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B. Europaweite Unionseinrichtungen zur Terrorismusbekämpfung

X. Aktionspläne zur Terrorismusbekämpfung

Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurde bereits wenige Tage später am 21. September als erste umfassende Strategie der breit angelegte „Aktionsplan zur Terro-rismusbekämpfung“ als das Schlüsseldokument der Terrorismusbekämpfung durch die EU beschlossen. Der Europäische Rat trat am 21. September 2001 zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um den Maßnahmen der EU die notwendigen Impulse zu geben. Zu die-sem Zweck billigte er den „Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung“ und legte damit erste Leitlinien der Terrorismusbekämpfung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten für die nächsten Jahre fest. Darin nannte er die fünf wichtigsten Vorhaben, um den Terrorismus innerhalb der EU zu bekämpfen.

– Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit;

– Weiterentwicklung der internationalen Rechtsinstrumente;

– Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus;

– Verstärkung der Flugsicherheit;

– Koordinierung der Gesamtaktionen der EU.

Die zu ergreifenden Maßnahmen wurden in den folgenden Monaten mehrfach überarbeitet und danach eingeteilt, welcher Ratsformation sie innerhalb des Rates der EU zuzuordnen sind und welche Ratsformation bei deren Ausarbeitung die Federführung innehaben sollte. So wurde zwischen Maßnahmen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“, des Rates „Justiz und

327 Dokumentennummer: 5771/1/06.

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Inneres“, des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ und des Rates „Verkehr und Telekommunika-tion“ unterschieden327 F328. Maßnahmen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ betrafen die Umsetzung einschlägiger UN-Resolutionen betreffend die Terrorismusbekämpfung, den Aus-bau etwaiger internationaler Partnerschaften mit Nicht-EU-Staaten und sonstige politische Anstrengungen. Maßnahmen des Rates „Justiz und Inneres“ betrafen vor allem die Strafver-folgung und Auslieferung innerhalb der EU und die Rechtshilfe in Strafsachen, Maßnahmen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vor allem die Bekämpfung der Finanzierung des Terro-rismus und Maßnahmen des Rates „Verkehr und Telekommunikation“ die Sicherheit des eu-ropäischen Verkehrsnetzes.

Als Reaktion auf die Anschläge in Madrid am 11. März 2004 trat der Europäische Rat zu-sammen und nahm am 25. März 2004 eine „Erklärung zum Kampf gegen den Terroris-mus“ an. Beschlossen wurde u.a. die Festlegung von sieben aktualisierten strategischen Zielen zu dem Zweck, dass der Rat der EU die Annahme eines überarbeiteten „Aktionsplans zur Be-kämpfung des Terrorismus“ zum Abschluss bringt und dem Europäischen Rat auf seiner Ta-gung im Juni 2004 erneut Bericht erstattet.

Auf seiner Tagung am 17. und 18. Juni 2004 billigte der Europäische Rat schließlich den vom Rat der EU erstellten überarbeiteten „Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung“, in dem in über 200 Maßnahmen die folgenden sieben vorrangigen strategischen Ziele konkretisiert wur-den, welche der Europäische Rat in seiner „Erklärung zum Kampf gegen den Terroris-mus“ am 25. März 2004 beschlossen hatte:

1. Vertiefung des internationalen Konsenses und Verstärkung der internationalen An-strengungen zur Bekämpfung des Terrorismus;

2. Eindämmung des Zugangs von Terroristen zu finanziellen und anderen wirtschaftli-chen Ressourcen;

3. Maximierung der Kapazitäten innerhalb der EU-Instanzen und Mitgliedstaaten zur Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Terroristen und zur Verhinderung terro-ristischer Anschläge;

328 Vgl. hierzu die obigen Ausführungen zur Terrorismusbekämpfung durch den Rat der EU im 4. Teil dieser Arbeit unter A.II.

