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Erster Zwischenbericht über die Fortschritte auf dem Weg zum Bin- Bin-nenmarkt (1998)

Im Dokument der Tschechischen Republik (Seite 78-84)

Politischer Kontext:

1 Von den Erweiterungen der EG zur Osterweiterung der EU

1.7 Erster Zwischenbericht über die Fortschritte auf dem Weg zum Bin- Bin-nenmarkt (1998)

Bis Ende 1999 wurden zwei Fortschrittsberichte aller MOEL zum EU-Beitritt vorgelegt. In dem ersten Zwischenbericht vom 4.11.1998 wurde für die 10 MOEL überprüft, welche Refor-men sie vor dem Hintergrund der Kopenhagener Kriterien seit der Agenda 2000 (15.7.1997) tatsächlich eingeleitet haben und welche Fortschritte bei der Umsetzung des Acquis erzielt wurden. In dem Gesamtdokument68 stützte sich die Kommission dabei primär auf die

von den Bewerberländern selbst übermittelten Angaben zur Aktualisierung der Stellungnahmen.

[sowie] auf die Ergebnisse der Beratungen im Rahmen der Europa-Abkommen wie auch der Ana-lyse des Acquis (Screening). Sie verglich die auf diese Weise zusammengestellten Informationen mit den Angaben in den nationalen Programmen zur Übernahme des Acquis. Wie schon bei den Stellungnahmen griff die Kommission außerdem auf die Berichte des Europäischen Parlaments, die von den Mitgliedstaaten übermittelten Bewertungen und die Arbeiten der internationalen

66 Vgl. Europäisches Parlament, Task Force ”Erweiterung”, Themenpapier Nr. 36, a.a.O.: 13: ”Wissenschaft und Forschung, Telekommunikation und Informationstechnologien, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und audiovisuelle Medien, Industriepolitik, kleine und mittlere Unternehmen sowie die GASP”.

67 ”Enlarging the European Union, Accession Partnerships with the Central European Applicant Countries”, Memo/98/21, Brüssel, 27.März 1998, in: <http:eu.int/comm/dg1a/enlarge/access_partnership/index.htm>.

68 ”Gesamtdokument: Berichte über die von den einzelnen Bewerberländern auf dem Weg zum Beitritt erzielten

Fortschritte”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

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ganisationen, insbesondere des Europarats und der OSZE, der internationalen Finanzinstitutionen sowie der nichtstaatlichen Organisationen zurück.69

Bei den politischen Kriterien verwies die Kommission bei allen MOEL auf die Schwächen der Justiz. ”Besonders ernst ist die Lage in Polen, in der Tschechischen Republik, in Slowenien und in Estland.” Der Kampf gegen die Korruption müsse in allen MOEL noch energischer geführt werden. Bei der Lage der Sinti und Roma wurden wenige Fortschritte erzielt. Insge-samt wurde in den vergangenen 18 Monaten nach Ansicht der Kommission aber ”wenig er-reicht”.

Bei den wirtschaftlichen Kriterien haben alle MOEL beim Übergang zur Marktwirtschaft da-gegen beachtliche Fortschritte erzielt. Im Gegensatz zur insgesamt positiven Wachstumsent-wicklung erreichten Rumänien und die Tschechische Republik negative Werte. ”In der Tsche-chischen Republik sind dagegen weiterführende und tiefergreifende Strukturreformen not-wendig, um die zu engen Verflechtungen zwischen Unternehmen und Banken zu lösen.” Das Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftparität erzielte in Slowenien bereits 68% und in der Tschechischen Republik 63% des Gemeinschaftsdurchschnitts. Die Inflationsraten liegen in Slowenien, Tschechien, der Slowakei, Lettland und Litauen im einstelligen Bereich. Nach Ansicht der Kommission sind Tschechien, Estland, Ungarn, Polen und Slowenien bereits funktionsfähige Marktwirtschaften.

