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Restriktionen der Arbeit und der Maschinenzeit

Im Dokument Agrarstrukturwandel im Berggebiet (Seite 76-79)

Teil II: Grundlagen und Methoden

4. Das SULAPS-Modellsystem

4.5 Restriktionen des einzelbetrieblichen Basismodells .1 Restriktionen der Landnutzung

4.5.6 Restriktionen der Arbeit und der Maschinenzeit

Die Verfügbarkeit der Arbeitskräfte wird arbeitsperiodenabhängig vorgegeben. Im Gegensatz zum FARMO-Modell von Agroscope FAT Tänikon (Möhring et al. 2004) wur-den die Arbeitsperiowur-den nicht in Wochenschritten definiert. Um die Modellgrösse einzu-schränken, wurden vielmehr zwei verschiedene Arbeitsperiodensysteme miteinander kombiniert. Das aussenwirtschaftliche Periodensystem umfasst vier Perioden, das innen-wirtschaftliche acht, wobei deren Aggregierbarkeit gewährleistet ist (Tab. 14).

Tab. 14: Innen- und aussenwirtschaftliche Arbeitsperioden.

Innenwirtschaftliche Perioden Aussenwirtschaftliche Perioden

Nr. Beginn Anlass (Beginn) Ende Tage Nr. Mögliche Tätigkeiten Tage

1 20.05. Heimweide, Eingrasen 01.06. 12 A

Heimweide und Eingrasen

12 2 01.06. Gemeinschaftsweide, Heuen 10.06. 9 B

Heuen und Emden Dauerwiesen

44 3 10.06. Sömmerung Kleinvieh 20.06. 10

4 20.06. Sömmerung Grossvieh 01.07. 11 5 01.07. Öko-Schnitt vorverlegt 15.07. 14

6 15.07. Öko-Schnitt normal 20.09. 67 C Heuen und Emden

Ökoflächen

87 7 20.09. Rückkehr von Sömmerung 10.10. 20

8 10.10. Weideende allgemein 20.05. 222 D 222

Eigene Annahmen.

Die aussenwirtschaftlichen Tätigkeiten werden je nach Witterungsanforderungen in fünf Gruppen eingeteilt (Tab. 15). Die verfügbaren Feldarbeitstage fliessen auf Basis der Daten von Näf (1996) in die Arbeitszeitrestriktionen ein.

Die Arbeitsaufwände basieren auf den von Schick (2005) in den verschiedenen arbeitswirtschaftlichen PROOF-Simulationsmodellen verwendeten Grunddatensätzen.

Diese wurden angesichts der im Berggebiet hoch relevanten Transportzeiten in Arbeits-zeiten aufgeteilt, die von den WegArbeits-zeiten abhängig bzw. unabhängig sind. Tätigkeiten, die nur die Fläche betreffen, müssen anders implementiert werden als Tätigkeiten, die von Ertrags- oder Düngungsmengen abhängen, und deshalb unter Umständen mehrere Fahrten pro Parzelle erfordern. Schwierigkeiten der Modellierung gab es bei zwei der in Tab. 16 dargestellten Komponenten: Einerseits bei den pro Periode und Schlag einmalig anfallenden Fahrten, anderseits bei den schlagunabhängigen, pro Periode ebenfalls nur einmalig anfallenden Rüst- und Reinigungsarbeiten.

Die periodisch einmaligen Fahrten, das erste Problem, dürfen nicht für jeden einzel-nen Schlag verrechnet werden, auf dem eine Tätigkeit durchgeführt wird. Eine Auswer-tung der Flächenerhebungsdaten 2002 zeigt, dass in der Untersuchungsregion je 3,11

92 Das Gesetz lässt die Hal-tung silagegefütterter Bestände auf

Käsereimilchbe-trieben prinzipiell zu. Die Produktion von Silofutter ist also auch auf

Nichtsilomilch-betrieben zulässig. Geregelt ist dies in Anhang 3 der Ver-ordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP, SR 916.351.021.1), die per 1.1.2006 die Verordnung über die Qualitätssicherung bei der Milchproduktion von 1999 abgelöst hat.

Schläge in der selben Teilregion liegen und die selbe Basisnutzung aufweisen. Diese 3,11 realen Schläge entsprechen 8,2 Modellschlägen (vgl. die entsprechenden Ausführungen dazu im Kapitel 4.3.2, wo auf die Erhöhung der Schlagzahl von 3’174 auf 8’374 einge-gangen wird). Im Modellsystem mussten die binären Variablen aus rechenzeittechni-schen Gründen möglichst gering gehalten werden. Deshalb wurden diese periodisch ein-malig anfallenden Fahrten im Sinne einer Vereinfachung jedem Betrieb zu einem Bruch-teil von 1/8,2 angerechnet.

