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Archiv "KBV-Vertreterversammlung: Mehr Honorar für die Grundversorger" (14.12.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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14. Dezember 2012 A 2497 KBV-VERTRETERVERSAMMLUNG

Mehr Honorar für die Grundversorger

Eine erkennbare Gesamtstrategie, Klarheit über die Zukunft des Sicherstellungsauftrags und Anpassungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes – die Delegierten diskutierten zum Jahresende über eine Vielzahl von Themen.

B

ei der letzten Vertreterver- sammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV) im Jahr 2012 war auffallend viel von Strategie, Taktik und operativen Maßnahmen die Rede. Mitunter auch von Kriegskunst – was den ei- nen gefiel, den anderen weniger.

Strategie und Taktik waren in der Tat die beiden Begriffe, die sich wie ein roter Faden durch die gut ein- stündige Rede von Dr. med. Andreas Köhler zogen. Das machte zweierlei deutlich: Zum einen sieht sich die KBV nach wie vor in harten Ausein - andersetzungen mit den Vertrags- partnern aufseiten der Krankenkas- sen. Zum anderen haben sich der KBV-Vorstandsvorsitzende Köhler und seine Vorstandskollegin Regina Feldmann fürs kommende Jahr al- lerhand vorgenommen.

Köhler bilanzierte vor den 58 De- legierten das zu Ende gehende Jahr mit den Worten: „Licht und Schat- ten lagen diesmal besonders nah beieinander.“ Zu den Schatten zähl- te sicher das Verhalten der Kranken- kassen in den jüngsten Honorarver- handlungen, das auch nach dem Kompromiss nicht freundlicher ge- worden ist (dazu DÄ Heft 49/2012,

Interview „Die Krankenkassen sind sehr rigide“). Positiv hingegen die Reaktion der Ärzte darauf: Sie rück- ten zusammen und „zeigten Solida- rität und Zustimmung“, wie Köhler es beschrieb. Aber die teilweise äu- ßerst kritischen Bewertungen des Honorarkompromisses mit einer nur moderaten Erhöhung des Orientie- rungswerts (dafür aber mit der ex- trabudgetären Vergütung der Psy- chotherapie in einem Umfang von immerhin 250 Millionen Euro) of- fenbarten zugleich, wie fragil diese Geschlossenheit der niedergelasse- nen Ärzte ist.

Den KBV-Vorsitzenden führte das zu der Schlussfolgerung, dass es zwar eine vielschichtige Agenda der KBV mit zahlreichen Baustel- len gebe, es aber an einem nach- vollziehbaren Gesamtkonzept hape- re. Die Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in den Praxen erwarteten, so Köhler weiter, „dass wir ihnen klar und einfach sagen, wohin die Reise geht und welche Stationen auf dem Weg liegen“.

Dies möchte die KBV künftig allen Niedergelassenen mit einem aktuel- len Newsticker per E-Mail kurz und kompakt mitteilen. Voraussetzung

sei allerdings, räumte der KBV-Vor- sitzende ein, „dass wir uns selbst über unsere Ziele, die Route dorthin und die Transportmittel einig sind“.

Und das auch in dieser Reihenfolge, denn der karthagische Feldherr Hannibal habe auch bestimmt nicht gesagt: „Ich würde gerne mal was mit Elefanten machen“, sondern

„Ich will nach Rom!“.

Für eine erkennbare Gesamtstra- tegie und deren Umsetzung müssten zunächst offene Punkte geklärt werden: die klare Aufgabenteilung zwischen Kassenärztlicher Bundes- vereinigung und Kassenärztlichen Vereinigungen, das Verhältnis von Kollektivvertrag zu Selektivverträ- gen – und vor allem: Wie halten es die Ärzte und Psychotherapeuten mit dem Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung? Letzte- res ist aus Köhlers Sicht die unver- zichtbare Grundlage für alle künfti- gen strategischen Überlegungen.