Bezüglich der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten, stellte die Kommission fest, daß Ungarn und Polen ihre Lage verbessert haben, während die Tsche-chische Republik im Vergleich zu 1997 an Boden verlor. Auf mittlere Sicht dürften neben den fünf Kandidaten der 1. Runde auch die Slowakei dem Wettbewerbsdruck standhalten. Insge-samt erfüllte Ende 1998 noch kein MOEL alle wirtschaftliche Kriterien. Bezüglich der Fähig-keit zur Umsetzung des Acquis setzten alle MOEL ihre Anpassung an die GASP fort. Die Kommission stellte fest, daß die Tschechische Republik ”insgesamt nur begrenzte Fortschritte bei der Angleichung” machte.

Im Bereich des Binnenmarkts konnten gute Ergebnisse bei der Normung und Zertifizierung und - in geringerem Umfang - bei den Aufsichtsorganen der Banken und Kapitalmärkte erzielt werden.

In anderen Schlüsselbereichen des Binnenmarktes, wie z.B. beim geistigen und gewerblichen Ei-gentum, öffentlichen Auftragswesen, Datenschutz oder den Aufsichtsstrukturen für das Versiche-rungswesen und staatlichen Beihilfen wurde nur wenig erreicht. Auch den im Rahmen des Europa-Abkommens eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich bestimmter Agrareinfuhren und Rechts-vorschriften für Lotterien kam die Tschechische Republik nicht nach. Sie setzte zwar die kurzfris-tigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft aus den Bereichen Volkswirtschaft, Banken und Finan-zen, Normen und Zertifizierung, regionale Entwicklung und Veterinärrecht um, unternahm jedoch in den prioritären Bereichen industrielle Umstrukturierung, Verwaltungskapazität, Binnenmarkt (Anpassung der Gesetze über geistiges Eigentum, Unternehmenszusammenschlüsse und staatliche Beihilfen) und Justiz und Inneres (Grenzkontrollen, Gerichtswesen) keine angemessenen Anstren-gungen.70

Insgesamt merkte die Kommission zu allen MOEL kritisch an, daß

kein Land über ein wirklich funktionierendes Kontrollsystem für staatliche Beihilfen ... [verfügt].

Einige Beitrittsländer haben entsprechende Rechtsvorschriften verabschiedet und erste Maßnah-men zur Einrichtung geeigneter Aufsichtsbehörden unternomMaßnah-men. Die Kommission unterstreicht

69 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

70 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

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die Notwendigkeit von echten Fortschritten bei der Schaffung wirksamer Kontrollsysteme. Das ist schon deshalb um so notwendiger, als die meisten Beitrittsländer im Bereich der Wettbewerbspoli-tik weit fortgeschritten sind (Verbot von Unternehmenszusammenschlüssen). Keines der Länder verfügt bisher über ein mit dem System der EU vergleichbares Normungs- und Zertifizierungssys-tem.71

Die Kommission zog in ihrem Zwischenbericht die Schlußfolgerung:

Alle Beitrittskandidaten müssen aufgrund der geringen Fortschritte ihre Anstrengungen in den reichen Normung, Zertifizierung und Umwelt erheblich verstärken. Im allgemeinen bleibt der Be-reich staatliche Beihilfen ein besonderes Anliegen; die Kommission unterstBe-reicht die Notwendig-keit eines Qualitätssprunges in Richtung Schaffung eines effektiven Kontrollsystems.72

Bezüglich der Fähigkeit der Verwaltung und der Justiz zur Umsetzung des Acquis merkte die Kommission zu Tschechien an:

Die Tschechische Republik betrachtet die Reform der öffentlichen Verwaltung als eine ihrer vor-rangigen Aufgaben, hat jedoch noch nicht die notwendigen Schritte unternommen, um dieses poli-tische Engagement in die Tat umzusetzen. Jedoch ist festzustellen, daß seit Veröffentlichung der Stellungnahme die Bankenaufsicht verbessert wurde, die für Normen und Zertifizierung zuständi-gen Einrichtunzuständi-gen weiterhin ausgebaut wurden und die veterinärmedizinischen Einrichtunzuständi-gen er-heblich verbessert wurden.73

