• Keine Ergebnisse gefunden

M 232/2000

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "M 232/2000"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

c:\program files (x86)\neevia.com\document converter\temp\convert_cac90b1c70c34a84acba17ea96fae3bc.doc

M 232/2000 GEF 28. Februar 2001 44C

Motion

0786 Wisler Albrecht, Burgdorf (SP)

Weitere Unterschriften: 29 Eingereicht am: 28.11.2000

Ende mit dem gesundheitspolitischen Gärtchendenken

Der Regierungsrat wird beauftragt, unverzüglich Verhandlungen mit den Kantonen des Espace Mittelland aufzunehmen, mit dem Zweck eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitspolitik insbesondere bei der Spitalversorgung zu erreichen.

Begründung:

Das Krankenversicherungsgesetz hat den Kantonen für die Spitalversorgung eine Schlüsselrolle zugewiesen. Leider sind die Kantone zu einer interkantonalen Zusammenarbeit nicht verpflichtet. Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das Interesse aller Kantone, ihre Ausgaben für die massiv gestiegenden Spitalkosten in Grenzen zu halten, führten dazu, dass Kantonsgrenzen immer weniger durchlässig wurden. Sowohl aus Sicht der Patienten, die an einer schnellen medizinischen Versorgung interessiert als auch aus Sicht einer eidgenössischen Gesundheitspolitik, welche eine optimale Gesundheitsversorgung zu vernünftigen Kosten und kein kantonales Gärtchendenken anstrebt, ist diese Entwicklung widersinnig.

Die interkantonale Zusammenarbeit liegt besonders für Patientinnen und Patienten, die an Kantonsgrenzen wohnen auf der Hand. Eine Ausrichtung auf das näher gelegene Spital, auch wenn es im Nachbarkanton liegt, ist aufgrund der kürzeren Entfernung oder der besseren Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sinnvoller.

Eine interkantonale Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Steuerzahler/innen und der Prämienbezahler/innen. Eine bessere Koordination der medizinischen Angebote wäre ein wirksames Mittel gegen die steigenden Krankenkassenprämien. Spitzenmedizin wird immer teurer. Die Kantone könnten auf eigene teure medizinische Spezialangebote verzichten und gegen entsprechende finanzielle Abgeltung diejenigen der Nachbarkantone benutzen.

Der Espace Mittelland soll die Chance einer engeren Zusammenarbeit nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiet sondern auch auf andere Gebiete ausdehnen. Der Bereich der Gesundheitspolitik ist aus den obgenannten Gründen naheliegend.

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin will den Regierungsrat beauftragen, unverzüglich Verhandlungen mit den Kantonen des Espace Mittelland aufzunehmen, mit dem Zweck, eine engere Zusammenar- beit im Bereich der Gesundheitspolitik, insbesondere bei der Spitalversorgung zu erreichen.

(2)

2

Der Regierungsrat teilt die Meinung der Motionärin, wonach eine interkantonale

Zusammenarbeit besonders für Patientinnen und Patienten, die an den Kantonsgrenzen wohnen, auf der Hand liegt.

Eine einfache Möglichkeit für die Versicherten, sich generell den Zugang zu

ausserkantonalen Spitälern (allgemeine Abteilung) zu sichern, ist der Abschluss der preisgünstigen Zusatzversicherung „allgemein ganze Schweiz“. Rund 80 Prozent der Bevölkerung des Kantons Bern verfügen über diese Zusatzversicherung.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gewährleistet im übrigen mit Artikel 41, Absatz 3 den Zugang von nur grundversicherten Patientinnen und Patienten zu ausserkantonalen öffentlichen oder öffentlich subventionierten Spitälern aus medizinischen Gründen. Medizinische Gründe liegen dann vor, wenn es sich um einen Notfall handelt oder wenn das entsprechende Angebot im Wohnkanton nicht vorhanden ist.

Die zur Zeit hängige KVG-Revision zur Spitalfinanzierung enthält Bestimmungen, die eine stärkere Koordination der Spitalplanung unter den Kantonen fordern. Allerdings sind diese Bestimmungen wie auch die Grundsätze der Spitalfinanzierung noch wenig präzise und es ist offen, in wie weit sie in die definitive Revision einfliessen werden. Die

Rahmenbedingungen für eine Koordination der Spitalplanung mit anderen Kantonen, wie sie in ein paar Jahren gelten werden, sind somit noch unklar.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Kanton Bern über ein praktisch lückenloses Spitalangebot verfügt. Er ist „Exporteur“ von Leistungen und muss die Versorgung nur für wenige Gruppen von Patientinnen und Patienten durch Verträge mit ausserkantonalen Leistungserbringern sicherstellen (z.B. Querschnittgelähmte, Patientinnen und Patienten mit schweren Verbrennungen). Ausserdem hat der Kanton Bern in den letzten Jahren die Überkapazitäten im stationären Akutbereich abgebaut und hat nun kein Interesse,

überdimensionierte ausserkantonale Kapazitäten auszulasten respektive mitzufinanzieren.

Aus Sicht des Kantons Bern besteht hingegen ein Interesse an Abkommen mit

Nachbarkantonen zur Versorgung der Bevölkerung an der Kantonsgrenze. Hier bestehen denn auch zahlreiche Abkommen:

Ø Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Lengnau, Pieterlen, Rüti b. Büren, Arch, Leuzigen, Attiswil, Wiedlisbach, Wangen a.A. und Niederbipp können für

Wahloperationen das Spital Grenchen bzw. das Bürgerspital Solothurn aufsuchen.

