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Gender im Arbeitsschutz – erste Schritte

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

F. Überwachung und Beratung; Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der

F.2 Schwerpunktaktivitäten der Aufsichtstätigkeit

3. Gender im Arbeitsschutz – erste Schritte

100 %

10 % 12 % 11 % 10 % 15 % 9 %

80 %

32 % 33 %

38 % 34 %

40 %

41 % 60 %

40 %

51 % 52 %

42 % 38 % 51 %

40 % 20 %

10 % 10 % 3 % 7 % 4 % 6 %

0 % Verantwortung, Überwachung Organisations- Qualifikation Organisation der Organisation der Aufgaben- Pflichten- pflichten Arbeitsschutz Durchführung Unterweisung

übertragung übertragung ASIG der GB

keine Angabe ASO geeignet ASO teilweise geeignet ASO nicht geeignet Quelle: LASI

n= 1.008

Die Arbeitsschutzbehörden sind somit für die zukünftigen Anforderungen, die die Überwachung des Arbeits­

schutzes in den Betrieben an sie stellen wird, sowie für die Herausforderungen der 2. Periode der GDA gut auf­

gestellt.

Abb. F 5: Bewertung der 6 Kernelemente nach dem Ampelsystem

3. Gender im Arbeitsschutz – erste Schritte

Gender Mainstreaming (GM) ist eine politische Strategie, mit der erreicht werden soll, dass bei allen gesell­

schaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. GM basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidun­

gen betroffen sein können. GM dient der Geschlechtergleichstellung und Frauen und Männer profitieren davon gleichermaßen.

Zur Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt gehört auch das gleiche Recht von Frauen und Männern auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen. So wurde bereits mit der Gemeinschaftsstrategie der Europäischen Gemeinschaft für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002 - 2006 der Auftrag des GM auch für das Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ausdrücklich verankert: „Es sind fortgesetzte Anstrengungen erforderlich, um die Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern zu verbessern. Die ge­

schlechtsspezifischen Unterschiede in den Beschäftigungsbedingungen haben erhebliche Auswirkungen auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den arbeitsbedingten Gesundheitsergebnissen. In Forschungsarbeiten und praktischen Maßnahmen muss berücksichtigt werden, welche Arbeiten Männer und Frauen tatsächlich ausführen und wie sie in unterschiedlicher Weise von Belastungen und Arbeitsbedingungen betroffen sind.“

Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive kann dazu beitragen, die Arbeitsschutzaufsicht in ihrer Überwa­

chungs- und Beratungstätigkeit dahingehend zu unterstützen, Ressourcen, Belastungen sowie berufsbedingte Unfälle und Erkrankungen von Frauen und Männern besser zu erkennen und passgenaue Maßnahmen aufzeigen zu können.

Tabelle Tabelle

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F. Überwachung und Beratung – Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Länder Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat 2010 beschlossen, bei den aktuellen Thematiken des Arbeitsschutzes die Geschlechterperspektive in geeigneter Weise in seine Beratungen mit ein­

zubeziehen. 2011 hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (20. GFMK) die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe „Geschlechterperspektive für wirksameren Arbeits- und Gesundheitsschutz“ beschlossen. Zwei Berichte wurden erstellt:

– „Geschlechtergerechte Praxis im Arbeitsschutz und in der betrieblichen Gesundheitsförderung“1

– „Geschlechterperspektive im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Betriebliche Gesundheitsförderung geschlech­

tersensibel gestalten – neue Aufmerksamkeit für atypische Beschäftigungsverhältnisse“2.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (88. ASMK 2011) hat die Initiative der GFMK begrüßt und den LASI beauftragt, eine Informationsgrundlage zu erarbeiten. Die der 89. ASMK 2012 vorgelegte Informationsgrundla­

ge für Arbeitsschutzbehörden „Geschlechtersensibilität bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ nennt konkrete Handlungsansätze zur Integration von Geschlechteraspekten in die Aufsichtstätigkeit. Sie gibt auch Hinweise darauf, wie anhand von Leitfragen die Gender-Thematik in die Steuerung der Überwachungs- und Beratungstätigkeit, in die Planung und Durchführung von Schwerpunktaktionen, Projekten und Programmen sowie die weitere Organisationsentwicklung der Arbeitsschutzbehörden integriert werden kann.

Den Arbeitsschutzbehörden und den Ländervertretern in der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie wurde diese per einstimmigen ASMK-Beschluss zur Anwendung empfohlen (89. ASMK TOP 7.26).

