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Kapitel 2: Zur Staats- und Ideologietheorie

2. Der Staat – materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses

2.5. Die Materialität des Staates

2.5.3. Staat und Individualisierung

2.5.3. Staat und Individualisierung

So formiert sich eine Politik der Zwänge, die am Körper arbeiten, seine Elemente, seine Gesten, seine Verhaltensweisen kalkulieren und

manipulieren. Der menschliche Körper geht in eine Machtmaschine ein, die ihn durchdringt, zergliedert und wieder zusammensetzt.

Michel Foucault

a) Als nur scheinbar gegenläufige Tendenz einer Zentralisierung und Bürokra-tisierung des Staates analysiert Poulantzas die zunehmende Individualisierung in den bürgerlichen Gesellschaften. Individualisierung ist in der Konzeption Poulantzas nicht als „Subjektwerdung“ des Individuums zu verstehen, in der das Individuum eine zunehmende Freiheit erfährt, sondern sie ist eine Technik der Macht, in der die beherrschten Massen parzelliert und atomisiert und die einzelnen Individuen subjektiviert werden.

Der (zentralisierte, bürokratisierte etc.) Staatetabliertdiese Atomisierung und repräsentiert [...] die Einheit dieses Körpers (die Nation/das Volk), der in formell gleichberechtigte Monaden unterteilt ist. [...] Die Materialität des Staates und seiner Apparate wirkt auf einen fraktio-nierten Gesellschaftskörper, der in seiner Aufteilung homogen, in der Isolierung seiner Elemente und in seiner Atomisierung einheitlich ist: von der modernen Armee bis zur Verwaltung, der Justiz, dem Gefängnis, der Schule und den Massenmedien könnte man eine lange Liste aufstellen.

[St, S. 55 f.]172

Der Individualisierungsprozess und die Konstitution der Individuen als Rechts-subjekte ist dabei nach Poulantzas nicht aus der Figur des Warenbesitzers oder aus der Struktur der Produktionsverhältnisse schlechthin abzuleiten, wenn-gleich auch die Individualisierung in starken Zusammenhang mit den allgemei-nen Tauschbeziehungen steht; konzeptionell ist die Individualisierung vor allem im Taylorismus und dessen fragmentierter Raum-Zeit, seiner internen Arbeitsorganisation angelegt173.

172 Vgl. ÜuS, S. 192 ff.

173 Mit der Annahme, dass die staatliche Struktur und ihre Macht- und Herrschaftstechniken in enger Beziehung zur Arbeitsorganisation steht, kann sich Poulantzas zu einem gewissen Teil auf Marx stützen: „Die spezifische ökonomische Form, in der unbezahlte Mehrarbeit aus den unmittelbaren Produzenten ausgepumpt wird, bestimmt das Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis, wie es unmittelbar aus der Produktion selbst hervorwächst und seinerseits bestimmend auf sie zurückwirkt. Hierauf aber gründet sich die ganze Gestaltung des ökonomischen, aus den Produktionsverhältnissen selbst hervorwachsenden Gemeinwesens und damit seine spezifische politische Gestalt.“ [MEW, Bd. 25, S. 799]

2.5.3. Staat und Individualisierung

Die Konzeption der Individualisierung als Technik der Macht und ihre Verbindung mit der Raum-Zeit innerhalb der ökonomischen Struktur lässt sich auf eine Aufnahme zentraler Thesen Foucaults zurückführen. Dieser führt aus, dass mit dem 18. Jahrhundert zwei Formen und Techniken der Macht auftreten.

Diese neue Techniken würden vor allem darauf abzielen, die Bevölkerung zu individualisieren und regulierenden Maßnahmen zu unterwerfen und sich den individualisierten Körper durch verschiedene Disziplinartechniken zu unter-werfen174, im Zentrum dieser Disziplinartechniken stehe vor allem die Dressur und Kontrolle von körperlichen Handlungsabläufen/Durchführungsweisen von Tätigkeiten, bis hin zu den kleinsten Gesten [ÜuS, S. 175].

