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Franken beim Vollzug des Voranschlags 2004 Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Vollzug des Voranschlags 2004 50 Mio

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M 259/2003 FIN 12. November 2003 47C

Motion

3131 Finanzkommission (Bernhard-Kirchhofer, Worb)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 30.10.2003

Einsparungen von 50 Mio. Franken beim Vollzug des Voranschlags 2004

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Vollzug des Voranschlags 2004 50 Mio. Franken einzusparen. Die Einsparungen haben schwergewichtig bei den Investitionen zu erfolgen.

Begründung:

Die Finanzkommission ist nicht bereit, die vom Regierungsrat vorgesehene Zusatzverschuldung von über 540 Millionen Franken (inkl. SAR-E) in den Planjahren zu akzeptieren.

Ihr Ziel ist, in den Finanzplanjahren einen Haushalt ohne zusätzliche Verschuldung zu erreichen. Aus diesem Grund beantragt sie dem Grossen Rat, mit einer Planungserklärung im Durchschnitt der Finanzplanjahre 2005–2007 einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent zu verlangen.

Für das Voranschlagsjahr 2004 nimmt die Verschuldung, auch bei Umsetzung sämtlicher Massnahmen des SAR-Ergänzungsberichts, um 185,6 Mio. Franken zu (ohne Berücksichtigung der oben erwähnten Einsparungen von 50 Mio. Franken). Die Finanzkommission beantragt daher dem Grossen Rat mit dieser Motion beim Vollzug des Voranschlags 2004 eine Kürzung bei den geldflusswirksamen Positionen um 50 Mio.

Franken, welche schwergewichtig bei den Investitionen zu erfolgen hat.

Die Finanzkommission ist aufgrund ihrer Abklärungen im Rahmen der Vorberatung von Voranschlag 2004 und Finanzplan 2005-2007 zum Schluss gekommen, dass eine Einsparung von 50 Mio. Franken – vornehmlich im Investitionsbereich - verantwortbar und machbar ist. Sowohl die Entwicklung der Investitionen netto in der Vergangenheit und der Planzahlen, als auch die Stellungnahme des Regierungsrates zum Berichtsentwurf der Finanzkommission zeigen, dass man voraussichtlich in allen Planjahren beim Vollzug der Rechnung unter der geplanten Investitionssumme bleiben wird.

Soweit aufgrund dieser Motion eine Überprüfung der Investitionsplanung stattfindet, hat sie durch eine Priorisierung der Investitionsbegehren und eine zeitliche Staffelung zu erfolgen.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

(2)

Antwort des Regierungsrates

1. Grundsätzliche Position des Regierungsrates

Die vorstehende Motion greift im Fall einer Annahme durch den Grossen Rat kurzfristig in den Aufgabenvollzug im Jahr 2004 ein. Namentlich die

Investitionsplanung müsste umgehend, d. h. noch vor Beginn des eigentlichen Budgetvollzugs ab 1. Januar 2004, grundlegend neu überarbeitet und neu priorisiert werden. Es liegt dem Regierungsrat daran, dem Grossen Rat nachfolgend die weitreichenden Konsequenzen einer Annahme der Motion – insbesondere im Bereich der Investitionstätigkeit – umfassend darzulegen.

Der Regierungsrat hat in den Regierungsrichtlinien für die laufende Legislatur drei strategische Ziele vorgegeben. Neben der Entschuldung des Kantons sollen das Wirtschaftswachstum und die Nachhaltigkeit gestärkt werden. In der Verfolgung insbesondere der zweiten Zielsetzung will der Regierungsrat trotz des markanten finanziellen Rückschlags im laufenden Jahr als Folge des Einbruchs bei den Steuererträgen, der tieferen Anteile des Kantons Bern an der direkten

Bundessteuer, an der Verrechnungssteuer, an der Mineralölsteuer und an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe sowie des Zuwaches bei der individuellen Sozialhilfe, der Mehrkosten aufgrund der Revision des

