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Es mangelte nicht an weiteren Versuchen, eine liechtensteinische Radio -kon zession zu erwerben. Bereits vor der Konzessionserteilung an den Landessender gab es einen heftigen Wettbewerb zwischen verschiedenen Bewerbern.101 Auch nach dem Scheitern des Landessenders wurde die

97 Liechtensteiner Volksblatt vom 31. August und 2. September 1939 nach Frommelt 2003, S. 118.

98 Liechtensteiner Volksblatt und Liechtensteiner Vaterland vom 19. November 1938.

Nach Frommelt 2003, S. 106.

99 Abdruck des Entwurfs für einen Konzessionsvertrag und des Konzessionsvertrags vom 25. September 1937 bei Frommelt 2003, S. 160 ff.

100 Vgl. Zeitzeugeninterviews bei Frommelt 2003, S. 145 ff.

101 Ausführlich bei Jansen 1973; Frommelt 2003.

Regierung regelmässig mit neuen Konzessionsgesuchen für einen Radio -be trieb, teilweise auch für Fernsehen, konfrontiert. Die Ansuchen ka-men fast alle aus dem Ausland, insbesondere der Schweiz, dem restlichen Europa sowie Nordamerika. Allein zwischen 1945 und 1970 gingen 76 schriftliche Gesuche bei der Regierung ein, die allesamt abschlägig be-schieden wurden.102 Ablehnungsgrund war einerseits das ungelöste Kon zessionsrecht im Verhältnis zur Schweiz, ferner aber auch das Pro -blem, dass die meisten Gesuchsteller kommerzielle Sender betreiben wollten. Die Regierung beschloss daher 1964, allen Interessenten künftig mitzuteilen, dass die Regierung vorläufig auf keine Konzessions ge su che für die Errichtung und den Betrieb von Radio und Fernsehsta tio -nen, die über den nationalen Charakter hinausgehen, eintrete.103

2.2.3 Radio L

2.2.3.1 Vorgeschichte

Nach der kurzen Geschichte des Landessenders vergingen mehrere Jahr -zehnte, ohne dass ein Anlauf für ein liechtensteinisches Radio erfolg-reich war. Der Radiokonsum musste sich notgedrungen auf ausländische Sender aus den Nachbarstaaten beschränken. Es war jedoch ein lange ge-hegter Wunsch des ehemaligen Chefredaktors des Liechtensteiner Volks blattes, Walter B. Wohlwend, einen liechtensteinischen Radiosen der zu realisieren. Wohlwend betrieb seit seinem Rücktritt als Chefre -dak tor des Volksblattes ein eigenes Pressebüro, das sowohl journalisti-sche wie auch PR-Aufgaben übernahm. In den 1980er Jahren war er un-ter anderem als Korrespondent von Radio DRS für das Fürstentum Liech tenstein tätig. Sein Ziel war jedoch, ein liechtensteinisches Ra dio auf die Beine zu stellen. 1974 war er bereits in ein liechtensteinisch-schweizerisches Radio-Sendeprojekt involviert. Dieser Anlauf scheiterte allerdings an der bekannten Problematik, dass durch Inte gra tion in die

102 Frommelt 2003, S. 123–128.

103 Frommelt 2003, S. 125.

schweizerische Rundfunklandschaft via Postvertrag ein Wer be sender nicht zulässig war. Das Projekt wurde daher wieder beerdigt.104

Ein erster Zwischenerfolg auf dem Weg zu einem Radiosender wurde viele Jahre später erreicht, als anlässlich der Liechtensteinischen Industrie-, Handels- und Gewerbeausstellung Lihga im September 1990 ein Probebetrieb unter dem Namen «Radio L» bewilligt wurde.105Der provisorische Gehversuch mit den hausgemachten Tönen im liechten-steinischen Äther fand viel Resonanz. Zwar konnte der Probesender nicht verheimlichen, dass der Enthusiasmus der vielen Radio-Laien grös ser war als deren handwerkliche Fähigkeiten. Aber es zeigte sich un-missverständlich, dass ein Bedürfnis für ein eigenes Radio vorhanden war, da das Publikum sehr positiv auf den Versuch reagierte.

