• Keine Ergebnisse gefunden

Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG)"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG)

Bericht des Regierungsrats an den Grossen Rat

13. März 2013 RRB 0339/2013

(2)

Inhalt

KURZFASSUNG ... 3

1 ZWECK DES BERICHTS... 4

2 AUSGANGSLAGE ... 4

2.1 Projektauftrag ... 4

2.2 Vorstösse des Grossen Rates ... 4

2.3 Planungserklärung des Grossen Rates... 5

3 ERFOLGSFAKTOREN ... 5

3.1 Abwicklung in Phasen ... 5

3.2 Personell identische Besetzung der Verwaltungsräte ... 6

3.3 Übergabe der Projektverantwortung an die beiden Verwaltungsräte ... 6

3.4 Periodische Kommunikation ... 6

3.5 Einbezug externer Experten ... 6

4 VERWENDUNG DER GENEHMIGTEN MITTEL ... 7

5 BEURTEILUNG DER PROJEKTERGEBNISSE ... 8

5.1 Strategie ... 8

5.1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ... 8

5.1.2 Beurteilung ... 8

5.2 Betriebsmodell ... 9

5.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ... 9

5.2.2 Beurteilung ... 9

5.3 Organisation ...10

5.3.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ...10

5.3.2 Beurteilung ...11

5.4 Ressourcen ...11

5.4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse ...11

5.4.2 Beurteilung ...12

6 FAZIT DES REGIERUNGSRATS ... 13

7 WEITERES VORGEHEN ... 14

7.1 Zuständigkeiten ...14

7.2 Begleitung der Arbeiten während der Transformationsphase ...14

7.3 Strategische Führungsgespräche ...14

ANTRAG AN DEN GROSSEN RAT... 14

ANHANG ... 15

(3)

KURZFASSUNG

Mit den Regierungsratsbeschlüssen RRB Nr. 2033 vom 25. November 2009 und RRB Nr.

1788 vom 8.Dezember 2010 (vgl. Anhang) erteilte der Regierungsrat der Gesundheits- und Fürsorgedirektion den Auftrag, das Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusam- menschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG in geeigneter rechtli- cher und organisatorischer Ausgestaltung)“ durchzuführen.

Der Grosse Rat befasste sich anhand von drei Vorstössen mit der Thematik. In diesem Rah- men formulierte der Grosse Rat eine Planungserklärung und genehmigte mit Grossratsbe- schluss Nr. 0052 vom 29. März 2011 die Ausgabenbewilligung für das Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG) – Hauptprojekt“. Der Kredit von insgesamt CHF 2‘626‘000 (davon CHF 676‘000 für das Vorprojekt und CHF 1‘950‘000 für das Hauptprojekt) konnte eingehalten werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren des Projekts waren die Abwicklung in Phasen (Vor- und Haupt- projekt), die personell identische Besetzung der Verwaltungsräte der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG im November 2011, die Übergabe der Projektverantwortung an die beiden Verwaltungsräte im März 2012, die periodische interne und externe Kommunikation sowie der Einbezug von externen Experten.

Das geplante Zusammengehen des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG stellt die Verantwortlichen der beiden Unternehmen vor grosse Herausforderungen, die aber aus Sicht des Regierungsrates bewältigt werden können.

Die Führung der beiden Unternehmen im Rahmen einer Management AG und mit einer ein- heitlichen Geschäftsleitung ermöglicht es, die Angebotsportfolios des Inselspitals, der Stadt- spitäler und der dezentralen Portalspitäler zu bündeln und aufeinander abzustimmen und die einzelnen Standorte in geeigneter, strategisch abgestufter Form an die Universität anzubin- den.

Mit diesem Konzept wird das Angebot der öffentlich getragenen Spitäler im Grossraum Bern bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit optimiert und damit den Rahmenbedingungen der neuen Spitalfinanzierung gemäss Krankenversicherungsgesetz zukunftsweisend begegnet.

Zudem wird die Position des Inselspitals als Universitätsspital national und international ge- stärkt und ein Beitrag zur Sicherstellung der Bedeutung der Universität Bern im Bereich der medizinischen Lehre und Forschung im gesamtschweizerischen Kontext geleistet.

Der Regierungsrat ist von der Notwendigkeit und den Chancen des Zusammenschlusses und des vorgeschlagenen Modells überzeugt. Er geht zudem davon aus, dass das neue Unter- nehmen den Medizinalstandort Bern im gesamtschweizerischen Kontext (Gesundheitsversor- gung, Lehre und Forschung, führende Position des Universitätsspitals) klar stärken wird. Der Regierungsrat wird deshalb die Verantwortlichen der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG bei der Umsetzung des Zusammenschlusses weiterhin unterstützen.

(4)

1 ZWECK DES BERICHTS

Mit dem vorliegenden Bericht möchte der Regierungsrat dem Grossen Rat einen zusammen- fassenden Überblick über das mehrjährige Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern“

verschaffen und die Ergebnisse der Projektarbeiten aus Sicht des Regierungsrates bewerten.

Damit wird dem Grossen Rat die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen der Kenntnisnahme dieses Berichts mit dem spitalpolitisch wichtigen Geschäft „Stärkung des Medizinalstandorts Bern“ zu befassen, auch wenn aufgrund des aktuellen Projektstands im Moment keine Ent- scheidungen auf seiner Kompetenzstufe anstehen.

2 AUSGANGSLAGE

2.1 Projektauftrag

Mit den Regierungsratsbeschlüssen RRB Nr. 2033 vom 25. November 2009 und RRB Nr.

1788 vom 8.Dezember 2010 (vgl. Anhang) erteilte der Regierungsrat der Gesundheits- und Fürsorgedirektion den Auftrag, das Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusam- menschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG in geeigneter rechtli- cher und organisatorischer Ausgestaltung)“ durchzuführen.

