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Ein LKW mit dem bis 1.1.2005 max

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M 099/2001 POM 16. Mai 2001 46C

Motion

1679 Grossen, Reichenbach (EVP)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 12.04.2001

Gewichtsbeschränkung auf Kantonsstrassen

Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. Die signalisierten Gewichtsbeschränkungen von 32 Tonnen auf Kantonsstrassen unter Ausnahme der nachstehend aufgeführten zwingenden Gewichtseinschränkungen zu entfernen. Brücken und Kunstbauten die aus statischen Gründen das bis 1.1.2005 zulässige Gesamtgewicht von 34 Tonnen nicht zulassen sind so zu signalisieren das die übergewichtige Ladung rechtzeitig wenn möglich auf einem öffentlichen Platz umgeladen werden kann.

2. Möglichst alle für die Wirtschaft wichtigen Kantonsstrassen auf das am 1.1.2005 in Kraft tretende Gesamtgewicht von 40 Tonnen bis am 1.1.2005 zu verstärken.

Begründung

Es sind viele Kantonsstrassen mit 32 Tonnen - Schildern signalisiert welche sich in einem qualitativ gutem Zustand und grosszügigem Ausbaustandart ohne statisch nicht ausreichende Brücken und Kunstbauten befinden.

z.B. Kantonsstrasse Spiez-Frutigen-Kandersteg

Diese Strasse (Internationale Nord-Süd-Achse) wurde ca. 2 km nach der Autobahnausfahrt mit einer 32 Tonnen Gewichtbeschränkungstafel signalisiert ohne jegliche Vorsignalisation.

Ein LKW mit dem bis 1.1.2005 max. zulässigen Gesamtgewicht von 34 Tonnen, welcher das Industriegebiet Frutigen oder die Baustelle Neat-Alp-Transit beliefern muss, wird gezwungen bei dieser Tafel ca. 6 Prozent seines Gesamtgewichtes ab- resp. umzuladen auch wenn hier keine Ablademöglichkeit besteht. Auf dieser Strecke werden fast täglich Transporte mit oder ohne Ausnahmebewilligung bis zu 50 oder mehr Tonnen Gesamtgewicht durchgeführt.

Die max. Masse und Achslasten der Lastwagen wurden durch die Einführung der 34 Tonnen Gesamtgewicht nicht verändert. Folgedessen brauchen die Fahrzeuge nicht breitere Strassen, resp. ergibt sich keine höhere Achsbelastung der Strassen (ausgenommen Brücken) durch das höhere Gesamtgewicht von 34 Tonnen.

Die Wirtschaft ist mit diesen Gewichtsherabsetzungen von 2 Tonnen stark eingeschränkt.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

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Antwort des Regierungsrates

Allgemeines

Die nicht mit 40t Fahrzeugen befahrbaren Kunstbauten und Strassenabschnitte sind inventarisiert. Die notwendigen neuen Signalisationen sind publiziert. Gegen die vorgesehenen Signalisationen sind 29 Einsprachen eingegangen, die zur Zeit beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) in Bearbeitung sind. Aufgrund einer Neubeurteilung sowie spezieller organisatorischer Massnahmen können viele Gewichtslimiten bereits kurzfristig erhöht werden.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand für die notwendigen Massnahmen erheblich sein wird und dass deren Realisierung nicht im übli- chen Rahmen des Strassenbauprogrammes und nicht ohne Prioritätensetzung wird erfolgen können.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Prioritätensetzung vorab auf Grund einer Be- trachtung des gesamten Netzes und unter Berücksichtigung der Kosten-/Nutzen-Effekte der Massnahmen zur Beseitigung der Beschränkungen erfolgen soll.

Punkt 1

Aufgrund einer vom Tiefbauamt durchgeführten Neubeurteilung können insgesamt 19 der 31 auf bis anhin 32t Gewichtslimite beschränkten Objekte im Oberland neu auf 34t heraufgesetzt werden. Darunter fallen auch die Objekte an der Kantonsstrasse Spiez- Frutigen-Kandersteg.

Punkt 2

Zur Zeit klärt das kantonale Tiefbauamt ab, welcher Aufwand notwendig sein wird, um die genannten Beschränkungen mit kurzfristigen (signalisationstechnischen) und mittel- bis längerfristigen (baulichen) Massnahmen aufheben zu können. Aufgrund der erwähnten Abklärungen wird zuhanden des Regierungsrats ein Programm zur Realisierung und Finanzierung der erforderlichen Massnahmen vorbereitet. Bis zum Vorliegen dieses Programms können keine Aussagen bezüglich Realisierungsterminen gemacht werden.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

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