Diese Disziplinierung der Durchführungsweise bestehe „in einer durch-gängigen Zwangsausübung, die über die Vorgänge der Tätigkeit genauer wacht als über das Ergebnis und die Zeit, den Raum, die Bewegungen bis ins kleinste codiert“ [ebd.]. Poulantzas greift diese Ausführungen Foucaults offensichtlich auf, für ihn ist die für den entwickelten Kapitalismus charakteristische tayloristische Raum-Zeit

ein genau abgesteckter, in Abschnitte und Zellen aufgeteilter Raum, in dem jede Parzelle (jedes Individuum) ihren Platz hat und in der jeder Platz einer bestimmten Parzelle entspricht, der aber zugleich homogen und einheitlich aussehen muss: eine lineare, aufeinander folgende, sich wiederholende und kumulative Zeit, in der die verschiedenen Momente ineinander integriert sind. [St, S. 57]

Die Individualisierung ist somit nicht ein der Warenbeziehungen und ihrer juristischen Ideologie entsprechender Prozess, sondern ein Resultat der Mecha-nisierung und ihrer spezifischen Arbeitsteilung. Die der MechaMecha-nisierung zugrunde liegenden „räumlichen und zeitlichen Matrizen“ [St, S. 57] produ-zieren die Individualisierung, die sich in der institutionellen Materialität des Staates niederschlägt. Zum einen, indem sich die Apparate selbst fraktionieren, zum anderen, indem sich der Staat selbst als über die Individualisierung hinaus-weisende Einheit der fraktionierten und parzellierten Gesellschaft setzt: als nationaler Repräsentativstaat, als „Nation des Volkes“ [ebd.]. Die Funktionen des modernen Staates und seine Techniken sind folglich im Zusammenhang mit dieser Individualisierung zu sehen:

174 Vgl. Foucault 1999a, S. 183 f.

2.5.3. Staat und Individualisierung

Die Apparate dieses Staates [sind] entsprechend der Funktion der Ausübung der Macht über diese Gesamtheit von Beziehungen struk-turiert: sie reproduzieren den gleichen materiellen Bezugsrahmen und die gleiche räumlich-zeitliche Matrix, die auch in den Produktionsverhält-nissen enthalten sind. Die interne Organisation der Netze und Dispositive der Bürokratie und ihre Verkettung setzt diesen Rahmen voraus, auch wenn er in der bürokratischen Verwaltung und im Despotismus der Fabrik, im Taylorismus und in der Fließbandproduktion unterschiedliche konkrete Gestalt annimmt. [ebd.]

Der Staat und seine Materialität ist demnach nicht lediglich Reflex der Individualisierung, sondern ist selbst „konstitutiver Faktor der Organisation der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit“, der Staat „sanktioniert und institutio-nalisiert diese Individualisierung durch die Transformation der gesellschaftlich-ökonomischen Monaden in juristisch-politische Individuen-Personen-Subjekte“

[St, S. 58]. Diese Transformation vollziehe sich nicht innerhalb der Apparate der Justiz, sondern vielmehr innerhalb der materiellen ideologischen Praktiken des Staates (hier greift Poulantzas wieder Althussers Ideologiekonzeption auf).