Eine zweite Vereinfachung, jene bei den periodisch anfallenden Rüst- und Reinigungs-arbeiten, wurde ebenfalls zur Vermeidung von zusätzlichen Binärvariablen vorgenom-men. Weitere Auswertungen der Flächenerhebungsdaten 2002 zeigen, dass im Durch-schnitt 16 Modellschläge in derselben Periode gleichartig bewirtschaftet werden. Die Rüst- und Reinigungsarbeiten werden daher jedem Schlag zu 1/16 angerechnet.

Die innenwirtschaftlich eingesetzte Arbeitszeit hängt direkt von der Anzahl Tiere, deren Aufstallungs- und Melksystem sowie deren Weideverfahren ab. Entlastung bei der

Tab. 16: Komponenten der Feldarbeitszeit und der Maschinenzeit.

Komponente Bezugseinheit Fahrtrichtung Ladungszustand Einheit

Fahrten pro Periode und

Schlaggruppe

Hof-Fläche unbeladen Fahrten/Schlaggruppe Fläche-Hof unbeladen

pro Ertragsmenge

Hof-Fläche unbeladen Fahrten/dt TS Ertrag Fläche-Hof beladen

pro

Hofdüngermenge

Hof-Fläche beladen Fahrten/dt FS Hofdünger Fläche-Hof unbeladen

Arbeitsaufwand schlagunabhängig einmalig pro Periode - - AKh bzw. Mh

Arbeitsaufwand schlagspezifisch, auf der Fläche

pro Fläche - - AKh/ha bzw. Mh/ha

pro Ertragsmenge - - AKh/dt TS Ertrag

bzw. Mh/dt TS Ertrag

pro Hofdüngermenge - - AKh/dt FS Hofdünger

bzw. Mh/dt FS Hofdünger TS: Trockensubstanz; AKh: Arbeitskraftstunde; Mh: Maschinenstunde. Der schlagunabhängige Arbeitsaufwand umfasst die Rüstzeiten auf Hof und Feld sowie die Reinigungsarbeiten etc. Die Arbeitsaufwendungen und die Maschinenzeiten können sich unterscheiden, wenn eine Tätigkeit auch manuelle Arbeiten umfasst.

Tab. 15: Feldarbeitstage nach Anspruchsgruppen.

Gruppe Gruppe 5 Gruppe 4 Gruppe 3 Gruppe 2 Gruppe 1

Tätigkeiten Pflügen etc. Eggen, Säen

etc. Welksilage Belüftungsheu Getreideernte etc.

Periode Tage total Tage der Gruppe

A 12 11,89 10,96 6,86 4,83 4,26

B 44 42,40 38,53 35,80 27,00 23,61

C 87 83,21 76,44 46,64 37,77 33,43

D 222 73,40 61,57 - -

-Total 365 210,90 187,50 89,30 69,60 61,30

Lesebeispiel: In der aussenwirtschaftlichen Arbeitsperiode B kann höchstens an 27 von 44 Tagen Belüftungsheu hergestellt werden. Eingesetzte Feldarbeitstage einer Gruppe blockieren auch Feldarbeitstage von Gruppen mit höherer Nummer.

Quelle: Eigene Berechnungen, basierend auf Luder (2002).

Arbeitszeit gibt es, wenn die Tiere gesömmert werden. Weiter wird bei der Fütterungs-zeit zwischen Silage- und Nichtsilagefütterung unterschieden. Im Gegensatz zu Happe et al. (2004: 13) werden bei steigenden Herdengrössen abnehmende Grenzaufwände der Arbeitszeit nicht abgebildet, weil dies die Verwendung zusätzlicher binärer Variablen bedingt hätte. Diese Vereinfachung scheint allerdings zulässig, nachdem der Hauptfokus der vorliegenden Arbeit auf der Landnutzung liegt.

Nicht alle Arbeitskräfte erbringen die gleiche Leistung (Tab. 17). Die täglichen je Peri-ode verfügbaren Arbeitskraftstunden für die Fremdarbeitskräfte leiten sich aus Art. 2 des Normalarbeitsvertrages für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis des Kantons Grau-bünden 1998 ab, der im Winterhalbjahr zehn und im Sommerhalbjahr, von Mai bis Sep-tember, elf Stunden Arbeit zulässt (Bündner Rechtsbuch 535.230). Während der Dürrfut-terernteperioden wurden die täglichen Arbeitszeiten der Betriebsleitenden gegenüber LBL (2003: 353) um zwei auf zwölf Stunden erhöht, weil dort häufig Arbeitsspitzen zu bewältigen sind. Die Eltern arbeiten während der Dürrfutterernte von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr auf dem Betrieb mit, im Winterhalbjahr beschränken sie sich auf je zwei Stunden pro Halbtag. Die jugendlichen Familienangehörigen arbeiten in den Sommermo-naten je zwei Stunden pro Werktag und je fünf Stunden an Samstagen und Sonntagen mit. Im Winterhalbjahr helfen sie täglich je zwei Stunden. Die erwachsenen Familienan-gehörigen helfen demgegenüber nur samstags und sonntags von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr während der Heuernte mit. Dies ergibt auf die einzelnen Tage umgerechnet zwei Stunden. Bei der Verfügbarkeit der familiennahen Arbeitskräfte wird davon ausgegan-gen, dass je zwei Eltern, Jugendliche oder Erwachsene mithelfen können, wenn ein Betrieb auf solche Arbeitskräfte zurückgreift.

