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Entwicklung der Betriebe

Sozioökonomische Analyse in der REACH-Verordnung

C. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

C.2 Entwicklung der Betriebe

Abb. C 4: Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland – von 2011 bis 2013

Quelle: Statistisches Bundesamt, Jahresdurchschnittszahlen (Basis: Zensus 2011)

38,9 39,2 39,6

TA 1

Die Zahl der abhängig beschäftigten Erwerbstätigen (ohne Auszubildende) mit befristetem Arbeitsvertrag ist im Berichtszeitraum von 10,7 % im Jahr 2010 auf 9,4 % in 2013 gesunken (Tabelle C 1).

Im Jahr 2013 leisteten in Deutschland 15,5 % aller abhängig Erwerbstätigen ständig oder regelmäßig Schichtarbeit, 9,3 % arbeiteten ständig oder regel­

mäßig nachts (Tabelle TM 11).

C.2 Entwicklung der Betriebe

Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Betriebe in Deutschland im Jahr 2013 gegenüber 2010 um 1,5 % auf 2.124.144 gestiegen (s. Tabelle TA 5). Auch die Zahl der sozialversiche­

rungspflichtig Beschäftigten ist im Jahr 2013 im Vergleich zu 2010 deutlich gestiegen (5,6 %).

C.3 Bezugsgrößen

Zur vergleichenden Beurteilung von Unfallrisiken werden die absoluten Unfallzahlen zu geeigneten Tab. C 1: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ausgewählten Arbeitsbedingungen 2010 - 2013

Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerquote in Prozent

2013 2012 2011 2010

Teilzeit1 28,4 27,2 27,2 26,7

Männer 10,3 9,8 9,6 9,3

Frauen 47,9 46,1 46,3 45,9

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 26,8 23,7 23,7 23,5

Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 11,8 10,9 11 10,7

Baugewerbe 12,4 11,9 12,3 11,8

Handel, Gastgewerbe und Verkehr 33,1 33,1 33,3 32,5

Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister 32,3 31,0 30,5 30,8

Öffentliche und private Dienstleistungen 37,9 36,0 35,9 35,2

Art des Arbeitsvertrages2 befristet

1 Teilzeitbeschäftigte in % der abhängig Beschäftigten einschließlich Auszubildende. Teilzeit = bis 2012 weniger als 32 Stunden; ab 2013 nach Angabe der Befragten (Zeitreihe nur eingeschränkt vergleichbar)

2 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen in % der abhängig Beschäftigten ohne Auszubildende

3 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die zeitweise zu Hause arbeiten in % der abhängig Beschäftigten ohne Auszubildende

4 In den letzten drei Monaten mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet

Tabelle

C. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt und Unfallquoten berechnet. Die Arbeitsunfälle werden zur Zahl der ge­

leisteten Arbeitsstunden in Beziehung gesetzt, da diese die „Zeit unter Risiko“ eines Arbeitsunfalls widerspie­

gelt. Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je 1 Mio. geleisteter Arbeitsstunden ist eine Größe, die über alle Be­

richtsjahre hinweg prinzipiell vergleichbar ist. Von den Unternehmen des gewerblichen Bereichs werden im Jahr 2013 rund 52,2 Milliarden geleistete Arbeitsstunden gemeldet, für die Unternehmen der öffentlichen Hand rund 8,1 Milliarden. In den Betrieben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden geleistete Arbeits­

stunden nicht erhoben, sondern Schätzwerte auf Basis einer speziellen Berechnungsmethode ermittelt.

Bei der anschaulicheren Häufigkeit der Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter werden die Unfälle auf die Zahl der Arbeitsstunden bezogen, die ein Vollbeschäftigter im Berichtsjahr durchschnittlich tatsächlich geleistet hat. Der Vollarbeiter-Richtwert berücksichtigt die kalendarischen Arbeitstage, die durchschnittlichen Urlaubs- und Krankheitstage sowie die bezahlten Wochenstunden und wird seit 1986 jährlich aktualisiert. Zwei Teilzeitkräfte, die jeweils die Hälfte dieser Stundenzahl gearbeitet haben, zählen somit statistisch als ein Vollarbeiter. Im Jahr 2013 beträgt die Zahl der Vollarbeiter in der gesetzlichen Unfallversicherung 40,1 Millionen.