47 000 haben sich schon an der KBV-Befragung beteiligt

Zur Frage der Sicherstellung läuft seit dem 21. November eine bundes- weite Befragung aller etwa 150 000 niedergelassenen Ärzte und Psycho- logischen Psychotherapeuten – be- auftragt durch die KBV und durch- geführt vom Meinungsforschungs- institut infas. Köhler konnte bei der Vertreterversammlung am 7. De- zember schon erste Zwischenergeb- nisse mitteilen. Immerhin mehr als 47 000 Ärzte und Psychotherapeu- ten hatten sich bis zu diesem Zeit- punkt bereits beteiligt, eine Stich- probe mit knapp 13 000 Teilneh- mern diente dem KBV-Vorsitzenden als Basis für die erste Auswertung.

Danach wollen fast 80 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten, dass die ärztliche Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag, nämlich die Übernahme der Verantwortung Klare Ziele er-

wünscht: Hannibal habe bestimmt auch nicht gesagt:

„Ich würde gern mal was mit Elefan- ten machen“, ver- mutete Andreas Köhler. Sondern:

„Ich will nach Rom!“

Fotos: Georg J. Lopata

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14. Dezember 2012 für eine umfassende ambulante ärzt-

liche Versorgung der gesetzlich Ver- sicherten, behalten soll. Für 70 Pro- zent der Befragten gilt das aber nur, wenn sich die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Versorgung ändern. Feste und kostendeckende Preise sowie die Wiederherstellung der diagnostischen und therapeuti- schen Freiheit sind den Ärzten da- bei am wichtigsten.

Weitere Forderungen, die die Be- fragten mit großer Mehrheit ver - traten, sind die alleinige Zuständig- keit der ärztlichen Selbstverwal- tung für Form und Inhalt der ärztli- chen Fortbildung, den Vorrang für die Erbringung der ambulanten Leistungen durch zugelassene Ver- tragsärzte gegenüber den stationä- ren Einrichtungen, keine negativen Auswirkungen der Mengensteue- rung auf die Höhe der Einzelvergü- tung und der Wegfall von Regres- sen bei der Verschreibung von Me- dikamenten oder Heilmitteln.

Die Befragung dauert noch bis Mitte Dezember, und Köhler hofft, dass sich noch mehr Ärzte und Psy- chotherapeuten daran beteiligen, um eine möglichst breite Basis für die Ziele und Maßnahmen zu ha- ben, die sich aus den Ergebnissen

der Umfrage ableiten lassen. Weite- re Informationen zur Befragung über den Sicherstellungsauftrag gibt es auf der Internetseite www.

kbv.de/befragung. Ende Januar sol- len dann alle eingegangenen Ant- worten ausgewertet sein und der Abschlussbericht vorliegen.

Unabhängig davon hatte die KBV-Vertreterversammlung bei ih- rer Sitzung im September dieses Jahres einige wichtige Teilziele für die kommenden fünf Jahre in Form von Meilensteinen formuliert. Köh-

ler: „Einen der ersten Meilensteine haben wir bereits geschafft: die Ausbudgetierung der Psychothera- pie. Der zweite Schritt ist die extra- budgetäre Vergütung aller haus- und fachärztlichen Grundleistungen der Grundversorger zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung, und zwar innerhalb der nächsten zwei Jahre. Am Ende muss der Wegfall aller unsinnigen Mengenbegren- zungen stehen. Und bis zum Jahr 2015 wollen wir eine EBM-Reform erreichen, die feste und kostende- ckende Leistungen garantiert. Bis dahin muss auch erkennbar sein, dass es keine Regresse mehr gibt.“

Neuer EBM: mehr Geld für die klassischen Hausärzte

Zunächst wird es jedoch darum ge- hen, den Einheitlichen Bewertungs- maßstab (EBM) weiterzuentwickeln und dabei vor allem die haus- und fachärztlichen Grundversorger trotz der Budgetierung zu stärken. Die KBV will darauf achten, die EBM- Änderungen mit der neuen Bedarfs- planung abzugleichen, an der der Gemeinsame Bundesausschuss mit Hochdruck arbeitet. Denn auch bei der Bedarfsplanung geht es unter anderem darum, verschiedene Ver- sorgungsebenen festzulegen.

