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Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Deutschen Gesetzli- Gesetzli-chen Unfallversicherung

Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

G. Überwachung und Beratung; Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Unfallversicherungsträger

G.2 Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Deutschen Gesetzli- Gesetzli-chen Unfallversicherung

Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat 2012 ein Positionspapier zu „Möglichkeiten und Grenzen der institutionellen und strukturellen Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durch die gesetzliche Unfallversicherung“ verabschiedet. BEM fördert die Wiederherstellung der Ge­

sundheit und beugt erneuter Arbeitsunfähigkeit vor. Angesichts des demografischen Wandels ist BEM deshalb auch ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Gestaltung menschen-gerechter Arbeit. Erfolgreiches BEM erfordert strukturiertes Vorgehen sowohl in den Betrieben als auch bei der gesetzli­

chen Unfallversicherung. Deshalb beschreibt ein Maßnahmenkatalog zum DGUV Positionspapier BEM konkre­

te Aufgaben, die in der Zukunft von der Unfallversicherung geleistet werden können. Der neu erarbeitete „Leit­

faden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ bietet allen Fachleuten in der Prävention, die Betriebe zu Gesundheit im Betrieb beraten, sowie den Beschäftigten im Reha-Management der Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eine Hilfestellung für die Praxis8.

Beratung und Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen

Ein Arbeitsschutzmanagement unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Führungskräfte eines Unternehmens, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit systematisch, wirksam und nachhaltig in die Politik, die Unternehmensziele sowie die Aufbau- und Ablauforganisation zu integrieren. Seit 2005 sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt 5.632 Unternehmen in diesem Sinne auf der Basis des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) begutachtet worden, davon sind 2.477 Wiederholungsbegutachtungen. Die Tendenz bei den AMS-Begutachtungen ist steigend. So ist im Vergleich zu den Vorjahren bis einschließlich 2012 bezüglich der Gesamtzahl der Begutachtungen allein im Jahr 2013 eine Steigerung um 20 Prozent zu verzeichnen.

Ausgehend von einer Initiative der British Standards Institution wurde bei der International Organization for Standardization (ISO) die Erarbeitung der AMS-Norm auf der Basis des britischen Standards OHSAS-18001 beschlossen und eine entsprechende international besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet. Deutschland steht einer Normung im Arbeitsschutz zwar grundsätzlich ablehnend gegenüber; um aber einen positiven Einfluss im Sinne des hohen Qualitätsniveaus im deutschen Arbeitsschutz bei der Entwicklung dieser neuen AMS-Norm geltend zu machen, begleitet Deutschland diese internationale Normungsarbeit durch einen nationalen Arbeitsausschuss (Spiegelgremium) des Normenausschusses für Organisationsprozesse beim DIN. Die gesetzliche Unfallversi­

cherung leitet dabei sowohl den Arbeitsausschuss als auch die entsprechende deutsche Delegation bei der ISO.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist seit der Einführung des Arbeitsschutzgesetzes 1996 eine verpflichtende Aufgabe für die Unternehmen. Jedoch ist bis heute ein Umsetzungsdefizit zu verzeichnen. Die Unfallversicherungsträger haben in den vergangenen Jahren intensiv an der Erarbeitung von branchen- und settingbezogenen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gearbeitet. Darüber hin­

aus finden sich bei nahezu jedem Träger spezifisch auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugeschnittene Seminare zum Thema. Der Fachbereich der DGUV „Gesundheit im Betrieb“ koordiniert und unterstützt die Aktivitäten der Unfallversicherungsträger in diesem Themenfeld9 und ist zugleich der Anknüpfungspunkt an die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie und deren Arbeitsprogramm „Schutz und Stärkung der Gesund­

heit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“.

