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Da die Gemeinden jährlich Ausgaben von rund 5,3 Milliarden Franken tätigen, haben sie einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern

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M 144/2009 JGK 16. September 2009 JGK C Motion

1649 Antener, Langnau (SP-JUSO) Hess. Stettlen (BDP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 01.04.2009

Kanton und Gemeinden gemeinsam gegen die Krise

Der Regierungsrat wird aufgefordert, auf geeignetem Weg darauf hinzuwirken, dass die bernischen Gemeinden im laufenden und im kommenden Jahr im Rahmen ihrer finanziel- len Möglichkeiten dem Vorbild des Bundes und des Kantons Bern folgen und eine antizyk- lische Finanzpolitik betreiben, namentlich die Investitionen angesichts sinkender Steuerer- träge nicht vermindern.

Begründung:

Gegen die Wirtschaftskrise kann ein Gemeinwesen alleine wenig ausrichten. Wenn aber alle am gleichen Strick und erst noch in die gleiche Richtung ziehen, lässt sich eine ge- samtwirtschaftliche Wirkung erzielen, die die Folgen der Krise für Arbeitnehmende und Unternehmen dämpft.

Der Bund schnürt ein Konjunkturpaket nach dem anderen und erwägt sogar, angesichts der ausserordentlichen Schwere der Krise die Grenzen der Schuldenbremse vorüberge- hend ausser Kraft zu setzen. Neben zusätzlichen Investitionen werden auch Massnahmen zur Stärkung des Konsums geplant. Der Kanton Bern ist gewillt, so weit als möglich den stark erhöhten Investitionsplafond auch in der Krise zu halten und zu verstetigen.

Da die Gemeinden jährlich Ausgaben von rund 5,3 Milliarden Franken tätigen, haben sie einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern. Sie sollen deshalb ohne Anwendung von Zwangsmitteln in die Anstrengungen des Kantons zur Belebung der Wirtschaft mit einbezogen werden.

2007 wiesen 393 Gemeinden Eigenkapital aus, nur deren drei einen Bilanzfehlbetrag. 283 Gemeinden haben sogar ein Eigenkapital von mehr als acht Steueranlagezehnteln. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von über 200 Prozent liegen die bernischen Gemeinden auch gesamtschweizerisch auf den vordersten Rängen. In dieser Situation wäre es kontraproduktiv und für die Öffentlichkeit unverständlich, wenn die Gemeinden ihre Ausgaben verringern würden. Gemeinden mit einem Eigenkapital-Polster sollten vom Regierungsrat in geeigneter Weise dazu motiviert werden, so weit als möglich eine antizyklische Finanzpolitik zu betreiben.

Dabei sollen nicht Wunsch- und Prestigeobjekte verwirklicht werden, sondern mittelfristig geplante Infrastruktur-Investitionen vorgezogen und zurückgestellte, rasch ausführungs- reife Projekte reaktiviert werden (z.B. Sanierungen von Schulanlagen, Erneuerung von Werkleitungen und Gemeindestrassen oder Hochwasserschutzvorhaben).

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Antwort des Regierungsrates

Mit der Motion wird der Regierungsrat aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die bernischen Gemeinden im laufenden und im kommenden Jahr im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten dem Vorbild des Bundes und des Kanton Bern folgen und eine antizyklische Finanzpolitik betreiben, namentlich die Investitionen angesichts sinkender Steuererträge nicht vermindern. Im Vordergrund stehen somit insbesondere kurzfristige Stabilisierungsmassnahmen.

Es ist unbestritten, dass die Wirtschaft in einer der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise steckt, dass sich die Krise auf alle Staatsebenen auswirkt und dass die Politik auch auf allen Ebenen gefordert ist. Dies im Wissen darum, dass es sich um eine globale Finanz- und Wirtschaftkrise handelt, zu deren Behebung der Kanton und seine Gemeinden nur begrenzte Möglichkeiten haben. Ungeachtet dieser Tatsache ist es unerlässlich, dass sowohl der Kanton als auch die Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten und in Ergänzung zu den Aktivitäten des Bundes eigene Massnahmen prüfen und umsetzen. Die Massnahmen und das Verhalten der staatlichen Institutionen soll nicht zuletzt das angeschlagene Vertrauen wieder herstellen.