Die „Zurichtung“ der Individuen als „juristisch-politische Individuen-Personen-Subjekte“ [ebd.] hat dadurch zur folge, dass der Klassencharakter der Gesellschaft wie der der staatlichen Struktur verdeckt wird. Für Poulantzas stellt dies eine „spontane Ideologie“ dar, die selbst aus der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit entspringt und sich in die Materialität des Staates und seine Techniken der Machtausübung einschreibt. Demgegenüber sind die Ideologien, die von den organischen Intellektuellen erarbeitet werden (politische Philo-sophie, Jurisprudenz), nur Ideologien zweiten Grades [ebd.].

b) Im Anschluss an Foucaults Konzeption der Disziplinargesellschaft formu-liert Poulantzas, dass der Staat „zur Produktion dieser Individualität durch eine Gesamtheit von Wissenstechniken (Wissenschaft) und von Praktiken der herr-schenden Macht“ [ebd.] beiträgt. Die Technologien der Macht, die auf die Beherrschung und Disziplinierung der politischen Körper abzielen, von Foucault als „Normalisierung“175 bezeichnet, bilden in der Gesamtheit ihrer Beziehungen eine neue Form der modernen Macht, den Panoptismus (Foucault). Wie der Konstitutionsrahmen der Rechtssubjekte sei hierbei der Konstitutionsrahmen des kapitalistischen Körpers sowie die Beziehung von

175 Vgl. ÜuS, S. 220 ff., 251 ff.

2.5.3. Staat und Individualisierung

Staat und kapitalistischer Körperlichkeit nicht aus den Warenbeziehungen und dem Warenfetischismus abzuleiten, sondern grundsätzlich auf die gesellschaft-liche Arbeitsteilung zurückzuführen, „die politische Technologie des Körpers hat ihre Basis in dem Bezugsrahmen der Produktionsverhältnisse und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung“ [St, S. 59]176. In Opposition zu Foucault besteht Poulantzas darauf, dass sich in den Praktiken die herrschende Ideologie materialisiert, so dass sich die herrschende Ideologie eben nicht nur in „Ideen“

zeigt, wie Poulantzas Foucault unterstellt177. Der Mechanismus der Individuali-sierung ist demnach nicht auf die materiellen ideologischen Praktiken – verstanden als reine Indoktrination der beherrschten Massen – zu begrenzen und der Mechanismus gehe auch über die Funktion der physischen Repression als Herrschaft über Körper hinaus. Vielmehr sei die Individualisierung

die materielle Gestalt der Produktionsverhältnisse und der gesellschaftli-chen Arbeitsteilung im kapitalistisgesellschaftli-chen Gesellschaftskörper und zugleich der materielle Effekt der Praktiken und Techniken des Staates, der diesen (politischen) Körper produziert und ihn sich unterwirft. [St, S. 59]

Die Individualisierung („Vereinzelungseffekt“) ist dabei nicht auf rein ideolo-gische Verhältnisse zurückzuführen, sondern muss auch als materielle Technik der Macht verstanden werden, die sich bis in die einzelnen Körper nieder-schlägt: die Einführung des Taylorismus ist so nicht nur als „ökonomische Not-wendigkeit“ zu verstehen, sondern ebenso als Aktivität der Macht, mit der das Individuum durch Vereinzelung und durch Unterordnung unter der Maschinerie verschärften Machtbeziehungen unterworfen wird.

176 Auch hier lässt sich eine Parallele zu Foucault ziehen, der die Disziplinartechniken mit der Produktion in Verbindung bringt: „So formiert sich eine Politik der Zwänge, die am Körper arbeiten, seine Elemente, seine Gesten, seine Verhaltensweisen kalkulieren und manipulieren. Der menschliche Körper geht in eine Machtmaschine ein, die ihn durchdringt, zergliedert und wieder zusammensetzt. [...] Die Disziplin fabriziert auf diese Weise unterworfene und geübte Körper (um die ökonomische Nützlichkeit zu erhöhen) und schwächt diese selben Kräfte (um sie politisch fügsam zu machen). [...] Wenn die ökonomische Ausbeutung die Arbeitskraft vom Produkt trennt, so können wir sagen, dass der Disziplinarzwang eine gesteigerte Tauglichkeit und eine vertiefte Unterwerfung im Körper miteinander verkettet.“ [ÜuS, S. 176 f.]