Die Projektarbeiten orientierten sich an folgenden Grundüberzeugungen:

• Der Kanton Bern soll auch in Zukunft über ein gutes und finanzierbares Angebot von öf- fentlich getragenen Spitälern verfügen. Dazu müssen die Kräfte konzentriert und die mög- lichen Synergien konsequent ausgeschöpft werden. Dies lässt sich bei den beiden öffent- lich getragenen Spitälern im Raum Bern nur mit einem verbindlichen Zusammenschluss erreichen.

• Die bernische Bevölkerung soll sich auch in Zukunft bei schweren Krankheiten oder Unfäl- len im Kanton Bern spitzenmedizinisch behandeln lassen können. Der Zusammenschluss der beiden Spitäler trägt massgeblich dazu bei, dass das Inselspital seine Leistungen in der hochspezialisierten Medizin weiterhin in guter Qualität und wirtschaftlich erbringen kann.

• Die Universität Bern soll auch in Zukunft in der Schweiz eine gewichtige Rolle spielen. Der Zusammenschluss der beiden Spitäler vereinfacht den Zugang der Universität zu einer grösseren Zahl von Patientinnen und Patienten. Damit kann sowohl die Qualität der Aus- bildung als auch der Forschung verbessert und die Position der Universität erhalten wer- den.

• Der Medizinalstandort Bern hat für den Kanton eine grosse volkswirtschaftliche Bedeu- tung, die gestärkt werden soll. Der Zusammenschluss stärkt die beiden Spitäler und die Universität und trägt damit zur Stärkung des Medizinalstandorts bei.

2.2 Vorstösse des Grossen Rates

Der Grosse Rat befasste sich in drei Vorstössen mit der Thematik des Projekts:

• Motion (M 172/2009) Mühlheim, Bern (Grüne) vom 9. April 2009 betreffend „Ein gemein- sames Versorgungskonzept für die öffentlichen Spitäler im Grossraum Bern“

Der Vorstoss, der am 25. November 2009 als Postulat überwiesen wurde, forderte den Regierungsrat auf, ein gemeinsames verbindliches Versorgungskonzept für das Inselspital und die Spitäler der Spital Netz Bern AG zu veranlassen und die Umsetzung sicherzustel- len.

• Motion (M 331/2009) Gasser, Wabern (EVP) vom 16. November 2009 betreffend „Neubau der Spital Netz Bern AG auf dem Inselareal: Ohne Scheuklappen alle Optionen anschau- en“

Der Vorstoss, der am 16. Dezember 2009 als Postulat überwiesen wurde, forderte vom Regierungsrat, die Möglichkeit und Konsequenzen eines Spitalneubaus der Spital Netz

(5)

Bern AG auf dem Insel-Areal unabhängig von bereits bestehenden Plänen und allenfalls parallel zu laufenden Projekten abzuklären.

• Motion (M 125/2010) Martinelli-Messerli, Matten b. I. (BDP) betreffend „Zusammenschluss Inselspital–Spital Netz Bern AG zu Lasten der peripheren Versorgung?“

Der Vorstoss, der am 23. November 2010 überwiesen wurde, verlangte, angesichts der Bedeutung und der zu erwartenden Kosten des Zusammenschluss-Projektes müsse der Grosse Rat in die Entscheidfindung über die künftige Struktur und die Aufgaben des ge- planten neuen Spitalgebildes einbezogen werden. Zu diesem Zweck sei dem Grossen Rat ein Bericht vorzulegen.

Dieser Bericht, in welchem die Hintergründe des Projekts ausführlich dargestellt sind, (RRB Nr. 0051 vom 12. Januar 2011) wurde am 29. März 2011 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommen.

2.3 Planungserklärung des Grossen Rates

Im Rahmen der Kenntnisnahme des von der Motion Martinelli-Messerli geforderten Berichts am 29. März 2011 formulierte der Grosse Rat folgende Planungserklärung:

Der Grosse Rat erwartet

- eine Konkretisierung der Ziele bezüglich Kosten, Qualität, Angebote und weiteren Syner- giegewinnen

- einen politischen Entscheid zur Klärung der Rechtsform (Holding oder Fusion) bis Ende 2011

- so rasch als möglich die Übernahme der Projektleitung „Stärkung Medizinalstandort Bern (Zusammenschluss Inselspital und Spital Netz Bern AG)“durch die beiden Trägerschaften - den baldigen Aufbau und die Arbeitsaufnahme der zukünftigen strategischen Führung

(Verwaltungsrat),

- eine zeitgerechte und umfassende Kommunikation der verschiedenen Entscheide gegen- über den Mitarbeitenden, den Behörden und der Öffentlichkeit

Ein allfälliger Zusammenschluss Inselspital–Spital Netz Bern AG darf die Grundversorgung unter keinen Umständen verteuern.

Ebenfalls am 29. März 2011 genehmigte der Grosse Rat mit Grossratsbeschluss Nr. 0052 die Ausgabenbewilligung für das Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern (Zusammen- schluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG) – Hauptprojekt“ (vgl. An- hang).

3 ERFOLGSFAKTOREN

Die folgenden Aspekte waren aus Sicht des Regierungsrates für die erfolgreiche Abwicklung des Projekts von Bedeutung:

3.1 Abwicklung in Phasen

Die Projektarbeiten wurden gemeinsam mit dem Inselspital, der Spital Netz Bern AG und der Universität in zwei Phasen durchgeführt.

Im Rahmen des Vorprojekts wurden erste Überlegungen angestellt und die Machbarkeit des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen in geeigneter rechtlicher und organisatorischer Ausgestaltung geklärt.