Die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Überwachungs- und Beratungstätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ist nicht als eine zusätzliche Aufgabe zu sehen, sondern als eine qualitative Aufwertung und Bereicherung im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), der Schaffung von Maßnahmen zur menschengerechten Arbeit, die die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Gewährleis­

tung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit impliziert.

Orientierung für eine geschlechtersensible Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden bieten die nachfolgenden Leitfragen:

– nach der Repräsentanz von Frauen und Männern

– nach den für Frauen und Männer aufgewendeten Ressourcen – nach der Realisierung geschlechtergerechter Veränderungen.

Implementierung der Geschlechterperspektive in die Aufsichtstätigkeit der Länder – erste Schritte:

Die „einfach“ erscheinenden, aber umfassenden Ansätze zur Berücksichtigung der Geschlechter-Perspektive in der Überwachungs- und Beratungstätigkeit stellen die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten vor große Herausfor­

derungen. Mit einem solchen Ansatz wird von den Betroffenen eine „neue“ Denkweise und damit auch ein ge­

wisser „Kulturwandel“ gefordert. Erfahrungen z. B. im Zusammenhang mit der geschlechterstereotypen Be­

rufswahl (wenig Veränderung trotz jahrelanger Initiativen z. B. des Girls-/Boys-Day3 zeigen darüber hinaus, dass das Thema „schwer vermittelbar“ ist.

So zielen wesentliche Aktivitäten der Aufsichtsbehörden zunächst auf Information und Förderung von „Gender-Wissen“ der Arbeitsschutzakteure (Beispiele):

– Veranstaltungen: Fachtagung „Gute Arbeit – Gesund arbeiten in Brandenburg“ Potsdam 2012; „Arbeits­

schutz aktuell“ Augsburg 2012; „3rd International Conference on Occupational Health and Safety“ Dresden 2013,„A+A“ Düsseldorf 2013

– Internet 4

– Austausch mit anderen gleichstellungspolitischen Handlungsfeldern: z. B. Bildung, Gesundheit, Diversity.

GM wird von den Arbeitsschutzbehörden als Querschnittsaufgabe wahrgenommen und wird so implizit z. B. bei Planung, Durchführung und Auswertung von Schwerpunktaktionen, Projekten und Programmen umgesetzt:

– Projekt „Diversitätsmanagement im Arbeitsschutz“, Amt für Arbeitsschutz Hamburg

1 www.hamburg.de/contentblob/3981626/data/gfmk-21-2011.pdf

2 www.hamburg.de/contentblob/3981630/data/gfmk-22-2012.pdf

3 www.girls-day.de; www.boys-day.de

4 http://sozialnetz.de/ca/b/dgx/ ; www.hamburg.de/themen/3981508/gender-mainstreaming.html

– Maßnahmen im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm des Senats der Freien und Hansestadt Ham­

burg

– Projekt „Geschlechtersensible Gesundheitsförderung im betrieblichen Setting – Erziehungsberufe“, Landes­

institut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

– Workshop zum Thema Gender im Arbeitsschutz; geplant als Informationsveranstaltung für 2014. Zielgruppe Aufsichtsbeamtinnen und -beamte der hessischen Arbeitsschutzbehörden und entsprechende Interessierte aus anderen Bundesländern (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat III 1A).

Auch in Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben im Bereich Sicherheit und Gesundheit werden Geschlechteraspekte berücksichtigt z. B.: Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung vom 3. Mai 2013 beschlos­

sen, die „Verordnung zum Schutz von Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit“ (Bundesrats­

drucksache 315/13) – unter Einbeziehung gleichstellungspolitischer Ziele und Maßnahmen – gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung zuzuleiten (Eine Umsetzung von Seiten der Bundesregierung steht bisher aus; Stand: 08.07.2014).

Zusammenfassend lässt sich darstellen:

GM im Arbeitsschutz wird von den Arbeitsschutzbehörden als Querschnittsaufgabe umgesetzt. Es kann eine zunehmende Sensibilisierung der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten sowie weiterer Arbeitsschutzakteure fest­

gestellt werden. Erste Schritte in der konkreten Anwendung der Handlungsansätze der Informationsgrundlage

„Geschlechtersensibilität bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, die explizit die Geschlechterperspekti­

ve in den Blick nehmen, sind gemacht worden.

Strukturentwicklung/Fusionsprozess der Unfallversicherungsträger

G. Überwachung und Beratung – Unfallversicherungsträger

G. Überwachung und Beratung; Ausgewählte Maßnahmen, Projekte

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