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Durchführung der Untersuchung .1 Zeitlicher Ablauf der Untersuchung

Erwartungen der Frau

3.1 die latenten Klassen zu den inhaltlichen Erwartungen vor der Beratung und der Entscheidungssicherheit vor der Beratung mit dem Beratungsstellenträger

2.2.2 Durchführung der Untersuchung .1 Zeitlicher Ablauf der Untersuchung

Nachdem im mich im Februar 1998 entschlossen hatte, meine Untersuchungsidee als Diplomarbeit umzusetzen, begann zunächst die Suche nach kooperationswilligen

Beratungsstellen (vgl. den Brief vom 16.2.1998, Anhang B-1). Von den drei §219-Beratung anbietenden Konstanzer Beratungsstellen, die von der Pro Familia, dem diakonischen Werk und dem SKF getragen werden und innerhalb eines lokalen „§219-AK“ zusammenarbeiten, wurde mir von Anfang an Unterstützung zugesagt.

Von den 11 weiteren Beratungsstellen, die ich anschrieb und die noch §219-Beratungen durchführten (die Gesundheitsämter von Friedrichshafen und Überlingen hatten kurz zuvor ihre Beratungen eingestellt), zeigten sich letztlich sechs an der Untersuchung und einer Mitwirkung interessiert. Eine Caritasstelle kam durch den Tip der KollegInnen neu hinzu. Die fünf Stellen, die absagten (vier der Diakonie und eine des SKFs), gaben für ihre Absage keine Gründe an.

Eine Übersicht über die teilnehmenden zehn Beratungsstellen ist der Tabelle 7 zu entnehmen.

Wie in Abschnitt 2.2.1 angesprochen, war es mir ein Anliegen, die Interessen und

Erfahrungen der Beraterinnen in die Konzeption meines Fragebogens miteinzubeziehen, wodurch ich mir auch eine grössere Bereitschaft an meiner Untersuchung mitzuwirken versprach.

Aus diesem Grunde blieb ich in der Zeit der Konzeption des Fragebogens, im Frühjahr 1998, mit den Beraterinnen in engem telefonischem und brieflichem Kontakt, um deren

Rückmeldungen - Bedenken und Anregungen - direkt einarbeiten zu können.

Methoden S.64

Da die meisten Beratungsstellen ein Interesse daran hatten, eine individuelle Rückmeldung für ihre Arbeit zu bekommen, wurden Ihnen die fertigen Fragebögen in unterschiedlichen Farben geschickt. So liessen sich später noch Einzelauswertungen vornehmen, die ich aus Umfangsgründen nur ansatzweise im Rahmen dieser Arbeit beschreiben werde.

Die Beratungsstellen bekamen Ende Juli 1998 ein Paket mit ihren Fragebögen, den zugehörigen Anschreiben für die Frau (vgl. Anhang A-1) und den vorgedruckten

Rückumschlägen („Entgelt bezahlt der Empfänger“). Die jeweilige Anzahl war vorher auf der Grundlage der ungefähren jährlichen §219-Beratungen mit den Beraterinnen festgelegt worden (s. Tabelle

8). Insgesamt wurden 565 Fragebögen an die Beratungsstellen verschickt.

Offizielle Bezeichnung der

Ravensburg Frau-Beratungsstelle 400

Pro Familia Konstanz Pro Familia Konstanz Profa Konstanz 250

Pro Familia Singen Pro Familia Singen Profa Singen 180

BS für werdende Mütter in Not-und Konfliktsituationen

Caritasverband Friedrichshafen Caritas FN 100

BS für werdende Mütter in Not-und Konfliktsituationen

Caritasverband Ravensburg Caritas RV 70

BS für werdende Mütter in Not-und Konfliktsituationen

Caritasverband Überlingen Caritas Überlingen 40

BS für werdende Mütter in Not-und Konfliktsituationen

Caritasverband Leutkirch Caritas Leutkirch 30

Sozialdienst Katholischer Frauen SKF Konstanz SKF Konstanz 30

Sozialdienst Katholischer Frauen SKF Radolfzell SKF Radolfzell 10

Diakonisches Werk Konstanz Diakonie Konstanz Diakonie Konstanz 30

Tab. 7: Übersicht über die an der Untersuchung beteiligten Beratungsstellen nach Träger, Ort und Anzahl jährlich durchgeführten §219-Beratungen

Zudem erhielten die Beraterinnen ein Anschreiben (s. Anhang B-3), das die Form und die Art der Übergabe an die Frau in etwa einheitlich regeln sollte. Danach war vorgesehen, der Frau am Ende der §219-Beratung die Unterlagen (den Fragebogen, das Anschreiben und den Rückumschlag), mit der Bitte um Mitarbeit, mitzugeben.