Krankenversicherungsgesetzes und neuer bildungspolitischer Vorhaben mit Blick auf die gedämpfte Wirtschaftslage die staatliche Investitionstätigkeit nicht in

grundlegender Hinsicht zurücknehmen und dabei bereits weit fortgeschrittene und zu einem grossen Teil bereits beschlossene Projekte und Sachplanungen – dazu gehören auch zahlreiche Beschlüsse des Grossen Rates – in grundsätzlicher Art und Weise bzw. kurzfristig erneut in Frage stellen. Der Regierungsrat verfolgt nach wie vor das Ziel, die Sanierungspolitik langfristig und am Grundsatz der

Nachhaltigkeit auszurichten und dabei die politischen Anspruchsgruppen soweit als möglich und unter Gewährung von angemessenen Zeiträumen für die nötigen Anpassungen einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund lehnt der Regierungsrat die vorliegende Motion mit ihrer verpflichtenden finanziellen Vorgabe ab. Er ist jedoch auf Grund der nachfolgend dargelegten Gründe bereit, die Stossrichtung der Motion mitzutragen und den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Einerseits ist der Regierungsrat auf Grund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren davon überzeugt, dass im Investitionsbereich trotz erhöhtem Investitionsdruck auch im Jahr 2004 die im Voranschlag eingestellten Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden müssen.

Dies lässt sich im heutigen Zeitpunkt zwar noch nicht konkret voraussagen.

Gestützt auf die Erfahrungen der vergangenen Jahre werden sich indessen mit Sicherheit Projektverzögerungen ergeben. Andererseits ist der Regierungsrat bereit, auch in der Laufenden Rechnung im Budgetvollzug zusätzliche

Entlastungseffekte zu erzielen und damit das Anliegen der Motion aufzunehmen.

Der Regierungsrat kann sich jedoch bezüglich dieser Entlastungseffekte nicht bereits heute auf eine bestimmte Zahl festlegen. Insbesondere will der

Regierungsrat im Investitionsbereich nicht bereits weit fortgeschrittene Projekte und Sachplanungen gefährden und damit politische Unsicherheit bei den

Betroffenen (Bürgerinnen und Bürger, Bund, Gemeinden, Unternehmer) auslösen, was bei einer Annahme der Motion auf Grund ihrer verbindlichen Wirkung nach

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Auffassung des Regierungsrates nicht zu vermeiden wäre. Neben der Unsicherheit wäre auch mit Schadenersatzansprüchen, Mehrkosten oder gar Schäden zu

rechnen, wenn laufende Tätigkeiten abge- oder unterbrochen würden.

Zusammengefasst ist der Regierungsrat bereit, im Budgetvollzug 2004 – schwergewichtig in der Investitionsrechnung, teilweise auch in der

Laufenden Rechnung – Einsparungen zu erzielen, welche sich an der von der Finanzkommission geforderten Grössenordnung orientieren.

Nachfolgend beleuchtet der Regierungsrat wie erwähnt die Konsequenzen, welche sich aus einer Annahme des Vorstosses in der verbindlichen Form der Motion ergäben. Er muss sich dabei wesentlich auf die Angaben der drei hauptbetroffenen Direktionen

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie Erziehungsdirektion abstützen.

2. Zusammensetzung der Nettoinvestitionen im Jahr 2004

Die Nettoinvestitionen gemäss Voranschlag 2004 von CHF 631.6 Millionen setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1

in Millionen CHF Rechnung Voranschlag

2002 2004

Inv e stitione n

Ausgaben 954.0 1'153.5

Einnahm en 569.2 521.9

Ne ttoinve stitionen 384.8 631.6

davon:

- Tiefbauten 66.5 71.3

- Nationalstrassen 25.3 29.6

- Hochbauten 68.2 96.1

- Hochbauten: Kauf Berufsschulen 113.8 0.0

- Land- und Forstwirtschaft 19.6 18.0

- Fürsorgeeinrichtungen und Heim e 16.0 27.2

- Investitionen Spitalbereich 74.6 94.2

- Ö ffentlicher Verkehr 27.7 32.7

- Inform atik 21.0 22.8

- Schulinform atik 9.0 12.6

- Geräte, Mobilien, Maschinen 23.0 35.9

- Spezialfinanzierungen 51.1 152.6

- Übrige Investitionen 32.8 38.6

- Darlehen und Beteiligungen -163.7 0.0

Ne ttoinve stitionen ohne Spe zialfinanzie runge n 333.7 479.0

Kürzung in M illione n CHF -50.0

Kürzung in Proze nt -10.4%

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Ohne Spezialfinanzierungen beläuft sich das Volumen der Nettoinvestitionen auf CHF 479 Millionen. Eine Kürzungsvorgabe von CHF 50 Millionen entspricht somit einer Reduktion von etwas über 10 Prozent.