G.2 Ausgewählte Maßnahmen, Projekte und Schwerpunktaktionen der Deutschen Gesetzli-chen Unfallversicherung

G.2.1 Kooperation Unfallversicherung und Krankenkassen

8 www.dguv.de, Webcode: d36233

9 www.dguv.de, Webcode: d139911

Die zuletzt im Oktober 2009 überarbeitete Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Unfall- und Kran­

kenversicherung bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und der betrieblichen Gesundheits­

förderung10 bildet den Rahmen der gesetzlichen Kooperationsverpflichtung. Die Vereinbarung sieht auch eine regelmäßige Erhebung über die Entwicklung und Qualität der Zusammenarbeit vor, die der Arbeitskreis „Prä­

G. Überwachung und Beratung – Unfallversicherungsträger vention in der Arbeitswelt“ der Spitzenverbände von Kranken- und Unfallversicherung in 2011 zum vierten Mal durchgeführt hat. Das Ergebnis zeigt eine insgesamt positive Entwicklung. Es gibt zahlreiche gute, gelingende Partnerschaften sowohl im Rahmen der betrieblichen als auch überbetrieblichen Prävention. Insbesondere die Träger, die schon über lange Kooperationserfahrung verfügen, bauen ihre Zusammenarbeit kontinuierlich aus und gestalten sie innovativ. Um insbesondere die Zusammenarbeit auf betrieblicher Ebene zu fördern, gibt der Arbeitskreis den Trägern Hilfestellungen auf seinen Internetseiten11. Dort werden unter anderem Kooperations­

beispiele, aber auch die Ergebnisse der regelmäßigen Bestandsaufnahmen zur Entwicklung der Zusammenarbeit veröffentlicht. Auch auf Bundesebene arbeiten Unfall- und Krankenversicherung erfolgreich zusammen. Das zeigt zum Beispiel die Kooperation im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga). So sind die Präventionsziele der gesetzlichen Krankenversicherung und die Arbeitsschutzziele im Zeitraum 2013 bis 2018 aufeinander abgestimmt. Im GDA-Arbeitsprogramm

„Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ hat die gesetzliche Kran­

kenversicherung für ein Arbeitspaket die Federführung übernommen. In der iga arbeiten die Deutsche Gesetzli­

che Unfallversicherung, der BKK-Dachverband, der AOK-Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen gemeinsam an dem Ziel, die Gesundheit im Arbeitsleben zu fördern, indem sie Prävention weiterdenken und dabei das Wissen und die Erfahrungen zweier Zweige der Sozialversicherung nutzen. Die drei zentralen Fragen dabei sind: Wie muss Arbeit gestaltet sein, damit die Beschäftigten gesund bleiben? Wie kann Prävention noch wirksamer werden? Und wie bringt man sie noch besser zu den Zielgruppen in die Unternehmen? In einem jährlichen Arbeitsprogramm werden diese Fragestellungen von iga aufgegriffen und in ganz konkreten Projek­

ten umgesetzt. Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis aufbereitet, Hintergründe und Ent­

wicklungen beleuchtet, neue Methoden für die Träger und ihre Mitgliedsunternehmen erarbeitet und erprobt und auch der Austausch von Präventionsfachleuten aus Praxis, Wissenschaft, Verbänden und den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung wird gefördert. Ein Schwerpunkt der Arbeit von iga war im Berichtszeitraum

„Psyche und Gesundheit am Arbeitsplatz“. So wurde unter anderem eine Ausstellung „Für unsere Arbeit brau­

chen wir … eine Wanderausstellung zum gesunden Arbeiten auch in stressigen Zeiten“ entwickelt, die seit März 2013 den Trägern und Unternehmen zum Beispiel für Aktionstage leihweise zur Verfügung steht. Im Rahmen des Projektes „iga-Radar“ wurden zum Thema „Führung und (psychische) Gesundheit“ unterschiedliche Per­

spektiven aus Wissenschaft und Praxis beleuchtet und dargestellt. Publikationen zu vielen weiteren Themen stehen auf der Internetseite www.iga-info.de zum Download bereit.

G.2.2 Gemeinsame Präventionskampagnen der gesetzlichen Unfallversicherung

11 www.dguv.de, Webcode: d103393

12 www.dguv.de, Webcode: d126366

Längst gehören gemeinsame Präventionskampagnen aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum Standard­

repertoire der Präventionsleistungen. Inzwischen wissen Beschäftigte im Arbeitsschutz und Unternehmen, dass die Angebote im Rahmen der Kampagnen ihre Präventionsarbeit aktiv unterstützen.