11 Die, durch die Beraterinnen aufgrund beratungsstelleninterner Statistik geschätzte, jährliche Anzahl an §219-Beratungen in ihrer Beratungsstelle

Methoden S.65

Die zwar dem Fragebogeninhalt entsprechende Variante (vgl. Abschnitt 2.2.1 und Abschnitt 4.2.2.1), den Frauen vor und nach der Beratung einen Teil zum Ausfüllen zu geben, wurde aus praktischen und moralischen Überlegungen verworfen. Zum einen hätten das

Platzangebot und der zeitliche Ablauf es vielen Beratungsstellen nicht ermöglicht, die Frauen vor der Beratung einen Fragebogen ausfüllen zu lassen. Zum anderen hielten wir es nicht für vertretbar, Frauen, die z.T. unfreiwillig und unsicher in die Beratungsstelle kommen, mit einem Fragebogen als Einstieg weiter zu verunsichern oder möglicherweise den Druck zu vermitteln, ihn auszufüllen.

Mein Vorschlag, eine genaue Instruktion für die Übergabe des Fragebogens in der Beratung vorzugeben, wurde von der Mehrheit der Beraterinnen als zu einengend und dem Rahmen des Gespräches nicht angemessen zurückgewiesen.

Der Ausgabezeitraum für die Fragebögen war ursprünglich für 6 Monate von August 1998 bis Januar 1999 vorgesehen. Da die meisten Beratungsstellen bis dahin nicht alle Bögen

austeilen konnten, wurde die Frist noch einmal um drei Monate bis zum April 1999 verlängert.

Die Antwortbriefe der Frauen gingen von August 1998 bis Juni 1999 ein, wobei die Eingänge ab Mai 1999 nicht mehr in der Gesamtwertung berücksichtigt werden konnten (s. Abschnitt 2.2.2.2).

2.2.2.2 Beschreibung des Rücklaufes in Abhängigkeit von den Beratungsstellen In diese Studie fanden 134 Fragebögen Eingang, weitere acht Fragebögen wurden so spät erhalten, daß sie in die Gesamtauswertung nicht mehr einfliessen konnten. Dies entspricht einem Rücklauf von 27.7 % (für N=134) bzw. 29.3 % (für N=142).

Der Rücklauf unterschied sich dabei stark von einer Beratungsstelle zur anderen. Es gab sowohl Beratungsstellen mit Rücklaufquoten von über einem Drittel der ausgegebenen Fragebögen wie auch Beratungsstellen, von denen kein Fragebogen zurückkam. Dies veranschaulicht Tabelle 8.

Es wird ersichtlich, dass der überwiegende Teil meiner Antwortbriefe (83.6 %) aus den drei nicht-konfessionellen bzw. unter freier Trägerschaft stehenden Beratungsstellen kommt.

Zudem ist die Diakonie in der erhaltenen Stichprobe gar nicht mehr vertreten.

Der Bezug auf ein plurales Beratungsangebot ist also nur eingeschränkt möglich.

Die gesamtdeutsche Schätzung von v. Baross (1999, vgl. Abschnitt 1.1.3) geht davon aus, dass ca. 70 % der §219-Beratungen von freien Trägern durchgeführt werden und jeweils ca.

15 % von den katholischen und evangelischen Anbietern übernommen werden.

Methoden S.66

Auf diese Aufteilung bezogen, sticht in meiner letztlich erhaltenen Stichprobe heraus, dass der evangelische Träger gar nicht, also unterrepräsentiert ist. Dieser fehlende Anteil wird eher durch einen höheren Anteil der freien Träger kompensiert als durch ein stärkeres

Vertretensein der katholischen Beratungsstellen (vgl. auch Abschnitt 4.2.2.2).

Beratungsstelle (BS) zur Verfügung gestellte Fragebögen

davon in der Beratung ausgeteilt

Rückbriefe von

den Frauen Rücklauf in %

für die BS %- Anteil dieser BS an

meiner Stp.

Frau-Beratungsstelle 180 180 60 (61) 30 (33.8) 44.8 (42.9)

Profa Konstanz 120 120 42 (48) 35 (40) 31.3 (33.8)

Profa Singen 90 61 10 16.4 7.5

Caritas FN 40 32 5 15.6 3.7

Caritas RV 40 15 1 6.7 0.007

Caritas Überlingen+ SKF Radolfzell2

40 35 11 31.4 8.2

Caritas Leutkirch 20 11 0 0 0

SKF KN 23 23 5 (6) 21.7 (26) 3.5 (4.2)

Diakonie KN 12 7 0 0 0

Summe 565 484 134 (142) 27.7 (29.3) 100

Tab. 8: Die Anzahl der Fragebögen in den abfolgenden Stufen der Untersuchung und deren Rücklauf von den einzelnen Beratungsstellen, die Angaben in Klammern beziehen sich auf den über die Frist herausgehenden Gesamtrücklauf

2 Die Beraterinnen der Stellen Caritas Überlingen und SKF Radolfzell legten keinen Wert auf

Einzelauswertungen, so das s zwischen diesen beiden Beratungsstellen nicht zu differenzieren ist.

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