3. Auswirkungen einer Investitionskürzung um 10 Prozent bei der Bau-, Verkehrs und Energiedirektion, bei der Gesundheits- und

Fürsorgedirektion sowie bei der Erziehungsdirektion

Rund 87 Prozent des gesamten Investitionsvolumens werden von drei Direktionen, d. h. von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (51 Prozent), der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (26 Prozent) sowie der Erziehungsdirektion (10 Prozent) beansprucht. Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer Darstellung einer

Investitionskürzung in einer politisch nachvollziehbaren Form werden nachfolgend die Auswirkungen einer anteilsmässigen (87 Prozent) Reduktion der

Nettoinvestitionen um rund 10 Prozent in den Aufgabenbereichen dieser drei Direktionen dargestellt, was einem Entlastungsvolumen von insgesamt rund CHF 43 Millionen entspricht.

Tiefbau (CHF 12 Millionen)

Eine Kürzungsvorgabe von 10 Prozent im Tiefbaubereich entspricht einem Volumen von rund CHF 12 Millionen. Diese müsste ausschliesslich beim Bauprogramm der Kantonsstrassen vorgenommen werden. Der

Nationalstrassenbau wird vom Bund gesteuert, welcher auch den Hauptteil der Finanzierung trägt, so dass der Kanton in Bezug auf die Planung der

Nettoinvestitionen in diesem Bereich praktisch keinen Handlungsspielraum hat.

Auch beim Wasserbau könnten aus Sicherheitsgründen (Schutz der

Siedlungsgebiete) kurzfristig keine Kürzungen im Voranschlag 2004 vorgenommen werden.

Gemäss Bauprogramm wurden die Nettoinvestitionen 2004 für die

Kantonsstrassen auf rund CHF 73 Millionen veranschlagt. Aufgrund bereits absehbarer Verschiebungen und der Kürzungsvorgaben SAR wurde der

Voranschlag 2004 netto bereits um CHF 6.3 Millionen oder 8.6 Prozent reduziert.

Eine zusätzliche Budgetreduktion von CHF 12 Millionen erhöht somit die Kürzung gegenüber dem aktuellen Bauprogramm auf insgesamt CHF 18.3 Millionen oder auf 25 Prozent.

Von der Kürzungsvorgabe von insgesamt CHF 18.3 Millionen wären 42

Einzelprojekte und 33 zusammengefasste Kleinprojekte im ganzen Kantonsgebiet betroffen, was einem Viertel aller Bauvorhaben entspricht. Praktisch alle Projekte der dritten Schicht gemäss Strassenbauprogramm (Lärmschutz, Ausbau und Umgestaltung in Vorbereitung < CHF 1 Million) müssten für das Jahr 2004

gestoppt oder abgebrochen werden. Betroffen wären hauptsächlich Projekte für die Verkehrssicherheit. Zudem müssten auch mehrere Projekte der Schicht 4

(Erneuerungsunterhalt in Vorbereitung > CHF 1 Million) gekürzt oder verschoben werden.

Als Folge der Kürzungen im Voranschlag 2004 ergäbe sich ein

Investitionsüberhang in den Folgejahren. Die Verzögerung anstehender Projekte wäre unvermeidlich. Verkehrsorganisatorische Ersatzmassnahmen müssten

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vorgesehen werden, deren spätere Sanierung nachweislich teurer ist. In den Agglomerationen könnte dem Kantonalen Richtplan nicht mehr entsprochen werden.

Durch die Streichung einer Vielzahl von Kleinprojekten würde die wirtschaftliche Lage des lokalen Baugewerbes verschärft. Viele KMU sind existenziell auf staatliche Aufträge angewiesen.

