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Archiv "Resolution der KBV-Vertreterversammlung: Forderungen an Regierung und Kassen" (24.12.1990)

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Resolution der KBV-Vertreterversammlung

Forderungen an

Regierung und Kassen

Der Ausgang der Bundestagswah- len hat die Politik der Regierungskoali- tion bestätigt, die darauf gerichtet ist, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im geeinten Deutschland aneinander anzugleichen.

Das Wahlergebnis bringt gleich- zeitig das hohe Maß an Vertrauen in die Sicherung der wirtschaftlichen Sta- bilität der Koalition unter Bundeskanz- ler Kohl zum Ausdruck, die eine Vor- aussetzung für die Bewältigung dieser Aufgabe darstellt.

Auch die Kassenärzte vertrauen darauf, daß die Regierung bestrebt sein wird, die Leistungsfähigkeit und das freiheitliche System der ambulan- ten Versorgung zu erhalten bzw. in den beigetretenen Ländern aufzubauen.

Verbunden damit sind konkrete Er- wartungen, ohne deren Erfüllung nach Auffassung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung die Freiberuflichkeit des Kassen- arztes nicht gewährleistet werden kann.

Gefordert werden müssen:

Die Zulassung zur Tätigkeit als Kassenarzt muß vom Nachweis ei- ner mindestens dreijährigen abge- schlossenen Weiterbildung abhängig gemacht werden.

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Das mit dem Gesundheits- Reformgesetz (SGB V) eingeführte Kontroll- und Prüfinstrumentarium muß auf das Maß zurückgeführt wer- den, das für die Prüfung der Kranken- kassen erforderlich ist. Prüfungen, die darüber hinausgehen, gefährden die Freiberuflichkeit des Arztes.

Nicht zu verantworten ist es, daß der Arzt durch solche Maßnahmen von Honorarkürzungen und Regressen be- droht wird, während die Krankenkas- sen aus Wettbewerbsgründen bereit

sind, medizinisch fragwürdige Leistun- gen großzügig zu gewähren, und damit bei der Bevölkerung werben.

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Die kassenärztliche Leistung muß wieder einen festen Preis bekom- men. Honorardeckel und Regreßan- drohungen lassen sich mit dem Grund- satz „so viel ambulant wie möglich"

nicht vereinbaren.

al

Die Vielfalt der Regelungen zur Verordnungstätigkeit ist für den Arzt unüberschaubar geworden. Sie muß durch eine klare und einheitliche Regelung ersetzt werden, die deutlich macht, welche Arznei- und Heilmittel verordnungsfähig sind, welchen Preis die Krankenkassen dafür zahlen und welchen Selbstbehalt der Versicherte gegebenenfalls zu tragen hat.

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Die Teilung des geeinten Deutschlands in zwei sozialversiche rungsrechtlich getrennte Versorgungs- gebiete muß möglichst schnell über- wunden werden. Die Versicherten müssen einen einheitlichen Anspruch auf medizinische Versorgung, die Ärz- te ein Recht auf Berufsausübung unter gleichen Bedingungen erhalten. Die medizinische Versorgung in den fünf neuen Bundesländern muß daher kon- sequent an das System in der bisheri- gen Bundesrepublik angepaßt werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bekennt sich erneut zur Aufrechterhal- tung des Naturalleistungsanspruches der Versicherten gegen ihre Kranken- kassen auf ärztliche Versorgung. Dieses für den Bürger sehr gute Versorgungs- system darf jedoch nicht dazu führen, daß die Freiberuflichkeit des Kassenarz- tes in Bürokratie und Kontrolle erstickt wird. Die Kassenärzte erwarten daher von der neugebildeten Regierungskoali- tion die Überprüfung des Gesundheits- Reformgesetzes mit dem Ziel, die Pa- tient-/Arzt-Beziehung vor bürokrati- scher Verfremdung zu schützen. ❑ Die Krankenkassen könnten al-

lerdings in ihren Satzungen festle- gen, welche Ärzte der bei ihnen Ver- sicherte in Anspruch nehmen kann und welche nicht. Die Approbation wäre dann nicht mehr die Zulas- sungsgarantie für die Versorgung von Kassenpatienten, denn mit dem Kassenarzt würde ja auch das Kas- senarztrecht hinfällig werden. Kurz- um: „Dann wären wir auf dem flot- ten Marsch in die Vergangenheit wieder da angelangt, wo die Ärzte- schaft um 1900 gewesen ist. Bei Zu- ständen, gegen die damals jener Her- mann Hartmann aufgestanden ist, die der Verband, der heute seinen Namen trägt, unerschrocken ansteu- ert."

Die Kassenärzteschaft fiele aus dem mühsam errungenen Stand der Kollektivverträge in die Zeit von Gruppen-, vielleicht sogar Einzelver- trägen zurück. „Wir bekämen nicht nur den tatsächlich freien, sondern sogar den vogelfreien Arzt", resü- mierte Oesingmann. „Die Kostener- stattung ist ein Irrweg. Am Ende die- ses Weges steht für den Arzt das Einkaufsmodell. Den Zuschlag be- kommt der Billigste. Deswegen be- trachten manche Sozialökonomen eine solche Entwicklung mit Wohl- gefallen. Nicht weil sie sich vom Wettbewerb mehr Qualität erwar- ten, sondern geringere Kosten."

Lebhafte Diskussion um das Für und Wider Es kann nicht verwundern, daß derart deutliche Worte in der Ver- treterversammlung Resonanz weck- ten. Die Befürworter eines Kosten- erstattungssystems meldeten sich da- bei ebenso zu Wort wie die Gegner.

„Sowohl der Sicherstellungsauftrag als auch das Prüfgeschäft kann bei der Kostenerstattung durchaus bei den KVen verbleiben", widersprach Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, der Vorsitzende des Hartmannbundes, Oesingmanns Darstellung. Vielmehr zwinge schon allein die Entwicklung des Punktwertes zur Abkehr vom Sachleistungsprinzip. Und Dr. med.

Klaus Wagner (Hamburg) ergänzte:

„Die Sachleistung stammt aus dem

19. Jahrhundert. Heute gibt es das Mengenproblem und vieles andere mehr."

Dr. Klaus-Dieter Kossow, Vor- standsmitglied der KBV und Vorsit- zender der KV Niedersachsen, zog aus der Diskussion einen bemer- kenswerten Schluß: „Es ist sehr er- freulich, daß offenbar kein Oppo-

nent gegen die Kassenärztliche Ver- einigung an sich ist. Das ist doch schon mal was." In Honorarfragen, riet Kossow den Delegierten, müsse man wieder zu mehr Pragmatismus finden und sie nicht länger als Glau- bensfragen behandeln.

Oesingmann selbst hatte das in seinem Bericht zur Lage nicht an- Dt. Arztebl. 87, Heft 51/52, 24. Dezember 1990 (17) A-4089

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