Gestützt auf die Ergebnisse des Vorprojekts wurde das Hauptprojekt durchgeführt, in wel- chem die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Zusammenschluss erarbeitet und vertiefte Abklärungen bezüglich der finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses durchgeführt wurden.

(6)

3.2 Personell identische Besetzung der Verwaltungsräte

Die personell identische Besetzung der Verwaltungsräte der Spital Netz Bern AG (SNBe AG) und der Inselspital-Stiftung (ISB) wurde vom Regierungsrat im Regierungsratsbeschluss Nr.

1788 vom 8. Dezember 2010 ins Auge gefasst und durch die Wahl der Verwaltungsräte am 23. November 2011 vollzogen. Damit schuf der Regierungsrat eine geeignete Führungsorga- nisation, welche in der Lage war, in der Perspektive des neuen Spitalgebildes sowohl die bei- den Betriebe zu führen als auch das Zusammenschlussprojekt zu einem erfolgreichen Ab- schluss zu bringen. Die zwei personell identisch besetzten Verwaltungsräte sind seit dem 1.

Januar 2012 an der Arbeit.

Bezug zur Planungserklärung des Grossen Rates:

Die Erwartung des Grossen Rates betreffend den baldigen Aufbau und die Arbeitsaufnahme der zukünftigen strategischen Führung (Verwaltungsrat) konnte erfüllt werden.

3.3 Übergabe der Projektverantwortung an die beiden Verwaltungsräte

Die Übergabe der Projektverantwortung an die beiden Verwaltungsräte wurde vom Regie- rungsrat mit der Genehmigung des entsprechenden Vertrags am 21. März 2012 vorgenom- men. Ab diesem Zeitpunkt leiteten die beiden personell identisch besetzten Verwaltungsräte der Spital Netz Bern AG und der Inselspital-Stiftung die Projektarbeiten und waren verantwort- lich für die Erarbeitung der Lieferergebnisse der einzelnen Teilprojekte und für die Erarbeitung des Schlussberichts. Das Projekt wurde damit definitiv zu einem Projekt der beiden Unter- nehmen (und nicht mehr bloss des Regierungsrates) und in der Folge wurden die betroffenen Schlüsselpersonen der operativen Ebene beider Spitäler konsequent in die Projektarbeiten einbezogen.

Bezug zur Planungserklärung des Grossen Rates:

Die Erwartung des Grossen Rates betreffend der möglichst raschen Übernahme der Projekt- leitung durch die beiden Trägerschaften konnte erfüllt werden.

3.4 Periodische Kommunikation

Über den Verlauf des Projekts wurden die Belegschaften der beiden Unternehmen, der Regie- rungsrat und die Öffentlichkeit von den Projektverantwortlichen periodisch über den Projekt- verlauf ins Bild gesetzt.

Zudem wurde die Finanzkommission, wie vom Grossen Rat anlässlich der Genehmigung des Projektkredits gefordert, halbjährlich über die Entwicklung des Projekts informiert.

Bezug zur Planungserklärung des Grossen Rates:

Die Erwartung des Grossen Rates betreffend eine zeitgerechte und umfassende Kommunika- tion der verschiedenen Entscheide gegenüber den Mitarbeitenden, den Behörden und der Öffentlichkeit konnte erfüllt werden.

3.5 Einbezug externer Experten

Der Grosse Rat eröffnete mit der Genehmigung des Projektkredits den Projektverantwortli- chen die Möglichkeit, verschiedene spezialisierte externe Experten in die Arbeiten einzube- ziehen. Angesichts der Komplexität der Fragestellungen war dies sehr hilfreich für die erfolg- reiche Abwicklung des Projekts.

(7)

4 VERWENDUNG DER GENEHMIGTEN MITTEL

Die vom Grossen Rat mit dem Grossratsbeschluss Nr. 0052 vom 29. März 2011 für die Durch- führung des Projekts „Stärkung des Medizinalstandorts Bern“ genehmigte massgebende Kre- ditsumme betrug CHF 2‘626‘000. Vorgängig waren vom Regierungsrat zur Deckung der Kos- ten des Vorprojekts formell bereits CHF 676‘000 bewilligt worden. Der mit dem Grossratsbe- schluss bewilligte Kredit betrug somit CHF 1‘950‘000. Diese Mittel wurden wie folgt verwen- det:

Bereich Budget gemäss GRB Effektiv realisiert

Bestandesaufnahme (Due Diligence)

Medizin und Betrieb CHF 500‘000 CHF 500‘000

Projektberatung (Projektmanagement;

Definition von Organisation, Rechts- form und Prozessen; Strategie-

Entwicklung; Businessplan und Erstel- lung Ergebnisbericht); Bearbeitung besonderer Fragestellungen

CHF 1‘000‘000 CHF 1‘304‘811

Reserve für Unvorhergesehenes CHF 100‘000

Bildung des neuen Führungsorgans CHF 200‘000 CHF 71‘280 Entschädigung neuer VR-Mitglieder

(Arbeiten, die vor Beginn der neuen Amtsperiode am 1. Januar 2012 ge- leistet wurden)

CHF 150‘000 CHF 5‘067

TOTAL CHF 1‘950‘000 CHF 1‘881‘158

Im Bereich „Bestandesaufnahme (Due Diligence) Medizin und Betrieb“ entsprachen die Kos- ten dem im GRB budgetierten Betrag.

Im Bereich „Projektberatung“ wurde der im GRB budgetierte Betrag (unter Einschluss der Re- serve für Unvorhergesehenes) deutlich überschritten. Dies begründet sich durch die Tatsache, dass im Verlauf des Projektes verschiedene für den Projekterfolg relevante zusätzliche Frage- stellungen bearbeitet werden mussten, welche zu Beginn der Arbeiten nicht erkannt worden waren.