Weiter könnten die Terminvorgaben des Bundes für Lärmschutzmassnahmen nicht mehr eingehalten werden, so dass voraussichtlich auch die entsprechenden

Bundessubventionen verloren gehen würden.

Die gefährdeten Projekte dienen hauptsächlich der Gefahrenbeseitigung und der Verkehrssicherheit. Es stellt sich die Frage, ob der volkswirtschaftliche Schaden durch Unfälle und Staus nicht grösser ist als der Nutzen des Ausbaus aller Verbindungen auf 40 Tonnen, wie er vom Grossen Rat gefordert wird.

Schliesslich gilt es darauf hinzuweisen, dass alle Projekte – auch Kleinprojekte – gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet werden. Wenn der Kanton kurz vor Baubeginn Projekte sistiert, so wird die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in Frage gestellt, was zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen Kanton und Gemeinden führen könnte. Wo bereits Werkverträge abgeschlossen sind, wäre zudem mit Schadenersatzforderungen zu rechnen.

Hochbau (CHF 10 Millionen)

Eine Investitionskürzung im Hochbaubereich um 10 Prozent entspricht einem Betrag von rund CHF 10 Millionen.

Im Rahmen der strategischen Aufgabenüberprüfung sind die Planzahlen im Hochbaubereich bereits um CHF 33 Millionen Franken reduziert worden. Eine weitergehende Reduktion tangiert sowohl die Substanzerhaltung als auch den Nutzungsbedarf.

Für den baulichen Erhalt des Immobilienbestandes des Kantons müssten jährlich 1.5 bis 2.5 Prozent des Anlagewertes investiert werden. Der kantonale

Gebäudewert (ohne Inselspital) beträgt rund CHF 4.2 Milliarden. Für den Erneuerungsunterhalt müssten somit zwischen CHF 65 und 105 Millionen eingesetzt werden. Vorgesehen sind jedoch nur CHF 50 Millionen. Der

durchschnittliche Zustandswert nimmt ab und wird erhöhte Folgekosten nach sich ziehen. Dringender Nutzungsbedarf muss vermehrt durch Provisorien überbrückt werden, was ebenfalls mit Mehrkosten verbunden ist. Durch weitere Kürzungen des Investitionsbudgets würde sich dieser Trend verstärken.

Im Hinblick auf eine Kürzungsvorgabe von CHF 10 Millionen im Voranschlag 2004 müssten folgende Projekte gestoppt werden:

- Sanierung der Salvisbergbauten (Uni Bern)

- Sanierung Botanischer Garten (Uni Bern)

- Sanierung Lory Heim Münsingen (POM), Anpassung an das Betriebskonzept

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Die Notwendigkeit dieser Vorhaben ist unbestritten. Die Realisierung müsste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Zudem könnten zwei als dringend eingebrachte Vorhaben – die Erstellung einer Lastwagenprüfhalle (CHF 10

Millionen) und der Umbau des Zeughauses (CHF 20 Millionen) – vorläufig nicht in Angriff genommen werden. Im Zusammenhang mit diesen Projekten gilt es darauf hinzuweisen, dass jede nicht durchgeführte Fahrzeugprüfung der Wirtschaft durchschnittlich rund CHF 500 für Instandstellungsaufträge entzieht. Bei einem Rückstand von 140'000 Fahrzeugprüfungen entspricht dies einem Betrag von von CHF 70 Millionen. Der Umbau des Zeughauses ist für die Sicherheitslage im Kanton (Kantonspolizei, Sanitätsnotruf) nicht nur von grosser Bedeutung, sondern auch von grosser Dringlichkeit, auch wenn die Folgen einer Verschiebung heute nicht detailliert dargestellt werden können. Weiter muss der Betrieb für das Projekt Lory Heim Münsingen bereits im Rahmen der aktuellen Projektrealisierung verlegt werden.

Die Kürzungen von CHF 10 Millionen im Voranschlag 2004 des Hochbauamtes betreffen vornehmlich den universitären Bereich. Insbesondere der Aufschub des Umbaus und der Sanierung der Schauhäuser im Botanischen Garten führt

einerseits zu einer prekären Situation im Bereich der biologischen Lehre und Forschung und könnte auch die Position der Universität Bern im nationalen Forschungsschwerpunktprogramm massgeblich schwächen. Andererseits führt dieser Aufschub zu einer direkten Gefährdung des Betriebs des öffentlichen Teils des Botanischen Gartens.

