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ist die kleinste Gruppe, umfasst 14 % der beratenen Frauen und steht für Unzufriedenheit mit der erfolgten Beratung

3.B Ergebnisse der Latent Class Analysen

Gruppe 2 ist die kleinste Gruppe, umfasst 14 % der beratenen Frauen und steht für Unzufriedenheit mit der erfolgten Beratung

In dieser Gruppe würden die wenigsten die Beratungsstelle einer Freundin empfehlen, allerdings würden die meisten auch nicht sagen, daß sie sie nicht weiterempfehlen würden: die ambivalente Haltung drückt sich vielmehr im hohen Grad der „weiss nicht“-Antworten aus (61 %). Dass sie selber nicht noch einmal in diese Beratungsstelle kämen, geben 43 % an. Ein Drittel würde aber auch wiederkommen.

Die Frauen hielten und halten im Vergleich zu den anderen Gruppen am wenigsten von der Beratungspflicht vor und nach der Beratung: ca. die Hälfte gibt an, daß sie diese gar nicht sinnvoll fand. Zudem verringert sich der Anteil der die Beratung als sehr sinnvoll einschätzenden Frauen von ca. 40 % (vor der Beratung) auf 7 % (nach der Beratung).

Die Frauen in dieser Gruppe stehen der Beratungsstelle, in der sie waren, am kritischsten gegenüber. Dabei sind sie in ihrem Urteil durchaus ambivalent: sie verneinen nicht prinzipiell die Option, diese Beratungsstelle wieder aufzusuchen oder sie einer Freundin zu empfehlen.

Auffällig ist, daß sich die Frauen dieser Gruppe in ihrer Voreinschätzung der

Beratungspflichtregelung stark unterscheiden. Die einen lehnen diese Verpflichtung

kategorisch ab, die anderen halten die gesetzliche Regelung anfangs sogar für sehr sinnvoll.

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Daraus ergeben sich zwei Erklärungsansätze für die Unzufriedenheit nach der Beratung.

Möglicherweise gehen einige der Frauen mit einer so negativen und verschlossenen Haltung in das Gespräch, daß die Beraterin wenig Möglichkeiten hat, eine positive Wendung

herbeizuführen.

Andere Frauen, die ursprünglich mit positiven Erwartungen in die Beratung kamen, scheinen dagegen auf irgendeiner Ebene in ihren Erwartungen enttäuscht worden zu sein (vgl.

Abschnitt 3.C).

3.B.7.2 Übersicht über die Kontingenzanalysen zu den Klassen der Bewertung der Beratung

Tabelle 45 fasst die Ergebnisse der auf einen Zusammenhang mit der Klasseneinteilung prüfenden Kontingenzanalysen zusammen.

betrachtete Kovariate: Chi 2 Df betrachtete Kovariate: Chi 2 Df

Alter 7.14 6 BS-Träger 2.27 2

Nationalität 2.61 2 Begleitung in Berat. 2.71 4

Schulabschluss 7.20 6 Bedenken Schein 7.14 4

Konfession 7.29 6 Freiwilligkeit d. Berat. 13.95∗∗ 4

Familienstand 4.14 4 Beratungsdauer 8.14 6

Kinder 0.93 2 Zeit seit Beratung a 6.37∗ 2

Partner 0.72 2 Änd. Ents.sicherheit 10.94 6

Vater des Kindes 10.65 8

vorher. Schw.abbruch 9.47∗∗ 2

Tab. 45: Übersicht über die Ergebnisse der Signifikanzprüfung zwischen den Kovariaten und der Gruppenzuteilung bei der Bewertung der Beratung, ∗: signifikant bei p<.05; ∗∗: signifikant bei p<.01; ∗∗∗: signifikant bei p<.001; a

= Kovariate nicht mehr signifikant nach Alpha-Niveau-Adjustierung (nach Bonferoni); die Leerzeilen zwischen den Merkmalen kennzeichnen die inhaltliche Zusammenlegung

A - Nähere Betrachtung der Kovariate vorheriger Schwangerschaftsabbruch

Die Kontingenzanalyse der Bewertung der Beratung in Abhängigkeit von der Angabe, ob frau schon einmal einen Schwangerschaftsabbruch erlebt hat, zeigt einen auch nach der Alpha-Fehler-Adjustierung signifikanten Zusammenhang (Chi-Quadrat = 9.47; df=2; p< .01).