Im Bereich „Bildung des neuen Führungsorgans“ wurde der im GRB budgetierte Betrag deut- lich unterschritten, weil nur für die Rekrutierung und Evaluation des neuen Verwaltungsrats- präsidenten die Unterstützung durch eine Executive-Search-Firma in Anspruch genommen wurde. Die Rekrutierung und Evaluation der übrigen Mitglieder der beiden Verwaltungsräte erfolgte ohne Unterstützung durch einen externen Experten.

Im Bereich „Entschädigung neuer VR-Mitglieder“ wurde der im GRB budgetierte Betrag eben- falls deutlich unterschritten. Da die Wahl der Mitglieder der beiden Verwaltungsräte erst im November 2011 und damit wesentlich später als ursprünglich geplant vorgenommen werden konnte, mussten zusätzliche Einsätze für das Projekt lediglich zugunsten des neuen Verwal- tungsratspräsidenten abgegolten werden.

Über das ganze Projekt betrachtet konnte der vom Grossen Rat vorgegebene Budgetrahmen von CHF 1‘950‘000 eingehalten werden.

(8)

5 BEURTEILUNG DER PROJEKTERGEBNISSE

Der Regierungsrat setzte sich zwecks Stärkung des Medizinalstandorts Bern das Ziel, das Inselspital und die Spitäler der Spital Netz Bern AG in geeigneter rechtlicher und organisatori- scher Ausgestaltung zusammenzuschliessen. Im Rahmen des Projekts waren die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Zusammenschluss gemeinsam mit den betroffenen Organisationen zu erarbeiten und vertiefte Abklärungen bezüglich der finanziellen Auswirkungen des Zusammenschlusses durchzuführen.

Nachfolgend fasst der Regierungsrat die wesentlichen Ergebnisse des Projekts aus seiner Sicht zusammen und beurteilt diese unter Berücksichtigung der Diskussionen, die im Vor- und Umfeld des Projekts in den beiden Unternehmen und in der Öffentlichkeit geführt wurden.

Die detaillierten Ergebnisse des Projekts finden sich im Schlussbericht der Verwaltungsräte der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG Bern“ (vgl. Anhang).

5.1 Strategie

5.1.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Überlegungen der Verwaltungsräte zum Thema „Strategie“ finden sich in Kapitel 4.1 des Schlussberichts.

Vision

Das neue Unternehmen besteht aus dem führenden Universitätsspital der Schweiz mit inter- nationaler Ausstrahlung und dem bevorzugten Anbieter der umfassenden stationären Grund- versorgung im Raum Bern.

Strategische Stossrichtungen

Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht im Zentrum. Dies soll durch eine hohe medizi- nische Behandlungsqualität und durch zwischenmenschlich hochstehende Behandlung und Pflege sichergestellt werden.

Das neue Unternehmen verfolgt eine generelle Wachstumsstrategie. Dabei soll das Wachs- tum in erster Linie in den strategischen, multidisziplinären Schwerpunkten Herz-Kreislauf, Neuro und dem Comprehensive Cancer Center (CCC, Onkologie) realisiert werden.

Die Standorte des neuen Unternehmens werden aus einer Gesamtsicht heraus neu ausge- richtet und mittelfristig gesichert, das Angebotsportfolio über alle Standorte optimiert und ge- bündelt.

Die finanzielle Stabilität wird gestärkt und damit unternehmerische Unabhängigkeit und Hand- lungsspielraum für Investitionen geschaffen.

Das neue Unternehmen wird im Rahmen einer einheitlichen Unternehmenskultur als ein ein- heitliches Unternehmen geführt.

Die miteinander verbundenen Bereiche Lehre und Forschung und die daraus resultierende Dienstleistung werden entwickelt und gestärkt.

5.1.2 Beurteilung

Anlässlich der Beratung des Projektkredits im Grossen Rat wurde bemerkt, es sei nicht sinn- voll, die beiden Unternehmen „zwangsweise zu verheiraten“. Vielmehr müsse es den Unter- nehmen überlassen bleiben, Entscheide bezüglich vertiefter Kooperation mit Partnern zu tref- fen.

Hier nahm der Regierungsrat von Beginn weg eine deutlich andere Position ein. Das Projekt

„Stärkung des Medizinalstandorts Bern“ und damit der Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG waren politisch gewollt.

(9)

Der strategische Ausrichtungsprozess des neuen Unternehmens wurde von den Verantwortli- chen der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG im Verlauf des Projekts konsequent an die Hand genommen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass alle Spitäler der Schweiz mit der Frage der strategischen Ausrichtung in der Folge der neuen Spitalfinanzie- rung konfrontiert sind und einige Betriebe ebenfalls bereits Konzentrationsprozesse initiiert haben (zum Beispiel der Zusammenschluss der Stiftung Lindenhof Bern mit den Sonnenhof- Kliniken in Bern).

Der Regierungsrat erachtet die Positionierung des neuen Unternehmens im Sinne der strate- gischen Stossrichtungen als anspruchsvoll, aber realistisch. Insbesondere erachtet es der Regierungsrat als sachgerecht, dass die vorgesehene generelle Wachstumsstrategie in erster Linie im Bereich der universitären Medizin und der als Teilmenge davon zu betrachtenden hochspezialisierten Medizin umgesetzt wird. Allerdings stehen die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG mit dieser Strategie in Konkurrenz mit anderen starken Spitälern in der Schweiz. Die erfolgreiche Zukunft des neuen Unternehmens setzt voraus, dass sich die Füh- rungskräfte und die Belegschaften konsequent an diesen Stossrichtungen ausrichten.