Die Beiträge der privaten Stiftung Botanischer Garten sind insoweit mit der

Sanierung der Schauhäuser verknüpft, als die Stiftung das Recht vorbehalten hat, bei einem Ausbleiben der Sanierung der Schauhäuser durch den Kanton keine weiteren Beiträge mehr zu gewähren. Dadurch entstehen der Universität Ausfälle in der Höhe von CHF 500'000, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs

unerlässlich sind.

Öffentlicher Verkehr (CHF 4 Millionen)

Gemäss Voranschlag 2004 sind für den Bereich öffentlicher Verkehr Bruttoinvestitionen von CHF 67.4 Millionen vorgesehen. Eine Kürzung des Investitionsbudgets um CHF 4 Millionen würde unter Berücksichtigung des

Gemeindedrittels (die Gemeinden beteiligen sich im Rahmen der Lastenverteilung mit einem Drittel) einer Kürzung der vorgesehenen Bruttoinvestitionen um CHF 6 Millionen oder rund 9 Prozent entsprechen.

Für den öffentlichen Verkehr gilt es grundsätzlich Folgendes festzuhalten:

- Im Bereich des öffentlichen Verkehrs wurde in den Jahren 1996-2000 deutlich unterdurchschnittlich investiert, was zu einem Nachholbedarf geführt hat.

- Für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs steht ein Rahmenkredit zur Verfügung. Bei der Berechnung des Rahmenkredits 2001-2004 wurden die Budget- und Finanzplanzahlen berücksichtigt. Eine Kürzung im Voranschlag 2004 würde eine Kürzung des bewilligten Investitionsrahmenkredites 2001- 2004 bedeuten.

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- Im Hinblick auf den grossen Fahrplanwechsel Dezember 2004 (Bahn 2000, 1.

Etappe) stehen zahlreiche Projekte unter grossem Realisierungsdruck. Die Fertigstellung bis Mitte Dezember 2004 ist zwingend erforderlich.

- Nebst der Finanzierung von bereits verpflichteten Beiträgen stehen noch zahlreiche weitere Projekte zur Realisierung an. Eine strikte Prioritätensetzung ist schon jetzt notwendig.

- Wenn die Transportunternehmungen ihren Kapitalbedarf auf dem freien Markt decken, steigen die Betriebskosten und damit die Abgeltungen zu Lasten der Laufenden Rechnung des Kantons.

- Die Finanzierung erfolgt mehrheitlich gemeinsam mit dem Bund und teilweise mit den Nachbarkantonen. Diese partnerschaftliche Finanzierung verlangt auch eine gewisse Verlässlichkeit, d. h. einmal eingegangene Verpflichtungen

müssen eingehalten werden.

Von den im Voranschlag 2004 für den öffentlichen Verkehr eingestellten Mitteln sind bis zum heutigen Zeitpunkt bereits über 80 Prozent fest verpflichtet.

Zahlreiche Investitionskredite sind in Vorbereitung. Bis Ende Jahr werden die Budgetkredite 2004 vollumfänglich verpflichtet sein.

Die entsprechenden Kredittranchen werden jeweils entsprechend dem

Baufortschritt ausgerichtet. Der Kanton ist Subventionsgeber und nicht Bauherr. Er kann somit keinen direkten Einfluss auf den Projektfortschritt nehmen. Eine

spätere Auszahlung von Kantonsbeiträgen aufgrund der Budgetsituation ist grundsätzlich zwar möglich, bewirkt jedoch keinen nachhaltigen Spareffekt.

Aus diesen Gründen würde eine Kürzung der Nettoinvestitionen im Bereich des öffentlichen Verkehrs bedeuten, dass der Kanton Bern verpflichtete

Investitionsbeiträge nicht wie vorgesehen ausrichten könnte. Der Kanton würde somit die im Rahmen der Kreditbeschlüsse (fast ausschliesslich Grossrats- und Regierungsratsbeschlüsse) und der abgeschlossenen Investitionsvereinbarungen gemachten Zahlungsversprechen nicht einhalten können. Es müsste sofort ein Verpflichtungsstopp für Investitionskredite erlassen werden, welche im Jahr 2004 zahlungswirksam werden.

