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Der Regierungsrat hat in seiner Wachstumsstrategie ausdrücklich den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen

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M 273/2004 GEF 2. Februar 2005 44C Motion

0415 Ochsner, Liebefeld (SP) Schärer, Bern (GBJA)

Streiff-Feller, Oberwangen (EVP)

Weitere Unterschriften: 56 Eingereicht am: 15.11.2004

Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung auch im Jahr 2005

Anfang November 2004 gab der Regierungsrat bekannt, dass das im Juni 2004 verhängte Moratorium für neue Plätze in der familienergänzenden Kinderbetreuung voraussichtlich bis Ende 2005 verlängert werden soll.

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat zusätzliche Mittel zu beantragen, damit auch im Jahr 2005 weitere Plätze in der familienergänzenden Betreuung geschaffen werden können.

Begründung:

Die Mitfinanzierung des Kantons von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein gesetzlicher Auftrag, der in Artikel 71 des Sozialhilfegesetzes (SHG) verankert ist. Mit einem Moratorium für neue Plätze im Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung kann dieser gesetzliche Auftrag nicht mehr erfüllt werden.

Die Weiterführung des Moratoriums hätte zudem zur Folge, dass der Kanton die Mittel aus der Anschubfinanzierung des Bundes nicht abholen könnte. Dies wird jedoch von der vom Grossen Rat im November 2002 angenommenen Motion Giauque verlangt.

Der Regierungsrat hat in seiner Wachstumsstrategie ausdrücklich den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen.

Es ist allgemein bekannt, dass die familienergänzende Kinderbetreuung der Gesellschaft einen grossen Nutzen bringt. Unbestritten ist auch, dass zur Sicherung des Wirtschaftswachstums und des künftigen Wohlstandes die Erwerbsbeteiligung der Frauen weiter zunehmen wird. Es darf aber nicht sein, dass aufgrund dieser Entwicklung die Kinderzahlen stetig zurück gehen, nur weil die Gesellschaft keine entsprechenden Lösungen findet.

Nach wie vor ist es für Eltern äusserst schwierig und teilweise unmöglich, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz zu finden. Im gesamten Kantonsgebiet fehlt es an einem ausreichenden Tagesbetreuungsangebot für Kinder der verschieden Altersstufen.

Auf der anderen Seite sind immer mehr Familien aus wirtschaftlichen Gründen auf ein Zweiteinkommen angewiesen – unabhängig von der Tatsache, dass Frauen heute häufig über bessere Ausbildungen verfügen als noch vor einer Generation und ebenso unabhängig vom

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neuen Rollenverständnis der Frauen. Zudem findet in unserer Gesellschaft ein Wandel statt.

Immer mehr Paare entscheiden sich dazu, die Familien- und Erwerbsarbeit aufzuteilen.

Gleichzeitig sind die Grosseltern häufig nicht mehr einfach abrufbar, wenn Not am Mann / an der Frau ist. Die heute 60-80jährigen sind aktiver, mobiler und geniessen nach ihren arbeitsreichen Jahren ihre wohlverdienten AHV Jahre.

Weiter haben etliche Gemeinden grosse Anstrengungen zur Schaffung familienergänzender Betreuungsplätze unternommen, Projekte erarbeitet und bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion eingereicht oder sie stehen kurz vor der Einreichung. All diese Projekte werden nun blockiert oder sogar verunmöglicht. Zurück bleiben frustrierte Behörden und Initiative BürgerInnen.

Ganz offensichtlich haben auch nicht fachliche oder gesellschaftspolitische Gründe, sondern einzig finanzielle Überlegungen zum Entscheid des Regierungsrats geführt, das Moratorium für neue Plätze in der familienergänzenden Kinderbetreuung zu verlängern, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 15.11.2004

Antwort des Regierungsrates

Die dringliche Motion fordert den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat zusätzliche Mittel zu beantragen, damit auch im Jahr 2005 weitere Plätze in der familienergänzenden Betreuung geschaffen werden können.

Gemäss Sozialhilfegesetz, Art. 71 bilden die familienergänzenden Betreuungsangebote ein Teilprodukt der Angebote zur sozialen Integration. Dazu gehören Kindertagesstätten, Mittagstische, Horte, Tageselternvereine und Tagesschulen. Die Bereitstellung der Angebote wird als eine gemeinsame Aufgabe zwischen Kanton und Gemeinden definiert.

Die Mittel, die in diesem Bereich dem Lastenausgleich zugeführt werden, betragen heute gemäss Hochrechnung August 2004 Fr. 54,5 Mio. Grossmehrheitlich (Fr. 42,7 Mio.) wurden diese Angebote bereits vor Einführung des neuen Sozialhilfegesetzes, also vor dem Jahr 2002, bereitgestellt.