Der Regierungsrat hat sich in seiner Erklärung zur Wirtschaftslage anlässlich der Sondersession des Grossen Rates am 6. April 2009 zu seiner Stabilisierungspolitik geäussert. Er zeigte dabei u.a. auf, welche Kriterien die kurzfristigen Massnahmen erfüllen müssen. Nämlich:

• Sie sollen insbesondere dort wirksam sein, wo die Wirtschaft am meisten leidet und wo die staatlichen Massnahmen zusätzlich auch private Investitionen auslösen.

• Sie sollen einen möglichst hohen Effekt auf die Beschäftigung haben.

• Sie müssen zeitlich befristet werden, damit sie den Finanzhaushalt nicht dauerhaft belasten.

• Sie sollen im Idealfall die langfristige Wachstumspolitik unterstützen.

Die gleichen Kriterien könnten auch für allfällige Aktivitäten der Gemeinden wegweisend sein.

Es trifft zu, dass die Finanzen der bernischen Gemeinden grundsätzlich (noch) gesund sind. Der Kanton kann den Gemeinden jedoch keine verbindlichen Vorgaben zur Finanz- und Investitionspolitik machen. Im Rahmen ihrer Finanzautonomie bestimmen die Gemeinden selber, ob und in welchem Umfang sie in der Lage sind, Investitionsprojekte voranzutreiben. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Gemeinden im Einzelfall die Tragbarkeit einer Investition und deren Folgekosten sorgfältig prüfen und diese auch beschliessen, wenn sie sinnvoll und finanzierbar sind. Sinnvoll könnte beispielsweise heissen, geplante, weit fortgeschrittene Investitionsprojekte voranzutreiben und nicht aufgrund der konjunkturellen Lage zu verschieben. Umso mehr, wenn aufgrund der gleichzeitig günstigen Wettbewerbssituation sogar Kosten eingespart werden können. Die Gemeinden werden so im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ihren Beitrag zur Stabilisierung leisten und damit ihrer gesellschaftspolitischen Mitverantwortung nachkommen.

„Auf geeignetem Weg“ die Gemeinden darauf hinweisen, sich soweit möglich antizyklisch zu verhalten kann mit Blick auf die erwähnte Finanzautonomie und unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Verhältnisse lediglich bedeuten, die Gemeinden zu sensibilisieren, den Dialog zu führen und den Informationsaustausch sicherzustellen. Als Plattform dazu dient u.a. das Kontaktgremium Kanton-Gemeinden. Zu den ständigen Traktanden dieses Gremiums gehören die Aussprachen über aktuelle politische Probleme, die Information über neue Vorhaben des Kantons und der Gemeinden sowie die Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Der Regierungsrat hat den Vorstoss dem Kontaktgremium am 12.

Mai 2009 vorgelegt und zur Sprache gebracht. Zudem hat der Justiz-, Gemeinde- und

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Kirchendirektor an der Hauptversammlung des Verbandes Bernischer Gemeinden auf das Anliegen der Motion aufmerksam gemacht. Weitere Massnahmen erachtet der Regierungsrat als nicht opportun.

Immerhin gilt es auch zu beachten, dass sich die Wirtschaftkrise mit Verzögerung in einem erheblichen Ausmass auch auf die Finanzen der Gemeinden auswirken wird. In diesem Fall ist nicht auszuschliessen, dass das in der Motion angesprochene Eigenkapital auch für die Finanzierung der allgemeinen Haushaltausgaben herangezogen werden muss.

Insbesondere ist davon auszugehen, dass als Folge der Rezession u.a. auch die Finanzierung der Sozialausgaben und der übrigen gebundenen Ausgaben sichergestellt werden müssen.

Der Regierungsrat ist deshalb bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen und dieses gleichzeitig als erfüllt abzuschreiben.

Antrag Annahme als Postulat unter gleichzeitiger Abschreibung.

An den Grossen Rat

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