Weiter müssten die Transportunternehmungen entscheiden, ob sie angesichts der ungewissen Mitfinanzierung durch den Kanton auf Investitionsvorhaben verzichten wollen. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von Investitionsprojekten ist ein

kurzfristiger Stopp meistens nicht möglich. Zudem wäre es nicht opportun, wenn das zuständige Amt für öffentlichen Verkehr vorsorglich eine Liste mit Projekten in Umlauf setzen würde, deren Mitfinanzierung durch den Kanton nicht gesichert ist.

Ohne kantonale Beteiligung geht schliesslich auch der Finanzierungsanteil des Bundes verloren. Die investierende Transportunternehmung müsste sich am Kapitalmarkt zu ungünstigen Konditionen finanzieren und der Kanton Bern müsste aufgrund der Leistungsvereinbarung eine Mehrbelastung der Laufenden Rechnung in Kauf nehmen. Die Leistungsvereinbarungen werden zurzeit mit den

Transportunternehmungen ausgehandelt. Die Beteiligung von Bund und Kanton an den Investitionen ist Gegenstand der Verhandlungen.

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Fürsorgeeinrichtungen (CHF 3 Millionen)

Eine einmalige Kürzung der Investitionen im Bereich der Fürsorgeeinrichtungen um 10 Prozent oder knapp CHF 3 Millionen im Voranschlagsjahr 2004 wäre zwar aus heutiger Sicht angesichts der Unsicherheiten beim Verlauf von Bauprojekten verkraftbar. Sie würde allerdings lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung des gesamthaft gleich bleibenden Finanzbedarfs in diesem Bereich führen und hätte somit keinen nachhaltigen Spareffekt. Die geplanten Investitionen sind zentral, um die Bausubstanz zu erhalten. Verschiedene Institutionen sind vor rund 25 bis 30 Jahren entstanden und müssen dringend saniert werden. Es sind aber auch Anpassungen an heutige Standards nötig. Im Behindertenbereich muss das Richtraumprogramm eingehalten werden, um auch weiterhin Betriebsbeiträge des Bundes zu erhalten. Im Altersbereich geht es darum, Mehrbettzimmer durch Einer-, maximal Zweierzimmer zu ersetzen. Weiter müssen zum Teil ehemalige Spitäler (Teile von Spitälern) so umgebaut werden, dass sie für Langzeitpflege und – betreuung geeignet sind.

Spitalwesen (CHF 10 Millionen)

Im Bereich Spitalwesen, welcher zu einem grossen Teil die Speisung des Fonds für Spitalinvestitionen umfasst (CHF 92.1 Millionen) ist auch eine einmalige Kürzung von fast CHF 10 Millionen nicht verkraftbar, zumal die Mittel für Investitionen im Spitalbereich bereits bei einer planmässigen Speisung nicht ausreichen, um den Werterhalt zu finanzieren. In den nächsten Jahren sind Projekte (gemäss Investitionsplanung) in den genannten Bereichen von CHF 93 bis CHF 131 Millionen vorgesehen. Eine durch die Gesundheits- und

Fürsorgedirektion in Auftrag gegebene Studie kommt auf einen Investitionsbedarf von ca. CHF 150 Millionen pro Jahr, um den Erhalt der heutigen Spitalinfrastruktur zu sichern. Es ist deshalb nicht möglich, dass im Bereich der Spitalversorgung die Investitionsmittel zusätzlich gekürzt werden, ohne dass dabei innert kürzester Frist erhebliche Abstriche an der Infrastruktur für die Spitalversorgung gemacht werden.

Bereits in der heutigen Ausgangslage sind nicht genügend Mittel im System, um die erforderlichen Investitionen zu tätigen. Deshalb können nicht alle Vorhaben wie gewünscht realisiert werden.