5.2 Betriebsmodell

5.2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ausführungen der Verwaltungsräte zum Thema „Betriebsmodell“ finden sich in Kapitel 4.2 des Schlussberichtes. Kernpunkt dieser Ausführungen sind die künftigen Rollen der Standorte des neuen Unternehmens.

Rolle der Standorte

Das Inselspital ist das Universitätsspital mit breitem Leistungsangebot in universitärer Medizin und Abdeckung aller Fachdisziplinen rund um die Uhr. In den Schwerpunktbereichen

Herz/Kreislauf, Neuro und Onkologie wird eine nationale und internationale Positionierung angestrebt. Die bisher im Inselspital behandelten Fälle der umfassenden Grundversorgung werden teilweise an die Stadtspitäler verlagert.

Die beiden Stadtspitäler Tiefenau und Ziegler bilden die Zentrumsspitäler der umfassenden Grundversorgung im stationären und ambulanten Bereich. Das Spital Tiefenau wird als Akut- spital positioniert und ist für die umfassende Grundversorgung zuständig. Das Spital Ziegler wird als Zentrum für akute Altersmedizin mit Anschlussbehandlung für andere Disziplinen po- sitioniert. Die elektive Orthopädie (Wahleingriffe) des neuen Unternehmens wird am Standort Ziegler konzentriert.

Den dezentralen akut-somatischen Standorte Münsingen, Aarberg und Riggisberg werden aufgrund der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen die Funktion von Portal- spitälern zugewiesen. Sie sind das Bindeglied zwischen der zuweisenden Ärzteschaft und dem neuen Unternehmen und haben auch künftig eine wichtige Rolle in der medizinischen und chirurgischen Grund- und Notfallversorgung in ihrem Einzugsgebiet.

Kooperationen

Die Forschungskooperation mit der Medizinischen Fakultät wird weiter ausgebaut. Im Weite- ren geht das neue Unternehmen „horizontale“ Kooperationen mit Universitätsspitälern und Zentrumsspitälern sowie „vertikale“ Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungs- erbringern im vor- und nachgelagerten Bereich ein.

5.2.2 Beurteilung

Im Vorfeld des Projekts wurden bezüglich des Betriebsmodells des neuen Unternehmens zwei Fragen intensiv diskutiert. Äusserst umstritten war zum einen die Frage, ob und wenn ja in welcher Ausstattung und an welchem Standort ein Neubau des Stadtspitals der Spital Netz Bern AG ins Auge gefasst werden soll. Zum anderen beschäftigte die Öffentlichkeit die Frage, ob und wenn ja welche Zukunft die dezentralen Spitäler der Spital Netz Bern AG haben wer-

(10)

den. Und schliesslich wurde die Sorge geäussert, das neue Unternehmen könnte sich zu ei- nem grossen „Versorgungskoloss“ entwickeln, der die übrigen öffentlich getragenen Spitäler im Kanton Bern bedroht.

Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltungsräte aufgrund der Projektarbeiten zum Schluss gekommen sind, dass der Neubau eines Stadtspitals zumindest kurzfristig keine erfolgversprechende Option darstellt. Die umfassende Grundversorgung wird nach gewissen Anpassungen weiterhin in den beiden Stadtspitälern erfolgen.

Grössere Veränderungen stehen bei den Portalspitälern an. Zunächst erachtet der Regie- rungsrat es als positiv, dass das neue Unternehmen die dezentralen Standorte mittelfristig sichern will. Dies ist regionalpolitisch und bezüglich der Akzeptanz des neuen Unternehmens von einiger Bedeutung. Bezüglich der künftigen Aufgaben der Portalspitäler bestehen notge- drungen noch gewisse Fragezeichen, nicht zuletzt deshalb, weil verschiedene konzeptionelle Arbeiten noch geleistet werden müssen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Portal- spitäler in Zukunft unter anderem eine wichtige Rolle als niederschwellige Eintrittspforte zum neuen Unternehmen spielen werden.

Schliesslich ist der Regierungsrat überzeugt, dass die Bedeutung der horizontalen und verti- kalen Vernetzung der Leistungserbringer im Hinblick auf die qualitative und wirtschaftliche Optimierung der Behandlungsprozesse in Zukunft weiter zunehmen wird. Die von den Verwal- tungsräten vorgesehene Kooperations- bzw. Allianzstrategie erscheint dem Regierungsrat deshalb sachgerecht.

5.3 Organisation

5.3.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ergebnisse zum Thema „Organisation“ finden sich in den Kapiteln 4.3 und 4.4 des Schlussberichts.

Management AG

Aus stiftungsrechtlichen Gründen ist es zumindest kurzfristig nicht möglich, das Inselspital und die Spitäler der Spital Netz Bern AG zu einem einzigen Unternehmen zusammenzuschlies- sen. Stattdessen werden die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG gemeinsam eine Management AG gründen, wobei die Inselspital-Stiftung aus stiftungsrechtlichen Gründen die kapital- und stimmenmässige Mehrheit innehaben muss. Die Management AG wirkt für beide Unternehmen als einheitliches Führungs- und Koordinationsgremium. Der Kanton bleibt Ei- gentümer des Vermögens und der Anlagen der Spital Netz Bern AG. Die Inselspital-Stiftung bleibt Eigentümerin ihres Vermögens und ihrer Anlagen.

Geschäftsleitung

Die beiden Unternehmen werden in Zukunft im Rahmen der Management AG von einer ge- meinsamen Geschäftsleitung geführt. Diese soll aus sieben Mitgliedern mit den sechs Res- sorts Medizin, Pflege, Finanzen, Infrastruktur/Betrieb, Personal, Lehre & Forschung bestehen und wird durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende geführt. Die Mitglieder der gemeinsa- men Geschäftsleitung und die erforderlichen Stabsfunktionen werden durch die Management AG angestellt. Das übrige Personal im medizinischen Kerngeschäft und in den betrieblichen Supportfunktionen bleibt vorderhand durch die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG angestellt.