Ende 2011 wurde „Risiko raus!“, die zweijährige Kampagne zum sicheren Fahren und Transportieren, erfolgreich abgeschlossen12. Insgesamt wurden rund 96.000 Beratungen oder Begehungen und rund 1.500 Ge­

sundheits- und Aktionstage beziehungsweise Events in Betrieben durchgeführt. Hinzu kommen circa 10.000 Schulungen, Seminare oder Seminarmodule. Allein mit diesen Maßnahmen konnten mehr als zwei Millionen Beschäftigte zum Thema sicheres Fahren und Transportieren erreicht werden. Ob Änderungen der Verhältnisse und des Verhaltens durch die Kampagne initiiert wurden, wurde mit einer Befragung ermittelt. Ein positiver Trend zeigte sich hinsichtlich der Maßnahmen zur Sichtbarkeit und Ausstattung. Das Bereitstellen von reflektie­

render Kleidung, die Bestückung von Fahrzeugen mit Winterausrüstung sowie das Tragen eines Helms bezie­

hungsweise von Schutzkleidung haben nach Angaben der Befragten deutlich zugenommen. Besonders deutlich waren die Effekte in den Unternehmen, die die Kampagne aktiv für sich genutzt haben.

Im Januar 2013 startete die neue Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversi­

cherung für Forsten, Landwirtschaft und Gartenbau und Knappschaft. Unter dem Motto „Denk an mich. Dein Rücken“ wirbt die Kampagne drei Jahre lang für das richtige und gesunde Maß an Rückenbelastungen in der Schule, bei der Arbeit und in der Freizeit. Der Hintergrund: Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler sind vielfältigen Rückenbelastungen ausgesetzt: Bewegungsmangel und Stress gehören ebenso dazu wie beispiels­

weise das Bewegen schwerer Lasten, das Arbeiten in Zwangshaltungen und die Pflege von Patienten oder An­

gehörigen. Allein im ersten Kampagnenjahr wurden mehr als 2.500 Betriebsbegehungen, 264 Gesundheits- oder

Aktionstage in Unternehmen und über 1.400 Seminare oder Seminarmodule zur Prävention von Rückenbelas­

tungen durchgeführt.

Weiterführende Informationen sind im Internet zu finden13.

Speziell an Auszubildende wendet sich die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrer Berufsschulaktion „Ju­

gend will sich-er-leben“14. Diese wird seit 1972 von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfall­

versicherung durchgeführt. Ziel ist, die Berufsschulen bei der Behandlung der Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht zu unterstützen. Jedes Jahr wird zu einem Thema speziell aufbereitetes Lehr­

material bereitgestellt. In den vergangenen Jahren waren dies eine Checkliste für Arbeitssicherheit sowie das Thema Optimierung von Rückenbelastungen bei der Arbeit. Schülerinnen und Schüler können sich darüber hinaus an einem Wettbewerb beteiligen.

G.2.3 Präventionsleistung Qualifizierung

Die Qualifizierung von betrieblichen Akteurinnen und Akteuren zum Thema Sicherheit und Gesundheit nach

§ 23 SGB VII ist eine zentrale Präventionsleistung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Mit über circa 400.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die Unfallversicherungsträger einer der größten Bildungsanbie­

ter in Deutschland. In mehr als 20.000 Seminaren jährlich werden praxisorientiert relevante Themen der betrieb­

lichen Prävention behandelt. Anliegen ist es, die betrieblichen Akteurinnen und Akteure zu befähigen, ihre Auf­

gaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit möglichst wirksam wahrnehmen zu können. Hierzu werden durch qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen die für eine erfolgreiche Präventionsarbeit erforderlichen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, rechtliche Hintergründe sowie branchen­

spezifische Vorgehensweisen vermittelt.