Während Ungarn hierzu beachtliche Fortschritte aufwies, die baltischen Staaten Fortschritte machten, erzielten Polen, die Tschechische Republik und Slowenien

seit der Veröffentlichung der Stellungnahmen keine nennenswerten Fortschritte. Der Auf- und Ausbau der Verwaltung und der Justiz ging in der Slowakei schleppend voran. In Bulgarien und Rumänien muß die Fähigkeit von Verwaltung und Justiz zur Umsetzung des Acquis weiterhin als gering bezeichnet werden.74

Die Kommission hielt es für unverzichtbar,

daß die Bewerberländer ihre nationalen Programme zur Übernahme des Acquis so überarbeiten, daß diese Programme nicht nur eine einfache Aufzählung von Rechtsvorschriften und Anglei-chungsmaßnahmen enthalten, sondern eingehend erläutern, welche administrativen und finanziel-len Maßnahmen zum Ausbau der für die Übernahme und Umsetzung des Acquis erforderlichen Kapazität von Verwaltung und Justiz getroffen werden.75

Als Teil des Erweiterungsprozesses trat am 12.3.1998 in London auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs die Europa-Konferenz erstmals zusammen, der am 6.10.1998 eine zwei-te Tagung auf Außenminiszwei-terebene folgzwei-te. Diese Europa-Konferenzen sind ”das einzige Fo-rum, das den Bewerberländern Gelegenheit gibt, mit den Mitgliedstaaten Themen von grenz-überschreitender Bedeutung zu erörtern, z.B. in den Bereichen Justiz und Inneres - insbeson-dere Kriminalität und Drogen, Umwelt, regionale Zusammenarbeit und Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.”76

71 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

72 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

73 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

74 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

75 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

76 Vgl. ”Gesamtdokument”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>; ”Doku-mente zur Osterweiterung der Europäischen Union”, in: Internationale Politik, Bd. 53, No. 6 (Juni 1998): 77-78.

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Der Beitrittsprozeß wurde am 30.3.1998 auf einer Tagung der Außenminister der Mitglied-staaten, der MOEL und Zyperns eingeleitet. Er konzentriert sich auf zwei Komponenten: a) Intensivierung der Heranführungsstrategie und b) Entwicklung der Verhandlungen mit sechs der Beitrittskandidaten. Als wichtigstes Instrument der Heranführungsstrategie wurden Bei-trittspartnerschaften vereinbart, mit denen die Möglichkeit geschaffen wurden,

Prioritäten für die Übernahme des Acquis festzulegen und die Unterstützung der Europäischen U-nion auf dieses Ziel und insbesondere auch auf die kurzfristigen Prioritäten auszurichten. Die Kommission wird [in] der ersten Hälfte des nächsten Jahres eine Überprüfung der Beitrittspartner-schaften vorschlagen, um die Prioritäten nach Maßgabe der Beitrittskriterien an die Lage in den einzelnen Ländern anzupassen. Bei dieser Überprüfung werden auch die Ergebnisse des Screening und der Verhandlungen berücksichtigt. Die Europäische Union mußte sich nicht auf die Konditio-nalitätsklausel berufen, da in keinem Fall unzureichende Fortschritte bei der Verwirklichung der Kriterien von Kopenhagen oder Verstöße gegen die in den Europa-Abkommen eingegangen Ver-pflichtungen festgestellt wurden. Die Situation einiger Beitrittskandidaten, denen es nicht gelun-gen ist, die kurzfristigelun-gen Prioritäten zu erfüllen, muß jedoch aufmerksam verfolgt werden.77

Im Rahmen dieser Beitrittspartnerschaften arbeiteten alle MOEL detaillierte nationale gramme zur Übernahme des Acquis aus. Die Kommission forderte die MOEL auf, ihre Pro-gramme zu ändern und sie kündigte an, sich 1999 ”zur Vereinbarkeit der einzelnen Program-me mit den Zielen der Beitrittspartnerschaften [zu] äußern”. Dabei legte sie größten Wert dar-auf,

daß zwischen den Angaben der Bewerberländer anläßlich des Screening zu ihrer Bereitschaft zur Übernahme des Besitzstandes und den in den Nationalen Programmen zur Übernahme des Acquis genannten konkreten Maßnahmen sowie den hierfür vorgesehenen finanziellen und personellen Mittel, Kohärenz besteht.78