In den meisten europäischen Staaten waren die Rundfunkordnun -gen bereits vor längerer Zeit liberalisiert worden, sodass Privatsender in unterschiedlicher Zahl und Qualität aus dem Boden schossen. 1995 eru-ierte die ESOMAR106bis zu über 2000 Sender pro Land (im Falle von Spa nien). Die Entwicklung in den einzelnen Ländern war unterschiedlich, teilweise stürmisch und überbordend, teilweise aber auch von zu -rück haltender Konzessionierung geprägt. Ein Sender für Liechtenstein mit einer Bevölkerung von rund 30’000 Einwohnern stellte in diesem Zusammenhang keine aussergewöhnliche Grösse dar. In der Zwischen zeit ist die Entwicklung weiter vorangeschritten. Ins besondere im Nach -barland Österreich hat sich die Zahl der Sender nach der Einführung des

104 An einer Pressekonferenz des Liechtensteiner Presseclubs (LPC) wurde Anfang Mai 1974 das Radio-Projekt vorgestellt. Walter Bruno Wohlwend (Chefredaktor Volksblatt) und Hubert Hoch (Chefredaktor Vaterland) nahmen als Vertreter des LPC daran teil, Egon Marxer (VU-Vorsteher von Eschen) und Hilmar Ospelt (FBP-Bürgermeister von Vaduz) als Gemeindevertreter, sowie Beat Curti und Rudolf Bächtold als Vertreter des Verlags Jean Frey AG. Es sollte zunächst eine RadioPro -jektierungsgesellschaft mit den Vorarbeiten für einen Sendebetrieb eingerichtet werden, um in einer zweiten Phase nach einer Konzessionserteilung dann den Sen de betrieb einzuleiten. Die Gemeinden sollten ein starkes Mitspracherecht erhalten, während finanziell zunächst nur die Jean Frey AG (Weltwoche, Annabelle, Sport) mit einem Betrag von 500’000 Franken einsteigen würde. (Liechtensteiner Volks -blatt vom 4. Mai 1974; Aussagen von Walter Bruno Wohlwend in einem Interview bei Frommelt 2003, S. 55).

105 Der Landtag befasst sich in der Sitzung vom 28. Juni 1990 mit der Erteilung einer pro visorischen Konzession. Vgl. auch Berichterstattung im Liechtensteiner Volks -blatt vom 29. Juni 1990.

106 ESOMAR (World Association of Opinion and Marketing Research Professionals), 1948 gegründet, mit Sitz in Amsterdam.

Privatfunks nach oben entwickelt. Heute entfallen in der Schweiz und in Österreich im Mittelwert etwas mehr als 100’000 Einwohner auf einen Radiosender.107

2.2.3.2 Die Konzession

Obwohl in der Schweiz bereits seit 1983 private Lokalradios auf Sen -dung waren, erlaubte das liechtensteinische Recht noch etliche Jahre kei-ne Privatsender. Die politischen Hauptakteure in Liechtenstein taten sich in der parteipolitisch klar abgesteckten Medienlandschaft schwer

107 Vgl. Zink u.a. 2003, S. 21.

Tabelle 2: Radiosender 1995 nach Ländern und Bevölkerungszahl (ge-rundet), geordnet nach Einwohner pro Sender

Land Senderzahl EW pro Sender

Griechenland 1344 8’000

Spanien 2686 15’000

Dänemark 280 19’000

Portugal 518 20’000

Luxemburg 21 21’000

Italien 1750 32’000

Belgien 300 36’000

Frankreich 1240 47’000

Niederlande 315 51’000

Schweden 122 73’000

Finnland 59 88’000

Irland 27 144’000

United Kingdom 225 261’000

Deutschland 241 342’000

Österreich 15 535’000

Total 9143 41’000

Quelle: ESOMAR Report on Radio and Television audience measurement in Europa 1995, zit. nach Association of European Radios AER 1998. Eigene Berechnungen.