Bei den Wegeunfällen – den Unfällen auf Wegen zum und vom Arbeitsplatz – ist es sinnvoller, als Bezugsgröße die Zahl der Versicherungsverhältnisse zu wählen. Jede versicherte Tätigkeit, ob als Teilzeit- oder als Vollzeit­

beschäftigung, bringt ein eigenes Wegeunfallrisiko mit sich. Darüber hinaus kann derselbe Versicherte in mehr als einem Versicherungsverhältnis stehen, wobei entsprechend mehr versicherte Wege zurückgelegt werden. Da die optimale Bezugsgröße für die Häufigkeit von Wegeunfällen, nämlich die Zahl der auf dem Arbeitsweg zu­

rückgelegten Kilometer, nicht zur Verfügung steht, wird stattdessen von der Zahl der Versicherungsverhältnisse ausgegangen. Diese wird jedoch für die Bildung von Wegeunfallquoten bei denjenigen Gruppen, die eine deut­

lich geringere Zahl von versicherten Wegen zurücklegen als Unternehmer und abhängig Beschäftigte, entspre­

chend dem tatsächlichen Risiko gewichtet. Für das Jahr 2013 werden insgesamt 48,8 Millionen gewichtete Ver­

sicherungsverhältnisse ausgewiesen; im Vergleich zum Jahr 2010 ist das eine Zunahme von 5,6 %.

C.4 Unfallgeschehen

C.4.1 Arbeitsunfallgeschehen

Mit 24 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter wird im Berichtsjahr der niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht.

Meldepflichtige Arbeitsunfälle Meldepflichtige Arbeitsunfälle

in Mio. ab 1991 mit Daten aus je 1.000 Vollarbeiter

den neuen Bundesländern 3,0

Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

23,9 959.143

300

2,5 250

2,0 200

1,5 150

1,0 100

0,5 50

0,0 0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010

TM 2, TB 1

Abb. C 5: Meldepflichtige Arbeitsunfälle – absolut und je 1.000 Vollarbeiter – von 1960 bis 2013 Tabelle

Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Abb. C 6: Meldepflichtige Arbeitsunfälle der gewerblichen Berufsgenossenschaften je 1.000 Vollarbeiter nach Wirtschaftszweigen 2013 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (B)

Verarbeitendes Gewerbe (C) Energieversorgung (D) Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (E)

Baugewerbe (F) Handel; Instandhaltung und Reparatur von

Kraftfahrzeugen (G)

Verkehr und Lagerei (H) Gastgewerbe (I) Information und Kommunikation (J)

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (K) Grundstücks- und Wohnungswesen (L) Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen

und technischen Dienstleistungen (M) Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen

Dienstleistungen (N)

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung;

Sozialversicherung (O) Erziehung und Unterricht (P) Gesundheits- und Sozialwesen (Q) Kunst, Unterhaltung und Erholung (R) Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (S)

Gewerbliche Berufsgenossenschaften Gesamt Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Auch absolut ist das mit insgesamt 959.143 Arbeitsunfällen ein erneuter Tiefststand und 8,3 % weniger als 2010 (Abbildung C 5). Die Verteilung der Arbeitsunfälle über die Wirtschaftszweige ist nur eingeschränkt inter­

pretierbar. In Abhängigkeit der wirtschaftszweigbezogenen Gliederung der Unfallversicherungsträger sind ein­

deutigere Vergleiche möglich, da auf 1.000 Vollarbeiter bezogene Unfallquoten berechnet werden können (Ab­

bildung C 6). Am höchsten liegt im Jahr 2013 die Unfallquote im Bereich der Landwirtschaftlichen Berufsge­

nossenschaft (70 Unfälle je 1.000 Vollarbeiter). Weit über dem Durchschnitt (24 je 1.000) liegen im Berichts­

jahr außerdem Bau (58) und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Um­

weltverschmutzungen (48). Auch die Wirtschaftszweige Verkehr und Lagerei (36), Gastgewerbe (34),