Ø Die Einwohnerinnen und Einwohner der Amtsbezirke Biel, Courtelary und Moutier können für Wahloperationen das hôpital régional de Delémont bzw. das hôpital régional de Porrentruy bzw. das hôpital Saint-Joseph, Saignelégier bzw. das hôpital gériatrique la Promenade, Delémont aufsuchen.

Ø Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Sangernboden können für Wahlo- perationen das Spital Tafers aufsuchen.

Ø Zwischen dem Bezirksspital Saanen und dem Spital Château-d’Oex besteht eine enge Zusammenarbeit.

Mit dem Kanton Jura wird aufgrund der Resolution Nr. 27 der Assemblée interjurassienne über das bestehende Abkommen hinaus eine engere Zusammenarbeit angestrebt, in die voraussichtlich das Spital von La Chaux-de-Fonds punktuell einbezogen wird. Gestützt auf die Resolution Nr. 14 des Assemblée interjurasienne wird an den Psychiatrischen Diensten Biel-Seeland - Berner Jura (PDBBJ) am Standort Moutier eine adoleszentenpsychiatrische Station für frankophone Jugendliche aus dem Kanton Bern und dem Kanton Jura errichtet.

Mit dem Kanton Freiburg fanden erste Gespräche bezüglich der Spitalversorgung im Freiburger Seebezirk statt.

(3)

3

Mit dem Kanton Solothurn sind Gespräche geplant, an denen unter anderem über die Versorgung im unteren Fraubrunnenamt verhandelt werden soll.

Das Inselspital hat mit zwölf Kantonen – darunter sämtliche Kantone des Espace Mittelland, ohne Kanton Waadt – Verträge im Bereich der hochspezialisierten Versorgung

abgeschlossen.

Bezüglich Spitzenmedizin muss die Koordination über den Espace Mittelland hinaus gehen und vorab unter den betroffenen Universitätskantonen sichergestellt werden. Die

Bemühungen zur Abstimmung der Aufgaben der Universitätsspitäler sind im Rahmen der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz intensiviert worden. Das Resultat dieser Bestrebungen ist noch offen.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass gegenwärtig im Rahmen der Erfolgskontrollen nach Staatsbeitragsgesetz („ERKOS“) die Beiträge an ausserkantonale Institutionen im Spitalbereich durch die GEF überprüft werden. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Kanton Bern über ein massgeschneidertes Vertragswerk verfügt, das in jedem einzelnen Fall die besondere Situation und die konkreten Interessenlagen berücksichtigt. Von einem „gesundheitspolitischen Gärtchendenken“ kann keine Rede sein. Da der Espace Mittelland bezüglich

Gesundheitsversorgung kein „natürlicher“ oder homogener Versorgungsraum ist, lassen sich die unterschiedlichen Interessenlagen kaum sinnvoll in einem einzigen Vertrag

abhandeln, der sämtliche Kantone des Espace Mittelland umfasst. Ein solches Projekt hätte nach der Meinung des Regierungsrats ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Er zieht deshalb weiterhin partielle Lösungen vor, wo ein konkreter Bedarf vorhanden ist. Allenfalls kann das Anliegen der Motionärin überprüft werden, wenn die KVG-Revision klare

Rahmenbedingungen im interkantonalen Bereich geschaffen hat, wobei sinnvollerweise sämtliche Nachbarkantone in entsprechende Überlegungen einzubeziehen wären. Dann könnten auch Erkenntnisse aus der erwähnten Erfolgskontrolle berücksichtigt werden.

Aufgrund dieser Ausführungen ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entge- genzunehmen.

Antrag:

Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dabei zeigte sich einerseits, dass allenfalls bereits gute Resultate mit einer erheblich geringeren Ausbaggerung und dementsprechend geringeren Kosten realisiert

Sie soll sich über aktuelle Schulversuche und Forschungen zum Thema „altersgemischtes Lernen„ auf dem Laufenden halten, die ganze Thematik durch Forschung und Entwicklung

Deshalb wird sich der Regierungsrat weiterhin für die Wahl des Standortes der Briefpostzentren im Kanton Bern einsetzen, sei es für den Bau eines neuen Zentrums im Kanton

Die geplante Dreifachturnhalle für das Gymnasium Thun – Schadau soll nicht nur den Turn- und Sportunterricht des Gymnasium Thun – Schadau sondern auch den Turn-

Für den Fall, dass das Eidgenössische Parlament das Steuerpaket des Bundes inklusive neue Wohneigentumsbesteuerung in der Schlussabstimmung annimmt, unterstützt der

Der Kanton soll eine Soforthilfe möglich machen: Auf unbürokratische Art und Weise sollen in Härtefällen Geschädigte in den verschiedenen Regionen und besonders

Um das Ziel einer stärkeren strategischen Führung zu verwirklichen muss der Regierungsrat auch offen sein für die Prüfung eines professionellen Regierungspräsidiums

Aufnahme eines Plangenehmigungsverfahrens zwecks Projektierung und Realisierung einer umwelt- und regionalverträglichen Variante des Ausbaus der eingleisigen