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3.1 Rechtliche und planerische Grundlagen

3.1.3 Fachplanungen

Für einen Großteil der Waldfläche liegen periodische Betriebspläne (Forsteinrichtungswerke) als Grundlage der Waldbewirtschaftung vor. Die Waldbiotopkartierung wurde für den Ge-samtwald FFH-konform aufbereitet. Die Außenarbeiten wurden im Auftrag der FVA Freiburg von Mai bis September 2009 von Diplom-Forstwirt Thomas Steinheber (Projektgebiet 1952) durchgeführt.

Im Regionalplan Südlicher Oberrhein (2016) ist das Natura 2000-Gebiet zum größten Teil als „Regionaler Grünzug“ ausgewiesen. Am Rhein kommen „Vorranggebiete für den vorbeu-genden Hochwasserschutz ohne HQ100-Ausnahmevorbehalt“ und „Kernflächen, Trittsteine und Verbundkorridore des Biotopverbunds“ hinzu. Der Bereich zwischen Legelshurst und Zierolshofen ist ebenso als „Regionaler Grünzug“, „Vorranggebiet zur Sicherung von Was-servorkommen“ und „Kernflächen, Trittsteine und Verbundkorridore des Biotopverbunds“

ausgewiesen. Die Baggerseen Mittelgrund, Diersheim, Honau, Kork, sowie der Ulmer See, der Berger See und der Steingrundsee Peterhafen liegen als „Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ sowie „Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen“ innerhalb des Natura 2000-Gebiets.

Flächennutzungspläne liegen für die Kommunen Kehl, Lichtenau, Rheinau und Willstätt vor. Für Kehl und Willstätt wurden Landschaftspläne erstellt, für Kehl außerdem ein Bio-topverbundplan. Zur Erweiterung des Baggersees Helmlingen liegt ein Landschaftspflegeri-scher Begleitplan vor, der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen beschreibt. Weiter steht der Bewirtschaftungsplan 2009 der Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Im Bereich des Natura 2000-Gebiets wurden hierzu bereits Maßnahmen umgesetzt (siehe Kap. 6.1.6).

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind die oberirdischen Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen) so zu bewirtschaften, dass ein guter öko-logischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Beim Grundwas-ser ist ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand zu erhalten oder zu

er-reichen. Eine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustands ist zu vermei-den.

Die Überwachung und die Bewertung des Gewässerzustandes erfolgen auf Ebene der Was-serkörper. Zur Ermittlung des ökologischen Zustands werden vorrangig biologische Quali-tätskomponenten herangezogen, zusätzlich dienen auch physikalisch-chemische und hyd-romorphologische Qualitätskomponenten als Bewertungsgrundlage. Relevante biologische Qualitätskomponenten für die Fließgewässer sind die Fischfauna, das Makrozoobenthos (wirbellose Kleintiere), Makrophyten/Phytobenthos (Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen) und Phytoplankton (Schwebealgen der Seen).

Auf Grundlage der erhobenen Daten werden in den Gewässern Defizite und deren Ursachen identifiziert und basierend darauf Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und schrittweise umgesetzt.

Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne verstehen sich als behördenverbindliche Rahmen-planungen, deren Maßnahmen bis zum Jahre 2018 in den entsprechenden Verwaltungsver-fahren umgesetzt werden sollten. Die Maßnahmenprogramme enthalten alle zum Planungs-zeitpunkt für minimal erforderlich erachteten Maßnahmen mit deren Hilfe die Umweltziele erreicht werden sollen. Darüber hinaus werden weiterhin Maßnahmen im Rahmen des was-serwirtschaftlichen Vollzugs umgesetzt, die ebenfalls zur Erreichung der Ziele der WRRL beitragen können. Die nächste Aktuallisierung (3. Bewirtschaftungszyklus) wird im Jahre 2021 durchgeführt.

Die Fließgewässer im Natura 2000-Gebiet gehören überwiegend zum Teilbearbeitungsgebiet 33 Acher- Rench und hier zum Flusswasserkörper (WK) 33-02-OR3 Rench – Oberrheinebe-ne. Der Flusswasserkörper umfasst u.a. die Gewässer Rench, Renchflutkanal (RFK), Schwiebergraben, Durbach-Kammbach-Wannbach-Kanal, Durbach, Durchgehender Alt-rheinzug, Plauelbach/Freistetter Mühlbach/Rheinauer- bzw. Diersheimer Mühlbach, Rhein-seitengraben und Gießelbach. Diese Gewässer erstrecken sich über eine Gesamtlänge von 223 km in einem Einzugsgebiet von 256 km².