Energie-Wirtschaftszweige (Code)

1 Laut DGUV sind die Unfalldaten aufgrund der bei einigen UV-Trägern Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter

der öffentlichen Hand 2011 vorgenommenen Umstellung der Erfassung

80 Tabelle

Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

C. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Abb. C 7: Tödliche Arbeitsunfälle nach gesetzlichen Unfallversicherungsträgern – von 1960 bis 2013

6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0

Tödliche Arbeitsunfälle gesamt

Gewerbliche

Berufsgenossenschaften

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

606 419 151 36

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010

TM 2, TB 3

versorgung (33), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (32) und das Verarbeitende Gewerbe (29) liegen deutlich über dem Durchschnitt.

Tödliche Arbeitsunfälle ab 1991 mit Daten aus den neuen Bundesländern

Neue Arbeitsunfallrenten Neue Arbeitsunfallrenten

in Tsd. ab 1991 mit Daten aus je 1.000 Vollarbeiter

den neuen Bundesländern 100

Neue Arbeitsunfallrenten

16.775 Neue Arbeitsunfallrenten

je 1.000 Vollarbeiter 0,42

10

90 9

80 8

70 7

60 6

50 5

40 4

30 3

20 2

10 1

0 0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010

TM 2, TB 2

Abb. C 8: Neue Arbeitsunfallrenten – absolut und je 1.000 Vollarbeiter – von 1960 bis 2013

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle hat im Berichtszeitraum weiter abgenommen (Abbildung C 7) und hat sich mit 606 Todesfällen gegenüber 2010 (674 Unfalltote) um 10,1 % verringert. Damit unterschreitet sie den bisherigen Tiefststand von 2009 (622). Seit 1991 (1.496) ist damit ein Rückgang um 59,5 % zu verzeichnen.

Dieses positive Ergebnis wird besonders deutlich, wenn man die Entwicklung der Vollarbeiterzahl einbezieht Tabelle

Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Tabelle Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Meldepflichtige Wegeunfälle Tödliche Wegeunfälle

ab 1991 mit Daten aus in Tsd.

den neuen Bundesländern 300

Meldepflichtige Wegeunfälle

Tödliche Wegeunfälle

326 187.971

3.000

250 2.500

2.000 200

150 1.500

1.000 100

50 500

0 0

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010

TM 5, TB 1, TB 3

und die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter betrachtet: von 1991 (0,040) hat sich diese Zahl um 62,5 % auf 0,015 tödliche Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter reduziert.

Verläuft ein Arbeitsunfall tödlich oder so schwer, dass es zu einer Entschädigung in Form einer Rente oder Abfindung kommt, wird er in der Statistik als „Neue Arbeitsunfallrente“ ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % über die 26. Woche nach dem Unfallereignis hinaus besteht.

Da die Entschädigung durch Verwaltungsakt festzustellen und damit mit mehr oder weniger langer Bearbei­

tungszeit verbunden ist, muss bei den in der Statistik ausgewiesenen neuen Arbeitsunfallrenten das Berichtsjahr nicht immer gleich dem Ereignisjahr sein. Mit 16.775 neuen Arbeitsunfallrenten im Jahr 2013 ergibt sich ge­

genüber 2010 ein Rückgang um 8,5 % (Abbildung C 8).

