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5.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten nach

5.3.1 Rohrdommel (Botaurus stellaris) [A021]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern sowie der Überschwemmungsflächen

• Erhaltung der Röhrichte und Schilfbestände mit offenen Gewässerbereichen

• Erhaltung von langen Röhricht -Wasser-Grenzlinien wie sie durch Buchten, Schil-finseln und offene Wassergräben sowie kleinere freie Wasserflächen innerhalb der Röhrichte zustande kommen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Fischen, Amphibien, Kleinsäugern, Großinsekten, Reptilien und Würmern

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Erhaltungszustands und Erweiterung der Lebensstätte durch Regeneration und Neuschaffung von Röhrichten, Schaffung von Flachwasser in tiefen Kiesbaggerseen sowie Verbesserung der Besonnung an Stillgewässern

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.3.2 Blässgans (Anser albifrons) [A041]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.3.3 Pfeifente (Anas penelope) [A050]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.3.4 Zwergsäger (Mergus albellus) [A068]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.3.5 Wespenbussard (Pernis apivoris) [A072]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften

• Erhaltung von lichten Laub- und Mischwäldern

• Erhaltung von Feldgehölzen

• Erhaltung von extensiv genutztem Grünland

• Erhaltung der Magerrasen

• Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflug-möglichkeit

• Erhaltung der Bäume mit Horsten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.5. - 31.8.)

Entwicklungsziele:

• Entwicklung weiterer magerer, insektenreicher Grünlandbestände als Nahrungs-habitat

• Entwicklung strukturreicher Waldränder

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

5.3.6 Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften

• Erhaltung von lichten Waldbeständen, insbesondere Auenwäldern

• Erhaltung von Feldgehölzen, großen Einzelbäumen und Baumreihen in der offe-nen Landschaft

• Erhaltung von Grünland

• Erhaltung der naturnahen Fließ- und Stillgewässer

• Erhaltung von Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflug-möglichkeit, insbesondere in Waldrandnähe

• Erhaltung der Bäume mit Horsten

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freilei-tungen und Windkraftanlagen

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1.3. - 15.8.)

Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Habitatqualität durch die Wiederherstellung periodisch über-schwemmter Auenwiesen (Rückdeichung)

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

5.3.7 Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) [A176]

Entwicklungsziele:

• Renaturierung des Oberrheins zur Entwicklung und Erhaltung natürlicher Kiesin-seln

• Neuschaffung von geeigneten Bruthabitaten wie vegetationsarme Kiesinseln oder Nistflöße

• Optimierung geeigneter Bruthabitate durch Entfernung von Vegetation

• Reduktion von Störungen in Bereichen von geeigneten Bruthabitaten

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.3.8 Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) [A193]

Entwicklungsziele:

• Renaturierung des Oberrheins zur Entwicklung und Erhaltung natürlicher Kiesin-seln

• Entwicklung von Nistplätzen in Form von Nisthilfen (Flöße)

• Verbesserung der Nahrungshabitate und Erweiterung der Lebensstätte durch Schaffung von Flachwasser in tiefen Kiesbaggerseen

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Individuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtun-gen

5.3.9 Eisvogel (Alcedo atthis) [A229]

Erhaltungsziele:

Brutvögel:

• Erhaltung der naturnahen Gewässer

• Erhaltung von Steilwänden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Ge-wässernähe

• Erhaltung von für die Brutröhrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgestürzter Bäume in Gewässernähe

• Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung einer Gewässerdynamik, die die Neubildung von zur Nestanlage geeig-neten Uferabbrüchen ermöglicht

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit Ge-wässern und Steilufern

• Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.9.)