Führungsstruktur

Im ärztlichen Bereich wurde für fünf Fachgebiete bereits entschieden, eine Universitätsklinik an einem oder mehreren Standorten unter Führung des heutigen Klinikdirektors und Ordinari- us zu schaffen. Die betroffenen Chefärzte der Stadtspitäler werden Mitglied der Klinikleitung.

In den weiteren Fachgebieten wird die Bestimmung der geeigneten Klinikstrukturen noch im Gang. Die Portalspitäler Aarberg, Münsingen, Riggisberg und Belp sowie das Pflegezentrum Elfenau werden bis auf weiteres wie bisher als Standorte geführt.

(11)

5.3.2 Beurteilung

Im Vorfeld des Projekts wurde von verschiedener Seite darauf hingewiesen, dass namentlich das Inselspital und das Spital Tiefenau im Spitalmarkt im Raum Bern in verschiedenen Ange- botsbereichen als Konkurrenten auftreten. Vereinzelt wurde sogar bemerkt, es sei eine gewis- se Konkurrenz zwischen dem Spital Tiefenau und dem Spital Ziegler erkennbar sei. Vor die- sem Hintergrund wurde gefordert, der Zusammenschluss müsse für eine klarere Rollenteilung unter den beteiligten Spitälern, so dass die Grundversorgung und die hochspezialisierte Ver- sorgung jeweils „am richtigen Ort“ angeboten werden kann.

Bei der Diskussion über die Rechtsform des neuen Spitalgebildes standen zunächst die Bil- dung einer Holding oder die Fusion der beiden Unternehmen im Vordergrund. Im Grossen Rat wurde darüber diskutiert, den Zusammenschluss in der Form einer Holding verbindlich vorzu- schreiben. Letztlich überwogen aber die Stimmen, welche der Auffassung waren, der Ent- scheid über die Rechtsform solle gestützt auf vertiefte Abklärungen von den beteiligten Füh- rungsorganen getroffen werden.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass das Zusammengehen des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG im Rahmen einer Management AG ein zweckmässiger An- satz ist, um rasch vorwärts zu kommen und den Rahmenbedingungen, die die neue Spitalfi- nanzierung des KVG setzt, zukunftsweisend begegnen zu können.

Die Kompetenzdelegation der Geschäftsleitung an eine Management AG mit der Spital Netz Bern AG als Minderheitsaktionär ist gemäss einer externen rechtlichen Beurteilung nach gel- tendem Spitalversorgungsgesetz möglich. Dabei stellt sich die Frage, wie die Interessen des Kantons als Eigentümer der Spital Netz Bern AG bei einem Dissens zwischen dem Mehrheits- und dem Minderheitsaktionär ausreichend gewährleistet werden können. Hier muss durch geeignete (vertragliche, statutarische) Regelungen sichergestellt werden, dass der Verwal- tungsrat der Spital Netz Bern AG seine Aufgaben und seine Verantwortung (Oberleitung, Oberaufsicht) in Bezug auf die Geschäftsleitung weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen kann. Zudem wird der Verwaltungsrat der Management AG in Abweichung von den Überle- gungen im Schlussbericht nicht bloss in einem ersten Schritt, sondern dauernd personell iden- tisch besetzt wie die Verwaltungsräte der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG.

Der Regierungsrat erachtet die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsleitung als zentrale Massnahme, um sicherzustellen, dass nicht nur die strategischen, sondern auch die operati- ven Entscheidungen konsequent aus der Sicht des Gesamtunternehmens getroffen werden.

Der Regierungsrat stellt im Weiteren fest, dass sämtliche strategisch relevanten Bereiche in der Geschäftsleitung vertreten sind. Zudem stellen sowohl die medizinischen als auch die nicht-medizinischen Kernfunktionen je drei Mitglieder der Geschäftsleitung. Auf diese Weise gelangen die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Kernfunktionen in geeigneter Weise in die Geschäftsleitung.

Bezug zur Planungserklärung des Grossen Rates:

Der Erwartung des Grossen Rates betreffend einen politischen Entscheid zur Klärung der Rechtsform (Holding oder Fusion) bis Ende 2011 wurde mit einem Jahr Verspätung durch die Verwaltungsräte der beiden Unternehmen Rechnung getragen. Die getroffenen Lösung er- laubt es, weitere Schritte in Richtung eines künftigen Zusammengehens in einer anderen Rechtsform zu machen, sollte sich dies für die Weiterentwicklung der Spitäler als erforderlich erweisen.

5.4 Ressourcen

5.4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Ergebnisse zum Thema „Ressourcen“ finden sich in den Kapiteln 4.5 und 4.6 des Schlussberichts.

(12)

Finanzielle Potenziale und Transformationskosten

Das Zusammenschlussprojekt startet auf einer guten Ausgangslage mit zwei finanziell gesun- den Unternehmen. Als Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Spitalfinanzierung sind die finanziellen Herausforderungen jedoch erheblich. Die Ertragskraft der beiden Spitäler muss wesentlich gesteigert werden, damit die Infrastruktur der Spital Netz Bern AG erneuert und weiterentwickelt und das Investitionsprogramm der Inselspital-Stiftung finanziert werden kann.

Aufgrund der durchgeführten Analysen sind verschiedene Verbesserungspotenziale eruiert worden, die zum Teil nur durch einen Zusammenschluss realisiert werden können (Organisa- tion der strategischen Handlungsfelder, Prozessoptimierung im stationären Bereich, Beschaf- fung, Organisation der Supportbereiche, Investitionen). Anderseits werden mit dem Zusam- menschluss aber auch in verschiedenen Bereichen einmalige und wiederkehrende Transfor- mationskosten verbunden sein, die mit zusätzlichen Massnahmen aufgefangen werden müs- sen.

