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2.4 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

2.4.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) [1014] und Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) [1016]

Erhaltungsziele für die Schmale und Bauchige Windelschnecke (Vertigo angustior und mou-linsiana) [1014 und 1016] sind die Verbesserung der Besonnung und Entbuschung von (Schilf-) Röhrichten und die Regeneration von Streuwiesen. Je nach Feuchtigkeitsverhältnis-sen und entwickelten Lebensraumtypen profitieren die beiden Windelschneckenarten von der Renaturierung der Rench einer Rückdeichung im Gayling bei Helmlingen. Beide Arten tolerieren eine Überflutung von mehreren Tagen. Auch die Schaffung von lichtdurchfluteten, sumpfigen Flachwasserbereichen in tiefen Baggerseen begünstigt die Entwicklung der Le-bensstätte beider Arten.

Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) [1037]

Der Fortbestand der nur durchschnittlich erhaltenen Lebensstätte der Grünen Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) [1037] am Plauelbach soll durch Erhaltung der Gewässerdynamik sowie Wiederherstellung einer guten Wasserqualität und einer hinreichenden Besonnung der Gewässerufer erhalten und verbessert werden. Hierzu ist auf eine Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifens von zehn Meter Breite zu achten. Ferner sollten die teilweise sehr dichten Gehölzbestände entlang des Ufers aufgelichtet werden. Entwick-lungsziel ist die Erhöhung der Fließgewässerdynamik durch Rücknahme von Querverbauun-gen und EinbrinQuerverbauun-gen von Gehölzen und Totholz in die Gewässer.

Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044]

Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) [1044] benötigt unbeschattete und von Grundwasser geprägte, oligo- bis leicht eutrophe Wiesenbäche mit Bewuchs aus wintergrü-ner Tauchblattvegetation und Kleinröhrichten. Zudem spielt die extensive Bewirtschaftung des umliegenden Grünlands eine zentrale Rolle. Zur Erhaltung sowie Entwicklung der Le-bensstätte an Fließgewässern dieses Leitbilds sind die Erhaltung und Neueinrichtung von Gewässerrandstreifen, eine Beibehaltung und weitere Optimierung der extensiven Gewäs-serunterhaltung, die Sicherstellung und Kontrolle eines angemessenen Mindestwasserab-flusses sowie eine Zurücknahme von Gehölzen die wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen. Als Entwicklungsmaßnahme sollen darüber hinaus auch an kleineren Fließgewässern Gewäs-serrandstreifen eingerichtet werden.

Heller Wiesenkopf-Ameisenbläuling (Syn: Maculinea teleius, neu Phengaris teleius) [1059] und Dunkler Wiesenkopf-Ameisenbläuling (Syn: Maculinea nausithous, neu Phengaris nausithous) [1061]

Im Natura 2000-Gebiet wurden 2016 nur noch sehr wenige und sehr kleinflächige Vorkom-men der beiden Bläulingsarten registriert. Ohne zusätzliche MaßnahVorkom-men ist das lokale Aus-sterberisiko kurzfristig sehr hoch. Zur Erhaltung der Arten und Wiederherstellung eines güns-tigen Erhaltungszustands ist es erforderlich, zusätzliche bis vor wenigen Jahren vorhandene Lebensstätten zu regenerieren. In Wiesen, die Lebensstätten der Wiesenknopf-Ameisen-bläulinge sind, muss besonders darauf geachtet werden, dass keine Düngung und in der Zeit von Ende Mai bis Mitte September keine Mahd oder sonstige Maßnahmen erfolgen. Zur Vermeidung von Nährstoffanreicherung sind die Lebensstätten mindestens einmal jährlich zu mähen und das Mähgut jeweils abzuräumen. Auch von der Neuanlage von Gewässerrand-streifen können die beiden Bläulingsarten profitieren, wenn sich dabei Bestände des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) entwickeln, ggf. auch durch gezielte Ansaat.