Um den sich ändernden Bedarfen der Praxis und den Standards des Europäischen Qualifikationsrahmens und des Deutschen Qualifikationsrahmens Rechnung tragen zu können, haben die Berufsgenossenschaften und Un­

fallkassen begonnen, ihre Aus- und Fortbildungsmaßnahmen noch stärker arbeitsweltbezogen und kompetenz­

orientiert auszurichten. Grundlage hierfür ist ein gemeinsames Bildungsverständnis, das unter der Bezeichnung

„KompetenzBildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ zusammengefasst wurde. Entsprechend der Er­

kenntnisse der Erwachsenenbildung wird Lernen als lebenslanger Prozess verstanden. Im Vordergrund der prä­

ventionsbezogenen Qualifizierung steht eine an den betrieblichen Handlungsfeldern orientierte Stärkung der für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Handlungskompetenz, also der erforderlichen Fähigkeiten und Fer­

tigkeiten.

Entsprechend dieses Verständnisses hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin das Ausbildungsmodell zur Ausbildung von Fachkräf­

ten für Arbeitssicherheit weiterentwickelt. Moderner Arbeitsschutz umfasst auch den Erhalt der gesundheitli­

chen Ressourcen und ist heute integraler Bestandteil aller betrieblichen Aufgaben. Zunehmend rückt dabei auch die Fähigkeit in den Vordergrund, die Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit wirtschaft­

lich vertretbar wahrzunehmen. Diese Entwicklungen greift das weiterentwickelte Ausbildungsmodell ebenso auf wie neue Lehr- und Lernmethoden der Erwachsenenbildung. Es schafft damit die Grundlage für eine harmoni­

sierte Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, bei der die Fähigkeit im Mittelpunkt steht, die komple­

xen betrieblichen Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfolgreich wahrnehmen und damit zusammenhängende Probleme selbstorganisiert lösen zu können.

Um eine hohe Qualität der präventionsbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen zu gewährleisten, haben die Be­

rufsgenossenschaften und Unfallkassen ein spezifisches Qualitätsmanagement eingeführt. Danach unterliegen die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einem ständigen Verbesserungsprozess und Aktualisierungsmanagement nach Maßgabe abgestimmter Qualitätsstandards. Zur Beschreibung dieser Standards wurde das Qualitätsrah­

menmodell „Qualifizierung“ entwickelt und der Qualitätsverbund Qualifizierung gegründet. Das Qualitätsrah­

menmodell umfasst einerseits ein gemeinsames Qualitätsverständnis, das stetig weiterentwickelt wird. Ander­

seits enthält es Qualitätsstandards für die Kernprozesse und für die Management- und Serviceprozesse eines Qualitätsmanagements zur Steuerung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen. Für die Umsetzung werden spezielle Qualitätsmanagementbeauftragte und Auditoren in der Qualifizierung ausgebildet.

13 www.dguv.de, Webcode: d98649 und unter www.deinruecken.de

G. Überwachung und Beratung – Unfallversicherungsträger Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger haben nach § 18 SGB VII als Bindeglied zwischen Unfallver­

sicherungsträgern und Unternehmen bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, eine zentrale Rolle. Um den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt gerecht werden zu können, haben die Unfallversiche­

rungsträger die Ausbildung zur Aufsichtsperson weiterentwickelt. Eine wirksame Beratung und Überwachung der Betriebe und Einrichtungen durch Aufsichtspersonen setzt neben einem großen fachlichen Know-how inter­

disziplinäres, kooperatives Vorgehen voraus. Auf Grundlage einer neuen Prüfungsordnung wurde deshalb das Berufsrollenverständnis für Aufsichtspersonen überarbeitet. Hierauf aufbauend wurde das Ausbildungskonzept für Aufsichtspersonen inhaltlich und didaktisch grundlegend weiterentwickelt. Es stellt den Erwerb der spezifi­

schen Handlungskompetenz unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Praxis in den Mittelpunkt der Ausbildung und bildet Zielvorgabe und Rahmen für die Umsetzung der Ausbildungselemente. Zugleich ver­

zahnt es die Ausbildung mit der Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens und verlangt die Einhal­

tung definierter Qualitätsstandards. Die insgesamt zweijährige Ausbildung zur Aufsichtsperson besteht aus ei­

nem trägerspezifischen Teil bei dem Unfallversicherungsträger und einem trägerübergreifenden zehnwöchigen Ausbildungsblock, der sich aus neun Lernfeldern zusammensetzt.