Artengruppen oder Arten rastender, mausernder und überwinternder Vögel:

• Erhaltung der kleinfischreichen Gewässer

• Erhaltung der Gießen und anderer im Winter eisfreier Nahrungsgewässer

• Erhaltung von Strukturen, die als Ansitz für die Jagd genutzt werden können wie starke Ufergehölze mit über das Gewässer hängenden Ästen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Förderung einer natürlichen Gewässermorphologie durch Renaturierung naturfer-ner Gewässerabschnitte zur Schaffung von Brutwänden und Flachwasserzonen als Nahrungshabitat

• Schaffung von Ansitzwarten in der Nähe von Metallgeländern, um ein Festfrieren der Tiere im Winter zu vermeiden

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

5.3.10 Grauspecht (Picus canus) [A234]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offen-flächen zur Nahrungsaufnahme

• Erhaltung von Auenwäldern

• Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Obstbaumwiesen

• Erhaltung der Magerrasen

• Erhaltung von mageren Mähwiesen

• Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern

• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

• Erhaltung von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz

• Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Entwicklungsziele:

• Neuanlage und Regeneration von waldnahen Obstbaumwiesenflächen mit lich-tem Bodenbewuchs.

• Entwicklung von gesäumten und gestuften Waldrändern im Übergangsbereich von Wald zu Offenland

• Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauerhaft dienen

5.3.11 Schwarzspecht (Dryocopus martius) [A236]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von ausgedehnten Wäldern

• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

• Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen

• Erhaltung von Totholz

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Nahrungsangebots, insbesondere durch Förderung von Amei-sen die Nesthügel bauen

• Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauerhaft dienen

5.3.12 Mittelspecht (Syn: Dendrocopos medius, neu Leiopicus medius) [A238]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen

• Erhaltung von Auen- und Erlenwäldern

• Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Obstbaumwiesen

• Erhaltung von Altbäumen (insbesondere Eichen) und Altholzinseln

• Erhaltung von stehendem Totholz

• Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Entwicklungsziele:

• Erhöhung der Eichenanteile in den Waldbeständen

• Neuanlage und Regeneration bzw. Pflege von waldnahen Obstbaumwiesenflä-chen

• Förderung von Habitatstrukturen (Altholz/Totholz) im Wald, die der Art dauerhaft dienen

5.3.13 Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Obstbaumwiesen- und Grünlandgebieten

• Erhaltung von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbeson-dere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze

• Erhaltung der Streuwiesen

• Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft

• Erhaltung von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen

• Erhaltung von Acker- und Wiesenrandstreifen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten Entwicklungsziele:

• Verbesserung der Habitatqualität durch Regeneration („Auf den Stock setzen“) durchgewachsener Hecken und Einrichtung junger Brachestreifen in mageren Grünlandbeständen zur Förderung der Insektenfauna als Nahrungsgrundlage

5.4 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Lebensstätten von Arten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie in dem Vo-gelschutzgebiet „Rheinniederung Kehl - Helmlingen“

5.4.1 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) [A004]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewässer wie Tümpel, Weiher, Teiche, flache Seen, Altarme, Feuchtwiesengräben

• Erhaltung der langsam fließenden Flüsse und Bäche

• Erhaltung der Verlandungszonen mit Röhrichten wie Schilf-, Rohrkolben-, Was-serschwaden- oder Rohrglanzgrasbestände

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.2. - 15.9.)

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Erhaltungszustands und Erweiterung der Lebensstätte durch Regeneration und Neuschaffung von Röhrichten, Schaffung von Flachwasser in tiefen Kiesbaggerseen, Verbesserung der Besonnung an Stillgewässern sowie Wiederherstellung periodisch überschwemmter Auenwiesen (Rückdeichung)

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

5.4.2 Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der fischreichen Gewässer

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang gewährleistet

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast- und Schlafplätze sowie Überwinterungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.4.3 Saatgans (Anser fabalis) [A039]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete sowie Schlafplätze

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen

• Entwicklung von Flachwasserzonen 5.4.4 Schnatterente (Anas strepera) [A051]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.4.5 Löffelente (Anas clypeata) [A056]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Erhaltungszustands und Erweiterung der Lebensstätte durch die Wiederherstellung periodisch überschwemmter Auenwiesen (Rückdeichung), Regeneration von Röhrichten, Verbesserung der Besonnung an Stillgewässern,, Schaffung von Flachwasser in tiefen Kiesbaggerseen und Regeneration einer na-turnahen Renchmündung