Darstellung der relativen Häufigkeiten:

Klasse | 1 2 3 | Gesamt ---|---|--- kein Abbr. | 0.1070 0.0787 0.6129 | 0.7985 schon Abbr | 0.0404 0.0615 0.0996 | 0.2015 ---|---|---

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Gesamt | 0.1474 0.1401 0.7125 |

Tab. 46.: gemeinsame Verteilung des vorherigen Schwangerschaftsabbruches und der Gruppenzugehörigkeit (Gruppen1-3), Angabe der relativen Häufigkeiten

Besser ersichtlich wird der Zusammenhang in der Graphik 19, die in Abhängigkeit von dem Kriterium „vorheriger Schwangerschaftsabbruch“, aber unabhängig von der Klassengrösse, die Wahrscheinlichkeit für die Gruppenzugehörigkeit bei der Bewertung der Beratung aufzeigt.

0 0.2 0.4 0.6 0.8 1

kein Abbruch

schon Abbruch

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3

Abb.19: Graphische Darstellung der Gruppenzugehörigkeit nach vorherigem Schwangerschaftsabbruch ohne Berücksichtigung der Vertretenheit der Kriteriumsausprägungen

Die Abbildung 19 verdeutlicht, daß Frauen, die schon einmal einen

Schwangerschaftsabbruch erlebt haben, sehr viel seltener der Gruppe 3 der nach der Beratung zufrieden-überzeugten angehören. Dafür zählen sie häufiger zu der Gruppe 1 der kritischen Frauen und sehr viel häufiger zu der unzufriedenen 2. Gruppe.

Es bieten sich verschiedene Erklärungen für dieses Ergebnis an (vgl. auch Abschnitt 4.1.5):

Möglicherweise sind für Frauen, die das erste Mal solch eine Beratung erleben, Informationen zum Schwangerschaftsabbruch hilfreich, die für Frauen mit

Schwangerschaftsabbruchserfahrung nicht mehr so relevant oder neu sind. Oder sie sind über die im Normalfall akzeptierende und wertschätzende Haltung der Beraterin (vgl.

Abschnitt 3.C) nicht so erleichtert wie Frauen, die in völliger Ungewissheit, was sie da erwartet, kommen.

Wenn die Beraterin von dem früheren Schwangerschaftsabbruch erfährt, könnte es auch sein, daß es ihr schwerer fällt, Akzeptanz für einen erneuten Schwangerschaftsabbruch zu vermitteln (vgl. Meyer et al., 1990) oder die Frau diesbezüglich empfindlicher auf Kommentare und Haltungen der Beraterin reagiert.

Auf der anderen Seite ist anzunehmen, daß die Frau, wenn sie die Beraterin nicht von einem vorhergehenden Schwangerschaftsabbruch in Kenntnis setzt, nicht so weit Vertrauen zu der

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Beraterin fassen konnte oder wollte und aus diesem Grunde mit grösserer Wahrscheinlichkeit die Beratung kritisch beurteilt.

B - Nähere Betrachtung der Kovariate Zeit seit der Beratung

Die Kontingenzanalyse der Bewertung der Beratung in Abhängigkeit von der Zeit, die

zwischen der Beratung und dem Ausfüllen des Fragebogens liegt, ermittelt einen signifikanten Zusammenhang (Chi-Quadrat = 6.37; df=2; p< .05). Durch die Alpha-Niveau-Adjustierung verliert dieses Ergebnis seine Signifikanz.