Wirksamkeit und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Sifa-Langzeitstudie der DGUV Die von der DGUV in Auftrag gegebene Langzeitstudie zur Wirksamkeit der Tätigkeit von Fachkräften für Ar­

beitssicherheit (Sifa-Langzeitstudie) hat in einem interdisziplinären Forschungsteam von 2004 bis 2012 die Tätigkeitsbereiche und die Wirksamkeitsleistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifas) untersucht.

Durch ein Längsschnittdesign sind sowohl etwa 2000 Sifas als auch ihre Kooperationspartner (Geschäftsfüh­

rung, betriebsärztliche Betreuung und Personalvertretung) aus 400 Unternehmen in mehreren Befragungswellen mit mehr als 400 Fragen befragt worden. Repräsentativ für alle Sifas nach der derzeitigen Ausbildungsform konnte die Entwicklung von Tätigkeitsschwerpunkten, Effektivität, persönlichen Kompetenzen, Motiven und Arbeitsweisen, aber auch von Einflüssen aus den betrieblichen und überbetrieblichen Rahmenbedingungen ana­

lysiert werden. Aus den Studienergebnissen ist ein Wirkungsmodell abgeleitet worden, das Vorhersagen über wirksame und unwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Tätigkeit und Wirksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit erlaubt. Die Ergebnisse der Studie können im Internet eingesehen werden15.

G.2.4 Projekte/Konzepte und Kooperationen

Präventionsprojekte – Unfallversicherungs-Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat 2011 einen Aktionsplan der gesetzlichen Un­

fallversicherung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Mit diesem Aktionsplan möchte die gesetzliche Unfallversicherung einen eigenständigen und nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten. Innerhalb von drei Jahren werden in den Handlungsfeldern Bewusstseinsbil­

dung, Barrierefreiheit, Partizipation, Individualisierung und Vielfalt sowie Lebensräume und Inklusion konkrete Ziele in unterschiedlichen Projekten verfolgt. Grundsätzlich werden bei der Beratung von Konzepten der DGUV und ihrer Mitglieder Menschen mit Behinderungen beteiligt. In der Prävention wird zum Beispiel ein DGUV Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Arbeitsplätzen entwickelt. Ein weiteres wesentliches Thema ist die Entwicklung neuer Informations- und Schulungsmaterialien, die sich an den Zielen der UN-BRK orientieren sowie die Recherche zu Faktoren, die die Einstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben hemmen beziehungsweise fördern16.

Digitaler Wegweiser – Gesund bis zur Rente: Berufsumstieg als Chance für ältere Beschäftigte

Der demografische Wandel führt zu Verschiebungen im Altersaufbau der Erwerbstätigen und zu einem deutli­

chen Fachkräftemangel. Einige europäische Staaten haben darauf bereits mit einer Erhöhung des Rentenein­

trittsalters reagiert. Schon jetzt ist aber zu beobachten, dass Beschäftigte in sogenannten Berufen mit begrenzter Tätigkeitsdauer nicht gesund bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter werden arbeiten können. Ein früher Be­

rufsausstieg in die Erwerbsminderungsrente oder in die Arbeitslosigkeit ist häufig die Folge. Das Konzept „Ho­

rizontaler Berufsumstieg“ beschreibt einen Lösungsansatz, bei dem Beschäftigten aus physisch oder psychisch belastenden Berufen frühzeitig, das heißt präventiv, ein Wechsel in einen anderen Beruf ermöglicht werden soll.

15 www.dguv.de, Webcode: d69315

16 www.dguv.de, Webcode: d133311

Ziel ist, dass der neue Beruf weniger oder andere gesundheitliche Belastungen aufweist als der bisherige und möglichst auf der gleichen Qualifikations- oder Hierarchiestufe angesiedelt ist.