• Erhöhung des Nahrungsangebots und Entwicklung der Habitatstrukturen durch die Wiederherstellung naturnaher Wasserstandsschwankungen in der Rheinnie-derung

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen und Jagdausübung

5.4.6 Tafelente (Aythya ferina) [A059]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der stehenden oder schwach fließenden Gewässer mit reicher Uferve-getation und großen freien Wasserflächen

• Erhaltung der Kleingewässer in räumlicher Nähe zu größeren Gewässern

• Erhaltung der Verlandungsbereiche mit Röhrichten, Seggen- oder Binsenbestän-den

• Erhaltung der offenen Flachwasserzonen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- bzw.

Mauserstätten während der Brut- und Aufzuchtszeit (15.4. - 15.10.) sowie der Mauser (1.7. - 15.9.)

Entwicklungsziele:

• Verbesserung des Erhaltungszustands und Erweiterung der Lebensstätte durch die Wiederherstellung periodisch überschwemmter Auenwiesen (Rückdeichung), Regeneration und Neuschaffung von Röhrichten, Verbesserung der Besonnung an Stillgewässern, Schaffung von Flachwasser in tiefen Kiesbaggerseen und Re-generation einer naturnahen Renchmündung

• Erhöhung des Nahrungsangebots und Entwicklung der Habitatstrukturen durch die Wiederherstellung naturnaher Wasserstandsschwankungen in der Rheinnie-derung

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen und Jagdausübung

5.4.7 Reiherente (Aythya fuligula) [A061]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.4.8 Schellente (Bucephala clangula) [A067]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der natürlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen und Auenlandschaften

• Erhaltung der besiedelten Gewässer wie Weiher, Teiche, Altarme und Fließge-wässer

• Erhaltung der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fließenden Gewäs-sern mit einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungszonen mit Röhrichten unterschiedli-cher Altersstruktur und Großseggenrieden

• Erhaltung der Übergangszonen zwischen Röhrichten oder Großseggenrieden zu flach überschwemmten Bereichen

• Erhaltung einer Wasserqualität, die gute Sichtbedingungen für den Beutefang insbesondere von Tauchern und Tauchenten gewährleistet

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinfischarten und Jung-fischaufkommen sowie Amphibien für Säger, Wasserpflanzen und Pflanzensäme-reien für Gründelenten, Insekten, Mollusken, kleinen Krebstieren und Würmern für Tauchenten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Überwin-terungs- und Nahrungsgebiete

Entwicklungsziele:

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen

5.4.9 Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften

• Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln

• Erhaltung von Überhältern, insbesondere an Waldrändern

• Erhaltung von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern

• Erhaltung von extensiv genutztem Grünland

• Erhaltung der Gewässer mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszo-nen sowie der Feuchtgebiete

• Erhaltung von Nistgelegenheiten wie Krähennester, insbesondere an Waldrän-dern

• Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsek-ten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15.4. - 15.9.)

Entwicklungsziele:

• Erweiterung und Entwicklung der Lebensstätte durch die Wiederherstellung peri-odisch überschwemmter Auenwiesen (Rückdeichung) als Nahrungshabitat

• Entwicklung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rast-, Mauser-, Über-winterungs- und Nahrungsgebiete

• Vermeidung von Idividuenverlusten durch Kollision mit technischen Einrichtungen 5.4.10 Wasserralle (Rallus aquaticus) [A118]

Erhaltungsziele:

• Erhaltung der stehenden Gewässer wie Weiher, Teiche, Seen mit Flachwasser-zonen

• Erhaltung der Fließgewässerabschnitte und Wassergräben mit deckungsreicher Ufervegetation

• Erhaltung der Riede mit zumindest kleinen offenen Wasserflächen

• Erhaltung der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach überfluteten Röh-richten, Großseggenrieden und Ufergebüschen

• Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen

• Erhaltung von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorge-nannten Lebensstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten

• Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten