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Archiv "DKG und KBV: Engere Zusammenarbeit" (14.05.1981)

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Die Information:

Bericht und Meinung Allgemeinmedizin

ringfügig über dem Durchschnitt liegende Weiterbildungszeit, älte- re Ärzte liegen mit 3,4 Jahren dar- unter. Die Weiterbildungsaktivitä- ten sollten sich vor allem in den klinischen Fächern auf die Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Pädiatrie konzentrieren. Psy- chosomatik und Sozialmedizin werden nur sporadisch erwähnt.

Weit mehr als die Hälfte der Ge- biets- und Krankenhausärzte mei- nen, daß mindestens 60 Prozent

KBV-Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung am 18. Mai in Trier beginnt eine Stun- de früher als bisher ange- kündigt, nämlich um 9.00 Uhr morgens.

oder sogar mehr der gesamten niedergelassenen Ärzte Allge- meinärzte sein sollten. Weniger als ein Drittel hält eine paritätische Aufteilung in Gebiets- und Allge-

meinärzte für zweckmäßig. Nur fünf Prozent geben an, daß die Ge- bietsärzte zahlenmäßig dominie- ren sollten. Vor allem die Kranken- hausärzte betonen, ein Überge- wicht der Allgemeinärzte in der ambulanten Versorgung sei zweckmäßig. Während die Ge- bietsärzte in der „ambulanten fachspezifischen Krankenhausdia- gnostik und -therapie" ihren Betä- tigungsschwerpunkt sehen, wer- den den Allgemeinärzten die fami- lien- und hausärztliche Versor- gung Kranker und Gesunder, die Erstbehandlung, die Notfallbe- handlung, die gezielte Weiterlei- tung von Patienten zur speziellen Diagnostik, die Koordinierungs- funktion, die Langzeitbehandlung chronisch und unheilbar Kranker, Vorsorge- und Früherkennungs- maßnahmen und eine Leitfunktion bei der Einleitung und Durchfüh- rung von Maßnahmen zur Rehabi- litation zugeschrieben. Auch in der Gesundheitsberatung und -er- ziehung wird ein Betätigungsfeld für zukünftige Haus- und Allge- meinärzte gesehen. HC

NACHRICHTEN

In einer gemeinsamen Absichts- erklärung haben die Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesell- schaft den Willen zum Ausdruck gebracht, zukünftig gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für diejeni- gen Probleme zu suchen, die sich aus ihrer Verantwortung für die ambulante und stationäre Versor- gung der Kassenpatienten erge- ben. So wie in den erfolgreichen Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesell- schaft einerseits und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung so- wie der Bundesärztekammer an- dererseits gemeinsame Hinweise zur Anwendung der Belegarztver- tragsgrundsätze erarbeitet werden konnten, durch die insbesondere der Einführung des kooperativen Belegarztwesens Rechnung getra- gen werden soll (vgl. DÄ Heft 161 1981, Seite 749 f.), streben die Spitzenorganisationen auch für andere Themenbereiche eine in- tensivere Zusammenarbeit an. Da- durch sollen die anstehenden Pro- bleme rasch diskutiert werden, um so ein abgestimmtes Handeln der Spitzenorganisationen zu ermögli- chen. Letzteres gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Proble- me, die aus der Kostenentwick- lung im Gesundheitswesen entste- hen. Nur durch den Willen zur Zu- sammenarbeit wird es gelingen, die Selbstverwaltung in der ge- setzlichen Krankenversicherung funktionsfähig zu halten und da- mit weitere überflüssige gesetz- geberische Eingriffe in unser Gesundheitssicherungssystem er- folgreich abzuwehren.

Nach der nachstehend im Wort- laut wiedergegebenen „Absichts- erklärung zur Struktur der Ge- sundheitsversorgung" gehen die beiden Organisationen davon aus, daß es sich bei der ambulanten stationären Krankenversorgung in der gesetzlichen Krankenversiche- rung um zwei selbständige Berei- che handelt, denen auf der Grund- lage der bestehenden gesetzli-

chen Regelungen genügend Mög- lichkeiten gegeben sind, die zum Wohle der Patienten notwendige Zusammenarbeit zu gewährlei- sten:

„1. Die ambulante Gesundheits- versorgung durch niedergelasse- ne Ärzte und die stationäre Ge- sundheitsversorgung durch Kran- kenhäuser sind die tragenden Tei- le des Gesundheitssicherungssy- stems der Bundesrepublik Deutschland. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sind ge- meinsam verantwortlich für eine leistungsfähige und bedarfsge- rechte Gesundheitsversorgung, die modernen medizinischen Er- kenntnissen sowie auch aktuellen sozialen Anforderungen zu ent- sprechen hat.

2. Die Gesundheitsversorgung durch niedergelassene Ärzte ei- nerseits und Krankenhäuser ande- rerseits basiert auf gewachsenen Strukturen, welche beiden Berei- chen eigenständige Aufgaben zu- weisen. Die Deutsche Kranken- hausgesellschaft und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung stim- men darin überein, daß diese Strukturen eine zeit- und bedarfs- gerechte, leistungsfähige und da- bei kostenbewußte Gesundheits- versorgung der Bevölkerung er- möglichen. Beide sind der Auffas- sung, daß aufgrund dieser struktu- rellen Gegebenheiten auftauchen- de Probleme durch die Selbstver- waltung besser zu lösen sind als durch staatliche Eingriffe. Weitere staatliche Reglementierungen er- scheinen nicht notwendig.

3. Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft halten die gegebenen gesetzlichen Grundlagen für ausreichend, um auch die notwendige Verzahnung zwischen den beiden Bereichen sicherzustellen. Sie werden sich bemühen, ein weiteres Zusam- menwirken zum Wohle der Patien- ten zu intensivieren.

