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März 2001 hat der Nationalrat folgendes beschlossen: Zitat: „Der Bund soll während zehn Jahren als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern

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I 210/2001 GEF 17. April 2002 44C

Interpellation

1394 GFL (Morgenthaler, Richigen)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 19.11.2001

Familienergänzende Kinderbetreuung – Bundesgelder jetzt abholen

Am 22. März 2001 hat der Nationalrat folgendes beschlossen: Zitat: „Der Bund soll während zehn Jahren als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen. „Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2002 während zehn Jahren alljährlich 100 Millionen Franken für familienergänzende Betreuungsplätze (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) zur Verfügung stehen.

Weil der Kanton Bern ein sehr grosses Interesse an diesen Geldern haben sollte, bitte ich den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Was wird momentan unternommen, um zu gegebener Zeit die Gelder sofort optimal auszuschöpfen?

2. Auf welchem Weg und wann wird die Regierung die Gemeinden über diese Bundesgelder informieren?

3. Was gedenkt der Kanton zu tun, um die Gemeinden nicht nur frühzeitig sondern auch richtig zu informieren? Im Moment gehen interessierte Kreise offenbar von falschen resp. zu hochgeschraubten Vorstellungen aus!

4. Wird es Unterlagen geben, die den Gemeinden helfen, ihr Gesuch in der richtigen Form zu stellen?

5. Wer wird interessierte Gemeinden bei allfälligen Unklarheiten resp. Problemen beraten?

6. Wo wird die Schnittstelle Bund/Kanton angegliedert werden? Der Bund will die Gelder über die Kantone weiterleiten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2001

Antwort an den Regierungsrat

Die Interpellantin geht bei Ihrer Anfrage davon aus, dass ab dem 1. Juli 2002 die Anstossfinanzierung des Bundes mit den jährlich vorgesehenen 100 Millionen Franken bereits greifen wird.

Am 22. Februar 2002 wurde der Bericht der parlamentarischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit das erste Mal der Presse vorgestellt. In der April-Sondersession

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2002 wird der Nationalrat den Gesetzesentwurf behandeln, im Juni wird die Vorlage im Ständerat diskutiert.

Die Anstossfinanzierung wird somit frühestens per 2003, wahrscheinlicher noch aber erst im Verlauf des Jahres 2003 in Kraft gesetzt werden können. Es besteht nach wie vor das Risiko, daß die Initiative Fehr abgelehnt oder die vorgesehenen Gelder gekürzt werden.

Die mit der Interpellation gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Der heute vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Verteilung der Mittel über das Bundesamt für Sozialversicherung an die konkreten Träger vor. Dabei sollen neue oder der Ausbau bestehender Kinderbetreuungsstätten während maximal dreier Jahre mit Bundesmitteln unterstützt werden. Der Regierungsrat würde es allerdings bevorzugen, wenn sich der Bund nicht nur mit einer Anschubfinanzierung sondern dauernd beteiligen würde.

Aufgrund der geplanten Zentralisierung wird es also nicht möglich sein, vom Kanton her die Gelder ‚abzuholen‘. Vorgesehen ist aber, dass das Bundesamt sich für die Entscheidfindung auf Informationen der kantonalen Behörde abstützt. Dabei geht es um Einschätzungen des Kantons zum lokalen Bedarf, zur Zweckmässigkeit sowie zur Qualität der einzelnen Gesuche. Um diese Grundlagen zu schaffen, führt die GEF eine Erhebung der bestehenden Angebote im Kanton Bern durch. Sie wird bis im Sommer 2002 vorliegen und als Grundlage für die weitere Angebotsplanung dienen. Dabei wird festgelegt werden, wo prioritär zusätzliche Plätze notwendig sind. Die kantonale Angebotsplanung wird möglichst im Einklang mit der Anstossfinanzierung auf Bundesebene erfolgen. Das heisst, wenn das Bundesgesetz zur finanziellen Unterstützung ausserfamiliärer Kinderbetreuungsangebote auf den 1.1.2003 in Kraft tritt, wird die GEF die Gemeinden darauf verweisen, KITAS auf diesen Zeitpunkt hin zu planen.

2. Das Kantonale Sozialamt wird gleichzeitig mit dem IST-Erhebungsbogen ein Informationsschreiben an die Gemeinden richten (April 2002), mit welchem diese über die Ausgangslage und das weitere Vorgehen orientiert werden. Mit diesem Schreiben sollen die Gemeinden auch über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Anstossfinanzierung informiert werden.

3. Bevor nicht der definitive Entscheid auf Bundesebene gefällt worden ist, kann das Kantonale Sozialamt die Gemeinden nicht abschliessend informieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird im Verlauf der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen allenfalls noch Änderungen erfahren.

4. Die Unterlagen werden – unter der Bedingung einer definitiven Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf - vom Bundesamt für Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden.

5. Die Gemeinden können sich bei Unklarheiten jederzeit bereits heute an das Kantonale Sozialamt wenden. Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird das Bundesamt für Sozialversicherung eine entsprechende Anlaufstelle schaffen.

6. Wie bereits in Antwort zu Frage 1 erwähnt, zieht der Bund keine Verteilung der Gelder via Kantone, sondern eine zentralisierte Lösung über das Bundesamt für Sozialversicherung vor.

An den Grossen Rat

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