Seit 01.01.02 hat der Kanton den Auftrag, die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung zu steuern. Gemeinden, welche ein neues Angebot errichten wollen, das dem Lastenausgleich zugeführt werden soll, bedürfen der Genehmigung durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Seit 01.01.02 stehen für neue Angebote gemäss Budget jährlich zusätzlich brutto Fr. 2 Mio. (Kantonsanteil Fr. 1 Mio.) zur Verfügung. Damit erfüllt der Kanton die mit den Motionen Giauque und Bütler gestellten Forderungen, wonach die Bundesanstossfinanzierung abgeholt werden soll. Die nach Auslaufen der Bundesanstossfinanzierung entstehende Finanzierungslücke ist im Finanzplan der GEF berücksichtigt.

Auf eine Mitfinanzierung von neuen Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) durch den Kanton besteht kein Rechtsanspruch. Der Kanton steuert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Es ist eine Tatsache, dass der Bedarf von Seiten der Gemeinden die zur Verfügung stehenden Mittel für neue Angebote bei weitem übersteigt.

Der Kanton hat denn auch mittels BSIG-Schreiben im Januar 2003 gegenüber den Gemeinden die Art und Weise der Gesuchseinreichung kommuniziert sowie die Leitlinien der Beurteilung festgelegt. Dem Abbau regionaler Disparitäten kommt dabei eine hohe Priorität zu. Ebenso ist die Ausarbeitung einer Verordnung, die die konkreten Steuerungsgrundlagen festhält, in Angriff genommen worden.

Bis zum Jahr 2000 haben nur einige wenige Gemeinden Angebote im FEB-Bereich dem Lastenausgleich zugeführt. In den letzten Jahren konnte jedoch ein wachsendes Interesse für Kindertagesstätten, Tageseltern und Tagesschulen festgestellt werden. Dies veranlasste die Gemeinden, auch im Sinne einer Standortpromotion für Familien, zunehmend derartige

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Angebote zu planen und gleichberechtigt mit andern Gemeinden deren Finanzierung über den Lastenausgleich sicherzustellen.

Die Angebote, welche vor Inkrafttreten des neuen Sozialhilfegesetzes bereits dem Lastenausgleich zugeführt wurden, sind bisher ungesteuert. Das heisst, diese Angebote sind teilweise ausgebaut worden und haben eine Teuerung über die vergangenen Jahre erfahren.

Resultat ist, dass die für neue Angebote bereit gestellten Mittel durch diesen Kostenschub konsumiert worden sind.

Aus diesem Grund musste im November 2004 das im Juni 2004 vorsorglich verhängte Moratorium für die Zulassung neuer Angebote zum Lastenausgleich bis auf weiteres verlängert werden. Datenbasis dafür waren die revidierten Rechnungsergebnisse der Gemeinden pro 2003.

Die Erarbeitung des Steuerungssystems in der Form einer neuen Verordnung für die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) ist deshalb dringend. Deren Vorgaben können nach der Verabschiedung durch den Regierungsrat ab 2006 greifen.

Es ist richtig, dass mit diesem aus finanziellen Gründen verhängten Moratorium die Initiative von grossmehrheitlich ehrenamtlich Tätigen, die Vorarbeiten für neue Projekte der familienergänzenden Kinderbetreuung geleistet haben, blockiert wird.

Ebenfalls richtig ist, dass der Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung im Kanton Bern nicht gedeckt ist. Dies zeigt sich an der Anzahl der hängigen Gesuche. Im Anhang findet sich dazu eine Uebersicht.

Der Regierungsrat sieht in der familienergänzenden Kinderbetreuung für den Kanton Bern gewichtige positive Aspekte. Er hat deshalb den Ausbau der familienergänzenden Betreuungsangebote als umzusetzende Massnahme im Rahmen der Strategie zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums im Kanton Bern aufgeführt.

• Die familienergänzende Kinderbetreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich. Durch die Teilnahme von Personen mit Betreuungsaufgaben im Arbeitsmarkt wird das Wirtschaftswachstum positiv beeinflusst.

Zu den unmittelbaren Auswirkungen dieses Wachstums sind zu zählen:

- die aufgrund der demografischen Entwicklung notwendige Erhöhung des

Arbeitsvolumens (im Kanton Bern wird laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik die Erwerbsbevölkerung bis im Jahr 2030 um 40'000 bis 100'000 Personen abnehmen);

- der Erhalt des Humankapitals und die Verbesserung der Berufsaussichten von Frauen bzw. Personen mit Familienbetreuungsaufgaben. Eine Studie des Büro BASS für Arbeits- und Sozialpolitische Studien veranschlagt den Gewinn durch den Erhalt und Ausbau des Humankapitals gesamtschweizerisch auf 6 Milliarden Franken;

- die Steigerung der Qualität und der Produktivität;

- die Zunahme der Familieneinkommen;

Anzumerken gilt hier, dass der Lohn von Frauen ohne Erwerbsunterbruch durch die Familienphase durchschnittlich um 13 % steigt (im Vergleich zu demjenigen, den sie bei einem Wiedereinstieg hätten).

