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2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.3 Lebensstätten der Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der

Wespenbussard (Pernis apivoris) [A072], Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073] und Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

Die im Vogelschutzgebiet auftretenden Greifvogelarten Schwarzmilan (Milvus migrans) [A073], Wespenbussard (Pernis apivoris) [A072] und Baumfalke (Falco subbuteo) [A099]

profitieren von einer Reihe von Maßnahmen für andere Arten bzw. Artgruppen. Wichtige Er-haltungsziele sind die Bewahrung grünlandreicher sowie von Gefahrenquellen freien und störungsfreier Flächen. Von den Erhaltungsmaßnahmen zur Fortsetzung der Pflege Magerer Flachland-Mähwiesen [6510] und der Erhaltung von Magerrasen [6210/6210*] sowie von extensiv genutztem Grünland in Waldnähe kann vor allem der Wespenbussard profitieren.

Für alle drei Arten ist der Schutz der Fortpflanzungsstätten in Wäldern von Bedeutung. Die-ser wird durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung und durch besondere Pflege in Schutz-gebieten gewährleistet. Zur Vermeidung von Individuenverlusten durch Kollision mit techni-schen Bauwerken sollte auf die Errichtung von Windenergieanlagen, Strommasten und ähn-licher Anlagen auch im Umkreis des Vogelschutzgebiets verzichtet werden. Weiter sollten von Menschen verursachte Störungen, insbesondere Freizeitaktivitäten in den Habitaten vermieden werden. Außerdem müssen die Horstbäume nachhaltig gesichert werden.

Zwergtaucher (Trachybaptus ruficollis) [A004], Rohrdommel (Botaurus stellaris) [A021] und Wasserralle (Rallus aquaticus) [A118]

Erhaltungsziele sind die Bewahrung und Neuschaffung geeigneter Habitate, die während der Fortpflanzungszeit insbesondere von Freizeitaktivitäten ungestört bleiben. Konkret sind die Regeneration und Neuschaffung von Schilfröhrichten, die Erhaltung und Pflege der beste-henden Röhrichte sowie die Verbesserung der Besonnung von Stillgewässern erforderlich.

Für den Zwergtaucher (Trachybaptus ruficollis) [A004] und die Wasserralle (Rallus aquati-cus) [A118] stellt die Rückdeichung im Gayling bei Helmlingen eine gute

Entwicklungsmaß-nahme da. In Anschluss an die MaßEntwicklungsmaß-nahme sollten im rückgedeichten Gelände periodisch überschwemmte Auenwiesen sowie Flachgewässer mit periodisch trocken fallenden Schlammflächen, Unterwasservegetation und Röhrichten als Lebensstätten entwickelt wer-den.

Kormoran (Phalacrocorax carbo) [A017], Saatgans (Anser fabalis) [A039], Blässgans (Anser albifrons) [A041], Pfeifenente (Anas penelope) [A050], Schnatterente (Anas strepera) [A051], Reiherente (Aythya fuligula) [A061] und Schnellente (Bucephala clangula) [A069]

Die Lebensstätten dieser Arten können ohne aktive Maßnahmen in der aktuellen Qualität erhalten werden. Der Erhaltungszustand sollte jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Entwicklungsmaßnahmen sind zum einen das Vermeiden von menschlichen Stö-rungen, insbesondere durch Freizeitaktivitäten in den potenziellen Habitaten der o. g. Vogel-arten. Weiterhin sollen Maßnahmen, die der Vermeidung von Individuenverlusten durch An-flug sowie der Verhinderung von Lebensraumentwertungen dienen, umgesetzt werden.

Löffelente (Anas clypeata) [A056] und Tafelente (Aythya ferina) [A059]

Durch den Erhalt und die Pflege von Röhrichten werden Lebensstätten für die Löffelente (Anas clypeata) [A056] und die Tafelente (Aythya ferina) [A059] geschützt. Entwicklungs-maßnahme ist die Wiederherstellung naturnaher Wasserstandsschwankungen, insbesonde-re auch Niedrigwasserphasen in der Rheinniederung. Ziel ist dabei insbesondeinsbesonde-re auch die Regeneration von besonders während der Brutzeit freiliegenden Schlamm- und Seichtwas-serflächen bzw. Rohbodenflächen zur Nahrungssuche der Entenarten sowie des Flussufer-läufers. Weiter sind Beeinträchtigungen, die durch Jagd entstehen könnten, zu vermeiden.

Dazu ist eine ganzjährige Jagdverschonung insbesondere auch der Tafelente notwendig (die Löffelente hat ganzjährig Schonzeit), um die Brutvögel am Oberrhein nicht durch Abschuss zu verlieren. Außerdem stellt die Jagd in für die Tafel- und Löffelente wichtigen Bereichen wie Flachwasserzonen mit Schlick- und Schlammflächen eine unzulässige Störung dar.

