussage von SBB-Chef Weibel ist der 100 Mio. Franken teure Ausbau unnötig. Diese Strecke werde nie zu einer TGV- Hochgeschwindigkeitsstrecke, sagte Weibel in einem Interview mit "Le Temps". Er kenne die Pläne der französischen Bahngesellschaft SNCF. Auf französischer Seite sei es nicht vorgesehen, die heute vom TGV Zürich-Neuenburg-Bern-Zürich befahrene Strecke bis zur Schweizer Grenze zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke auszubauen, sagte Weibel.
1. Dazu wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
2. Wieviel wurde bisher in die Planung Bern-Neuenburg investiert - plant der Kanton hier quasi ins französische Nirwana? Wie stellt sich der Regierungsrat zu den Äusserungen des CEO’s der SBB?
3. Ist der Regierungsrat bereit, ihre Pläne für den Doppelspurausbau kritisch zu hinterfragen bzw. zu revidieren?
4. Gemäss SBB-Chef besteht (Handlungs)bedarf beim Bahnhof Bern. Ist der Regierungsrat der gleichen Ansicht? Warum fehlt dieser wichtige Verkehrsknoten in der Wirtschaftsstrategie des Kantons? Was wird hier gemacht bzw. ist geplant?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 20.06.2005
Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
Die Kantone Bern, Freiburg und Neuenburg haben für das Vorprojekt „Doppelspur Rosshäusern-Gümmenen“ eine Vorfinanzierung von Fr. 700'000.-- geleistet. Diese Bevor- schussung wird mit dem von der Bundesversammlung beschlossenen Verpflichtungskredit vom 8. März 2005 verrechnet.
Die Äusserungen des SBB-Chefs sind befremdend, nachdem das Eidgenössische Parla- ment die Strecke Bern – Neuenburg in den Verpflichtungskredit für die HGV-Anschlüsse aufgenommen hat.
2
Zu Frage 2
Nein. Massgebend sind die Beschlüsse der Bundesversammlung.
Zu Frage 3
Die SBB und der Kanton Bern sind sich einig, dass die Leistungsfähigkeit des Eisenbahn- knotens Bern dringend erhöht werden muss.
Die in der Wirtschaftsstrategie des Kantons Bern enthaltenen Zielsetzungen zur Entwick- lung der Verkehrsinfrastruktur sind: Bisherige Massnahmen umsetzen und neue Mass- nahmen definieren. Dazu gehören:
- Die Realisierung von Massnahmen aus den Mobilitätsstudien der Agglomerationen Bern, Biel, Thun und Burgdorf
- Gute Einbindung des Kantons Bern in das schweizerische und europäische Hochleis- tungsnetz der Bahnen.
Die Umsetzung dieser Ziele bedingt eine Leistungssteigerung des Bahnhofs Bern und sei- ner Zufahrtsstrecken.
Die SBB erarbeiten bis Anfang 2006 einen Rahmenplan „Ausbau Knoten Bern“. Nach Ge- nehmigung des Rahmenplans sollen für einzelne Bausteine die Plangenehmigung und die Finanzierung vorbereitet werden. Im Vordergrund stehen Entflechtungsbauwerke in den Vorbahnhöfen Wylerfeld und Weyermannshaus.
Im Auftrag des Regierungsrates werden im Rahmen des Agglomerationsprogramms Re- gion Bern im Verlauf des Jahres 2005 zum Thema Leistungssteigerung des Bahnknotens Bern Zweckmässigkeits-Beurteilungen (ZMB) durchgeführt. Dabei ist insbesondere die ZMB „Bern Süd“ von grösster Bedeutung. Damit sollen die Möglichkeiten zur weiteren Entlastung des Bahnhofs Bern (Normalspur und RBS) sowie einer besseren öV-Erschlies- sung von Köniz aufgezeigt werden.
In der ZMB werden unter anderem die Infrastruktur- und Betriebskosten verschiedener Varianten ermittelt und dem erzielbaren Nutzen gegenübergestellt.
Der Regierungsrat wird den Grossen Rat in geeigneter Form über die Ergebnisse der Abklärungen orientieren. Da die langfristige Entwicklung in erster Linie durch die notwen- dige Infrastruktur sichergestellt werden kann, stehen dazu die nächsten Investitionsrah- menkredite im Vordergrund. Bereits im laufenden Rahmenkredit sind Vorhaben zur Leis- tungssteigerung des Bahnknotens Bern aufgelistet.
An den Grossen Rat