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) [1060]

Eine Optimierung und Ausweitung von bedeutsamen Habitaten wie Wiesen, Ackerbrachen und Stilllegungsflächen ist von entscheidender Bedeutung für den Erhalt der Lebensstätte des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) [1060]. In diesen Bereichen gilt es, ein Mosaik aus nahrungsreichen Teilhabitaten, geeigneten Eiablagestellen an nichtsaure Ampferarten sowie Rendevousplätzen des Falters zu fördern. Eine besonders wichtige Einzelmaßnahme stellt dabei das Aussparen von Randstreifen und „Brache-Inseln“ mit entsprechenden Ampfer-pflanzen dar.

Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus) [1082]

Modellierung großflächiger Flachuferbereiche, Entschlammung und Uferzonenausstockung sind wichtige Erhaltungsmaßnahmen, die weitere Teile des Gebiets als potenzielle Brutge-wässer attraktiv machen können, vor allem im Bereich der „Jungen Gründe“ bei Rheinau.

Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083]

Für den Hirschkäfer (Lucanus cervus) [1083] soll die naturnahe Waldwirtschaft fortgesetzt werden, um den derzeit guten Erhaltungszustand beizubehalten. Zusätzlich sollen die Schwarzwildbestände im Bereich der Lebensstätte reduziert und so die störungsärmere Entwicklung der Larvenstadien ermöglicht werden. Als Entwicklungsmaßnahme ist

insbe-sondere in Schutzgebieten die Förderung lebensraumtypischer Habitatstrukturen im Sinne von Alt- und Totholz vorgesehen. Dies soll langfristig die Habitatstruktur und somit den Erhal-tungszustand der Art im Gebiet weiter verbessern.

Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) [1086]

Für die Erhaltung des Vorkommens des Scharlachkäfers (Cucujus cinnaberinus) [1086] im Gebiet ist weiterhin ein mittel- und langfristig ausreichendes Totholzangebot auf großer Flä-che erforderlich. Geeignetes Brutmaterial ist in Form von frisch abgestorbenem oder einge-schlagenem, liegendem und nachrangig, von stehendem Laubholz, insbesondere von Pap-pel-Starkholz im Bereich der bewirtschafteten Bestände zu belassen. Die Fallenwirkung von Holzlagern ist durch eine rechtzeitige Abfuhr zu reduzieren.

Meerneunauge (Petromyzon marinus) [1095], Bachneunauge (Lampetra planeri) [1096], Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) [1099], Maifisch (Alosa alosa) [1102], Lachs (Sal-mo salar) [1106], Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) [1134], Schlammpeitzger (Mis-gurnus fossilis) [1145], Steinbeißer (Mis(Mis-gurnus fossilis) [1149], Groppe (Cottus gobio) [1163] und Kleine Flussmuschel (Unio crassus) [1032]

Um die Vorkommen der FFH-Fischarten und der Kleinen Flussmuschel (Unio crassus) [1032] im Gebiet zu erhalten, sollten vorrangig Maßnahmen zur Vernetzung des Fließgewäs-sersystems durchgeführt werden. Hierzu sind alle bestehenden Wanderhindernisse zu besei-tigen bzw. durch geeignete Maßnahmen durchgängig zu gestalten. Des Weiteren ist eine Herabsetzung der Habitateignung in Folge von Unterhaltungsarbeiten oder sonstigen Eingrif-fen an den Gewässern zu vermeiden. Bei jeglichen EingrifEingrif-fen in oder an den Gewässern sollten stets die individuellen Lebensraumanforderungen der betroffenen Arten berücksichtigt werden.

Zur Sicherung der Bestände der Kleinen Flussmuschel ist darüber hinaus eine weitere Ver-schlammung der Gewässer entgegen zu wirken. Dafür sind die Erhaltung von Hochwasser-abflüssen in den Gewässern, die Einrichtung ausreichend dimensionierter Gewässerrand-streifen und die Förderung der Strukturvielfalt als wesentliche Maßnahmen zu betrachten.

Zudem wird die Kontrolle bzw. Regulierung des Bisambestands als erforderlich erachtet.

An vielen Gewässern bzw. Gewässerabschnitten im Gebiet besteht ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial, das insbesondere durch Erhöhung der Abflussdynamik und/oder durch Struktur- und Renaturierungsmaßnahmen möglichst weit ausgeschöpft werden sollte.