- die Verbesserung der öffentlichen Finanzen durch eine Zunahme der Steuereinnahmen und eine Verringerung der Sozialabgaben;

Die Gemeinde Köniz hat diesbezüglich eine Studie in Auftrag gegeben, die belegt, dass Ausgaben zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhter

Arbeitsmarktpartizipation und zu erhöhten Steuereinnahmen führen. Dies wird im übrigen ebenfalls belegt durch eine Studie im Auftrag der Stadt Zürich zum Nutzen von

Kindertagesstätten: Jeder eingesetzte Franken wird drei- bis vierfach an die Gesellschaft zurückgebracht.

• Die familienergänzende Kinderbetreuung ist Standortfaktor. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen sind. Der Kanton Bern

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steht mit andern Kantonen im Wettbewerb, welche den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ebenfalls vorantreiben und von der Bundesanstossfinanzierung

profitieren.

• Die familienergänzende Kinderbetreuung ist Integrationsfaktor. Kinder mit

Migrationshintergrund sowie Kinder aus Einelternfamilien erfahren durch professionelle Betreuung Sozialisierung und Sprachgewinn.

Ebenso ermöglicht sie wenig Verdienenden die Partizipation am Erwerbsleben. Damit können teilweise Sozialhilfeleistungen vermieden werden.

• Die familienergänzende Kinderbetreuung ist schliesslich Gleichstellungsfaktor. Mit Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung wird insbesondere Frauen die Möglichkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben geboten.

Fazit

Die Forderung der Motionärinnen nach zusätzlichen Mitteln für das Jahr 2005 für den Bereich der familienergänzenden Betreuungsangebote wird von zahlreichen Gemeinden im Kanton Bern getragen. Davon zeugen die im Anhang aufgeführten hängigen Gesuche.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die oben aufgeführten positiven Aspekte der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich auch im Kanton Bern gefördert werden sollten. Insbesondere die vorderhand noch bestehende Anstossfinanzierung des Bundes sollte bestmöglichst genutzt werden. Gleichzeitig braucht es die Unterstützung der öffentlichen Hand, denn die grosse Mehrheit der Gemeinden kann neue Angebote nur mit Hilfe von öffentlichen Geldern auch über das Auslaufen der Anstossfinanzierung hinaus tragen. Aus diesem Grund sind zusätzliche Mittel notwendig für einen strategisch wichtigen, kantonal gesteuerten Ausbau.

Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat deshalb einen Nachkredit beantragen, der wie ursprünglich vorgesehen, auch für 2005 Fr. 2 Mio. für die Bewilligung neuer Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung bereit stellt. Sollte die Steuersenkungsinitiative allerdings angenommen werden, so muss sich der Kanton Bern aus der Mitfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote zurückziehen. Der mit der Annahme der Motion geplante Ausbau wäre demzufolge nicht möglich.

Parallel dazu will der Kanton seinen Steuerungsauftrag klar und konsequent erfüllen.

• Mit der Aenderung der Sozialhilfeverordnung pro 01.01.2005 werden die Kosten der FEB- Angebote für das Jahr 2005 auf den Stand 2004 plus 1 % Teuerung plafoniert.

• Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat eine Verordnung für die Bereiche

familienergänzende Kinderbetreuung und Mütter-Väterberatung erarbeitet. Darin werden die wichtigsten Eckwerte wie Kostenobergrenzen pro Betreuungseinheit, geforderte Auslastung, minimale Qualitätskriterien sowie ein kantonaler Sozialtarif festgelegt. Mit dieser Verordnung wird eine einheitliche Steuerung der Angebote über den ganzen Kanton angestrebt. Damit sollen einerseits mehr Gerechtigkeit in der Angebotsgestaltung sowie eine bessere Angebotsverteilung erzielt werden. Die konsultierten Gemeinden, Parteien und Verbände haben den Verordnungsentwurf grossmehrheitlich positiv aufgenommen.