Darstellung der relativen Häufigkeiten:

Klasse | 1 2 3 | Gesamt ---|---|--- bis 3 Tage | 0.0604 0.1117 0.4548 | 0.6269 ab 4 Tage | 0.0870 0.0285 0.2576 | 0.3731 ---|---|--- Gesamt | 0.1474 0.1401 0.7125 |

Tab. 47: gemeinsame Verteilung der Zeit seit der Beratung und der Klassenzugehörigkeit (Gruppen1-3), Angabe der relativen Häufigkeiten

Abbildung 20 verdeutlicht, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Frauen der unterschiedlichen Bewertungsgruppen meinen Fragebogen sehr schnell oder mit einem gewissen Zeitabstand zur Beratung ausfüllen.

0 0.2 0.4 0.6 0.8

Gruppe 1

Gruppe 2

Gruppe 3

bis 3 Tage ab 4 Tage

Abb. 20: Graphische Darstellung der Zeit des Fragebogen-Ausfüllens seit der Beratung nach Gruppenzugehörigkeit (ohne Berücksichtigung der Gruppengrösse)

Die Abbildung 20 zeigt, daß die unzufriedene 2. Gruppe mit der grössten Wahrscheinlichkeit (zu ca. 80 %), meinen Fragebogen in den ersten drei Tagen nach der erfolgten Beratung ausfüllt. Im Gegensatz dazu füllen nur 40 % der politisch-kritischen 1. Gruppe in dieser

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Zeitspanne den Fragebogen aus. Die zufrieden-überzeugte Gruppe 3 liegt in der diesbezüglichen Schnelligkeit zwischen diesen beiden Gruppen.

Da bietet sich die Erklärung an, daß es Frauen der unzufriedenen Gruppe ein dringenderes Bedürfnis war, die Beratung noch einmal zu reflektieren oder auch ihrer Enttäuschung Ausdruck zu geben. Dies unterstreicht auch die Tatsache, daß zwei von den zusätzlichen drei Briefen, die dem Fragebogen beigelegt waren, von Frauen dieser Gruppe stammt.

Diesen Frauen schien es wichtig zu sein und gut zu tun, ihre ambivalenten Gefühle nach der Beratung noch einmal festzuhalten.

Dass Gruppe 1 sich im Vergleich dazu relativ spät mit dem Fragebogen beschäftigt, könnte auf eine längerfristige Motivation, aus ihrer politisch oder persönlich motivierten Aversion gegen die Verpflichtung zur Beratung, zurückführbar sein.

C - Nähere Betrachtung der Kovariate Freiwilligkeit der Beratung

Zwischen der Gruppenzugehörigkeit bei der Bewertung der Beratung im Nachhinein und der Angabe, ob frau auch freiwillig in die Beratung gekommen wäre, ergibt sich ein signifikanter Zusammenhang (Chi 2 = 13.95, df=4; p<.01). Dieses Ergebnis bleibt auch mit der Alpha-Fehler-Adjustierung signifikant.

Darstellung der relativen Häufigkeiten der Daten:

Klasse | 1 2 3 | Gesamt --- |---|--- weiss nicht | 0.0146 0.0303 0.1938 | 0.2388 freiw. nicht| 0.1204 0.1009 0.3085 | 0.5299 freiw. JA | 0.0124 0.0089 0.2101 | 0.2313 --- |---|--- Gesamt | 0.1474 0.1401 0.7125 |

Tab. 48: gemeinsame Verteilung der Freiwilligkeit der Beratung und der Klassenzugehörigkeit (Gruppen1-3), Angabe der relativen Häufigkeiten

Folgende Abbildung 21 veranschaulicht, mit welcher Wahrscheinlichkeit frau, je nach ihrer Aussage zu einer freiwilligen Beratung, einer der drei Bewertungsklassen zugehört.

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Die Graphik verdeutlicht zum einen, daß die Frauen, die klar sagen, sie wären nicht freiwillig in eine Beratung gegangen, sowohl am stärksten der kritischen 1. Gruppe als auch der unzufriedenen 2. Gruppe zuzuordnen sind. Andererseits sind auch ca. 60 % dieser, ursprünglich die Beratung ablehnenden Frauen nach der Beratung von ihr überzeugt und persönlich zufrieden.

