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6.2 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

6.2.2 Fließgewässer

6.2.2.1 Einrichtung von Gewässerrandstreifen an Fließgewässern (GR)

Maßnahmenkürzel GR

Maßnahmenflächen-Nummer 015 (FFH), 016 (SPA) Flächengröße [ha] Entlang aller Fließgewässer Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation

[91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1014] Schmale Windelschnecke

[1016] Bauchige Windelschnecke [1032] Kleine Flussmuschel [1037] Grüne Flussjungfer [1044] Helm-Azurjungfer [1060] Großer Feuerfalter [1096] Bachneunauge [1099] Flussneunauge [1102] Maifisch [1106] Lachs [1134] Bitterling

[1145] Schlammpeitzger [1149] Steinbeißer [1163] Groppe [A229] Eisvogel

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.7 Extensivierung von Gewässerrandstreifen An zahlreichen Fließgewässern im Gebiet reichen Äcker derzeit teilweise direkt an die Bö-schungsoberkante des Gewässers. Nährstoff- und Pestizideinträge aus der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen stellen eine Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und Arten dar. Als Erhaltungsmaßnahme wird daher die durchgängige Einrichtung von mindestens fünf Meter breiten, pestizid- und düngefreien Gewässerrandstreifen entlang aller Uferstrecken vorgeschlagen. Ab 01.01.2019 ist dies auch eine verpflichtende Vorgabe aus § 38 Wasser-haushaltsgesetz und § 29 Wassergesetz. Zudem sollte diese Maßnahme auch außerhalb des FFH-Gebiets an weiteren Zuflüssen sowie am Oberlauf des Rinnbachs umgesetzt wer-den, da dort in einem nicht unerheblichen Umfang Einträge von Sedimenten und organi-schem Material stattfinden.

Neben einer Vielzahl an wassergebundenen Arten und Lebensraumtypen profitieren auch die beiden Windelschneckenarten von den Maßnahmen, sofern die Standorte ausreichend feucht sind.

Darüber hinaus sollte möglichst die gleichlautende Entwicklungsmaßnahme (s. Kap. 6.3.1.1) entlang aller Gewässer umgesetzt werden.

6.2.2.2 Erhalt der Ufergehölze mit abschnittsweisem „Auf den Stock setzen“ (GG)

Maßnahmenkürzel GG

Maßnahmenflächen-Nummer 016 (FFH), 017 (SPA)

Flächengröße [ha] Entlang von Fließgewässern in der offenen Land-schaft: 4,2 ha FFH, 4,2 ha VSG

Durchführungszeitraum/Turnus Gehölzarbeiten von Oktober bis Februar

Lebensraumtyp/Art [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetati-on

[91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1016] Bauchige Windelschnecke

[1032] Kleine Flussmuschel [1037] Grüne Flussjungfer [1044] Helm-Azurjungfer

[1059] Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling [1060] Großer Feuerfalter

[1061] Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling [1149] Steinbeißer

[A229] Eisvogel

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.7 Extensivierung von Gewässerrandstreifen An den meisten Fließgewässern im Offenland des FFH-Gebiets sind die Böschungen mit einer Gehölzgalerie bewachsen. Sie greift teilweise auch auf angrenzende Flächen über und ist dann entsprechend breiter ausgebildet. Diese Gehölze sind z. T. dem prioritären Lebens-raumtyp Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [91E0] zuzuordnen. Die regelmäßige Nutzung dieser Gehölze ist noch gut an der hohen Anzahl von aus Stockausschlägen hervorgegan-gen Bäumen im Bestand zu erkennen (v. a. Kopfweiden Salix spec., Schwarz-Erlen Alnus glutinosa und Eschen Fraxinus excelsior, aber auch Hainbuchen Carpinus betulus sowie Linden Tilia spec.). Durch das periodische „Auf den Stock setzen“ entstehen oft höhlenreiche Stöcke bzw. Kopfbäume. Teilweise sind auch Kernwüchse von Arten vorhanden (insbeson-dere Eichen Quercus spec.), die das „Auf den Stock setzen“ nicht gut vertragen, so dass dann ein Mittelwald-ähnlicher Charakter entsteht. Diese Nutzung sollte, soweit sie heute meist aus wirtschaftlichen oder vermeintlichen Naturschutzgründen nicht mehr fortgeführt wird, als Pflegemaßnahme wieder aufgegriffen werden: „Auf den Stock setzen“ der Uferge-hölze in einem Turnus von 10 bis 20 Jahren. Die jeweils „Auf den Stock gesetzten“ Abschnit-te sollAbschnit-ten mind. zwei Baumlängen aber i. d. R. nicht länger als 100 m sein. In einem einzel-nen Jahr sollten nicht mehr als 20 % der Uferlänge eines Gewässerabschnitts bearbeitet werden. Einzelne Überhälter (größere Kernwüchse, insbesondere Eichen Quercus spec.) sollen belassen werden, aber keinen Kronenschluss über längere Abschnitte bewirken.

Bäume mit Habitatstrukturen (insbesondere Höhlen, Anbrüche, Totholz) sind zu erhalten.

