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6.2 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

6.2.4 Wald und Gehölze

6.2.4.1 Naturnahe Waldbewirtschaftung fortführen (FN)

Maßnahmenkürzel FN

Maßnahmenflächen-Nummer 022 (FFH), 020 (SPA)

Flächengröße [ha] Im gesamten Natura 2000-Gebiet

Durchführungszeitraum/Turnus Im öffentlichen Wald Konkretisierung im Rahmen der Forsteinrichtung, im Privatwald im Rahmen der Beratung durch die Untere Forstbehörde im Zuge der forstlichen Bewirtschaftung

Lebensraumtyp/Art [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [1083] Hirschkäfer

[1323] Bechsteinfeldermaus [1381] Grünes Besenmoos [A072] Wespenbussard [A073] Schwarzmilan [A234] Grauspecht [A236] Schwarzspecht [A238] Mittelspecht

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.7 Beibehaltung Naturnahe Waldwirtschaft Die naturnahe Waldwirtschaft dient der Erhaltung des Lebensraumtyps Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160] sowie der Erhaltung der Lebensstätte des Hirschkäfers, der Bech-steinfledermaus, des Grünen Besenmooses, des Wespenbussards, des Schwarzmilans, des Grauspechts, des Schwarzspechts und des Mittelspechts in einem günstigen Erhaltungszu-stand. Die Wälder sind in diesem Rahmen weiter zu pflegen.

Die lebensraumtypische Baumartenzusammensetzung wird durch Übernahme der Naturver-jüngung, durch Mischwuchsregulierung und zielgerichtete Jungbestandspflege sowie mit Hilfe der Durchforstung erreicht.

Im Lebensraumtyp Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [9160] ist darauf zu achten, dass langfristig ein Stieleichen-Anteil von mindestens 30 % bis 40 % vorhanden ist. Insgesamt ist

ein Anteil von Eichen (Quercus spec.) und Hainbuchen (Carpinus betulus) als prägende, den Lebensraumtyp charakterisierende Baumarten von mindestens 60 % erforderlich. Als Ne-benbaumarten treten vor allem Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Berg-Ahorn (Acer pseudoplata-nus) und Erle (Alnus glutinosa) hinzu. Insgesamt ist jedoch die Naturverjüngung der Eiche (Quercus spec.) der Pflanzung vorzuziehen, da sie eine bessere Wurzelentwicklung gewähr-leistet. Die Schlagflächen werden so gewählt, dass die aus Artenschutzgründen wichtigsten Alt- und Totholzgruppen (Habitatbäume) erhalten bleiben. Zusätzlich können kleinflächig (wenn aus Arbeitssicherheitsaspekten vertretbar auch Einzelbäume) auch Altbäume und Totholz in der Fläche belassen werden, soweit diese den Verjüngungsfortgang nicht gefähr-den. Weiterhin wird empfohlen, sowohl stehendes als auch liegendes Totholz in den Bestän-den zu belassen, z. B. durch Bestän-den Verzicht auf das Fällen noch stehender Totholzbäume bzw.

absterbender Baumindividuen, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt.

In lückigen und stark vergrasten, verjüngungsarmen Bestandsteilen bietet die Eichentruppp-flanzung eine erfolgsversprechende Alternative. Sie muss jedoch – wie naturverjüngte Berei-che – vor Wildverbiss intensiv geschützt werden (Zaun oder Wuchshüllen). Die nachfolgende Waldpflege ist – beginnend vom Kulturstadium über die Durchforstung – auf die Förderung der Eiche (Quercus spec.) ausgerichtet (Kronenausbau/-pflege), um einen ausreichenden großkronigen Eichenanteil in den späteren Altholzbeständen zu sichern, die auch für den Artenschutz von Interesse sind (Fledermausarten, Mittelspecht etc.).

Belange der Verkehrssicherung, des Waldschutzes sowie des Artenschutzes werden nach-folgend nicht näher erläutert. Die Einbeziehung dieser Aspekte sowie ggf. auftretende Ziel-konflikte sind gemäß den gesetzlichen Regelungen und Empfehlungen umzusetzen.

Das Grüne Besenmoos besiedelt bevorzugt fehlwüchsige Bäume (krumm-, schiefwüchsige Bäume, Zwiesel, tiefliegende Stammgabelung). Bekannte Trägerbäume sollten nicht genutzt werden. Irrtümliche Fällungen können durch optische Markierungen vermieden werden. Das im Gebiet vorkommende isolierte Vorkommen ist im Besonderen zu schützen, da dieses für die Wiederausbreitung eine zentrale Rolle darstellt. Der Zustand der vom Grünen Besen-moos besiedelten Eschen (Fraxinus excelsior) soll aufgrund des Eschentriebsterbens in re-gelmäßigen zeitlichen Abständen überprüft werden, um gegebenenfalls weitere Erhaltungs-maßnahmen einzuleiten (Bsp. Transplantation von Moospolstern auf benachbarte Bäume).

