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Archiv "Resolutionen der Vertreterversammlung der KBV" (20.05.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

Resolutionen der Vertreterversammlung der KBV

Ärztliche Ausbildung

Die gegenwärtige Ausbildung zum Arzt in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet nach Auffassung aller Verantwortlichen nicht, daß der approbierte Arzt über die für eine selbständig kas- senärztliche Tätigkeit erforderli- chen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Dies ist eine Folge der zu hohen Studentenzahlen, aber auch von Mängeln im Ausbil- dungs- und Prüfsystem. Eine mangelhafte Ausbildung gefährdet jedoch die Qualität der kassenärzt-

lichen Versorgung, da sich nach geltendem Recht jeder approbier- te Arzt nach einer nur drei- bezie- hungsweise sechsmonatigen Vor- bereitungszeit als Kassenarzt nie- derlassen kann.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung begrüßt daher ausdrücklich die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vorgesehene Verlängerung der Vorbereitungs- zeit auf 18 Monate. Dadurch kön- nen zumindest teilweise Ausbil- dungsdefizite vor der Aufnahme einer kassenärztlichen Tätigkeit ausgeglichen werden.

In gesicherter Erwartung einer sich ständig vermehrenden Zahl an Kassenärzten sieht die Vertre- terversammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung die Ziel- setzung des Krankenversiche- rungs-Weiterentwicklungsgeset- zes aus dem Jahre 1976 mit der Einführung einer Bedarfsplanung zur Behebung von, ärztlicher Un- terversorgung als von der Ent- wicklung überholt an. Angesichts der zunehmenden Arztdichte hat sich das Problem einer ärztlichen

Die Vertreterversammlung sieht jedoch auch in dieser Regelung nur eine Übergangslösung, da nach ihrer Auffassung eine minde- stens zweijährige praktische Be- rufserfahrung vor der Kassenzu- lassung erforderlich ist und die Kassenärzte nicht auf Dauer die Verantwortung für die Beseitigung von Ausbildungsdefiziten tragen können.

Mittel- und langfristig ist daher eine Reform des Ausbildungs- rechts dringend erforderlich, die durch Anpassung des Zugangs zum Medizinstudium an die tat- sächlich vorhandenen klinischen Ausbildungskapazitäten und die Einführung einer mindestens zweijährigen Praxisphase den er- forderlichen Praxisbezug in der Ausbildung gewährleistet.

Insoweit wird auch der von der EG- Kommission vorgelegte Entwurf von Richtlinien für die Allgemein- medizin mit der Einführung einer mindestens zweijährigen Weiter- bildung als Zulassungsvorausset- zung ausdrücklich begrüßt.

Unterversorgung eher ins Gegen- teil verkehrt. Die überproporti- onale Arztdichte in Ballungsgebie- ten im allgemeinen und im Hin- blick auf bestimmte Arztgruppen im besonderen entspricht nicht der gesetzlich geforderten Grund- ordnung einer flächendeckend gleichmäßigen und bedarfsge- rechten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Die Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung appelliert da- her an den Gesetzgeber, die Vor-

schriften über die Bedarfsplanung der modernen Entwicklung anzu- passen und — bei grundsätzlicher Erhaltung des Rechtsanspruches auf Zulassung zur kassenärztli- chen Tätigkeit auch solche Maß- nahmen vorzusehen, welche die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen in die Lage setzen, einer örtlich be- grenzten ärztlichen Überversor- gung zu begegnen, um eine gleichmäßige ärztliche Versor- gung der Versicherten zu bewir- ken. Eine Änderung des gesetzli- chen Steuerungsinstrumenta- riums darf den Vorrang der Ver- antwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht beseitigen, alle Möglichkeiten der Niederlas- sungsberatung vor dem Einsatz gesetzlicher Maßnahmen auszu-

schöpfen.