mit dem Gedanken, dass ein neues, allenfalls auch unabhängiges Me -dium die Printmedien ihrer Monopolstellung berauben sowie die politische Meinungsbildung potentiell verändern sollte. Das Gesetz über Ra -dio und Fernsehen war zwar 1978 bereits vom Landtag verabschiedet wor den. Doch die Regierung Brunhart (VU) beeilte sich nicht mit der Erteilung einer Radiokonzession. Dass mit Walter-Bruno Wohlwend ein ausgewiesener Parteigänger der FBP in den Startlöchern stand, dürfte die Entwicklung nicht gerade beschleunigt haben. Es dauerte bis zum Jahr 1991, ehe die Regierung eine Rundfunk-Verordnung erliess. Erst auf der Ba sis dieser Verordnung konnte eine Konzession erteilt werden. Am 18. Ja nuar 1992 erfolgte die Konzessionsausschreibung in den Landes -zei tun gen, auf welche drei Bewerber mit einer Eingabe reagierten. Am 26. Januar 1993 – nach längeren Abklärungen – wurde das Gesuch von zweien der drei Bewerber abgelehnt.108Der dritten Gesuchstellerin, der Radio-TV AG109, wurde gleichzeitig eine Konzession zugesichert unter der Bedingung, dass die Gesellschaft liechtensteinisch beherrscht sei, dass die Redaktion mehrheitlich aus liechtensteinischen Staatsbürgern zusammengesetzt sei und dass die Finanzierung gesichert sei. Die Finan -zie rung wurde auch von der Finanzkontrolle des Landtages geprüft, die nach mehreren Rückweisungen am 1. Juni 1994 endlich grünes Licht gab. Am 16. August 1994 schliesslich erteilte die Regierung Frick – vorbe haltlich der Zustimmung des Landtages – der Radio TV AG die Kon zession zur Verbreitung eines landesweiten Radioprogrammes unter dem Namen Radio L.110

Der Antrag der Regierung beinhaltete drei Aspekte: Erteilung der Kon zession an die Radio-TV AG, Verpflichtungskredit in der Höhe von 950’000 Franken für die Errichtung der Sendeanlagen, der Studio er

-108 Es handelte sich dabei um die Freie Liste und Michael Heinzel, Mauren. Diese Ein -gaben scheiterten nicht nur am Finanzierungskonzept, das sich mit der finanziellen Potenz der Radio TV AG nicht messen konnte. Ebenso wurden bezüglich Unab -hän gigkeit und Ausgewogenheit Fragezeichen gesetzt.

109 Hinter der Radio TV AG stand als Promotor Walter B. Wohlwend, Vaduz, als wichtige finanzielle Stützen Dr. Peter Ritter, Vaduz und in geringerem Masse Bruno Fel lin ger, Küsnacht/ZH. Kurz vor dem Aus von Radio L gab der Verwaltungsrats prä sident Peter Ritter an, dass seine «Firma» 100 Prozent der VorzugsStimmrechts -aktien und etwa 12 Prozent der Inhaber-aktien halte. Die restlichen Aktien seien breit gestreut. Er gehe von etwa 50 Aktionären aus. Interview mit Peter Ritter im Wirtschaft regional (Liechtensteiner Vaterland) vom 26. April 2003, S. 4.

110 Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/1994.

schlies sung und eines UKW-Umsetzers, sowie Entnahme der entsprechenden Mittel aus dem Medienfonds. Im Bericht und Antrag der Regie -rung wurde die Erteilung der Konzession ausführlich begründet. Die Be dingungen (liechtensteinische Mehrheitsverhältnisse in Gesellschaft und Redaktion, Finanzkonzept) waren nach Meinung der Regierung und in Rücksprache mit der Stabstelle Finanzen bzw. externem Gut ach -ten eines Spezialis-ten betreffend der Werbeeinnahmen erfüllt oder soll-ten erfüllbar sein. Es wurde aber im Bericht auch deutlich gemacht, dass insbesondere die Werbeeinnahmen optimistisch, wenn auch nicht ganz unrealistisch, budgetiert worden seien.