Um abrupte Veränderungen der kleinklimatischen Verhältnisse im Bereich potenzieller Trä-gerbäume des Grünen Besenmooses zu verhindern, sollte eine zu starke Abschirmung des unteren Stammbereichs von Trägerbäumen durch aufkommende Naturverjüngung aber auch eine zu starke Freistellung in Folge einer Entnahme zahlreicher Nachbarbäume vermieden werden. Durch langfristige, femelschlag- bzw. dauerwaldartige Verjüngungsverfahren sind die für das Besenmoos günstigen Habitatstrukturen wie halbschattige, ungleichaltrige Ver-hältnisse mit anhaltender Präsenz alter Bäume so lange wie möglich zu erhalten.

Im Bereich des Vogelschutzgebiets „Rheinniederung Kehl - Helmlingen“ ist die Sicherung von Alt- und Totholzanteilen auch für Grauspecht, Schwarzspecht und Mittelspecht von zent-raler Bedeutung. Auch ausgewählte Habitatbäume sind weiterhin zu erhalten, da sie auch in Zukunft anderen Arten z. B. als Bruthabitate dienen können.

Durch die Umsetzung eines Konzepts zur Förderung von Alt- und Totholzanteilen (s. Alt- und Totholzkonzept, FORSTBW 2017) können o. g. günstige Bedingungen für die Arten geschaf-fen werden.

6.2.4.2 Bejagungsschwerpunkte bilden (FJ)

Maßnahmenkürzel FJ

Maßnahmenflächen-Nummer 023 (FFH), 021 (SPA)

Flächengröße [ha] Im gesamten Natura 2000-Gebiet

Durchführungszeitraum/Turnus Im Kommunal- und Privatwald Konkretisierung im Rahmen der Jagdverpachtung durch die Jagdge-nossenschaften sowie der Gemeinden und Eigen-jagdbesitzer bzw. Umsetzung bei der Festsetzung der Abschusspläne durch die Untere Forstbehörde.

Im Bereich des Staatswalds Umsetzung durch die Untere bzw. Höhere Forstbehörde/Daueraufgabe.

Lebensraumtyp/Art [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [91F0] Hartholzauenwälder mit Eiche, Ulme und Esche

[1083] Hirschkäfer

[1323] Bechsteinfeldermaus [A238] Mittelspecht

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 26.3 Reduzierung der Wilddichte

Es ist auf eine Einregulierung des Rehbestands hinzuwirken. Besonders in eichenbetonten Lebensraumtypen, die gleichzeitig seltene naturnahe Waldgesellschaften und/oder Lebens-stätten seltener Arten sind, ist auf einen ökologisch angepassten Wildbestand zu achten.

Eine gesicherte natürliche Verjüngung von Stiel- und Trauben-Eiche (Quercus robur und Q.

petraea) ist als waldbauliches und naturschutzfachliches Ziel zu festigen.

6.2.4.3 Besondere Pflege in Schutzgebieten (FP)

Maßnahmenkürzel FP

Maßnahmenflächen-Nummer 024 (FFH), 022 (SPA)

Flächengröße [ha] Im gesamten Natura 2000-Gebiet

Durchführungszeitraum/Turnus Beachtung der jeweiligen Naturschutzgebietsverord-nung und SchonwaldverordNaturschutzgebietsverord-nung; Konkretisierung im Rahmen der Forsteinrichtung

Lebensraumtyp/Art [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche und Weide [91F0] Hartholzauenwälder

[1083] Hirschkäfer

[1323] Bechsteinfeldermaus [1381] Grünes Besenmoos [A072] Wespenbussard [A073] Schwarzmilan [A234] Grauspecht [A236] Schwarzspecht [A238] Mittelspecht

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 14.3.1 Einbringen standortheimischer Baumarten 14.3.5 Förderung standortheimischer Baumarten bei der Waldpflege

14.5 Totholzanteile belassen

14.10.2 Belassen von Altbestandsresten bis zum natürlichen Zerfall

26.3 Reduzierung der Wilddichte

Im Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald [9160] und der Lebensstätte des Grünen Besen-mooses, die sich im Schonwald „Zierolshofener Eschig“ befinden, ist Rücksicht auf die be-sonderen Bestimmungen aus der Schonwaldverordnung zu nehmen. Dabei sollen die ein-zelstammweise Nutzung und kleinflächige Verjüngung die Erhaltung des „[…] Feuchtgebie-tes mit Eschen-Eichen- und bruchwaldartigen Erlen-Eschen-Beständen“ (S AMMELVERORD-NUNG 2004) ermöglichen. Dazu kommt die Erhaltung eines ausreichenden Totholzanteils zur Brutbiotopsicherung weiterer seltener baumbewohnenden Arten. Für die Erhaltung der Ei-chenanteile sind abweichend von der Schonwaldverordnung auch größere Schläge möglich, um geeignete Lichtverhältnisse für die Eichen (Quercus spec.) herzustellen, solange die ar-tenschutzrechtlichen Belange gefördert werden.