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4. Gewährleistung der Sicherheit des internationalen Verkehrs und wirksamer Grenz-kontrollsysteme;

5. Stärkung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Folgen eines Ter-roranschlags;

6. Untersuchung der Faktoren, die der Unterstützung und dem Anwachsen terroristischer Kreise Vorschub leisten;

7. Ausrichtung der Maßnahmen der EU im Bereich der Auswärtigen Beziehungen auf prioritäre Drittländer, in denen die Kapazitäten bzw. die Bereitschaft zur Terrorismus-bekämpfung gestärkt werden müssen.

Auf 44 Seiten zählt dieser Aktionsplan Maßnahmen und Initiativen auf, welche dazu beitra-gen sollen, die vorbeitra-genannten sieben strategischen Ziele zu erreichen. Festgelegt wurden Ziele der Terrorismusbekämpfung, Maßnahmen und Fristen sowie die für die Durchführung der Maßnahmen verantwortliche Einrichtung bzw. Institution der EU. Neben neuen Maßnahmen wurden auch Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen festgelegt, die bereits vor längerer Zeit beschlossen worden waren.

Zuletzt wurde der Aktionsplan am 13. Februar 2006 überarbeitet. Dieser aktualisierte Entwurf des EU-Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung3 28 F329 bezieht sich auf die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung329 F330. Der Anhang beinhaltet Angaben darüber, welcher Mitgliedstaat welche der gesetzgebenden Instrumente implementiert hat, die in der Erklärung über Terro-rismus vom 25. März 2004 des Europäischen Rates festgesetzt wurden.

XI. Fazit

In Gestalt ihrer Organe leistet die EU umfangreiche Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung. In Leitlinien gibt die EU den „roten Faden“ der Terrorismusbekämpfung vor. Die Leitlinien zur Terrorismusbekämpfung enthalten Vorgaben für präventive und repressive Maßnahmen, le-gislative und operative Maßnahmen, außen- und innenpolitische Maßnahmen sowie Vorgaben

329 Zu finden unter http://register.consilium.eu.int/pdf/en/06/st05771-re01.en06.pdf.

330 Vgl. hierzu die Ausführungen unter VI.

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für Maßnahmen, die die Reaktionsmöglichkeiten der EU auf einen verübten Anschlag verbes-sern sollen.

Obwohl es Aufgabe dieser Pläne sein sollte, die Terrorismusbekämpfung der EU transparen-ter und übersichtlicher zu gestalten, fällt es aufgrund der Fülle der darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben schwer, einen Überblick über die Terrorismusbekämpfung der EU zu gewinnen. Aus den genannten Leitlinien lassen sich jedoch vier Schwerpunkte ablesen, auf die die EU im Rahmen der Terrorismusbekämpfung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 konsequent ihr Hauptaugenmerk legt und in denen sie ihre und die Fähigkeiten ihrer Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung stetig verbessern möchte. Dabei handelt es sich um die Bereiche:

Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, Verbesserung des Informationsaustausches,

Verbesserung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung innerhalb der EU, Verbesserung der Sicherheit der Infrastruktur.

Das Tätigwerden der EU in diesen Schwerpunkten soll zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der für die Terrorismusbekämpfung zustän-digen EU-Agenturen Europol, Eurojust und FRONTEX führen.

Zu diesen vier Schwerpunkten sind jüngst zwei hinzugekommen, auf die die EU in naher Zu-kunft besonderen Wert legen möchte. Aktuell ist die EU auf der Suche nach Möglichkeiten, wie sie die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen bekämpfen, wie sie den Schutz gefährdeter Infrastrukturen sicherstellen und wie sie verhindern kann, dass Terroristen in den Besitz von Massenvernichtungswaffen kommen.

Wünschenswert wäre eine übersichtlichere Gestaltung der Leitlinien. Beispielsweise könnte sich die EU auf das Wesentliche konzentrieren und alle in Erklärungen, Schlussfolgerungen, Plänen, Programmen, Strategien und Mitteilungen genannten Aspekte der Terrorismusbe-kämpfung in einem Plan zusammenfassen. Eine verbesserte Übersichtlichkeit würde eine koordiniertere, effektivere und mehr aufeinander abgestimmte Terrorismusbekämpfung in-nerhalb der EU erleichtern.

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