Zur Realisierung dieses Konzepts hat das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Un­

fallversicherung einen „Digitalen Wegweiser“ als elektronisches Informationsangebot entwickelt. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit gefördert. Herzstück ist ein IT-Instrument, das nach geeigneten Berufen für einen Umstieg in einen weniger oder anders belastenden Beruf sucht. Es umfasst eine Datenbank, in der alle in Deutschland vorkommenden Ausbildungsberufe (das heißt nicht-akademische Berufe) anhand von Merkmalen in einheitlich strukturierten Berufsprofilen beschrieben sind. Zu jedem Beruf sind die spezifischen Belastungen und Anforderungen, aber auch notwendige Kompetenzen und Qualifikationen sowie weitere berufstypische Merkmale erfasst. Personen, die das Instrument nutzen, geben ihr Personenprofil ein, indem sie Fragen zu ihren persönlichen Qualifikationen und Kompetenzen, zu ihren Präferenzen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantworten. Das IT-Instrument gleicht diese Angaben mit den in der Datenbank enthaltenen Berufsprofilen auf der Basis eines Al­

gorithmus ab. Als Ergebnis wird eine Liste passender Umstiegsberufe ausgegeben. Die Ergebnisliste kann wahlweise nach einer Gesamtpassung, aber auch nach Einzelpassungen in den Bereichen Qualifikation und Kompetenz, Präferenz oder Belastungen und Gesundheit sortiert werden. In jedem Bereich wird die Passung im Detail bis zur Ebene der einzelnen Merkmale angegeben.

Letztendlich ist der Digitale Wegweiser in Form eines Informationsportals aufgebaut und stellt somit ein hilfrei­

ches Instrument für Beschäftigte bei der Suche nach einem neuen Beruf und für Unternehmen bei einer altersge­

rechten Personalentwicklung dar.

Gewaltprävention am Arbeitsplatz: Ein umfassendes Präventionsprogramm des Projekts „abba“ führte zu spürbarer Entlastung von Beschäftigten in Jobcentern

Das Projekt „abba – Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“ wurde als Kooperationsprojekt von fünf Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand und der Deutschen Gesetzli­

chen Unfallversicherung zwischen 2008 und 2010 durchgeführt und setzte sich damit auseinander, wie Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen vermieden werden kann. Im Mittelpunkt stand vor allem die besondere Belastungssituation der Beschäftigten in den sogenannten Jobcentern, sowohl in Bezug auf die Arbeitsmenge als auch die Kontrolle von Gefühlsäußerungen (Emotionsregulation).

Im Rahmen des Projektes wurde nicht nur ein umfassendes Präventionsprogramm entwickelt, welches erste Maßnahmen zur Verbesserung der Situation brachte (zum Beispiel Umgestaltung der Eingangs- und Wartebe­

reiche, Umorganisation der Büroeinrichtung, Schulungen), sondern es entstand in Kooperation mit dem Polizei­

präsidium Aachen auch ein praxistaugliches Beratungskonzept zur Gewaltprävention, das „Aachener Modell“.

Dabei handelt es sich um ein übergreifend einsetzbares Konzept, welches die unterschiedlichen Facetten und Formen von Gewalt aufgreift. Ansatz ist, dass jeder Gefahrensituation eine angemessene Handlungsstrategie gegenüber stehen sollte. Das Modell strukturiert mögliche Gefahrensituationen in vier verschiedenen Gefähr­

dungsstufen und stellt dar, wie bei einem unvorhergesehenen Ereignis zu reagieren ist (zum Beispiel Hausverbot aussprechen, Notruf absetzen). Außerdem werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen be­

nannt, die ein Betrieb oder eine Verwaltung im Vorfeld schaffen müssen, um gewalttätige Ereignisse wirkungs­

voll zu verhindern. Mit dem „Aachener Modell“ steht ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem die Präventionsar­

beit in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr strukturiert werden kann. Durch die Umsetzung dieses integ­

rativen Präventionsprogramms konnten nicht nur objektive Sicherheitskriterien optimiert, sondern gerade auch eine deutliche Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Beschäftigten erreicht werden. Weitere Informationen zum „Aachener Modell“ finden sich in der Broschüre „Gewaltprävention – ein Thema für öffent­

liche Verwaltungen?!“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Ausführliche Informationen zum Projekt abba finden sich auf der Internetseite der DGUV17.

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