Radio L wurde im Konzessionsgesuch als liechtensteinischer Sen -der mit Ausstrahlung in die Region charakterisiert, -der mit eigenständi-gen Nachrichten, mehrheitsfähigem Musik-Programm während der radiointensiven Zeiten (6 bis 19 Uhr) und einem Kultur und Bildungs -radio ausserhalb dieser Sendezeiten operieren sollte. Radio L plante ein 24-Stunden-Vollprogramm. Das Konzessionsgebiet umfasste nach eige-nen Angaben 282’000 Einwohner (Liechtenstein, St. Galler Rheintal, Vorarlberger Bezirke Feldkirch und Dornbirn), davon rund ein Zehntel in Liechtenstein. Das erwähnte Sendegebiet sollte auch durch entspre-chende Nachrichtenauswahl und Moderatoren aus allen drei Ländern be dient werden. Im Bericht und Antrag der Regierung wurde auch die damalige Konkurrenzsituation auf dem Radiomarkt dargestellt, die ins-gesamt allein rund 20 auf Grund terrestrischer Frequenzen empfangba-rer Sender einschloss.111

Die Beilagen zum Bericht und Antrag der Regierung enthielten die Sta tuten der Radio-TV AG, den Text der Konzession, das Budget von Radio L für die Jahre 1994–1997 sowie die Projektofferte der Telecom PTT Direktion St. Gallen für Investitionen (ca. 950’000 Franken) und jährliche Folgekosten (194’000 Franken) für die UKWSender, Studio -erschlies sung und UKW-Umsetzer. In der Konzession wurden verschie-dene Auflagen gemacht, die die Gestaltungsfreiheit des Senders

eineng-111 Erwähnt wurden die öffentlich-rechtlichen Sender DRS 1-3, ORF 1 und 2, Ö3, Ö2-Ring, SWF 1 und 3, S 4, der private Regionalsender Gonzen/Rheintal (heute «Radio Ri») als integral empfangbare Sender, im nördlichen Teil des Sendegebietes die Sen er des Süddeutschen Rundfunks, des Bayerischen Rundfunks und des Deutschland -funks sowie die Privatsender Radio aktuell (CH) und Radio 7 (D), im südlichen Teil des Sendegebietes der Privatsender Radio Grischa.

ten. Die Auflagen bezogen sich auf das Programm, die Organisations form, die personelle Zusammensetzung, Rechenschafts und Melde -pflich ten, Werbemöglichkeiten und anderes.112Radio L kalkulierte mit einem jährlichen Aufwand von rund 1,7 bis 1,8 Millionen Franken.

Die Statuten der Radio-TV AG vom 20. Februar 1992 waren wie erwähnt dem Bericht und Antrag der Regierung beigefügt, da es sich da-bei einerseits gemäss Konzession um bewilligungspflichtige Statuten handelte, andererseits aber auch in der Konzession auf Bestimmungen der Statuten verwiesen wurde. Darin enthalten war etwa die Bestim

-112 Darunter fiel beispielsweise die Verpflichtung auf ein 24-Stunden-Vollprogramm mit eigenen Nachrichten, Nachrichtensendungen in der Regel in hochdeutscher Sprache, Genehmigungspflicht für die Übernahme vollständiger Programmteile von anderen Veranstaltern, Zusammensetzung der Redaktion mehrheitlich aus liech ten -steinischen Staatsangehörigen oder Ausländern mit Niederlassungsbewilligung.