Die für Hausarbeiten notwendige Arbeitszeit hängt direkt von der Personenzahl ab.

Nebst einem fixen täglichen Zeitbedarf von 107 Minuten pro Haushalt werden pro Per-son zwischen 41 und 44 Minuten zusätzlich eingesetzt (LBL 2004: 109). Eltern und erwachsene, familiennahe Helferinnen und Helfer werden nicht berücksichtigt, da sie in eigenen Haushalten leben.

Tab. 17: Tägliche und jährliche Arbeitszeitverfügbarkeit je Arbeitskräftekategorie.

Arbeits-

kräfte Familienangehörige Fremdarbeitskräfte

Betriebs-leitende Eltern Jugendliche Erwachsene

Kurzaufent-halterInnen

Prakti-kantInnen Angestellte Periode 1

AKh/

Tag

10 4 2 - 11 11 11

Perioden 2 bis 6

12 7 3 2 11 11 11

Perioden 7 und 8

10 4 2 - - - 10

Anwesend % 81-84 80 94 94 71 71 67

Leistung % 100 100 90 100 100 90 100

Total verfügbar

AKh/

Jahr

3’136 -3’252

1’434 711 209 961 865 2’528

AKh: Arbeitskraftstunden. Werte jeweils pro Person, basierend auf den Interviewergebnissen. Die Anwesenheitswerte berück-sichtigen Wochenenden, Feiertage, Militärdienst, Weiterbildung und bei den Eltern auch Ferien. Die Anwesenheitswerte bei den jugendlichen und erwachsenen Familienangehörigen sind derart hoch, weil bei ihnen die Wochenenden bereits in der Grundtabelle berücksichtigt wurden. Betriebsleiter leisten Militärdienst und sind daher etwas weniger häufig anwesend als Betriebsleiterinnen.

Der Leistungsfaktor schliesslich berücksichtigt, dass Jugendliche unter 18 Jahren eine tiefere Produktivität als die Erwachsenen aufweisen (LBL 2003: 364).

Die Arbeitszeitbilanzierung geschieht für jede einzelne Person, Periode und Arbeits-gruppe separat. Nicht landwirtschaftlich oder im Haushalt eingesetzte Zeit der Betriebs-leitenden kann bis zur Limite von 42 Stunden93 pro Arbeitswoche ausserlandwirtschaft-lich eingesetzt werden, sofern das Pensionsalter noch nicht erreicht ist. Es gelangt ein aus- und weiterbildungsabhängiger individueller Lohnsatz in der Höhe von 15 bis 40 CHF pro Stunde zur Anwendung, der je nach Szenarienausgestaltung um 10 bis 13 % schwanken kann (vgl. Kapitel 5.1). Die entsprechenden Werte wurden aus den Interviews abgeleitet. Im Gegensatz zu Flury (2002: 104), der einen Sektormodellansatz gewählt hat, kann die ausserlandwirtschaftliche Stellenbegrenzung nur über betriebsindividuelle und nicht über sektorale Restriktionen geschehen. Es wird nicht zwischen stundenwei-sem, saisonalem und ganzjährigem ausserbetrieblichem Erwerb unterschieden.

Es ist nicht zulässig, dass eine Betriebsleiterin oder ein Betriebsleiter vollständig aus-serlandwirtschaftlich arbeitet und dafür Angestellte auf dem Betrieb einsetzt, die weni-ger hoch entlohnt werden müssen. Bestimmte Arbeiten können von Angestellten der vorgegebenen Verdienstkategorien nicht durchgeführt werden. Besser ausgebildete Arbeitskräfte zu höheren Lohnsätzen sind im Modell keine verfügbar. Betriebe, deren Leitenden zusammen mehr als 75 % einer Vollzeitstelle ausserhalb der Landwirtschaft wahrnehmen, dürfen deshalb im Modell keine Fremdarbeitskräfte beschäftigen. Die Zahl der Kurzaufenthaltenden sowie der Praktikantinnen und Praktikanten ist unter der Annahme, dass diese aus dem Ausland stammen, auf 25 % des jeweils verfügbaren Per-sonalbestandes beschränkt94.

Die benötigten Maschinenkapazitäten bei Transportern, Traktoren und Zweiachsmä-hern werden über Kauf oder Miete sichergestellt. Es wird die Annahme getroffen, dass ab 0,9 benötigten Standardarbeitskräften (SAK) mindestens eine eigene Maschine ange-schafft werden muss und nicht mehr alles über Mietmaschinen abgewickelt werden kann.

Im Dokument Agrarstrukturwandel im Berggebiet (Seite 76-79)