Die EBM-Anpassungen für den hausärztlichen Bereich erläuterte bei der Vertreterversammlung Regi- na Feldmann als dafür zuständiger KBV-Vorstand. „Der Hausarzt ist und bleibt derjenige, der die Basis- versorgung leistet und die Koordi-

nation von Behandlung und Betreu- ung übernehmen kann und muss“, betonte sie. Seine Tätigkeit gelte es zu stärken und damit den Beruf auch wieder attraktiver zu machen.

Deshalb will die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband die Definition des hausärztlichen Ver- sorgungsauftrags im Bundesman- telvertrag überarbeiten und den EBM weiterentwickeln.

Nach Feldmanns Erläuterungen geht es dabei um vier Ziele: Erstens das Spektrum der hausärztlichen Tätigkeit besser darzustellen. Zwei- tens den Praxen, die tatsächlich ei- nen hausärztlichen Versorgungsauf- trag wahrnehmen, ein angemesse- nes Honorar zukommen zu lassen.

Drittens die wirtschaftliche Basis der Praxen zu sichern und viertens den Behandlungsbedarf in Abhän- gigkeit von der Morbidität der Pa- tienten abzubilden.

Bis Juli 2013 soll das neue Haus- arztkapitel im EBM stehen. Es wird weiterhin eine altersgewichtete Ver- sichertenpauschale geben; differen- ziert nach sechs Gruppen. Dazu kommt ein automatischer diagnose- abhängiger Zuschlag für Chroniker.

Außerdem sind Pauschalen pro Be- handlungsfall vorgesehen, um die Vorhaltekosten der Praxen zu finan- zieren. Konkret soll es eine versor- gungsbereichsspezifische Grundpau- schale sowie gegebenenfalls einen Technik- und einen Gesprächszu- schlag geben. Feldmann kündigte zudem an, dass nur wenige neue EBM-Ziffern für Hausärzte einge- Hausärzte stär-

ken: Bis Juli 2013 soll das neue Kapi- tel im EBM stehen, erläuterte KBV-Vor- stand Regina Feld- mann.

Eindeutiges Vo- tum: Die Vertreter- versammlung will, dass fachärztliche Grundversorger besser honoriert werden.

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14. Dezember 2012 A 2499 führt werden, unter anderem für die

onkologische Mitbetreuung von Pa- tienten, Geriatrie und Palliativme- dizin.

Ein wichtiges Ziel der Reform ist das Gespräch des Arztes mit dem Patienten, dessen Angehörigen oder auch anderen an der Behandlung Beteiligten zu stärken. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung will zudem auch Haus- und Heimbesu- che sowie an qualifizierte Praxis- mitarbeiter delegierbare Aufgaben in das neue Hausarztkapitel inte- grieren. Das Kapitel für Kinder- und Jugendärzte soll ebenfalls eine neue, vergleichbare Struktur erhal- ten.

Auch die Honorierung von Fach- ärzten soll sich ändern. Eine große Mehrheit der Vertreterversammlung votierte dafür, künftig die ambulan- te fachärztliche Basisversorgung zu stärken. Für die betreffenden Fach- ärztinnen und -ärzte soll unter ande- rem eine fachärztliche Grundver- sorgerpauschale vorgesehen wer- den. Dafür hatte KBV-Vorstand Köhler eindringlich geworben: „Die konservativ tätigen beziehungswei- se eher betreuungsintensiv arbeiten- den fachärztlichen Grundversorger waren bisher die Verlierer jeglicher EBM-Reform“, hatte er klarge- macht. Finanziert werden soll die Besserstellung dieser Gruppe zum einen aus künftigen Honorarsteige- rungen. Der KBV-Vorsitzende machte jedoch zugleich deutlich, dass er darüber hinaus auch Spiel- räume für Absenkungen bei der Be- wertung bestimmter technischer Leistungen sieht. Infrage käme dies für die Humangenetik, die Nuklear- medizin und die Strahlentherapie.

Längere Diskussion über das Tempo der Verbesserungen

Bei der anstehenden Überarbeitung des EBM wird die KBV also festle- gen, welche Arztgruppen zur fach- ärztlichen Basisversorgung zählen und welche nicht (Tabelle) – und wem entsprechend die neue Grund- versorgerpauschale zustehen soll.