Ein kleiner Teil des Natura 2000-Gebiets mit dem Mündungsbereich des Fließgewässers Kinzig liegt im Teilbearbeitungsgebiet 32 Kinzig-Schutter im WK 32-05 Kinzig-Schutter-Unditz. Die Kinzig speist die Gewässer Gießel- und Plauelbach des WK 33-02-OR3 mit je-weils 2 m³/s.

Die Fließgewässer Kinzig und Rench haben eine wichtige Bedeutung für das Lachswieder-ansiedlungsprogramm. Für die FFH-Fischarten Bach-, Fluss-, Meerneunauge, Maifisch, Bit-terling, Groppe, Schlammpeitzger und Steinbeißer befinden sich Lebensräume in den oben aufgeführten Gewässern.

Antrophogene Einflüsse bzw. signifiante Belastungen sind in beiden Gebieten in erster Linie morphologische Veränderungen und Abflussregulierungen sowie die Punktquellen und diffu-se Quellen.

Bei den bewerteten Biologischen Qualitätskomponenten im WK 33-02-OR3 sind Makro-zoobenthos in einem „unbefriedigenden“, Makrophyten und Phytobenthos und die Fische in einem „mäßigen Zustand“. Die physikalischen-chemischen Qualitätskompenten wie z.B.

Wassertemperatur und pH-Wert sind bis auf den Sauerstoffgehalt eingehalten. Insgesamt wird der ökologische Zustand der Fließgewässer des Flusswasserkörpers 33-02-OR3 als

„unbefriedigend“ eingestuft.

Für den WK 32-05-OR3 sind alle Biologischen Qualitätskomponenten mit „mäßig“ eingestuft.

Alle physikalisch-chemischen Qualtiätskomponenten werden eingehalten. Insgesamt wird der Ökologische Zustand der Fließgewässer des Flusswasserkörpers 32-05-OR3 als „mäßig“

eingestuft.

Daraus resultieren bei beiden Wasserkörpern ein Handlungsbedarf in Bereich der Durch-gängigkeit, des ausreichenden Mindestwasserabfluss, der Gewässerstruktur, eine Reduktion

der Saprobie und der Trophie sowie das Verringern ubiquitärer Stoffe, insbesondere Queck-silber und Perfluoroctansulfonsäure.

In der Begleitdokumentation zur WRRL (REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG 2015) werden die aufgestellten Maßnahmen im WK 33-02-OR3 aufgelistet. Diese sind die ökologische Durch-gänigkeit an den Gewässern der Rench, RFK, Schwiebergraben, Gießelbach, Mühlbach, Diersheimer Mühlbach und Plaulbach. Weitere Maßnahmen sind, die Rückstaubereiche und Wasserentnahmen zu reduzieren und die Gewässerstruktur zu verbessern. Für die Gewäs-sergüte sind technische Verbesserungen an den Kläranlagen Rheinau-Freistett, Kehl und Oberkirch notwendig. Zusätzlich ist ein Monitoring für das Gewässereinzugsgebiet Kamm-bach/Mühlbach durchzuführen.

In der Begleitdokumentation zur WRRL(REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG 2015) für den WK 32-05-OR3 sind Maßnahmen für die ökologische Durchgängigkeit und Gewässerstruktur der Kinzig, Schutter und Unditz aufgelistet. Diese Maßnahmen liegen nicht im Natura 2000 Ge-biet, beeinflussen dieses jedoch.

3.2 FFH-Lebensraumtypen

Die in Tabelle 2 (Kapitel 2.2) aufgeführten FFH-Lebensraumtypen werden im Folgenden nä-her beschrieben und bewertet. Eine Übersicht über die im Standarddatenbogen genannten und im Managementplan bearbeiteten LRT sowie eine Flächenbilanzierung sind Tabelle 9 in Anhang C zu entnehmen.

Im Natura 2000-Gebiet wurden insgesamt elf Lebensraumtypen erfasst, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt sind. Eine besondere Verantwortung gilt für die Erhaltung der prioritären Lebensraumtypen (gekennzeichnet mit „*“). Im Offenland nehmen die Mageren Flachland-Mähwiesen [6510] mit ca. 58 ha die größte Fläche der Lebensraumtypen ein. In-nerhalb des Walds besitzen die Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0*] den größten Flächenanteil. Mit den Nachweisen im Offenland liegt der LRT [91E0*] insgesamt bei etwa 37 ha.

In den Beschreibungen der Lebensraumtypen wird die Gefährdungseinstufung der Arten (Rote Liste Baden-Württemberg: RL BW) nachfolgend an den wissenschaftlichen Namen gelistet. Das Ausrufezeichen (!) hinter einem Artnamen kennzeichnet eine Art, die den LRT besonders gut kennzeichnet (vgl. LUBW 2009).