Wei tere Auflagen bezogen sich auf die Strukturen (Rechtsform der Aktien ge sell -schaft, Notwendigkeit einer Geschäftsordnung, Genehmigungspflicht der Statuten, der Aktionärsstruktur, der Änderungen in Organisation und Zusammensetzung der Beteiligungsverhältnisse). Die Werbemöglichkeiten wurden eingeschränkt (Geltung der gesetzlichen Bestimmungen, ausdrückliche Werbeverbote für religiöse und po litische Werbung bis hin zu Schleichwerbung). Schliesslich musste sich die Kon zes -sio närin auch der Aufsicht der Konzes-sionsbehörde unterstellen mit Meldepflichten (Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, der Geschäftsleitung und der Be -schwer dekommission, Geschäftsordnung, Reglement der Be-schwerdekommis sion, Werbetarife und Werbebedingungen, programmliche Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern und Programmlieferanten) und Jahresberichten und Jahres rech -nungen (Tätigkeitsbericht der Konzessionärin und der Beschwerdekommission, Programmstruktur, Werbeeinnahmen nach Herkunft der Aufträge, ausgestrahlte Werbeminuten nach Monaten, Zuwendungen, Ergebnisse der Rezipienten for schung, Anzahl, Funktion und Nationalität der Beschäftigten und Stand und Ent -wicklung der Verbreitung des Programms). (Konzession im Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/1994).

Tabelle 3: Budget von Radio L 1994–1997 (in Mio. Fran ken, gerundet)

Geschäftsjahr Ertrag Aufwand Betrieblicher

Verlust

1994 1.5 1.7 –0.2

1995 1.6 1.7 –0.1

1996 1.7 1.8 –0.1

1997 1.9 1.8 –0.1

Quelle: Regierung: Bericht und Antrag Nr. 63/1994, S. 17.

mung, dass ein Aktionär höchstens 25 Prozent des Grundkapitals unmittelbar oder unmittelbar auf sich vereinigen, und dass höchsten 25 Pro -zent des Grund ka pi tals im Besitz von natürlichen Personen ohne liech-tensteinische Staatsbürgerschaft sein dürfen. Die Statuten enthielten auch Bestim mun gen zu den Organen, unter anderem wurde auch eine Beschwerde kom mis sion in Aussicht gestellt.113

Der Landtag befasste sich in seiner Sitzung vom 15. September 1994 mit dem Bericht und Antrag der Regierung betreffend Radio L.114 Den An trägen der Regierung wurde mit 22 Stimmen mehrheitlich zuge-stimmt. Es wurden aber auch kritische Voten abgegeben. Es wurde be-zweifelt, dass die Budgetierung realistisch sei. Die Voten teilten sich in solche, die das Risiko gänzlich auf Seiten des Privatsenders sahen. An -dere Abgeordnete hätten sich dagegen eine Beteiligung des Staats vor-stellen können – insofern also einen teilweise öffentlich-rechtlichen Sender – oder eine finanzielle Unterstützung in Form einer Medienför -de rung, wie sie damals von Seiten Liechtensteins in -der Höhe von jähr-lich 250’000 Franken der SRG zuteil wurde.115

Aus der Antwort von Regierungsrätin Cornelia Gassner ging hervor, dass nicht geplant sei, «dass das Land Liechtenstein die Betriebs kos -ten übernimmt oder irgendwelche weiteren Zahlungen tätigt.» Es war

113 Gemäss diesen Statuten betrug das Grundkapital der Gesellschaft 50’000 Franken, eingeteilt in 5000 voll einbezahlte Namensaktien zum Nennwert von 20 Franken (was jedoch einen Betrag von 100’000 Franken ergibt). Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat, der Programmbeirat, die Kontroll -stelle. Ferner wurde eine Beschwerdekommission in den Statuten vorgesehen, die von der Radio-TV AG errichtet und getragen wird und aus mindestens drei von der Radio-TV AG gewählten Mitgliedern, die über Erfahrung im Medienrecht verfügen sollen, besteht. Die Beschwerdekommission sollte Reklamationen über Sendungen des Radios, insbesondere auch Begehren auf Berichtigung, Gegendarstellung oder als Beschwerden bezeichnete Eingaben behandeln, wenn keine Einigung zwischen dem Beschwerdeführer und der Programmleitung erzielt werden kann. Dieser Pro -gramm beirat bestand aber bis zuletzt nur auf dem Papier.