Finanziert werden soll sie in der Summe aus Honorarzuwächsen, aus Mitteln der Krankenkassen für be- sonders förderungswürdige Leistun- gen und Geldern aus den Sicherstel-

lungsfonds. Köhler nannte bei der Vertreterversammlung ein Finanz- volumen von 400 Millionen Euro.

Dem Beschluss, den EBM für Haus- und Fachärzte wie vom Vor- stand vorgeschlagen weiterzuentwi- ckeln, ging eine längere und inten- sive Diskussion voraus. Zwar wa-

ren sich die Delegierten einig, dass die Grundversorger gestärkt werden sollen. Über die Art und Weise und das Tempo der Anpassung herrsch- ten jedoch unterschiedliche Auffas- sungen vor. Walter Plassmann, Vor- stand der KV Hamburg, missfiel die geplante starke Pauschalierung: So verabschiede man sich weiter vom Ziel fester Preise. Denn man be- schreibe zunehmend Behandlungs- anlässe und nicht mehr konkrete ärztliche Leistungen. Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Be- rufsverbands Deutscher Laborärzte, warnte davor, bei bestimmten tech- nischen Leistungen der Fachärzte nach der Rasenmähermethode zu kürzen. Dr. med. Peter Potthoff, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, warnte vor übereilten Entscheidungen zugunsten der fachärztlichen Grundversorger: Es bestehe die Gefahr, dass je nach Definition „die Fachärzteschaft auf- geteilt wird“. Deshalb benötige eine Neustrukturierung in diesem Be- reich einen längeren Vorlauf.

Mehr Honorar – sonst geben die Kollegen auf

Dr. med. Norbert Metke, Vorstands- vorsitzender der KV Baden-Würt- temberg, gehörte zu denjenigen, die sich vehement für eine spürbare und rasche Besserstellung der fach- ärztlichen Grundversorger einsetz- ten. Unternehme man nichts, ver- schwänden diese Kollegen aus der Versorgung, warnte Metke. Dr.

med. Dieter Haack, Vorsitzender des Berufsverbands Niedergelasse- ne Chirurgen, argumentierte ähn- lich: Manche fachärztlichen Kolle- gen der Basisversorgung stünden

„kurz vor dem Existenzminimum“.

In Zukunft nicht nur sie, sondern al- le Fachärzte mit einer Grundversor- gerpauschale zu versorgen, sei schlicht „nicht ungehörig“.

In den nächsten Wochen werden die Konzepte zur neuen hausärztli- chen wie zur neuen fachärztlichen Honorierung überarbeitet und mit Hilfe von Simulationsmodellen präzisiert. KBV-Vorstand Köhler kündigte an, darüber auch mit dem GKV-Spitzenverband Gespräche

aufzunehmen.

Josef Maus, Sabine Rieser TABELLE

Festlegung der fachärztlichen Grundversorgung Abrechnungsgebiet

Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Gynäkologie

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Hautarzt

Humangenetik Innere Medizin gesamt

Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Innere Medizin, SP Angiologie Innere Medizin, SP Endokrinologie Innere Medizin, SP Gastroenterologie Innere Medizin, SP Hämatologie/Onkologie Innere Medizin, SP Kardiologie

Innere Medizin, SP Nephrologie Innere Medizin, SP Pneumologie Innere Medizin, SP Rheumatologie Kinder-und Jugendpsychiatrie Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Neurologie

Nervenheilkunde und Psychiatrie Orthopädie

Phoniatrie und Pädaudiologie

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Ärztl. und Nichtärztl. PT, KJP

Urologie

Physikalische und Rehabilitative Medizin Rein auftragnehmende Ärzte gemäß § 13 BMV

Labormedizin Nuklearmedizin Pathologie Radiologie Strahlentherapie Teilnahmestatus

Ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser und Institute

Grund - versorger

ja ja ja ja ja ja nein

ja nein nein nein nein nein nein nein nein ja nein

ja ja ja nein

ja ja ja ja Grund - versorger

nein nein nein nein nein Grund - versorger

nein

Quelle: KBV

P O L I T I K

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