Diese Pflege/Nutzung widerspricht i. d. R. nicht dem Schutzanspruch des LRT „Auenwälder mit Erle, Esche, Weide“ [91E0].

Gleichzeitig wird durch das „Auf den Stock setzen“ der Gehölze die Belichtung des Fließge-wässers erhöht. Dadurch entwickelt sich innerhalb von wenigen Jahren der Lebensraumtyp Fließgewässer mit flutender Wasservegetation [3260], der mit zunehmender Beschattung durch die aufwachsenden Gehölze nach und nach wieder verschwindet. Durch die ab-schnittsweise Gehölzpflege entsteht ein vielfältiges Mosaik aus unterschiedlichen Alterssta-dien der Gehölz- und Unterwasservegetation.

Insbesondere am Plauelbach sind zur Förderung des kleinen, aber dennoch einem der größ-ten mittelbadischen Vorkommen der Grünen Flussjungfer stark beschattete Teilstrecken ab-schnittsweise „Auf den Stock zu setzen“, um stets mind. 15 % besonnte Bachabschnitte mit einer Länge von jeweils mind. zwei Baumlängen zu erreichen.

6.2.2.3 Herstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit (HF)

Maßnahmenkürzel HF

Maßnahmenflächen-Nummer 017 (FFH)

Flächengröße [ha] Punktuelle Maßnahme

Durchführungszeitraum/Turnus einmalig

Lebensraumtyp/Art [1032] Kleine Flussmuschel [1095] Meerneunauge [1096] Bachneunauge [1099] Flussneunauge [1102] Maifisch [1106] Lachs [1134] Bitterling

[1145] Schlammpeitzger [1149] Steinbeißer [1163] Groppe

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.1 Rücknahme von Gewässerausbauten 24.3 Sonstige gewässerbauliche Maßnahmen Der Gewässerlebensraum im FFH-Gebiet ist durch mehrere, gewässergebundene Arten nicht oder nur eingeschränkt passierbare Bauwerke fragmentiert. Diese Bauwerke verhin-dern bzw. schränken den Austausch innerhalb und zwischen den Teilpopulationen ein und unterbinden zudem eine Besiedlung potenzieller Habitatflächen. Da gerade Fische, aber auch die Kleine Flussmuschel auf gut vernetzte Lebensräume angewiesen sind, stellt die Lebensraumfragmentierung eine Gefahr für die Stabilität der Bestände dar. Insbesondere bei derzeit nur lokal vorkommenden Arten (z. B. Groppe) und bei Arten, für die geeignete Habi-tatflächen nur verstreut im Gewässersystem vorhanden sind (z. B. Lachs u. Schlammpeitz-ger) können solche Migrationsbarrieren zu einem lokalen Verschwinden führen. Daher soll-ten alle im Gebiet vorhandenen künstlichen Migrationsbarrieren beseitigt bzw. durchgängig gestaltet werden. Dabei zu errichtende Fischaufstiegsanlagen sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu realisieren. Zudem sind an den Standorten mit Wasserkraftnutzung auch geeignete Vorrichtungen zum Fischschutz und zum Fischabstieg zu installieren.

Unter Vorbehalt einer Prüfung auf Vollständigkeit und der aktuellen Situation werden folgen-de Gewässer und die dort jeweils zu betrachtenfolgen-den Standorte aufgeführt:

• Mühlbach: Rundmühle, Stockfelder Mühle, Leutesheimer Mühle, Alte Sägmühle, Diersheimer Mühle,

• Gießelbach: Ausleitungsbauwerk Fischparadies (bestehende Fischaufstiegsanlage funktionslos, Mindestabfluß unzureichend), Auenheimer Mühle, Neumühler Mühle,

• Rötzgraben Süd: Ein Staubauwerk und eine Stellfalle auf Höhe von Odelshofen,

• Holchenbach: Lochmühle und Obere Mühle (Passierbarkeit an beiden Standorten nicht genau ersichtlich, jedoch lassen Beobachtungen zumindest auf Einschränkun-gen schließen),

• Rinnbach: Absturz/Stellfalle bei Gewann „Knapploh“ (Betrieb unbekannt).

6.2.2.4 Minimierung der Gewässerunterhaltung bzw. schonende Durchführung unter Berücksichtigung der Lebensraumanforderungen der Arten (GU)

Maßnahmenkürzel GU

Maßnahmenflächen-Nummer 018 (FFH)

Flächengröße [ha] Alle betroffenen Gewässer Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art [1032] Kleine Flussmuschel [1096] Bachneunauge [1099] Flussneunauge [1102] Maifisch [1106] Lachs [1134] Bitterling