0 0.2 0.4 0.6 0.8 1

weiss nicht

nicht freiw.

freiwillig

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3

Abb. 21: Graphische Darstellung der Gruppenzugehörigkeit nach der Freiwilligkeit der Beratung ohne Berücksichtigung der relativen Vertretenheit der Antworten

Unter den Frauen, die angeben, sie wären auch freiwillig in eine Beratung gegangen, findet sich der grösste Prozentsatz (gut 90 %) der nach der Beratung zufrieden-überzeugten 3.

Gruppe.

Vor diesem Hintergrund lässt sich sagen, daß eine prinzipiell offene Haltung für eine Beratung die Wahrscheinlichkeit erhöht, die Beratung im Nachhinein positiv zu bewerten. Dies mag zum einen daran liegen, daß diese Frauen konkreter wissen, wie und wo sie Unterstützung brauchen, so daß sie die Beratung mehr „in ihrem Sinne“ ablaufen kann.

Zum anderen könnte es daran liegen, daß es diesen Frauen aufgrund ihrer positiven Voreinstellung leichter fällt, der Beratung im Nachhinein „gute Noten zu geben“.

Andererseits zeigt sich auch, daß ein grosser Teil der Frauen, die nicht von sich aus in eine Beratung gegangen wären, diese im Nachhinein dennoch als positiv einschätzt. Es bietet sich an, dies auf die hohe Kompetenz der Beraterinnen zurückzuführen (vgl. auch Abschnitt 3.C und 4.3). Trotzdem scheint eine ursprünglich ablehnende Haltung dazu beizutragen, die Beratung im Nachhinein nicht uneingeschränkt positiv zu sehen.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Die Ergebnisse der Latent Class Analyse zu der Variablengruppe Bewertung der Beratung bestimmen drei qualtitativ verschiedene Gruppen von Frauen.

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Gruppe 3, die gut 70 % der Stichprobe erfasst, ist mit der erfolgten Beratung sehr zufrieden und schätzt die Regelung zur Beratungspflicht im Schnitt nach der Beratung positiver ein als vor der Beratung. Gruppe 2, ca. 14 % der Frauen, sieht die Beratung dagegen im Nachhinein kritisch: ihre Haltung zur erfolgten Beratung ist ambivalent-ablehnend.

Gruppe 1 fällt im Vergleich dazu aus dem Rahmen: obwohl sie die Beratung selber persönlich positiv empfand, steht sie der Beratungspflichtregelung nach wie vor ablehnend gegenüber.

Frauen, die schon einmal einen Schwangerschaftsabbruch erlebt haben, gehören mit grösserer Wahrscheinlichkeit den beiden kritischen bzw. unzufriedenen Gruppen an.

Frauen, die sagen, daß sie freiwillig in eine Beratung gegangen wären, sind stärker in der zufrieden-überzeugten Gruppe 3 vertreten.

Es deutet sich an, daß mit der Beratung unzufriedene Frauen meinen Fragebogen relativ schnell nach der Beratung ausfüllen, die Frauen der kritischen Gruppe liessen im Vergleich dazu mehr Zeit verstreichen.

3.B.8 Zusammenfassung der Ergebnisse zur Kovariate Beratungsstellenträger Die Kontingenzanalysen der sieben Latent Class Analysen mit der Kovariate

Beratungsstellenträger, zeichnen folgendes Bild der Unterschiede zwischen den Frauen in Beratungsstellen freier vs. katholischer Trägerschaft.

Signifikante Unterschiede betrafen zum einen die Entscheidungssicherheit und die inhaltlichen Erwartungen an die Beratung. Der Zusammenhang zu den

Entscheidungsgründen für die Beratungsstelle bedarf einer näheren Überprüfung.

Es zeigte sich, daß Frauen in katholischen Beratungsstellen öfter einen ambivalenteren Entscheidungsverlauf hinter sich hatten und eher mit der alleinigen Erwartung an eine

Beratungsbescheinigung kamen. Sie scheinen die Beratungsstelle vornehmlich auf Weisung des Arztes/der Ärztin aufzusuchen

Dagegen waren Frauen in Beratungsstellen freier Trägerschaft sich häufiger von Anfang ihrer Entscheidung sehr sicher und hatten häufiger Erwartungen an Informationen bzw.