Abb. C 9: Meldepflichtige und tödliche Wegeunfälle – von 1960 bis 2013

C.4.2 Wegeunfallgeschehen

Im Jahr 2013 wurden 187.971 meldepflichtige Wegeunfälle registriert (Abbildung C 9); das sind 17,0 % weni­

ger als im Jahr 2010 (226.554). Entsprechend ist auch die für Wegeunfälle verwendete Unfallquote je 1.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse verglichen zu 2010 (4,91) deutlich gesunken (3,85). Die Quote liegt damit etwas höher als 2012. Allerdings muss betont werden, dass Wegeunfälle anders als Arbeitsunfälle nicht zuletzt auch vom Wetter abhängen. Der Pressemitteilung der DGUV vom 25.08.2014 zur Veröffentlichung der Unfall­

zahlen ist zu entnehmen, dass der Anstieg 2013 witterungsbedingte Ursachen hat. 326 Wegeunfälle hatten im Berichtsjahr den Tod zu Folge, das sind 12,6 % weniger als 2010. Die Zahl der neuen Wegeunfallrenten ist im Berichtszeitraum 2010 - 2013 um 927 bzw. 15,1 % auf 5.217 zurückgegangen.

C.5 Berufskrankheitengeschehen

In Deutschland gibt es ein gemischtes Berufskrankheitensystem (Liste und Einzelfälle). Berufskrankheiten sind gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII „Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit erleiden“. Diese Krankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrank­

heiten-Verordnung (BKV) aufgeführt (Liste der Berufskrankheiten). In dieser Liste werden ausschließlich sol­

che Krankheiten bezeichnet, die „nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Darüber hinaus ist gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII eine Tabelle

Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

C. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

ab 1991 mit Daten aus

Fälle in Tsd. den neuen Bundesländern

120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Anerkannte Berufskrankheiten

Neue Berufskrankheitenrenten

Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der BK

74.680

20.686 16.413 4.926 2.357

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010

TC 1, TM 8

Krankheit „wie eine Berufskrankheit“ anzuerkennen, wenn nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wis­

senschaft die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind, aber eine entsprechende Krankheit noch nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde.

Die Liste der Berufskrankheiten wurde zuletzt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I, S. 1273) in Anpassung an neue Er­

kenntnisse der medizinischen Wissenschaft überarbeitet.

Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, dass bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies unverzüglich anzuzeigen (§ 202 SGB VII). Für Unternehmer besteht eine Anzeigepflicht gemäß

§ 193 Abs. 2 SGB VII bereits bei Anhaltspunkten, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte. Die Zahl der Verdachtsanzeigen beläuft sich für das Jahr 2013 auf 74.680 Fälle. Im Berichtszeitraum 2010 - 2013 ist damit ein leichter Anstieg (2010: 73.425) von 1.255 bzw. 1,7 % zu verzeichnen. Die Hauterkrankungen (BK-Nr.

5101) stellen mit 24.440 Verdachtsfällen (32,7 %) wie in den vergangenen Jahren den Hauptanteil, gefolgt von der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) mit 12.534 Fällen (16,8 %) und den bandscheibenbedingten Erkran­

kungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (BK-Nr. 2108) mit 4.883 Fällen (6,5 %; s. Abbildung C 11).

Zur Anerkennung als Berufskrankheit kamen insgesamt 16.413 Fälle. Seit 2010 (15.926) ist auch die Zahl der Anerkennungen leicht gestiegen (3,0 %). Die Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) ist mit 6.935 Fällen (42,3 %) nach wie vor die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit, gefolgt von der Asbestose (BK-Nr. 4103) mit 1.926 Fällen (11,7 %) und dem Mesotheliom (BK-Nr. 4105) mit 978 Fällen (6,0 %; s. Abbildung C 12).

Die durch Asbest verursachten Erkrankungen Asbestose (BK-Nr. 4103), Lungen- oder Kehlkopfkrebs (BK-Nr.

