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Zu diesen Angeboten gehören Leistungen wie Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung

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M 295/2008 GEF 8. April 2009 GEF C Motion

0626 Zumstein, Langenthal (FDP)

Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 20.11.2008

Mehr finanzielle Mittel für Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Budget 2010 und 2011 einen zusätzlichen Betrag von je zwei Millionen für Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter bereit zu stellen. Der pro Jahr zur Verfügung stehende Betrag soll insgesamt drei Millionen Franken nicht übersteigen.

Die je zwei Millionen sind innerhalb der Direktion für Gesundheit und Fürsorge zu kompensieren.

Begründung

Für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Kantons ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von grösster Bedeutung. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind wir auf das Bereitstellen von Kinderbetreuungsangeboten angewiesen.

Die Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter wird durch das revidierte Volksschulgesetz geregelt.

Für die Angebote der Betreuung von Kindern im Vorschulalter gilt nach wie vor Artikel 71 des Sozialhilfegesetzes als Grundlage.

Diese Bestimmung verlangt, dass die Gesundheits- und Fürsorgedirektion Angebote zur sozialen Integration bereitstellen. Zu diesen Angeboten gehören Leistungen wie Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Regierungsrat legt allerdings die lastenausgleichungspflichten Gesamtkosten fest, zudem hat er für eine regional angemessene Angebotsverteilung zu sorgen.

Die Nachfrage nach öffentlich subventionierter familienergänzender Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter ist seit mehreren Jahren grösser als das Angebot. Der für die Jahre 2010 und 2011 bereitgestellte Betrag von je einer Million für zusätzliche Angebote wird nicht ausreichen, die in den nächsten Jahren erwartete Nachfrage zu decken.

Mit einer Erhöhung des Budgets um je zwei Millionen kann der zusätzliche Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten voraussichtlich auch regional angemessen gedeckt werden.

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Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin beauftragt den Regierungsrat für das Budget 2010 und 2011 einen zusätzlichen Betrag von je zwei Millionen Franken brutto für Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter bereitzustellen. Der pro Jahr zur Verfügung stehende Betrag soll insgesamt drei Mio. Franken nicht übersteigen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden für die Jahre 2010 und 2011 je eine Million Franken für den Ausbau familienergänzender Angebote bereitgestellt. Insgesamt werden Angebote der familienergänzenden Betreuung für rund CHF 66 Mio. (2008) finanziert. Mit der Annahme der Motion wären somit für die nächsten zwei Jahre 3 Mio. Franken brutto für den Ausbau familienergänzender Betreuungsangebote im Lastenausgleich vorgesehen.

In einem zweiten Punkt verlangt die Motionärin eine Kompensation dieser Mehrkosten innerhalb der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF).

Der volkswirtschaftliche Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern ist wissenschaftlich belegt. Der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Rahmen der Wachstumsstrategie sowie im Rahmen der Richtlinien zur Regierungspolitik. Auch gleichstellungspolitische und demographische Gründe sprechen für den Ausbau der Angebote. Eine wissenschaftliche Studie des IDHEAP weist auf einen positiven Zusammenhang zwischen familienergänzender Kinderbetreuung und der Höhe der Fertilitätsrate hin1. Der Regierungsrat will zusätzliche Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung daher aktiv fördern.

Die Auslastung der Angebote im Bereich der familienergänzenden Betreuung liegt im Jahr 2007 bei über 100%2 und nach wie vor übertrifft die Nachfrage nach subventionierter familienergänzender Betreuung das Angebot klar. So stehen etwa im Jahr 2008 eingereichte Gesuche für 7 Mio. Franken einem Budget von 3 Mio. Franken gegenüber.

Dieser Nachfrageüberhang hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gehalten.

Die Bedeutung der familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Familien zeigt auch der im Dezember 2008 veröffentlichte erste Berner Sozialbericht: Rund 20'000 Kinder leben in armen oder armutsgefährdeten Haushalten. Ca. jedes zehnte Kind ist von Armut betroffen. Jeder vierte Haushalt von Alleinerziehenden ist auf Sozialhilfe angewiesen. Die meisten armen oder armutsgefährdeten Menschen im Kanton Bern leben in Familienhaushalten. Die Auswertungen der Steuerdaten haben ergeben, dass das Erwerbseinkommen für Personen im Erwerbsalter klar die bedeutendste Einkommensquelle ist.

Aus den genannten Gründen setzt die Familiendirektion GEF trotz der angespannten Finanzlage einen Schwerpunkt in der familienergänzenden Betreuung. Die momentan anhaltende Finanzkrise, die finanzpolitische Situation im Kanton Bern und die düsteren Konjunktur-Aussichten erlauben es der GEF nicht, den in der Motion geforderten Ausbau im Rahmen von CHF 2 Mio. direktionsintern zu kompensieren. Eine Kompensation in der Höhe von CHF 1 Mio. ist voraussichtlich aber möglich. Es wird daher empfohlen, das Geschäft als Postulat anzunehmen.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

An den Grossen Rat

1 Bonoli, Giuliano (2008): The Impact of Social Policy on Fertility: Evidence form Switzerland.

Journal of Eruoean Social Policy, Vol 18, No. 1, 64-78.

2 Eine Auslastung von über 100% bedeutet, dass in den subventionierten Institutionen neben den vom Kanton unterstützten Betreuungsplätzen noch weitere Betreuungsplätze angeboten werden.

Referenzen

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