114 Bericht und Antrag der Regierung Nr. 63/1994; Landtagsprotokoll 1994 Bd. II, S. 1093–1111.

115 Für den Stellv. Abg. Hansjörg Goop (VU) waren die Prognosen des Senders zu op-timistisch. Insbesondere die budgetierten Werbeeinnahmen erachtete er als nicht realistisch. Er hielt aber fest, dass Radio L ein Privatunternehmen sei, das die volle Verantwortung trage und dass es nicht angehe, dass das Land Liechtenstein bei einem allfälligen finanziellen Engpass von Radio L als Geldgeber herangezogen werde. (LP 1994 Bd. II, S. 1093–1095) Bedenken hinsichtlich der Finanzen äusser-ten auch die Abg. Rudolf Lampert (FBP) und Abg. Egon Gstöhl (VU). (S. 1097 und 1103). Abg. Paul Vogt (FL) hätte es begrüsst, wenn sich der Staat an Radio L betei-ligt hätte. Er habe sich ein Modell zwischen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und

sogar vorgesehen, dass Radio L die jährlichen Kosten von schätzungs-weise 194’000 Franken für die Sendeanlagen übernehmen sollte.116Hin -ge -gen stellte sie in Aussicht, dass der Medienfonds überarbeitet werden solle. Sie präzisierte weiters noch die verwirrenden Angaben über das Grundkapital der Gesellschaft, indem sie ausführte, dass das Kapital zum Zeitpunkt der Landtagsdebatte 50’000 Franken betrug, dass aber eine Kapitalerhöhung auf 500’000 Franken im Falle einer Konzessions -er teilung vorgesehen sei und die entsprechenden Kapitalgeb-er auch d-er Re gierung namentlich bekannt waren, und dass darüber hinaus per 1. Ja -nuar 1996 eine weitere Zusicherung von 150’000 Franken vorliege.

2.2.3.3 Sendestart und Anlaufschwierigkeiten

Nach der Konzessionserteilung durch die Regierung machte sich die RadioTV AG daran, das Konzept in die Realität umzusetzen. Die Kapi -tal erhöhung wurde durchgeführt, Personal rekrutiert, in der ehemaligen Weberei Spoerry in Triesen wurden Studios und Arbeitsplätze einge-richtet, die Programmstruktur erarbeitet. Der Aufbau von Radio L fiel in eine Zeit, als die Digitaltechnik Einzug hielt. Die Sendestudios und Ar beitsplätze wurden mit entsprechender Technik ausgestattet. Der Sende start erfolgte am Staatsfeiertag, dem 15. August 1995. Die ersten Mo nate verliefen hektisch und waren nicht nur geprägt von viel Begeis -te rung, hohen Erwartungen und gemisch-ter öffentlicher Akzeptanz,

einem privaten Lokalradio vorgestellt. Er kritisierte auch veraltete Bestim mun gen der Gesetzgebung und sprach sich ferner dagegen aus, dass in der Konzession Auflagen gemacht werden in Bezug auf das Programm oder die Werbung, die für andere Medien nicht gelten. Mit Hinweis auf das bevorstehende Gebührensplitting in der Schweiz widersprach er der Haltung der Regierung und der Finanz kom mis -sion des Landtages, dass Radio L auch in Zukunft keine finanziellen Mittel vom Staat erhalten sollte. (S. 1098–1100) Auch Abg. Werner Ospelt (FBP) plädierte da -für, eine finanzielle Abgeltung zu prüfen. Damals erhielten nur die SRG für ihre Sen de leistungen eine jährliche Abgeltung von 250’000 Franken. Werner Ospelt wollte geprüft haben, ob nicht auch ORF, das Studio Vorarlberg, vor allem aber auch die liechtensteinischen Printmedien, die Gemeinschaftsantennenanlage und Radio L im Rahmen des Medienfonds Abgeltungen für Leistungen erhalten sollten.

(S. 1097) Diesem Votum schloss sich Abg. Otmar Hasler (FBP, ab 2001 Regierungs chef) an, indem er es im ureigensten Interesse des Staates erachtete, ein Medien för -de rungsgesetz zu schaffen, in -dem die gemeinwirtschaftlichen Leistungen -der Print-und elektronischen Medien abgegolten werden. (S. 1101).