4104) und Mesotheliom (BK-Nr. 4105) machen zusammen mit insgesamt 3.698 Fällen 22,5 % aller Anerken­

nungen aus. In Deutschland ist die Herstellung und Verwendung von Asbestprodukten seit 1993 verboten. Es können aber 20 bis 30 Jahre vergehen, bis eine asbestbedingte Krankheit ausbricht. Dadurch sind auch heute noch neue Fälle zu beklagen.

Abb. C 10: Berufskrankheitenkennzahlen – 1960 bis 2013 Tabelle

Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Fälle

24.440

12.534

4.883

4.079 3.636

2.070 1.691 1.618 1.503

594

6.935

375 794 1.926

455 721 197 770

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

Verdachtsanzeigen Anerkennungen

Haut- Lärm- Lenden- Lungen-/ Asbestose Atemwegs- Infektions- Atemwegs- Silikose erkran- schwer- wirbelsäule, Kehlkopf- (4103) erkran- krankheiten erkrankg., (4101)

kungen hörigkeit Heben und krebs, kungen, (3101) chem.­

(5101) (2301) Tragen Asbest allergisch irritativ/

(2108) (4104) (4301) toxisch

(4302)

Berufskrankheit (BK-Nr.) TC 2

Die Zahl der Fälle mit neuen Berufskrankheiten-Renten beläuft sich für das Jahr 2013 auf 4.926. Die Zahl der neuen Renten ist damit seit 2010 (6.202) um 1.276 (20,6 %) gefallen. Die größte Gruppe bilden mit 2.197 Fällen (44,6 %) die Erkrankungen durch asbesthaltige Stäube (BK-Nrn. 4103, 4104 und 4105).

Abb. C 11: Am häufigsten angezeigte Berufskrankheiten und Anerkennungen 2013

Abb. C 12: Am häufigsten anerkannte Berufskrankheiten und neue Rentenfälle 2013

Um das Berufskrankheitengeschehen sachgerecht beurteilen zu können, sind – wie die obigen Ausführungen zeigen – eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die mit dem eigentlichen Krankheitsgeschehen nicht im

Fälle

6.935

1.926

978 794 770 721 594 455 377

299 582 904 711

491

55 157 139 25

0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000

Anerkennungen Neue Renten

Lärm- Asbestose Mesotheliom, Lungen-/ Silikose Infektions- Haut- Atemwegs- Von Tieren schwer- (4103) Asbest Kehlkopf- (4101) krankheiten erkran- erkran- auf Menschen

hörigkeit (4105) krebs, (3101) kungen kungen, übertragbare

(2301) Asbest (5101) allergisch Krankheiten

(4104) (4301) (3102)

Tabelle Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Tabelle Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

1 Für die vollständigen Definitionen der BK-Nr. siehe Tabelle TC 6 im Tabellenteil

2 Für die in der Tabelle angeführten Berufskrankheiten hat der Verordnungsgeber jeweils als Voraussetzung für die Anerkennung festgelegt, dass sie zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können (vgl. Liste der Berufskrankheiten nach Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung)

C. Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BK-Nr. Berufskrankheiten-Kurzbezeichnung1

Anerkannte Berufs­

krankheiten, die zur Unterlassung aller schä­

digenden Tätigkeiten gezwungen haben2

Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche

Voraussetzungen nicht erfüllt Fälle Anteile

in % Fälle Anteile

in % 5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen 594 34,7 20.143 97,4 4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive

Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie) Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbel­