Maßnahmen entlang von Gewässern können in vielerlei Hinsicht Zielkonflikte zwischen Arten der FFH-Richtlinie auslösen. Z. B. droht im Zuge des Klimawandels eine übermäßige Ge-wässererwärmung. Dieser sollte durch ausgewogene Beschattung der Gewässer, z. B. durch Entwicklung von Gehölzsäumen auf der Haupt-Sonnenseite, begegnet werden.

Kammmolch (Triturus cristatus) [1166]

Der Kammmolch (Triturus cristatus) [1166] besiedelt relativ tiefe, dauerhaft wasserführende und besonnte Teiche, Weiher und Tümpel, die überwiegend prädatorenfrei sind. Zur Siche-rung des Bestands im Gebiet müssen Beeinträchtigungen der Laichgewässer durch Be-schattung sowie die fortschreitende Verlandung unterbunden und Fischbestand in Laichge-wässern vermieden werden. Bei LaichgeLaichge-wässern mit fischereilicher Nutzung sollte gemein-sam mit UNB und Fischereibehörde im Einzelfall eine Lösung gefunden werden.

Bei Einwanderung des Kaliko-Krebses (Orconectes immunis) sind im Einvernehmen mit der Fischereibehörde am RP Freiburg geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193]

Erhaltungsziele für die Gelbbauchunke (Bombina variegata) [1193] sind die Bewahrung von Überstauungsflächen und anderer arttypischer, kleinflächiger Laichgewässer in möglichst großer Zahl sowie die Sicherung extensiv genutzter Offenlandbereiche und lichter Wälder als Sommerlebensräume und Winterquartiere. Wesentliche Erhaltungsmaßnahmen sind die Er-haltung und Neuanlage von Laichgewässern oder deren Freistellung bei starker

Beschat-tung, um somit ein Netz aus jährlich zu unterhaltenden Kleinstgewässerkomplexen zu schaf-fen. Dabei ist die Tolerierung von Fahrrinnen, insbesondere auf Rückegassen und Maschi-nenwegen im Wald, von entscheidender Bedeutung. Zur Erhaltung und Entwicklung von Wanderkorridoren zwischen unterschiedlichen Teillebensräumen sollen als Entwicklungs-maßnahme Querungshilfen an stark frequentierten Straßen gebaut bzw. bestehende Durch-lässe so gestaltet werden, dass sie von Unken durchwandert werden können.

Grünes Besenmoos (Dicranum viride) [1381]

Für das Grüne Besenmoos (Dicranum viride) [1381] sind sowohl eine Fortsetzung der natur-nahen Waldwirtschaft, als auch die besondere Pflege in Schutzgebieten zum Erhalt des der-zeitig guten Erhaltungszustands vorgesehen. Die Entwicklungsmaßnahmen verfolgen hinge-gen die Verbesserung der Habitatstrukturen mittels Förderung lebensraumtypischer Habi-tatstrukturen im Sinne von Tot- und Altholz.

Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) [4056]

Ziel der Maßnahmenplanung ist zunächst die Erhaltung und Optimierung des Vorkommens der Zierlichen Tellerschnecke (Anisus vorticulus) [4056] im NSG „Hinterwörth-Laast“. Geeig-nete Maßnahmen sind die Auslichtung von ufernahen Gehölzbeständen und die partielle Entlandung des südwestlichen Abschnittes des Altwassers. Im FFH-Gebiet gibt es eine Rei-he von Gewässern, welcRei-he im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Verbesserung des Wasserhaushalts, Reduzierung der Beschattung, Entlandung, Umgestaltung der Ge-wässerufer) als Lebensraum für die Zierliche Tellerschnecke entwickelt werden sollen. Die ausgewählten Gewässer verfügen über ein sehr gutes Entwicklungspotential für die Zierliche Tellerschnecke, d.h. sie stehen bereits unter Druck- bzw. Klarwassereinfluss oder dieser kann durch einfache wasserbauliche Maßnahmen wieder hergestellt werden. Maßnahmen-ziel ist eine regelmäßigere Verbreitung von Anisus vorticulus im FFH-Gebiet. Alle Maßnah-men sollten durch ein Monitoring begleitet werden.

2.4.3 Lebensstätten der Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der