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Sollte der Regierungsrat nicht dahingehend wirken, dass Statut und Struktur der Verwaltung des Inselspitals unverzüglich in diesem Sinne geändert werden? 4

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I 198/2002 GEF 12. Februar 2003 44C

Interpellation

0436 Haldimann, Burgdorf (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.10.2002

Führungsschwäche im Verwaltungsrat des Inselspitals

Als Bürger, ehemaliger praktizierender Arzt und nun als Grossrat, wurde ich Mitte September 2002 durch die Pressemitteilung überrascht, in welcher der neugewählte Direktor des Inselspitals öffentlich vorgestellt wurde und dieser in verschiedenen Medien bereits seine Stellungnahme zu anstehenden wichtigen Problemen seiner neuen Tätigkeit kundtat.

Seit Jahren ist allgemein bekannt, dass das grösste Spital im Kanton Bern nicht nur unglaublich viel Geld kostet und in Zukunft noch mehr Steuergelder verschlingen wird, sondern auf allen Ebenen, insbesondere auch im Bereich der medizinischen Versorgung und universitären Ausbildung eklatante organisatorische und strukturelle Mängel aufweist, die eigentlich eine kompetente, fachlich und führungsmässig erfahrene und starke Persönlichkeit als PräsidentIn wie auch als DirektionspräsidentIn erfordern.

In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass bei der Wahl eines Inseldirektors nicht die effektiven Fähigkeiten und die Kompetenz einer Person ausschlaggebend sind, sondern eigentlich die Höhe der Gehaltsforderung schlussendlich die Wahl des Kandidaten bestimmt?

2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass der zukünftige Verwaltungsrat des Inselspitals auf fünf – sieben Mitglieder verkleinert werden muss, damit er den modernen und auf rasches und kompetentes Handeln angelegten Führungsprinzipien entsprechen kann?

3. Sollte der Regierungsrat nicht dahingehend wirken, dass Statut und Struktur der Verwaltung des Inselspitals unverzüglich in diesem Sinne geändert werden?

4. Kann der Regierungsrat Auskunft geben, wie die Nachfolge der Verwaltungspräsidentin Stephanie Baumann geregelt wird, die 2003 zurücktritt? Es ist zu befürchten, dass man eine interne Lösung sucht, eine nicht eben gute Regelung für einen Betrieb mit 5 500 Angestellten.

Antwort des Regierungsrates

Mit den öffentlichen Mitteln, die das Inselspital beansprucht (im Jahr 2002 wurden für Dienstleistung, Lehre und Forschung sowie für Investitionen Mittel der öffentlichen Hand im Umfang von rund 340 Mio. Franken aufgewendet), wurden auch umfangreiche Leistungen der Gesundheitsversorgung, der Lehre und der Forschung erbracht. Als eine der tragenden Säulen der bernischen Spitalversorgung stellt das Inselspital die

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hochspezialisierte medizinische und pflegerische Versorgung zugunsten unserer schwer erkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürger sicher. Darüber hinaus ist das Inselspital eine unverzichtbare Stütze für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, für die medizinische Forschung und für die Ausbildung in nicht-ärztlichen Berufen des Gesundheitswesens.

Das Inselspital ist einer der grössten Arbeitgeber im Raum Bern und damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sowohl für das Gewerbe als auch für verschiedene Unternehmen der Medizinalbranche.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Interpellanten nicht, das Inselspital weise im Bereich der medizinischen Versorgung und universitären Ausbildung eklatante organisatorische und strukturelle Mängel auf.

Das Inselspital verfügt über eine taugliche Organisationsstruktur, die vom Regierungsrat letztmals im März 1999 gestützt auf einvernehmliche Vorschläge einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Universität, des Inselspitals, der Medizinischen Fakultät, der Erziehungsdirektion und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, genehmigt worden ist.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Organisation von Unternehmen dieser Grösse und Komplexität periodisch überprüft werden muss. Vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts der vielfältigen Entwicklungen im Gesundheitswesen, welche sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene vonstatten gehen, hat der Regierungsrat veranlasst, im Rahmen des neuen Spitalversorgungsgesetzes die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen optimalen Betrieb des Medizinischen Universitäts- und Zentrumsspitals erneut zu überprüfen und wo nötig zu verbessern und den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, gegenüber der Inselspital-Stiftung als verlässlicher Partner aufzutreten. Die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen werden deshalb wenn immer möglich innerhalb der vertraglich geregelten Abläufe durchgeführt.

Zu Frage 1

Die Wahl des neuen Direktionspräsidenten des Inselspitals erfolgte gestützt auf das geltende Reglement der Inselspital-Stiftung durch den Verwaltungsrat der Inselspital- Stiftung. Für das Auswahlverfahren wurde folgender Ablauf gewählt: Erstellung eines Anforderungsprofils, breite öffentliche Ausschreibung der Stelle, Erstbeurteilung durch eine speziell eingesetzte Wahlkommission, Begutachtung durch einen externen Experten (Assessment), Stellungnahme der Spitalleitung, Vorschlag der Wahlkommission an den Verwaltungsrat, Beurteilung und Wahl durch den Verwaltungsrat am 13. September 2002.

Die Aufgaben des Direktionspräsidenten des Inselspitals sind vielfältig und sehr anspruchsvoll. Beim Auswahlverfahren kommt deshalb den Fähigkeiten und Kompetenzen der Kandidatinnen und Kandidaten entscheidende Bedeutung zu. Dementsprechend hat der Verwaltungsrat die Erstellung des Anforderungsprofils und die Evaluation der Bewerbungen mit grosser Sorgfalt und mit Unterstützung einer spezialisierten externen Firma vorgenommen. Nach Einschätzung des Regierungsrates stellte die Höhe des Gehaltes einen wichtigen, aber nicht den ausschlaggebenden Faktor dar, der für die Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufrechterhaltung ihrer Bewerbung entscheidend war.

Zu Frage 2

Der Regierungsrat erinnert den Interpellanten daran, dass Ziffer 4 der Motion der Geschäftsprüfungskommission (M 202/2001) betreffend "Sofortmassnahmen Inselspital", welche vom Grossen Rat am Januar 2002 überwiesen worden ist, verlangt, der Verwaltungsrat des Inselspitals sei den Grundsätzen VKU zu unterstellen (Verhältnis des Kantons Bern zu seinen öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen) und dementsprechend zu verkleinern und nach fachlichen Kriterien zusammenzusetzen. Die Arbeiten hierzu sind im Gang.

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Zu den Fragen 3 und 4

Gemäss geltendem Reglement der Inselspital-Stiftung werden die Mitglieder des Verwaltungsrates vom Regierungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat seinerseits wählt für die Dauer von vier Jahren eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten, die wieder wählbar sind.

Die aktuelle Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates läuft per 31. Dezember 2003 aus. Der Regierungsrat wird gestützt auf überarbeitete Anforderungsprofile den Verwaltungsrat neu bestellen. Der Regierungsrat wird ausserdem ab der neuen Amtsperiode die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsrates selber wählen.

Ferner soll die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates reduziert werden. Dieses Anliegen wird vom Verwaltungsrat des Inselspitals bereits seit längerer Zeit ebenfalls verfolgt.

An den Grossen Rat

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