Seit Oktober 1997 bzw. März 1998 können sich Rumänen, Ungarn, Tschechen, Polen und Slowaken aktiv an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa beteiligen. Ab 1999 können sich Bürger, Unternehmen und nationale Verwaltungen aller MOEL an Kooperations- und Austauschnetzen zu Forschung, Kultur, audiovisuelle Medien, Umweltschutz, Energie, Gesundheitsschutz, Sozialpolitik, Beschäftigung, KMU, Zoll und Steuern beteiligen. Die Kommission kündigte an, ”dem Rat Vorschläge über die Modalitäten der Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen und –agenturen” zu unterbreiten, ”um diese Länder in die Weiterentwicklung des Acquis in den Fällen einzubinden, in denen der Assozia-tionsrat die tatsächliche Umsetzung des Acquis durch ein Beitrittsland festgestellt hat”.79 Ab 2000 schlug die Kommission als Teil der Heranführungsstrategie zwei zusätzliche Maß-nahmen vor: a) ein mit 500 Mio. ECU jährlich ausgestattetes Instrument für die Landwirt-schaft und b) ein mit 1 Mrd. ECU jährlich ausgestattetes strukturpolitisches Instrument zur Finanzierung von Umwelt- und Verkehrsprojekten. Ferner wurde das PHARE-Programm, mit 1,5 Mrd. ECU jährlich ausgestattet, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz in allen Bereichen zu stärken sowie zusätzliche Investitionen zur Übernahme des Acquis zu fördern, d.h.

77 Vgl. ”Dokumente zur Osterweiterung der Europäischen Union”, in: Internationale Politik, Bd. 53, No. 6 (Juni 1998): 78-79.

78 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

79 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

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insgesamt können somit rund 3 Mrd. ECU jährlich als nicht rückzahlbare Beihilfen eingesetzt wer-den. Hinzu kommen Kredite der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 7 Mrd. ECU. Die Be-reitstellung der Gemeinschaftsmittel erfolgt zunehmend im Rahmen der Übernahme des Acquis.80 Um die Kohärenz der Maßnahmen im Rahmen der drei Instrumente zu gewährleisten, schlug die Kommission eine Koordinierungsverordnung vor, die der Rat "Allgemeine Angelegenhei-ten" am 26.10.1998 billigte.

Die Beitrittskandidaten müssen von nun an die notwendigen Maßnahmen ergreifen und angemes-sene Strukturen schaffen, um diese Instrumente ab dem Jahr 2000 mehrere Jahre anwenden zu können. Auf der Grundlage dieser Verordnung kann die Heranführungshilfe, und zunächst das PHARE-Programm, wie in der Agenda 2000 vorgesehen, allmählich in den einzelnen Sektoren und Ländern zugunsten der Empfängerländer dezentralisiert werden, sofern eine Reihe von genauen Bedingungen, insbesondere für die Finanzkontrolle und das öffentliche Auftragswesen, erfüllt werden. Diese Dezentralisierung ist unverzichtbar, um die Beitrittskandidaten auf die Verwaltung der Gemeinschaftsmittel vorzubereiten. Dies gilt nach ihrem Beitritt insbesondere für die Struktur-fonds und die gemeinsame Agrarpolitik.

Im Rahmen von PHARE wurde ein Programm für Patenschaften zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten aufgelegt, in dessen Rahmen 1999 rund 100 Heranfüh-rungsberater in die Bewerberstaaten entsandt werden, um diesen Ländern bei der Umsetzung des Acquis zu helfen.81