Im Schonwald „Hinterwörth“ soll die Waldbewirtschaftung auf die dort vorkommenden Brut-vogelarten Rücksicht nehmen. Dieses Ziel wird auch durch die Schonwaldverordnung unter-stützt. Diese sieht die Langfristigkeit der Bestände und eine Förderung standortheimischer Baumarten vor. Im Schonwald „Freistetter Lettlöcher“ ist eine Mittelwaldbewirtschaftung vor-gesehen, die vorhandene Überhälter aus z. B. Eichen (Quercus spec.) erhalten soll und auch Obstpflanzungen vorsieht. Die Schonwaldverordnung ist daher für den Erhalt der Brutvogel-vorkommen heranzuziehen. Selbiges gilt für die Brutvogelarten, welche in den Naturschutz-gebieten „Roßwört“ und „Hinterwörth-Laast“ betroffen sind. Auf deren Bestand ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Da sich die Lebensstätte des Hirschkäfers ausschließlich im Naturschutzgebiet „Mittelgrund Helmlingen“ befindet, sind dort Erhaltungsmaßnahmen gemäß den Vorgaben der N ATUR-SCHUTZGEBIETSVERORDNUNG „MITTELGRUND HELMLINGEN“ (1995) vorgesehen. Die Verord-nung verlangt unter anderem, dass „Stieleichen unter Berücksichtigung ihrer holzwirtschaftli-chen Verwertbarkeit möglichst lange erhalten werden“ und dass „bei der Bestandspflege und Verjüngung standortgerechte Laubbaum-Mischbestände aus gebietsheimischen Arten aus-geformt und begründet werden“. Weiterhin wird aufgeführt, dass „auf geeigneten Standorten der tiefen und hohen Hartholzaue insbesondere mit Stieleichen (Quercus robur), “Berg- und Spitzahorn (Acer pseudoplatanus und A. platanoides) gepflanzt werden soll. Die Pflanzung von Hybridpappeln (Populus x canadensis) ist nur vereinzelt an Standorten abseits von ober-irdischen Gewässern vorzunehmen. Aus der Schutzgebietsverordnung geht außerdem her-vor, dass „Kahlhiebe die Fläche von 2 ha nicht überschreiten“ dürfen, wobei „angrenzende, noch nicht gesicherte Kulturen auf die Kahlfläche anzurechnen sind und natürliche Verjün-gung auf kleiner Fläche vorzuziehen ist“. Zu diesen Maßnahmen kommt noch die Fortfüh-rung der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im bisherigen Umfang. Zur nachhaltigen Siche-rung des derzeitigen Eichenanteils und SicheSiche-rung eines zukünftig ausreichenden Eichenan-teils in Bereichen mit geräumten Eichenbeständen (Sicherung von Eichenanteilen über die verschiedenen Altersphasen hinweg) ist eine wertholzorientierte, eichenbetonte Laubbaum-wirtschaft fortzuführen bzw. zu etablieren. Des Weiteren wird eine Förderung der Eiche (Quercus spec.) im Zuge der Bestandsbegründung, Kultursicherung (Verbissschutz von Ei-chenjungpflanzen), der Jungbestandspflege und der Durchforstung empfohlen. Die Verjün-gungsverfahren sind dabei den standörtlichen Verhältnissen und den Lichtansprüchen der Baumarten anzupassen. Dazu kommt noch die Anpassung von zu hohem Schwarzwildbe-satz zur Schonung der Larvenhabitate des Hirschkäfers.

Im Schutzgebiet ist zudem noch die Einrichtung einer mind. fünf Meter breiten Zone entlang der Gewässer vorzunehmen, um die natürliche, uferbegleitende Vegetation zu erhalten oder wiederherzustellen, wobei abschnittsweise Verjüngungsmaßnahmen durchzuführen sind (s. Kap. 6.2.2.1). Diese Vorgaben betreffen auch die im Gebiet befindlichen LRT [3260], [91E0*] und [91F0].