Die Inkraftsetzung der Verordnung ist dringend, um auch bestehende Angebote nach einheitlichen Kriterien steuern zu können und um die Gefahr des unkontrollierten Kostenwachstums zu bannen.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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Neu eingereichte, noch nicht entschiedene Gesuche (Stand Dezember 2004)

Anzahl Plätze

Gesuche Topf 1:

Spitalkita Aarberg, Übernahme Unterlagen da, Gespräche werden vereinbart 14

KITA Täuffelen/Gerolfingen Eröffnung vorgesehen per 01.01.2005, Moratoriumsbrief 25.06.04 10 KITA Twann/Ligerz/Tüscherz Eröffnungsdatum unklar (Annahme: Jan. 05), Moratoriumsbrief 25.06.04 10 KITA Villeret Zwischenbescheid 15.04.04, Eröffn. gepl. Aug. 04(!), Moratoriumsbrief

07.07.04

20 Mittagstisch Oberburg Moratoriumsbrief + erstes Feedback 06.09.04

Gesuche Topf 2:

KITA Corgémont (LA-Erhöhung) LA-Erhöhung, Moratoriumsbrief und Zwischenfeedback 17.09.04

KITA Kehrsatz Eröffnung per 01.01.05 vorgesehen, erstes Feedback 25.06.04 10 KITA La Neuveville (Erweiterung) Eröffnung per 01.01.05 vorgesehen, Zwischenfeedback/Moratoriumsbrief

15.09.04

12 KITA Münsigen (Erweiterung) neues Ges., Erw. per 01.08.05, Moratoriumsbrief 25.06.04 12

KITA Muri b. Bern Erstes Feedback in Ausarbeitung 20

KITA Sonceboz (Erweiterung) Erweiterung gepl. per 01.09.04, Moratoriumsbrief 28.06.04, Mehrkosten 10 KITA/TS Steffisburg (Erweiterung)

KITA/TS/Mi-Ti unter 1 Dach, Moratoriumsbr. 02.07.04, Zwischenfeedb.

27.09.04, Mehrkosten

30 10 Kita-/20 TS-Pl.

TEV Bönigen (Erweit./Nachkred.) Neg. Zwischenfeedb. 09.09.04 + 14.10.04, Neuprüfung per Stichtag 1.2.06, Mehrkosten

Mittagstisch Ipsach Zwischenbescheid/Moratoriumsbrief 21.10.04, bereits eröffnet seit Aug.

2004

Mittagstisch La Neuveville Zwischenbescheid/Moratoriumsbrief 21.09.04, bereits eröffnet seit Aug.

2003

Mittagstisch Wimmis, Pilotprojekt Eröffn. per Aug. 04 geplant, Moratoriumsbrief / erstes Feedback 02.07.04

Voranfragen (Stand Dezember 2004)

Anzahl Plätze

Voranfragen Topf 1:

KITA Arch Übernahme neu gegründeter privater KITA in LA

KITA Büren a. A. Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch, Projekt bereits sehr fortgeschritten

KITA Frutigen e-Mail-Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch KITA Landiswil Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch KITA Lotzwil Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch KITA Oberes Simmental e-Mail-Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch TS Epsach Ankündigung per Telefon, Start Schuljahr 05/06 vorgesehen TS Rychenbach Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch

Mittagstisch Lenk Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch Mittagstisch Niedermuhlern Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch Mittagstisch Thunstetten Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch

Voranfragen Topf 2:

Kinderhaus Biel (KITA/TAGI/TS) telefonische Ankündigung am 12.07.04, Budget und Antrag fehlen noch KITA Burgdorf, priv. Trägersch. Ankündigung via Grossrätin, Antrag fehlt noch

KITA Interlaken (priv. KITA Tausendf.) Übernahme in LA, Vorankündigung via KJA

KITA Neuenegg Bedarfsnachweis eingereicht, restliche Unterlagen fehlen noch KITA Nidau (Erweiterung) e-Mail-Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch

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KITA Sonvilier Budget und Antrag fehlen noch

KITA Spiez (Einkauf privater Pl.) Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch

KITA Unterseen (Private KITA) Fusion mit öff. KITA Interlaken od. Schaffung subv. Plätze, Telefonat 01.09.03, weitere Unterlagen folgen

TAGI Thun (Erweiterung) Erweiterung Tagesheim f. Schulkinder, Budget und Antrag fehlen noch TAGI/TS Thun Voranfrage Trägerverein, Budget und Antrag fehlen noch

TAGI Tramelan Bedarfsanmeldung, Budget und Antrag fehlen noch

TS Burgdorf Ankündigung in Presse

TS Ins Ankündigung in Presse

TS Langenthal Ankündigung in Presse

TS Lyss Ankündigung in Presse

TS Moosseedorf Budget und Antrag fehlen noch TS Münchenbuchsee Budget und Antrag fehlen noch

TS Nidau Ankündigung in Presse

TS Ostermundigen evtl. in Form von Hort, Ankündigung in Presse, TS Zollik. Stift. Blinde Kinder in Abklärung beim ALBA

Mittagstische Burgdorf Voranfrage Übernahme in LA, erstes Feedback 20.08.04, Antrag fehlt noch Mittagstisch Brienz Voranfrage, Budget und Antrag fehlen noch

Mittagstisch Fraubrunnen Voranfrage Übernahme in LA, Budget und Antrag fehlen noch Mittagstisch Laupen Budget und Antrag fehlen noch

Mittagstisch Unterseen Budget und Antrag fehlen noch

Referenzen

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