Mit dieser Heranführungshilfe sollen zusätzliche Mitteln der internationalen Finanzinstitutio-nen mobilisiert werden. Am 2.3.1998 schloß die Kommission ein Arbeitsabkommen mit der EBWE (bzw. der EBRD) und der Weltbank,

um die Zusammenarbeit zu stärken und Kofinanzierungen zu erleichtern. Im Oktober 1998 sind dem Abkommen vier weitere Partner beigetreten: die Nordic Environment Finance Corporation (NEFCO), die Nordische Investitionsbank (NIB), die Internationale Finanzierungsgesellschaft (IFC) und der Fonds für soziale Entwicklung des Europarates. In diesem Jahr werden im Rahmen der ‘Fazilität für großangelegte Infrastrukturprojekte’ mehr als 900 Mio. ECU (150 im Rahmen von PHARE und 750 durch die IFI) für Projekte in den Bereichen Verkehr und Umweltschutz be-reitgestellt. Auf diese Weise mobilisiert ein ECU aus dem PHARE-Programm fünf ECU an IFI-Krediten, d.h. acht ECU, wenn man die von den Beitrittskandidaten in diese Projekte investierten Eigenmittel hinzuzählt.82

Nach Ansicht der Kommission können die Anpassungsmaßnahmen nicht allein durch EU-Mittel oder Kredite der EIB und der IFI finanziert werden.

Auch die Unternehmen der Mitgliedstaaten müssen mehr als bisher in den Bewerberstaaten inves-tieren. ... Beispielsweise muß der Privatsektor auf dem neuen ‘Markt’ des Umweltschutzes aktiver werden. Die Beitrittskandidaten müssen den Rechtsrahmen (z.B. Genehmigungen für öffentliche Dienstleistungen) schaffen, damit der Privatsektor ihnen bei der Anpassung an die europäischen Normen durch Investitionen, die die öffentlichen Haushalte allein nicht leisten können, helfen kann.83

Bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie zum Binnenmarkt ist es nach Ansicht der Kommission erforderlich, ”bereits vor dem Beitritt unverzüglich alle Bestandteile des

80 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

81 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

82 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

83 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

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buchs zum Binnenmarkt zur Anwendung zu bringen”, um dem ”Nachlassen bei der Umset-zung wichtiger Maßnahmen” entgegenzuwirken. Zum Umweltschutz kritisierte die Kommis-sion,

daß die meisten Beitrittskandidaten, abgesehen von einigen Maßnahmen zur Umsetzung des Ac-quis, keine Strategie zur Finanzierung von Investitionen entwickelt haben. In diesem Zusammen-hang ist die Kommission äußerst besorgt, weil Litauen, Bulgarien und die Slowakei, entgegen den bereits eingegangenen Verpflichtungen wie den Abkommen über Konten "Nukleare Sicherheit"

und den Zielsetzungen der Beitrittspartnerschaften, noch keine detaillierten Programme zur Ab-schaltung bestimmter Nuklearanlagen vorgelegt haben, die auch nach einer Modernisierung die in-ternationalen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen würden, und deren Weiterbetrieb erhebliche Gefahren für ganz Europa birgt.84

Mit einem Mandat des Europäischen Rates von Luxemburg (1997) führte die Kommission 1998 eine analytische Durchsicht (screening) des Rechtsbesitzstandes mit den Beitrittskandi-daten und den Beitrittsaspiranten mit dem Ziel durch

den Acquis zu erklären, seine Übernahme zu erleichtern und die Schwierigkeiten der Beitrittslän-der in diesem Zusammenhang zu messen. Alle LänBeitrittslän-der waren auf diese Aufgabe, welche die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt hat, gut vorbereitet. Neben der Herausforderung der Übernahme des Gemeinschaftsrechts stoßen alle Länder auf Schwierigkeiten bei der Schaffung und Stärkung von Strukturen, die für die tatsächliche und effiziente Umsetzung erforderlich sind.85

Am 27. April 1998 wurde das Screening von 16 der insgesamt 31 Verhandlungskapitel für Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern eingeleitet und Ende Oktober 1998 abgeschlossen und dem Rat über jedes Kapitel ein Screening-Bericht vor-gelegt.