Eisvogel (Alcedo atthis) [A229]

Für den Eisvogel (Alcedo atthis) [A229] sind Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Uferbereiche vorgesehen. Die Habitatqualität wird insbesondere durch Erhaltung von Uferabbrüchen und Wurzeltellern erhöht. Des Weiteren profitiert der Eisvogel von Rena-turierungsmaßnahmen an Flussläufen, der Einrichtung von Fließgewässerrandstreifen, der Aufkiesung übertiefter Fließgewässer und der Vermeidung von Störungen durch Freizeitakti-vitäten.

Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142]

Die Lebensstätten (Rast- und Zughabitate) des Kiebitz (Vanellus vanellus) [A142] können ohne aktive Maßnahmen in der aktuellen Qualität erhalten werden. Der Erhaltungszustand sollte jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Entwicklungsmaßnahmen (Bruthabitate) setzen sich aus der Anlage von Ackerbrachen und der Schaffung von Acker- und Wiesentümpeln zusammen. Auch durch Regeneration einer naturnahen Renchmündung sowie die Rückdeichung im Gayling bei Helmlingen würden geeignete Flächen für den Kie-bitz entstehen. Die Anlage von Flachwasserzonen in Kiesbaggerseen kann bei geeigneter Gestaltung ebenfalls weitere Lebensstätten schaffen.

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) [A168]

Da derzeit aufgrund des Ausbauzustands des Rheins geeignete Lebensstätten für den Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) [A168] nicht mehr natürlich entstehen, ist die Art auf vom Menschen geschaffene Sekundärbiotope angewiesen. Das wichtigste Entwicklungsziel ist deshalb die Schaffung geeigneter Lebensstätten. Zur Entwicklung einer Lebensstätte müs-sen zunächst offene Kiesflächen und -ufer in ausreichender Größe geschaffen werden. Stö-rungen durch Menschen, Hunde und wildlebende Raubsäuger sollten durch Insellage oder Zäunung verhindert werden.

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) [A193] und Schwarzkopfmöwe (Larus melanoce-phalus) [A176]

Für die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) [A193] wird empfohlen Nisthilfen anzulegen. Mit Kies belegte Flöße, die als Ersatz für die kurzfristig nicht wiederherstellbaren Kiesinseln des Rheins dienen, sollen ausgebracht werden. Hierzu bieten sich insbesondere die größeren Baggerseen Diersheim, Honau (Kieswerk) und Mittelgrund Leutesheim an.

Grauspecht (Picus canus) [A234]

Um den bereits guten Erhaltungszustand der Lebensstätte des Grauspechts (Picus canus) [A234] auch in Zukunft zu erhalten, sollte die naturnahe Waldbewirtschaftung fortgesetzt werden. Dazu sind auf Flächen, die mit anderen Schutzgebietskategorien überdeckt sind, auch die besondere Pflege in Schutzgebieten sowie der Erhalt extensiver Nahrungsflächen zur Erhaltung der für die Art wichtigen Habitatstrukturen geplant. Als Entwicklungsmaßnah-men sind die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Tot- und Alt-holz sowie die Waldrandgestaltung vorgesehen.

Schwarzspecht (Dryocopus martius) [A236]

Für den Schwarzspecht (Dryocopus martius) [A236] ist ebenfalls die Fortsetzung der natur-nahen Waldbewirtschaftung als Erhaltungsmaßnahme vorgesehen. Deren positive Effekte sollen die Art langfristig in ihrem guten Erhaltungszustand bewahren. Dies soll auch über die Erhaltungsmaßnahme zur besonderen Pflege in Schutzgebieten erreicht werden. Als Ent-wicklungsmaßnahme ist auch hier die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz als Entwicklungsmaßnahme vorgesehen.

Mittelspecht (Syn. Dendrocopos medius, neu Leiopicus medius) [A238]

Die Fortsetzung der naturnahen Waldwirtschaft ist auch für den Mittelspecht (Syn:

Dendrocopos medius, neu Leiopicus medius) [A238] essenziell zur Erhaltung des derzeitig guten Erhaltungszustands. Zum Erhalt der Stieleichenanteile im Bereich der Lebensstätte ist ein angepasster Wildbestand z. B. durch Bildung von Bejagungsschwerpunkten erforderlich.

Besondere Bedeutung für diese Art hat die Förderung standortheimischer Baumarten, sowie die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz.

Neuntöter (Lanius collurio) [A338]

Erhaltungsziele für den Neuntöter (Lanius collurio) [A338] sind die Bewahrung einer Offen-landschaft mit hohem Grünlandanteil sowie der Erhalt von strukturgebenden Elementen wie Feldhecken, Einzelbäumen und Büschen. Um diese Ziele zu erreichen, sollte der Erhalt und die Pflege Magerer Flachland-Mähwiesen [6510], Kalk-Magerrasen [6210/6210*], extensiv genutzten Grünlands und Hochstamm-Obstwiesen gefördert werden. Die Heckenpflege stellt eine wichtige Erhaltungsmaßnahme dar. Als Entwicklungsmaßnahmen wird eine Heckenre-generation, das Anlegen von Brachestreifen, das Zurückdrängen von Gehölzsukzession und die Erhöhung des Anteils magerer Futterwiesen vorgeschlagen.

3 Ausstattung und Zustand des Natura 2000-Gebiets