Bildungswesen (CHF 4 Millionen)

Eine Investitionskürzung von 10 Prozent bei der Erziehungsdirektion entspricht einem Betrag von rund CHF 4 Millionen. Ein beträchtlicher Teil der geplanten Nettoinvestitionen der Erziehungsdirektion ist durch Zusicherungen im Bereich Schulbauten und beim Paul-Klee-Zentrum bereits gebunden. Damit wird der Handlungsspielraum zur Verteilung der Kürzungsvorgabe bereits stark eingeschränkt.

Aus diesem Grund müssten die Kürzungen vor allem in den Bereichen

Schulinformatik sowie Geräte und Mobilien vorgenommen werden. Sie würden somit vor allem die Aufgabenfelder Tertiärbildung (Universität und

Fachhochschule) und Berufsbildung betreffen. Gerade diese Aufgabenfelder zeichnen sich dadurch aus, dass – namentliche in den naturwissenschaftlichen

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Bereichen und in der technischen Berufsbildung – ein einmal erreichter technischer Rückstand in der Ausstattung kaum mehr aufgeholt werden kann. Ein solcher Rückstand schlägt unmittelbar auf die Ausbildungsqualität durch, indem der Anschluss von Lehre und Forschung an die technische Entwicklung verloren gehen würde. Absolventinnen und Absolventen der Berufsbildung und der Fachhochschulen gehen erfahrungsgemäss vor allem in die KMU der Berner Wirtschaft. Es kann deshalb nicht im Interesse der Wirtschaft des Kantons Bern sein, eine solche Kürzung zu vollziehen.

Eine Kürzung der Nettoinvestitionen im Jahr 2004 wäre um so problematischer, weil die Berufsschulen gerade erst im Jahr 2001 kantonalisiert wurden und deshalb bereits jetzt einen Nachholbedarf aufweisen.

Weiter ist die Berner Fachhochschule mitten in einer grundlegenden Reorganisation, welche entsprechende Investitionen zur Verlegung und Neueinrichtung von Standorten auslöst.

4. Beurteilung des Regierungsrates

Trotz des markanten finanziellen Rückschlags im laufenden Jahr als Folge des Einbruchs bei den Steuererträgen will der Regierungsrat mit Blick auf die gedämpfte Wirtschaftslage die Investitionen nicht in grundlegender Hinsicht

zurücknehmen. Aus volkswirtschaftlicher und Wachstumssicht sind die staatlichen Investitionen gerade in der heutigen Zeit wichtig; die Investitionspolitik des Kantons soll als verlässlich und konstant wahrgenommen werden. Einerseits will der

Regierungsrat mit dieser Strategie ein positives Signal aussenden. Andererseits muss festgestellt werden, dass sich durch neu übernommene Aufgaben der Investitionsbedarf in den letzten Jahren deutlich erhöht hat. Dies namentlich auch aus dem Grund, weil die von den Gemeinden übernommenen Liegenschaften zum Teil erheblichen Unterhaltsbedarf aufweisen.

In Anbetracht der Höhe und Verbindlichkeit der finanziellen Vorgabe müsste bei einer Annahme der Motion die Investitionsplanung für das Jahr 2004 umgehend, d.

h. noch vor dem Beginn des eigentlichen Budgetvollzugs, grundlegend neu überarbeitet und entsprechende Sofortmassnahmen eingeleitet werden. Wie in Ziffer 3 dargelegt wird, wäre dies mit weitreichenden Konsequenzen auf die

Investitionstätigkeit des Kantons Bern verbunden. Aufgrund der Tatsache, dass die im Voranschlag 2004 eingestellten Mittel bereits zu einem grossen Teil durch bestehende Verpflichtungen gebunden sind, könnte der Regierungsrat auch nicht ausschliessen, dem Grossen Rat im Verlaufe des Jahres 2004 verschiedene bereits beschlossene Vorhaben und Sachplanungen zur Wiedererwägung nochmals unterbreiten zu müssen.