Die Länder nutzten die bilateralen Sitzungen intensiv, um Probleme aufzuzeigen und Fragen zu klären. Mit ihren ... Ausgangspositionen zeigten die Bewerberländer, daß sie die Bedingungen für die Verhandlungen genau kennen; sie erklärten sich bereit, den Acquis zu übernehmen, und waren bemüht, etwaige Übergangszeiten zu begrenzen. Außerdem lieferten sie bereitwillig Auskunft über den Stand der legislativen und institutionellen Vorbereitung ihrer Länder und betonten, daß sie damit rechneten, daß diese Vorbereitung mit sehr wenigen Ausnahmen bis zum Zeitpunkt des Bei-tritts abgeschlossen sein werde. Das Screening, dem jetzt sowohl die verhältnismäßig einfachen als auch die komplexeren Kapitel unterzogen wurden, brachte insofern ermutigende Ergebnisse.86 Am 5.10.1998 beschloß der Rat ”Allgemeine Angelegenheiten”, auf Grundlage des screening von sieben Kapiteln (Wissenschaft und Forschung, Telekommunikation und Informationstechnologien, allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und audiovisuelle Medien, Industriepolitik, KMU sowie GASP) erste umfangreiche Verhandlungen mit sechs Kandidaten zu führen. Die Kommission hatte für jedes Kapitel und für jedes Land den Entwurf eines Gemeinsamen Standpunkts vorgelegt.

Zu den meisten der sieben Kapitel hatten die Beitrittskandidaten erklärt, daß sie den Besitzstand akzeptieren könnten und in der Lage wären, ihn bis zum Zeitpunkt des Beitritts uneingeschränkt anzuwenden. Dabei stützten sich die Positionen der Beitrittskandidaten auf die Arbeitshypothese, daß sie der Europäischen Union zum 1. Januar 2003 beitreten würden bzw. im Falle Ungarns zum 1. Januar 2002. Nur in wenigen Fällen wurden Übergangsfristen beantragt. ...

Unbeschadet der Gemeinsamen Standpunkte ... gibt es bei diesen sieben Kapiteln wenig Probleme.

... Zu gegebener Zeit sollten sie dann unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Acquis

84 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

85 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

86 ”Gesamtdokument:...”, in: <http://europa.eu.int.comm/dg1a/enlarge/report_11_98en/index.htm”>.

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und im Gesamtkontext der Verhandlungen aktualisiert werden. Im Falle der anderen Kapitel sollte der Dialog mit den Bewerberländern fortgesetzt werden, um ihre Positionen zu klären (z.B. Anträ-ge auf Übergangsfristen und/oder Aufbau der zur Umsetzung der Rechtsvorschriften erforderlichen Kapazität).

Parallel dazu wird die Kommission das Screening des Acquis mit den Beitrittskandidaten fortset-zen und zu gegebener Zeit dem Rat Entwürfe von Verhandlungspositionen der Union vorlegen.

Die Kommission wird dies rechtzeitig vor den Verhandlungen auf Stellvertreter- und Ministerebe-ne tun, die im ersten Halbjahr 1999 unter dem deutschen Vorsitz stattfinden werden.87

Aus ihrer vergleichenden Analyse leitete die Kommission einige Schlußfolgerungen ab. Sie erachtete es u.a. wegen der Verlangsamung der Umsetzung und Anwendung des Acquis in einigen Staaten noch nicht für notwendig, neue Empfehlungen zur Führung oder Ausdehnung der Verhandlungen vorzulegen. Die wichtigste Schlußfolgerung der Kommission an den Rat lautet,

daß der Rhythmus der Vorbereitung auf den Beitritt beschleunigt werden muß, wenn die Termine eingehalten werden sollen. Die unternommenen Vorbereitungsanstrengungen bestimmen jetzt die Unterstützung, die die Union für diese Länder leistet, und in der Folge den Zeitplan der ersten Bei-tritte. Wichtig ist also, daß ein möglichst objektiver Maßstab für die Vorbereitung der einzelnen Bewerberländer auf den Beitritt gewährleistet wird. Aus diesem Grund beabsichtigt die Kommis-sion, dem Rat vor Ende des nächsten Jahres Berichte über die Fortschritte zu unterbreiten, damit dieser gegebenenfalls die Beschlüsse über Führung und Ausdehnung der Verhandlungen fassen kann.88

1.8 Zweiter Zwischenbericht über Fortschritte auf dem Weg zum

Im Dokument der Tschechischen Republik (Seite 78-84)