Aussprache für die Beratung. Sie kamen eher aufgrund einer bewussten Entscheidung nach ihren persönlichen Werten in die Beratungsstelle

Es gab weder Unterschiede in den emotionalen Erwartungen an die Beratung noch Unterschiede in der Bewertung der Beratung im Nachhinein. Auch die Unterstützung des sozialen Umfeldes und der Einfluss Dritter auf die Entscheidung unterschied sich nicht in Abhängigkeit von der Trägerschaft der aufgesuchten Beratungsstelle.

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3.B.9 Die Ergebnisse der Latent Class Analysen im Ausblick

Angesichts dieser Fülle an Ergebnissen erscheint es mir in Hinblick auf die folgenden Analysen zu dem Erleben der Beratungsaspekte (3.C) und der Latent Class Analyse 2.

Ordnung (3.D) sinnvoll, schon hier einige inhaltlich naheliegende Verknüpfungen zwischen den Gruppenzugehörigkeiten (und hilfreichen Beratungsaspekten) anzusprechen.

Konkretisiert werden diese Vermutungen dann durch die spezifischen Hypothesen in den jeweiligen Abschnitten (3.C.1 und 3.D.1).

Die vorliegenden Ergebnisse legen nahe, das Erleben der Beratungsaspekte auf den

Zusammenhang zu sowohl den inhaltlichen und emotionalen Erwartungen der Frau als auch der Bewertung der Beratung zu überprüfen. Unter anderem die Kontingenzanalysen zu der Freiwilligkeit der Beratung werfen die Frage auf, was frau trotz anfänglich ablehnender Haltung in der Beratung schätzt bzw. was dazu beiträgt, daß sie mit der Beratung letztlich unzufrieden ist.

Diesen Schwerpunkt auf die inhaltlichen oder emotionalen Erwartungen will ich im folgenden am Beispiel der Entscheidungssicherheit kurz erläutern. Wie in den Deutungen in Abschnitt 3.B.2.2 mehrfach angesprochen, lässt sich von der Entscheidungssicherheit an sich nicht ohne Kenntnis der inneren Haltung der Frau auf das Erleben der Beratung schliessen. Z.B.

mag frau sich ihrer Entscheidung sehr unsicher sein, aber fest entschlossen, nur schnell die Beratungsbescheinigung zu holen. Entscheidender ist daher, ob und wie weit frau die

Bereitschaft hat, sich der Beraterin gegenüber zu öffnen, was durch die inhaltlichen und emotionalen Erwartungen am nächsten erfasst wird.

In Bezug auf Zusammenhänge zwischen den Gruppenzugehörigkeiten, wie sie die LCA 2.

Ordnung untersucht, fallen bei den bisherigen Ergebnissen und deren Deutungen folgende Ähnlichkeiten/Verbindungen auf.

- Frauen, die nur die Bescheinigung in der Beratung haben wollen (inhaltliche Erwartung) gehen vermutlich eher mit der Einstellung „es möglichst schnell hinter mich zu bringen“

(emotionale Erwartung) in die Beratung.

- Frauen, die etwas in der Beratung suchen, ob Entscheidungsberatung oder Informationen (inhaltliche Erwartungen), haben vermutlich eine grössere Motivation, sich die Beratungsstelle auch bewußt (Entscheidungsgründe für die Beratungsstelle) auszusuchen.

- Frauen, die unsicherer in ihrer Entscheidung sind (Entscheidungssicherheit), haben vermutlich eine grössere Offenheit für eine Beratung (inhaltliche und emotionale

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Erwartungen) bzw. Frauen, die ihrer Entscheidung sehr sicher sind, werden die Beratung eher schnell hinter sich bringen wollen

- Frauen, die der Beratungsregelung gegenüber kritisch sind (Bewertung der Beratung), werden vermutlich einen geringeren Einfluss anderer Personen auf ihre Entscheidung angeben (Einfluss Dritter auf die Entscheidung)

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