DKG und KBV: Engere Zusammenarbeit

976 Heft 20 vom 14. Mai 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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THEMEN DER ZEIT

Über ärztliche Verantwortung

Hans Kuhlendahl

Es gibt sicher Grund genug, über ärztliche Verantwortung heute besonders kritisch nachzudenken. Verantwortung gehört zu den ethi- schen Grundprinzipien. Das Verständnis von Verantwortung freilich unterliegt Zeiteinflüssen, und Verantwortungsbewußtsein wie Verant- wortungsbereitschaft sind mehr oder weniger manipulierbar. So erle- ben wir seit einiger Zeit eine geradezu systematische Aushöhlung von Verantwortungsbereitschaft. Das kann auch den ärztlichen und den gesamten medizinischen Bereich nicht unbeeinflußt lassen. Eine Besinnung auf Wesen und Bedeutung der ärztlichen Verantwortung, der sich die meisten Ärzte nach wie vor zutiefst verpflichtet fühlen, ist dennoch angezeigt.

Die Information:

Bericht und Meinung

4. Dies trifft beispielsweise zu für die Aufgabenverteilung bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung zwischen beiden Be- reichen,

— die für eine bedarfsgerechte Ge- sundheitsversorgung erforderli- che Aufgabenübertragung,

— die Information und Absprache hinsichtlich der Installierung und des Einsatzes medizinisch-techni- scher Großgeräte,

— die Feststellung zukünftigen Ärztebedarfs und der notwendi- gen Maßnahmen, um die ärztliche Versorgung in beiden Bereichen auch zukünftig quantitativ und qualitativ ausreichend sicherzu- stellen,

— die Entwicklung gemeinsamer Initiativen für eine weitere Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen unter Beibehaltung eines mög- lichst hohen Leistungsniveaus.

5. Die nachfolgenden Problem- kreise erscheinen für eine Abstim- mung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung von besonderer Aktualität:

— z. B. ambulantes Operieren, Er- bringen medizinisch-technischer Leistungen, vorstationäre Diagno- stik und nachstationäre Behand- lung, organisatorische und finan- zielle Differenzierung der Versor- gung nach Pflegeintensität, För- derung von Hauspflege, gegensei- tige Unterrichtung, Überlassung von Krankenunterlagen usw.,

— Teilnahme von Krankenhaus- ärzten oder Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung, Zu- lassung zu belegärztlicher und kooperativ-belegärztlicher Tätig- keit am Krankenhaus, Einrichtung von Praxiskliniken.

6. Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung stimmen darin überein, daß die Bewältigung der aktuellen Probleme, insbesondere im Hinblick auf die Kostenentwick- lung im Gesundheitswesen, ein abgestimmtes Handeln erforder-

lich macht."

Man braucht kein Soziologe vom Fach zu sein, um über ärztliche Ver- antwortung und ärztliche Ethik heu- te anders zu denken und zu spre- chen als in früherer, noch gar nicht so lange zurückliegender Zeit. Die Welt ist nüchterner geworden, und kaum jemand ist noch bereit, eine pathetisch-idealistische Hochstili- sierung einer besonders gearteten ärztlichen Verantwortung zu akzep- tieren. Dennoch: Verantwortungsbe- wußtsein ist nach wie vor die beherr- schende Grundhaltung ärztlichen Handelns. Wenn freilich der Arzt heute als „professioneller Experte"

im „Medizinbetrieb" etikettiert wird, dem global bestenfalls noch ein

„Quasi-Charisma" zugestanden wird, steht die ärztliche Verantwor- tung in einem anderen Kontext.

Glücklicherweise sieht es im prakti- schen Alltag der ärztlichen Tätigkeit nicht ganz so schlimm aus! Jedoch führt das hier behandelte Thema un- ausweichlich auch in die Medizinkri- tik unserer Tage. Wohl jeder Mensch lernt mit zunehmender Lebenserfah- rung, daß zwischen Wollen und Kön- nen, zwischen Sollen und Sein eine mehr oder weniger tiefe Kluft be- steht. Zwar ist es das Vorrecht des jungen Menschen, an die Verwirkli- chung seiner Vorstellungen vom zu- künftigen besseren Zustand dieser Welt zu glauben. Mit dem Älterwer-

den sollte aber zwangsläufig die Er- kenntnis von der Diskrepanz zwi- schen Anspruch und Wirklichkeit im

Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen sich einstellen. Frei- lich fehlt es heute oft genug an ge- nügend Selbstkritik, seitdem eine ganze Generation nur zur Kritik an den anderen erzogen worden ist.

Die Schlüsselfunktion der Verantwortung

Verantwortung ist eine ethische Di- mension, und dem Prinzip Ver- antwortung kommt selbstverständ- lich in der Patient-Arzt-Beziehung, ebenso wie in den allgemeinen so- zialen Bezügen des Arztberufes, ei- ne Schlüsselfunktion zu. Wo käme es mehr auf das rechte Maß an als gerade im Verhältnis zwischen Kran- kem und Arzt oder — umfassender ausgedrückt — in der gesamten Tä- tigkeit des Arztes. Es darf uns den- noch nicht wundern, daß auch hier Anspruch und Wirklichkeit ausein- anderklaffen. Denn auch die Ärzte sind Menschen mit der gleichen Un- vollkommenheit wie andere, und sie stehen zunehmend unter äußeren und inneren Zwängen.

Zunächst erscheint es notwendig, sich allgemein mit Begriff, Sinn und Die DKG im KBV

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 20 vom 14. Mai 1981 977

Referenzen

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