Die bisher identifizierten Verbesserungspotenziale reichen nicht, um eine nachhaltige Entwick- lung sicherzustellen. Das verbleibende Verbesserungsziel muss sowohl im medizinischen Kernbereich als auch in der Supportorganisation realisiert werden.

Personal

Der Zusammenschluss bietet dem Personal beider Unternehmen grosse Chancen, birgt aber auch Risiken. So besteht etwa die Gefahr, dass Fachkräfte in der Folge von organisatorischen Massnahmen abwandern, was zu einem Verlust von Fachwissen und zu einem Rückgang der Fallzahlen führen könnte.

Die Verantwortlichen der beiden Betriebe haben die Absicht, in einer ersten Phase die arbeits- rechtlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen unverändert zu belassen. In einer zweiten Phase sollen dann der Gesamtarbeitsvertrag, das Lohnsystem, die Anstellungsbedin- gungen und die Personalinformationssysteme so weit als sinnvoll harmonisiert und vereinheit- licht werden.

5.4.2 Beurteilung

Im Vorfeld des Projekts waren die Stimmen zahlreich, die warnten, der Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG werde hohe Kosten zur Folge haben, etwa für die Anpassung der Lohnsysteme, die Zusammenfassung der Informatik-Systeme und die Pensionskassen und könne darüber hinaus zu einer Verteuerung der umfassenden

Grundversorgung führen. Alle diese Kosten würden finanzielle Mittel binden, die deshalb nicht der Behandlung und Pflege der Patientinnen und Patienten zu Gute kommen.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das neue Unternehmen vor grossen finanziellen Heraus- forderungen steht. Allerdings gilt diese Lagebeurteilung nicht allein für die Inselspital-Stiftung und die Spital Netz Bern AG, sondern generell für die Spitäler der Schweiz. Das grösste Risi- ko stellt dabei wohl die unsichere Situation und Entwicklung der Baserates dar. Der Regie- rungsrat geht davon aus, dass der Druck hinsichtlich einer weiteren Reduktion dieser zentra- len Ertragsgrösse in den kommenden Jahren bei beiden Betrieben unvermindert anhalten wird.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das neue Unternehmen mit den zu erwartenden schwierigen tariflichen Entwicklungen Schritt halten kann, wenn es gelingt, die vorgesehene Rollenteilung der einzelnen Spitalstandorte (Universitätsspital, Stadtspitäler, Portalspitäler) konsequent umzusetzen. Das bedeutet zum einen, dass die bestehenden Strukturen der ein- zelnen Spitalstandorte gemäss ihrer neuen Rolle und der entsprechend erwarteten Leistungs- nachfrage optimiert werden und zum anderen, dass die Patientinnen und Patienten grund- sätzlich in den jeweils für ihre Behandlung angemessenen Versorgungs- und damit auch Kos- tenstrukturen behandelt werden.

(13)

Mit der vorliegenden Lösung dürften die Transformationskosten um einiges niedriger ausfallen als bei der Bildung einer Holding oder gar bei der Fusion der beiden Unternehmen. Dennoch rechnen die Verwaltungsräte der beiden Unternehmen mit erheblichen einmaligen und wie- derkehrenden Transformationskosten in verschiedenen Bereichen. Es ist vorgesehen, diese Kosten mittels zusätzlichen Verbesserungen im medizinischen Kernbereich (Organisation und Prozesse), in der Beschaffung, der Supportorganisation und bei den Investitionen zu realisie- ren.

Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der finanziellen Auswirkungen des Zu- sammenschlusses müssen weiter vertieft und die getroffenen Annahmen plausibilisiert wer- den. Der Regierungsrat geht davon aus, dass ihm die Ergebnisse der weiteren Arbeiten von den beiden Verwaltungsräten zu gegebener Zeit vorgelegt werden.

Mit dem Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG gehen in Zukunft zwei Unternehmen zusammen, deren Betriebskulturen sich bislang deutlich unter- schieden haben. Die Akzeptanz der betroffenen Mitarbeitenden beider Unternehmen ist ein Schlüsselfaktor für das Gelingen des Zusammenschlusses. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Mitarbeitenden gut auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet werden, dass die Personalverbände bei der Entwicklung der erforderlichen Massnahmen begrüsst und dass bei einem allfälligen Stellenabbau wenn immer möglich die durch natürliche Fluktuation frei werdenden Möglichkeiten genutzt werden. Zudem muss mit geeigneten Massnahmen dafür gesorgt werden, dass die von einem Stellenabbau betroffenen Personen passende Stel- len in anderen Spitälern oder Organisationen im Kanton Bern finden.

6 FAZIT DES REGIERUNGSRATS

Das geplante Zusammengehen des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG im Rahmen einer Management AG und mit einer gemeinsamen Geschäftsleitung ermöglicht es, die Angebotsportfolios des Inselspitals, der Stadtspitäler und der dezentralen Portalspitäler zu bündeln und aufeinander abzustimmen und die einzelnen Standorte in geeigneter, strategisch abgestufter Form an die Universität anzubinden.

Mit diesem Konzept wird das Angebot der öffentlich getragenen Spitäler im Grossraum Bern bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit optimiert und damit den Rahmenbedingungen der neuen Spitalfinanzierung gemäss Krankenversicherungsgesetz zukunftsweisend begegnet.

Zudem wird die Position des Inselspitals als Universitätsspital national und international ge- stärkt und ein Beitrag zur Sicherstellung der Bedeutung der Universität Bern im Bereich der medizinischen Lehre und Forschung im gesamtschweizerischen Kontext geleistet.