Bei einem konkreten Investitionsverzicht müsste der Regierungsrat folgende Priorisierung ins Auge fassen:

1. Projekte und Vorhaben, welche noch nicht in Angriff genommen wurden und welche verschiebbar sind;

2. Projekte und Vorhaben, welche aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht weniger von Bedeutung sind;

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3. Projekte und Vorhaben, welche bereits weit fortgeschritten sind;

4. Projekte und Vorhaben, welche bereits vom Grossen Rat beschlossen wurden.

Der Regierungsrat verfolgt nach wie vor das Ziel, die Sanierungspolitik langfristig und am Grundsatz der Nachhaltigkeit auszurichten und dabei die politischen Anspruchsgruppen soweit als möglich und unter Gewährung von angemessenen Zeiträumen für die nötigen Anpassungen einzubeziehen. Wie in Ziffer 3 dargelegt wird, müssten bei einer Annahme der Motion verschiedene Projekte und

Sachplanungen kurzfristig in grundsätzlicher Art und Weise in Frage gestellt werden. Aus diesen Gründen kann der Regierungsrat eine Annahme der Motion nicht befürworten.

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Wie nachfolgend dargelegt wird, sieht jedoch der Regierungsrat die Möglichkeit, im Sinne der Zielsetzung der Motion im Budgetvollzug zusätzliche

Haushaltsentlastungen vorzusehen:

Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, lagen die Nettoinvestitionen in den

vergangenen Jahren jeweils deutlich unter den Planzahlen (Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierungen und ohne Gewährung bzw. Rückzahlung von ALV- Darlehen):

Tabelle 2

in Millionen CHF Voranschlag Rechnung Abweichung Abweichung

%

Jahr 1999 340.0 317.5 -22.5 -6.6%

Jahr 2000 340.0 319.3 -20.7 -6.1%

Jahr 2001 441.7 415.7 -26.0 -5.9%

Jahr 2002 502.8 449.4 -53.4 -10.6%

Die 2. Hochrechnung zur Staatsrechnung 2003 vom 22. Oktober 2003 bestätigt diesen Trend: die Nettoinvestitionen 2003 liegen einschliesslich der

Spezialfinanzierungen um rund CHF 77 Millionen, ohne die Spezialfinanzierungen um rund CHF 15 Millionen unter dem Voranschlag.

Diese zum Teil deutlichen Unterschreitungen hängen mit zeitlichen,

organisatorischen, personellen oder wettermässigen Verzögerungen bei einzelnen Projekten ab. Es wird aus Sicht des Regierungsrates im nächsten

Planungsumgang zu prüfen sein, ob – ähnlich wie bei der Budgetierung des Personalaufwands – auch bei den Nettoinvestitionen ein technischer

Korrekturfaktor zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit in der Planung berücksichtigt werden soll, ohne dabei konkrete Projekte bzw. mittelfristige Planungen

systematisch in Frage stellen zu müssen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Regierungsrat, gestützt auf den Bericht des Wirtschaftsrates, mit RRB Nr. 3855 vom 13. November 2002 bereits ein Verfahren zur Priorisierung von Investitionen aus Wachstumsoptik beschlossen hat. Demnach erfolgt bereits heute eine einzelfallweise Beurteilung aller Investitionen über einer Million Franken.

Gleichzeitig wurden die Direktionen beauftragt, bis Ende 2004 in ihren

Politikbereichen eine Investitionsplanung aufzubauen, welche eine frühzeitige Priorisierung von Investitionsprojekten erlaubt.

5. Schlussbetrachtung und Antrag

Der Regierungsrat geht davon aus, dass aus den dargelegten Gründen im Investitionsbereich trotz erhöhtem Investitionsdruck auch die vorliegenden Planzahlen kaum ganz ausgeschöpft werden, was allerdings heute noch nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Der Regierungsrat ist zudem bereit, ebenfalls in der Laufenden Rechnung im Budgetvollzug mit einer nochmals

verstärkten restriktiven Ausgabenpolitik weitere Haushaltsentlastungen gegenüber dem Voranschlag vorzusehen, welche den Zielsetzungen der Motion dienen. Er kann sich jedoch aus den dargelegten Gründen nicht auf eine bestimmte Zahl festlegen. Er beantragt deshalb die Annahme der Motion als Postulat.

Antrag: Annahme der Motion als Postulat

(12)

An den Grossen Rat

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