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Auch in der Halbprivat- und Privatabteilung übernahm die Grundversicherung den gleichen Kostenanteil

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I 233/2006 GEF 20. Dezember 2006 GEF C Interpellation

2266 Pauli, Schliern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.11.2006

Finanzierung der Krankenkassenleistungen vor und nach Abschluss des OKP - Vertrags

Die Krankenkassen behaupten, dass die Einführung des OKP Tarifs für die Privatspitäler wegen der fehlenden Beteiligung des Kantons an den Kosten zu einem erheblichen Prämienschub geführt habe.

Demgegenüber behaupten die Privatspitäler, dass die Kassen anlässlich der Einführung des OKP-Tarifs bei den Privatspitälern eine Umstellung der Kostenzuteilung an die Grundversicherung bzw. die Zusatzversicherung „Allgemein in allen Spitälern“

vorgenommen haben. Dadurch sei die Grundversicherungsprämie stark belastet worden, während die Kassen im Zusatzversicherungsbereich hohe Summen gespart hätten.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat folgende Frage zu beantworten:

Welche der oben geschilderten Behauptungen trifft zu?

Ich bitte den Regierungsrat, zur Beantwortung dieser Frage die Finanzstruktur der Kassen vor und nach der Umstellung auf den OKP Tarif in Privatspitälern zu überprüfen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 23.11.2006

Antwort des Regierungsrates

Bevor der Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der Krankenversicherer, santésuisse, für die Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der allgemeinen Abteilung von Privatspitälern (OKP-Vertrag) in Kraft getreten ist, wurden die Behandlungskosten in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals von der Grundversicherung und der Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“

übernommen. Die Grundversicherung übernahm den gleichen Kostenanteil wie in einem öffentlichen Spital. Auch in der Halbprivat- und Privatabteilung übernahm die Grundversicherung den gleichen Kostenanteil. Gemäss dem OKP-Vertrag werden neu die vollen Kosten (inkl. Anteil für Investitionen) für den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals zu Lasten der Grundversicherung verrechnet. Es ist somit zu einer starken zusätzlichen Belastung der obligatorischen Grundversicherung gekommen, was im Jahr 2005 zu einem überproportionalen Anstieg der Prämien im Kanton Bern geführt hat.

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Die Zusatzversicherungen wurden demzufolge entlastet, was wiederum zu einer Entlastung für die Prämienzahler hätte führen müssen, was aber nicht oder nur minimal eingetreten ist.

Demnach ist richtig, dass die Kosten in den Spitälern für die Behandlung der Versicherten durch den OKP-Vertrag zwar nicht angestiegen sind, die Grundversicherung aber zugunsten der Zusatzversicherung zusätzlich stark belastet wurde. Wenn sich der Kanton Bern an den Behandlungskosten beteiligen würde, wäre die Grundversicherung nicht stärker belastet worden als vor dem Vertrag. Im Vergleich zum Jahr 2003 wurden im Jahr 2005 in den Privatspitälern des Kantons Bern ausserdem mehr Patienten behandelt. Die daraus resultierenden Kosten bei den Versicherern haben zusätzlich zu einer Prämienerhöhung im Bereich der Grundversicherung im Kanton Bern geführt.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat keine rechtlichen Befugnisse, die Finanzstrukturen der Krankenversicherer im Sinne einer Revision zu prüfen. Die Ge- sundheits- und Fürsorgedirektion hat lediglich die Möglichkeit, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu den jeweils neu geplanten Prämien eine Stellungnahme abzugeben, wobei sie sich auf dieselben Unterlagen abstützen kann, welche die Versicherer dem BAG zur Genehmigung der Prämien eingereicht haben. Dies war auch vor dem Inkrafttreten des OKP-Vertrages in den Privatspitälern der Fall. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat das BAG damals auf die neue überproportionale Belastung der Grundversicherung hingewiesen. Diese starke Belastung der Grundversicherung wies auf eine deutliche Entlastung im Zusatzversicherungsbereich hin. Da dieser Bereich gemäss Versicherungsvertragsrecht (VVG) geregelt ist, und den Kantonen deshalb ein Einsichtsrecht in die Geschäftsunterlagen verwehrt bleibt, kann die Gesundheits- und Fürsorgedirektion keine gesicherte Aussage darüber machen, wie hoch die Entlastung war und ob die Zusatzversicherungen alle Kosteneinsparungen an die Versicherten weitergegeben haben. Die Aufsicht im Bereich der Zusatzversicherungen obliegt dem Bundesamt für Privatversicherungen; allfällige Interventionen müssen deshalb auf Bundesebene erfolgen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion schätzt die potentielle Entlastung der Zusatzversicherung im Kanton Bern auf über 200 Millionen Franken.

An den Grossen Rat

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