[1145] Schlammpeitzger [1149] Steinbeißer [1163] Groppe

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.5 Verringerung der Gewässerunterhaltung Zum langfristigen Erhalt und vor allem zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Was-serabflusses sind gerade an künstlichen und/oder abflussregulierten Gewässerläufen Unter-haltungsarbeiten erforderlich. Die damit verbundenen Eingriffe ins Gewässer stellen jedoch häufig eine Beeinträchtigung für die Gewässerorganismen dar. Neben einer direkten Schädi-gung von Individuen durch mechanische Eingriffe bedingt das Entfernen von Strukturen wie Totholz und Wasserpflanzen oft eine Herabsetzung der Lebensraumqualität. Daher sind Un-terhaltungsarbeiten auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen und möglichst scho-nend durchzuführen. Insbesondere an Gewässern mit Vorkommen der Kleinen Flussmu-schel ist die Erforderlichkeit von Unterhaltungsmaßnahmen kritisch zu hinterfragen. Sofern dort Eingriffe ins Gewässer zwingend vorgenommen werden müssen, sind diese nur unter strenger Beachtung artenschutzrechtlicher Belage vorzunehmen. Das Belassen von Totholz im Gewässer bereichert die Gewässerstruktur durch die Schaffung von Unterständen, Nah-rungshabitat und Laichsubstrat sowie durch Strömungsbeeinflussung (z. B. Kehrwasseraus-bildung mit Sandablagerungen) oder auch Beschattung und ist daher ein wichtiges struktu-relles Element in Fließ- und Stillgewässern. Vor allem Bitterling und Steinbeißer nutzen ne-ben hohl liegenden Steinen auch Totholz als winterlichen Unterstand.

Für vorwiegend im Gewässersediment siedelnde Arten wie die Kleine Flussmuschel, Neun-augen, Schlammpeitzger und Steinbeißer besitzen vor allem Sedimententnahmen ein hohes Schädigungspotenzial. Vor unumgänglichen Sedimententnahmen an deren Siedlungsge-wässern sind die Individuen vor den Arbeiten aus dem Eingriffsbereich zu bergen und an geeigneten, von den Arbeiten unbeeinträchtigten Abschnitten wieder einzusetzen.

6.2.2.5 Berücksichtigung von Artenschutzbelangen bei Bachabschlägen (BA)

Maßnahmenkürzel BA

Maßnahmenflächen-Nummer 019 (FFH)

Flächengröße [ha] Gießelbach, Mühl-/Plauelbach, Holchenbach, Rinn-bach, Flößgraben, Banngraben, Galgenbach Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art [1032] Kleine Flussmuschel [1134] Bitterling

[1145] Schlammpeitzger

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 22.5 Verringerung der Gewässerunterhaltung 21.4 Sicherung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses

Aufgrund der Durchführung von Unterhaltungsarbeiten wird der Abfluss mehrerer Gewässer im Gebiet entweder jährlich oder in geringerer Frequenz für etwa drei Wochen stark redu-ziert. Davon betroffen sind vor allem der Gießelbach und der Plauel-/Mühlbach sowie zwangsläufig auch die zufließenden Gewässer wie etwa Rinnbach, Holchenbach, Banngra-ben oder Galgenbach. Für die aquatische Fauna bedeutsame Funktionsräume, insbesonde-re im Uferbeinsbesonde-reich, fallen dabei weitgehend trocken. Da temporär eine verringerte Habitatflä-che zur Verfügung steht und zudem Schutzrefugien wegfallen, sind gerade Kleinfischarten wie der Bitterling einem erhöhten Prädationsrisiko ausgesetzt. Bei wenig mobilen Arten wie den Muscheln ist zudem zu erwarten, dass sie dem ablaufenden Wasser nicht ausreichend schnell folgen können und daher verenden oder einem erhöhten Fraßdruck unterliegen. Um Beeinträchtigungen der in den betroffenen Gewässern vorkommenden FFH-Arten zu ver-meiden bzw. zu minimieren, sollte die Erfordernis der Bachabschläge grundlegend überdacht werden. Die Bachabschläge sollten möglichst unterbleiben oder auf das zwingend notwendi-ge Maß begrenzt werden. Als notwendi-geeignete Maßnahmen zur Verrinnotwendi-gerung beeinträchtinotwendi-gender Wirkungen werden eine höhere Restwasserführung während der Abschläge, eine Verlang-samung der Wasserstandsabsenkung sowie kürzere Zeiträume der Abschläge betrachtet.

6.2.2.6 Kontrolle und ggf. Dezimierung des Bisambestands (DB)

Maßnahmenkürzel DB

Maßnahmenflächen-Nummer 020 (FFH)

Flächengröße [ha] Im gesamten Natura2000-Gebiet Durchführungszeitraum/Turnus dauerhaft

Lebensraumtyp/Art [1032] Kleine Flussmuschel [1134] Bitterling

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 32. Spezielle Artenschutzmaßnahme

An zahlreichen im Gebiet gefundenen Leerschalen der Kleinen Flussmuschel konnten typi-sche Fraßspuren des Bisams bzw. Nutrais festgestellt werden. Um eine Gefährdung der Mu-schel-bestände einhergehend auch der Kleinfischart Bitterling – die zur Fortpflanzung auf Großmuscheln angewiesen ist – zu vermeiden, sind die Bisam- und Nutriabestände regel-mäßig zu kontrollieren und durch geeignete Maßnahmen auf einem möglichst geringen Ni-veau zu halten.