Kassenärztliche Strukturpolitik

Die Erhaltung des Systems der ambulanten kassenärztlichen Ver- sorgung auf der Grundlage von ärztlicher Freiberuflichkeit erfor- dert angesichts der bedrohlich steigenden Arztzahl große An- strengungen der Kassenärzte und ihrer Selbstverwaltungskörper- schaften, der Kassenärztlichen Vereinigungen. Von den Kassen- ärzten sind vor allem kollegiale Solidarität, Bereitschaft zur Ar- beitsteilung und damit die Schaf- fung und Sicherung neuer Exi- stenzmöglichkeiten sehr viel stär- ker als bisher gefordert. Die Kas- senärztlichen Vereinigungen müs- sen unter Verdeutlichung ihrer Ei- genschaft als genossenschaftli- cher Zusammenschluß der Kas- senärzte ihr Augenmerk verstärkt auf die Erhaltung einer möglichst hohen Qualität der ambulanten kassenärztlichen Versorgung bei Wahrung einer leistungsbezoge-

Kassenärztliche Bedarfsplanung

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 20 vom 20. Mai 1983 41

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Während der Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung am 9. Mai 1983 in der Stadthalle Kassel über- reichte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, Dr. Hans Wolf Muschallik, dem früheren Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Angestellten- Krankenkassen, Hans Katz- bach, die Ehrengabe der KBV. Über die Würdigung der großen Verdienste Katz- bachs um die guten Bezie- hungen zwischen den Er- satzkassen und den Kassen- ärzten wird das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT noch in einer der nächsten Ausgaben ein- gehend berichten.

Alle Fotos aus Kassel:

Bohnert-Neusch

Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

nen Honorierung richten. Ein wichtiges Steuerungsinstrument in der kassenärztlichen Genossen- schaft ist dabei der Honorarvertei- lungsmaßstab.

Die kassenärztliche Strukturpolitik muß darauf ausgerichtet sein,

—die Zusammenarbeit in Sozietä- ten zu ermöglichen,

— durch gemeinschaftliche Nut- zung aufwendigen Geräts die Allgemeinkosten zu senken,

—die Leistungsfähigkeit und Lei- stungsbreite der kassenärztlichen Versorgung durch medizinisch sinnvolle Entlastung anderer Ver- sorgungsbereiche und durch Übernahme neuer Aufgaben (bei- spielsweise Ausbau der Gesund- heitsberatung, primäre Präven- tion, ambulantes Operieren) stän- dig auszubauen,

—jungen Kassenärzten die Berufs- aufnahme und älteren Kassenärz- ten das Ausscheiden aus dem Be- r.pfsleben durch Vermittlung von Übernahmepartnerschaften zu er- leichtern,

—die haus- und familienärztliche Versorgung durch Förderung der Allgemeinmedizin zu stärken.

Die Grenzen des Bemühens der Kassenärztlichen Vereinigungen werden allerdings schnell erreicht sein, wenn nicht der Staat seiner Pflicht zur Verbesserung der Aus- bildung zum Arzt nachkommt.

Keinesfalls ist die Hoffnung ge- rechtfertigt, in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung kön- ne eine unbegrenzte Zahl von Ärz- ten Arbeit und Brot finden, ohne daß dadurch die Leistungs- und lnnovationsfähigkeit der frei prak- tizierenden Ärzte auf Dauer zu- nichte gemacht würde. Der Staat muß daher zunächst die Rahmen- bedingungen wieder in Ordnung bringen, damit die kassenärztliche Selbstverwaltung sachgerechte Problemlösungen finden kann. [1]

In der Reihe der Ehrengäste bei der KBV-Vertreterversammlung (v. I.): Hans Katz- bach, ehemaliger Vorsitzender des VdAK; Dr. Wolfgang Bechtoldt, Präsident der Landesärztekammer Hessen; Prof. J. F. Volrad Deneke, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer; Dr. rer. nat. Irmgard Adam-Schwaetzer, Generalsekretärin der F.D.P.; Dr. med. Kurt Becker, Bundestagsabgeordneter der CDU; Dr. Karsten Vilmar, der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Dr. Norbert Blüm

Während des Kurzreferats von Dr. Hans Wolf Muschallik (am Pult) der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (v.r.n.l.): Dres. Friedrich Kolb, Ernst-Eberhard Weinhold, Gerhard Löwenstein, Eckart Fiedler (Hauptgeschäftsführer), Josef Schmitz-Formes, Jens Doering, Gert Rusche, Helmut Adamek

42 Heft 20 vom 20. Mai 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

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