Die Beziehung zwischen Produktion und individuellem Körper hat bereits Balibar inDas Kapital lesen angesprochen: Mit der Durchsetzung der industriellen Produktion hat sich das Verhältnis von Arbeiter zum Arbeitswerkzeug dahin gewandelt, dass die Maschine nicht länger Werkzeug ist, Arbeitskraft und Arbeitsmittel nicht länger eine Einheit bilden, sondern die Maschine nimmt den Platz der Arbeitskraft als „Werkzeugträger“ ein, der Arbeiter wird der maschinellen Produktion angepasst [DKL, Bd. 2, S. 320 f.]. Auch dies stellt einen Aspekt der „reellen Subsumtion der Arbeit unter das Kapital“ (Marx) dar.

177 Dieser Vorwurf scheint ungerechtfertigt, denn Foucault geht es nicht darum, Ideologie zu lokalisieren, sondern er steht in der Entwicklung seiner theoretischen Arbeiten dem gesam-ten Konzept der Ideologie zunehmend skeptisch gegenüber, vgl. Foucault 1978b, S. 79.

2.5.3. Staat und Individualisierung

Mit der Individualisierung geht aber auch eine Privatisierung einher, die Schaffung eines individuell-privaten Raumes durch den Staat. Die Privati-sierung verläuft in einer Doppelbewegung, in der der Staat zugleich den individuell-privaten Raum definiert und als Individuelles-Privates von dem öffentlichen Raum trennt, sich selbst aber als Zusammenfassung und Repräsentanten des Individuell-Privaten setzt:

Das Individuell-Private ist eine Schöpfung des Staates, die mit seiner relativen Trennung von der Gesellschaft als öffentlicher Raum einher-geht. Das weist nicht nur darauf hin, dass diese Trennung nur eine spezifische Form der Anwesenheit des Staates in den ökonomisch-sozialen Verhältnissen ist, sondern auch auf eine niemals vorher erreichte Omnipräsenz des Staates in diesen Verhältnissen. [St, S. 62]

Wenn das Individuell-Private erst durch den Staat gesetzt wird, heißt das auch, dass es „zum ersten Mal in der Geschichte keine rechtliche und prinzipielle Schranke für die Aktivität und die Übergriffe in die Sphäre des Individuell-Privaten geben kann“ [ebd.]. Da der Staat die Definitionsmacht über den privaten Raum innehat, ist somit seine Ausweitung auf diesen Raum ohne Grenze. Wenn durch die Techniken des Staates der Gesellschaftskörper in Individuell-Privates gespalten wird, nimmt der Staat diese Spaltung auf, indem er

diese getrennte Monaden in derselben Bewegung totalisiert und sich in seinem institutionellen Aufbau ihre Einheit einverleibt. Das Private ist nur die Kopie des Öffentlichen, denn der Staat umreißt selbst die Kontu-ren dieser Verdoppelung, die in den Staat eingeschrieben und schon in den Produktionsverhältnissen und der gesellschaftlichen Arbeitsteilung anwesend ist. Das Individuell-Private ist kein inneres Hindernis für das Handeln des Staates, sondern ein Raum, den der moderne Staat schafft, indem er ihn durchläuft. [St, S. 64]

Hierbei besteht Poulantzas darauf, dass im Verhältnis zum Staat gerade die Familie kein privilegierter Ort sei, der die Grundlage des Staates (oder umge-kehrt) bilde. Familie und Staat sind nicht zwei verschiedene Räume, die sich gegenseitig begrenzen, „sondern der Staat umreißt zur selben Zeit, wie er öffentlich wird, den Ort, den er der Familie [...] zuweist“ [ebd.]. Die Relation von Staat und Familie ist somit, wie die Relation von Staat und Individuell-Privatem schlechthin, durch den Staat disponibel.