116 LP 1994 Bd. II, S. 1106.

sondern auch von technischen Pannen und personellen Unzulänglich -kei ten.117Unter der Hauptverantwortung des Sendeleiters Roman Ban -zer waren eine dreiköpfige Werbeabteilung und eine personell unterbe-setzte Redaktionsabteilung mit rund 600 Stellenprozenten tätig.118In der Wer bung bestand eine Kooperation mit der Spotpromotion und der Radiotele, einer der beiden führenden nationalen Radiowerbevermitt -lerinnen auf dem Schweizer Markt. Von Seiten des Verwaltungsrates wurde anhaltender Druck auf die Belegschaft in betriebswirtschaftlichen und programmlichen Fragen ausgeübt. Bereits nach wenigen Monaten wurde der Sendeleiter entlassen. Ende März 1996 verliess ein Grossteil der Beleg schaft unter Protest den Sender.119

2.2.3.4 Die Folgejahre

In der Folge wurde neues Personal rekrutiert. Die üblichen Schwierig -kei ten von kleinen Privatradiounternehmen blieben jedoch bestehen.

Kennzeichen sind notorische finanzielle Schwierigkeiten, begrenzte redaktionelle Ressourcen und Fähigkeiten sowie häufige personelle Wech -sel. Die finanziellen Schwierigkeiten konnten nur aufgefangen werden, weil der Hauptaktionär bereit war, erhebliche finanzielle Mittel in den Betrieb einzuschiessen. Hinzu kamen seit 1999 und teilweise rückwirkend für die Jahre davor die staatlichen Subventionen in der Grössen -ord nung von 750’000 Franken und mehr pro Jahr. Der Sender blieb je-doch bis zum Ende defizitär.

Die redaktionellen Limiten zeigten sich immer wieder in Sende bei -trägen zu innenpolitischen Themen. Hierzu zählen Berichte über

politi-117 Der Sender wurde von einem Teil des Publikums gut angenommen, ein anderer Teil war enttäuscht wegen des modernen Musikprogramms, technischen Pannen und Kinderkrankheiten oder Unzulänglichkeiten auf Seiten der Redaktion und Mo de -ration. Es liegen jedoch für diese Zeit keine Daten aus Publikumsbefragungen vor, die eine Quantifizierung erlauben würden.

118 Die Stellen teilten sich in der Regel auf Teilzeitanstellungen in der Redaktion, Mo de ration und Musikredaktion sowie der Technik auf. Die Funktion des Chef re dak -tors wurde in der Startphase von Radio L vom Autor dieser Studie eingenommen.

Ferner wurden freie Mitarbeiter für einzelne Berichte engagiert.

119 Bericht über die entsprechende Medienorientierung der zurücktretenden Beleg -schaft sowie weitere Stellungnahmen im Liechtensteiner Volksblatt und Vaterland vom 1. April 1996.

sche Tagesereignisse, über die Tätigkeit des Landtages, Wahl und Ab -stim mungs berichte sowie Veranstaltungen im Vorfeld von herausragen-den politischen Ereignissen. Sendungen von Radio L gaben immer wieder Anlass zu berechtigten, kritischen Reaktionen in den Leserbrief spal -ten und zu Beschwerden.120 Die Unzulänglichkeiten hingen einerseits mit der personellen Ausstattung und den fachlichen Kompetenzen der Redaktion zusammen. Eine hohe Fluktuation in der Belegschaft und ein

sche Tagesereignisse, über die Tätigkeit des Landtages, Wahl und Ab -stim mungs berichte sowie Veranstaltungen im Vorfeld von herausragen-den politischen Ereignissen. Sendungen von Radio L gaben immer wieder Anlass zu berechtigten, kritischen Reaktionen in den Leserbrief spal -ten und zu Beschwerden.120 Die Unzulänglichkeiten hingen einerseits mit der personellen Ausstattung und den fachlichen Kompetenzen der Redaktion zusammen. Eine hohe Fluktuation in der Belegschaft und ein