455 26,6 276 1,3

2108 säule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung

375 21,9 137 0,7

4302 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe

verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 197 11,5 79 0,4

1315 Erkrankungen durch Isocyanate 33 1,9 15 0,1

2104 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den

Händen 30 1,8 12 0,1

2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnen­

gleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lenden­

18 1,1 16 0,1

2110 wirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals­

6 0,4 4 0,0

2109 wirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter

5 0,3 4 0,0

Gesamt 1.713 100,0 20.686 100,0

Zusammenhang stehen, aber auf die statistischen Angaben einen erheblichen Einfluss haben: die rechtliche Entwicklung (Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten), Änderung der Anerkennungspraxis und lange La­

tenzzeiten (d. h. lange Zeiten bis zum Auftreten einer Erkrankung). Bei einer Reihe von Berufskrankheiten hat der Verordnungsgeber neben den üblichen arbeitstechnischen/medizinischen Voraussetzungen zusätzliche Be­

dingungen als zwingende Voraussetzung für die Anerkennung des Versicherungsfalles festgelegt. Dies bedeutet, dass eine Erkrankung trotz nachgewiesener beruflicher Verursachung versicherungsrechtlich nicht als Berufs­

krankheit anerkannt wird, wenn sie nicht zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hat, die für die Entste­

hung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Das betrifft insgesamt neun Berufskrankheiten (BK-Nr. 1315: Erkrankungen durch Isocyanate, BK-Nr. 2101: Er­

krankungen der Sehnenscheiden, Nr. 2104: vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen der Hände, BK-Nrn. 2108, 2109 und 2110: bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- oder Lendenwirbelsäule auf Grund bestimmter langjähriger Belastungen, BK-Nrn. 4301 und 4302: obstruktive Atemwegserkrankungen durch al­

lergisierende bzw. chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe, BK-Nr. 5101: Hauterkrankungen, s. Tabelle C 2).

Tab. C 2: Berufskrankheiten, für deren Anerkennung besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen 2013

Tabelle Tabelle

XLS-Fassung XLS-Fassung

Mesotheliom

(BK-Nr. 4105) 31,1 %

Lungen-/

Kehlkopfkrebs, Asbest (BK-Nr. 4104)

23,7 % Silikose

(BK-Nr. 4101) 13,7 % Asbestose

(BK-Nr. 4103) 6,7 % Chronische obstruktive Bronchitis / Emphysem

(BK-Nr. 4111) 6,4 %

Blut / lymphatisches System, Benzol

(BK-Nr. 1318) 2,8 %

Übrige 15,5 %

Gesamt:

2.357 Fälle

TC 4

Die entsprechende Kennzahl für diese Gruppe von Berufskrankheiten wird zukünftig in diese Berichtsreihe aufgenommen (s. Tabelle TC 6 im Tabellenteil). Die Fallgruppe „Berufliche Verursachung festgestellt, beson­

dere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt“ bezieht sich auf Fälle, bei denen entweder das Kri­

terium der Schwere oder des Aufgabezwangs (noch) nicht erfüllt sind, so dass eine Anerkennung (noch) nicht erfolgen kann. Hier bemühen sich die UV-Träger intensiv, um den Eintritt des Versicherungsfalls zu vermeiden und erbringen Leistungen nach § 3 Abs. 1 BKV (Maßnahmen gegen Berufskrankheiten zur Individualpräventi­

on) im Rahmen eines sogenannten kleinen Versicherungsfalles. Dabei kann es sich um technische und organisa­

torische Maßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen, Aufklärung und Verhaltensprävention und/oder vorbeu­

gende medizinische Maßnahmen handeln. Im Jahr 2013 entfielen auf diese Gruppe 20.686 Fälle (s. Tabelle C 2), wobei diese fast ausschließlich (97,4 %) auf Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) zurückgehen.

Im Jahr 2013 starben 2.357 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2010 eine Abnahme um 152 Fälle bzw. 6,1 %. 1.452 bzw. 61,6 % der Todesfälle infolge einer BK sind auf die Einwirkung asbesthaltiger Stäube zurückzuführen (BK-Nrn. 4103, 4104 und 4105). Bei 324 Fällen bzw.

13,7 % lag eine Erkrankung an einer Silikose (BK-Nr. 4101) vor (s. Abbildung C 13).

Die Tabellen und Abbildungen basieren auf den Geschäftsergebnissen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi­

cherung und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Abb. C 13: Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit 2013

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