Das Individuell-Private ist integraler Bestandteil des strategischen Feldes, das der moderne Staat darstellt, es ist das Ziel, das der Staat sich als Einwirkungspunkt seiner Macht gibt, kurzum, es existiert nur durch diesen Staat. Das kann man deutlich an diesem an sich unbegreiflichen

2.5.3. Staat und Individualisierung

Fixpunkt „privates Individuum“ sehen, von dem man annimmt, dass es Subjekt unveräußerlicher Freiheiten und Menschenrechte und Subjekt eines habeas corpus ist, dessen Körper aber vollständig vom Staat und der Gesamtheit der Privatisierungszentren gestaltet wird. [ebd.]

Die Parzellierung des Gesellschaftskörpers in einzelne Monaden sei Grundlage des modernen Totalitarismus, dessen Grundzüge schon in der repräsentativen Demokratie, dem Rechtsstaat angelegt sind; den gerade durch die von dieser Staatsform „eingeführte Trennung von öffentlich und privat eröffnet ihm [dem Staat] unbeschränkte Machtperspektiven“ [ebd.]178.

Die Grenze der staatlichen „Macht“ ist somit nicht innerhalb seiner eigenen Struktur angelegt oder innerhalb seiner eigenen Ideologie zu lokali-sieren. Gleichwohl existiert eine reale Grenze der staatlichen „Macht“, die durch die Kräfteverhältnisse innerhalb des Klassenkampfs definiert wird, „denn der Staat ist auch die materielle oder spezifische Verdichtung eines Kräftever-hältnis, das ein Klassenverhältnis ist“ [St, S. 65]. Die Aufklärungsideologie (Menschen- und Bürgerrechte) wird zu einer Schranke des Staates, nicht weil sie diesem immanent ist oder vom Individuum dem Staat abgetrotzt wird, sondern indem diese Rechte von Klassen erkämpft werden und sich als positi-ves Recht materialisieren. Entsprechend ist die Beziehung des in Klassen gespaltenen gesellschaftlichen Körpers und das Parzellieren der Klassen in individuell-private Einheiten und dem Staat zu bestimmen. Der Staat und seine Materialität ist nicht aus dem Individualisierungsprozess „ableitbar“, sondern der Staat hat in dieser Beziehung eine organische Rolle, da in der kapitalis-tischen Produktionsweise die gesellschaftlichen Klassen offen, also nicht (relativ) geschlossen wie z. B. ein Stand oder eine Kaste sind. Der Staat übernimmt dabei die Aufgabe,

die individualisierten Agenten auf die Klassen [zu]verteilen, er muss die Agenten so formieren und abrichten, qualifizieren und unterwerfen, dass sie diese oder jene Klassenstelle einnehmen können, an die sie nicht von Natur oder Geburt gebunden sind [St, S. 67].

Dementsprechend sei die Operation der Verteilung der Agenten auf die verschiedenen Klassen in die Materialität der staatlichen Apparate (Schule,

178 Dies gelte selbstverständlich auch für die ehemaligen „realsozialistischen“ Staaten, denn auch in diesen bestehe ein Mechanismus der Trennung des Privaten vom Öffentlichen, schon aufgrund der Verwandtschaft ihrer Produktionsverhältnisse mit denen der

„westlichen“ kapitalistischen Staaten (gesellschaftliche Arbeitsteilung, Warenproduktion usw.) [St, S. 64 f.].

2.5.3. Staat und Individualisierung

Verwaltung, Armee usw.) eingeschrieben und beherrsche die Techniken ihrer Machtausübung, die Zurichtung der Körper ist in der kapitalistischen Produk-tionsweise folglich von einem spezifischen Klassencharakter geprägt:

Es gibt eine bürgerliche Individualisierung und eine Arbeiterindividuali-sierung, einen bürgerlichen Körper und einen Arbeiterkörper als Modalitäten der kapitalistischen Individualisierung und Körperlichkeit, genauso wie es eine bürgerliche Familie und eine Arbeiterfamilie als Modalitäten der auf dem Individualisierungsprozess basierenden kapitalistischen Familie gibt. [ebd.]