Der Regierungsrat ist von der Notwendigkeit und den Chancen des Zusammenschlusses und des vorgeschlagenen Modells überzeugt. Er geht zudem davon aus, dass das neue Unter- nehmen den Medizinalstandort Bern im gesamtschweizerischen Kontext (Gesundheitsversor- gung, Lehre und Forschung, führende Position des Universitätsspitals) klar stärken wird. Der Regierungsrat wird deshalb die Verantwortlichen der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG bei der Umsetzung des Zusammenschlusses weiterhin unterstützen.

Bezug zur Planungserklärung des Grossen Rates:

Es gibt erste Hinweise, dass die Erwartung des Grossen Rates betreffend Konkretisierung der Ziele bezüglich Kosten, Qualität, Angebote und weiteren Synergiegewinnen erfüllt werden kann. Eine abschliessende Beurteilung setzt weitere Abklärungen voraus.

Die Erwartung des Grossen Rates, dass ein allfälliger Zusammenschluss Inselspital–Spital Netz Bern AG die Grundversorgung unter keinen Umständen verteuern darf, kann erfüllt wer- den, wenn es den Verwaltungsräten der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG ge- lingt, die vorgesehene Rollenteilung der einzelnen Spitalstandorte (Universitätsspital, Stadt- spitäler, Portalspitäler) konsequent umzusetzen.

(14)

7 WEITERES VORGEHEN 7.1 Zuständigkeiten

Die Gründung der Management AG mit der Spital Netz Bern AG als Minderheitsaktionär ist gemäss einer externen rechtlichen Beurteilung nach geltendem Spitalversorgungsgesetz möglich. Das Zusammengehen der beiden Unternehmen macht somit keinen Entscheid des Grossen Rates erforderlich.

Der Verwaltungsrat der Inselspital-Stiftung wird wie bisher vom Regierungsrat und der Verwal- tungsrat der Spital Netz Bern AG von der Generalversammlung gewählt.

Der Verwaltungsrat der Management AG wird dauernd personell identisch mit den Verwal- tungsräten der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG besetzt. Die Wahl wird von den Verwaltungsräten der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG vorgenommen und vom Regierungsrat bestätigt.

7.2 Begleitung der Arbeiten während der Transformationsphase

Die Transformationsphase wurde unmittelbar im Anschluss an das Projekt in Angriff genom- men und dauert voraussichtlich bis Mitte 2014. Sie besteht einerseits aus der möglichst ra- schen Etablierung der gemeinsamen Geschäftsleitung und der Erarbeitung der erforderlichen Betriebskonzepte im medizinischen Kerngeschäft. Andererseits besteht sie aus der organisa- torischen Zusammenführung des medizinischen Kerngeschäfts, der medizinischen Quer- schnittfunktionen und der weiteren betrieblichen Supportfunktionen.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion begleitet die Arbeiten während der Transformations- phase mittels regelmässiger Treffen mit den Projektverantwortlichen.

7.3 Strategische Führungsgespräche

In periodischen Strategischen Führungsgesprächen werden die Verwaltungsräte der Inselspi- tal-Stiftung und der Spital Netz Bern AG dem Regierungsrat Bericht über den Fortschritt im Integrationsprozess der beiden Unternehmen erstatten.

ANTRAG AN DEN GROSSEN RAT

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Kenntnisnahme vom Bericht.

Bern, 13. März 2013 Im Namen des Regierungsrats

Der Präsident: Rickenbacher Der Staatsschreiber: Nuspliger

(15)

ANHANG

• Stärkung des Medizinalstandorts Bern (SMSB) – Schlussbericht zum Hauptprojekt (De- zember 2012)

• Grossratsbeschluss 0052 vom 29. März 2011 betreffend Projekt „Stärkung des Medizinal- standorts Bern (Zusammenschluss des Inselspitals mit den Spitälern der Spital Netz Bern AG)“; Hauptprojekt – Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit

• Regierungsratsbeschluss Nr. 1788 vom 8. Dezember 2010 betreffend „Stärkung des Me- dizinalstandorts Bern (Zusammenschluss ISB/SNBe AG)“; Ergebnisse des Vorprojekts und Auslösung des Hauptprojekts

• Regierungsratsbeschluss Nr. 2033 vom 25. November 2009 betreffend „Stärkung des Me- dizinalstandorts Bern“

Referenzen

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Portalspitäler sind zuständig für die wohnortnahe Nachbetreuung von Patienten, welche Dienstleis- tungen des „Universitären Spital Netz Bern“ beansprucht haben, sofern diese

Ob wir es schaffen werden, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die strategische und die operative Ebene identisch eine klare Strategie verfolgen, und insbesondere

Man sieht, wie die Ärzte in den Spitälern, die nun zusammengelegt oder fusioniert werden sollen oder wie immer man das nennen will, nun mit den Füssen abstimmen, indem

Gemäss den im Rahmen des Vorprojekts der Region Bern angestellten Überlegungen soll der Vorschlag einer öffentlich rechtlich verfassten Region Bern (mit Verzicht

Das Geografische Institut der Uni Bern hat sich mit der Beurteilung der land- schaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft befasst, welche einerseits das Erscheinungsbild

Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die wichtigsten Grundwasserfassungen, welche den Kanton auch bei längeren Trockenperioden mit genügend Trink- wasser versorgen können und oft

Der Regierungsrat führt den starken Kostenanstieg für die Krankenversicherer auf den Vertrag zwischen dem Verband der Privatspitäler und dem Dachverband der

November 2009 be- schlossen, zwecks Stärkung des Medizinalstandorts Bern sowohl in der medizinischen Dienstleistung wie in der Lehre und Forschung als strategisches Ziel