• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Die Honorarempfehlung KBV/RVO-Kassen" (15.01.1981)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Die Honorarempfehlung KBV/RVO-Kassen" (15.01.1981)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Information:

Bericht und Meinung Kostentransparenz?

ständig eingeschaltet werden. Um nicht in die Kompetenzen der Krankenkassen-Verwaltungen ein- zugreifen, sollen die „geeigneten Fälle" jeweils von den Kassen be- stimmt werden. Nicht sinnvoll sei es, so das BMA weiter, sämtliche Versicherten „unter die Lupe" zu nehmen, sondern krankheitsbezo- gen vorzugehen (betriebs- und umweltbezogene Fälle, Krank- heitsbehandlung im Zusammen- hang mit Krebs oder auch nach Maßgabe des Verordnungsum- fanges).

Während sich insbesondere die Orts- und Betriebskrankenkassen an der Durchführung des Projek- tes interessiert zeigten, lehnte der Verband der Angestellten-Kran- kenkassen (VdAK) die Aktion als ungeeignet und möglicherweise kostentreibend ab.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung begrüßt zwar Absichten, die Kostentransparenz und das Kostenbewußtsein zu erhöhen, be- fürwortet den Modellversuch aber nur dann, wenn dem gesetzlichen Erfordernis Rechnung getragen werde, die Kassenärztlichen Ver- einigungen und die KBV bei allen Aktionen und bei der Projektver- gabe beratend einzuschalten. Wie die Ersatzkassenverbände pro- gnostiziert die KBV keinerlei Ko- stenspareffekte, falls lediglich „In- formations-Aktionen" beabsich- tigt werden. Zudem müßte der Mo- dellversuch gewährleisten, daß die Versicherten nicht nur über die Kosten für die ärztliche und zahn- ärztliche Behandlung, sondern auch über die Krankenhausko- sten, über die Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel unterrichtet werden. Zudem dürfe dies alles nicht hinter dem Rücken des Arz- tes geschehen. Auch die daten- schutzrechtlich relevanten Fragen des Modellversuchs seien inso- weit vorab klärungsbedürftig, als personenbezogene Daten weiter- gegeben würden und der Modell- versuch durch externe Institutio- nen „wissenschaftlich begleitet' werden soll.

Dr. rer. pol. Harald Clade

1.

Präambel

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte sind bestrebt, eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung zu sichern und gleich- zeitig die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen im angemes- senen gesamtwirtschaftlichen Rahmen zu halten. Die Bundesver- bände der Krankenkassen ein- schließlich der Bundesknapp- schaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung werden an ih- rem Konzept zur Stärkung der am- bulanten kassenärztlichen Versor- gung auch zum Zwecke der Ein- sparung von Kosten in anderen Bereichen der gesetzlichen Kran- kenkassen weiterarbeiten.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte empfehlen den Part- nern der Gesamtverträge, den

Punktwert Stand 31. Dezember 1980 für die Zeit vom 1. Januar 1981 bis zum 30. Juni 1981 um 4 v. H. und das Fallpauschale La- bor (Abschnitt M des BMÄ '78) ab 1. Januar 1981 gegenüber den Vorjahresquartalen ebenfalls um 4 v. H. zu erhöhen.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte gehen bei dieser Empfehlung davon aus, daß die Berechnung der Gesamtvergütun- gen für kassenärztliche Versor- gung im übrigen nach der in ihrer Einigung vom 5./6. März 1979 über ein gleichförmiges Verhalten in der Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen niedergelegten Vorgehensweise mit der Ausnah- me erfolgt, daß der in Nummer 5 Abs. 1 dieser Einigung genannte Steigerungsprozentsatz um 0,3 v.

H. auf dann 2,3 v. H. ab 1. Januar 1981 angehoben wird. Die Ermitt- lung des Grenzbetrages erfolgt entsprechend den beigefügten Berechnungsgrundlagen.

NACHRICHTEN

Die Honorarempfehlung KBV/RVO-Kassen

Nach der Zustimmung durch die Vorstände der Bundesverbände der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen am 22. Dezember 1980 ist die Honorarempfehlung mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung zustande gekommen.

Die Notwendigkeit einer Stärkung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung hatte auf der letzten Vertreterversammlung der KBV deren Erster Vorsitzender, Dr. Hans Wolf Muschallik, betont, als er die schwie- rigen Verhandlungen über diese Empfehlung erläuterte (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 1/1981).

In diesem Zusammenhang ist an die einstimmig gebilligte Resolution zu erinnern, mit der die KBV-Vertreterversammlung die Kassenärzte auf- ruft, durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten der ambulanten Diagno- stik und Therapie die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenver- sicherung sichern zu helfen. Unter diesem Aspekt ist auch der Appell zu sehen (DÄ 1/1981), wegen der 1980 drohenden Überschreitung der Arzneimittel-Höchstbeträge die 'Richtlinien über eine wirtschaftliche Verordnungsweise besonders zu beachten. Sinngemäß gilt dieser Appell auch für die Bereiche Heil- und Hilfsmittel und Krankenhaus, in denen der Kassenarzt im Rahmen seiner Möglichkeiten die allseitigen Kostendämpfungsbemühungen unterstützen kann.

Nachstehend der Wortlaut der gemeinsamen Honorarempfehlung:

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3 vom 15. Januar 1981 61

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

111.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte sehen diese Empfeh- lung nach Nummer II im Zusam- menhang mit einer notwendigen Kostendämpfung in anderen Aus- gabenbereichen der Krankenkas- sen.

Sie rufen daher die Kassenärzte auf, eine erfolgreiche Kosten- dämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine weitere Förderung der ambulan- ten kassenärztlichen Versorgung zu gewährleisten.

ln diesem Sinne sollen alle Mög- lichkeiten der ambulanten Diagno- stik und Therapie ausgeschöpft werden, um insbesondere weniger Krankenhausaufenthalte erforder- lich zu machen.

Hierzu weisen die Partner des Bundesmantelvertrages-Ärzte auf den Beschluß des Bewertungsaus- schusses vom 25. November 1980 hin, wonach bei ambulant durch- geführten Operationen dem Kas- senarzt ab 1. Januar 1981 ein Zu- schlag gezahlt wird.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte verweisen erneut auf ihre Einigung vom 5./6. März 1979, wonach eine Kürzung der Gesamt- vergütung auf Grund der Fallwert- begrenzung ganz oder teilweise nicht stattfindet, wenn die Partner des Gesamtvertrages übereinstim- mend feststellen, daß die Über- schreitung auf eine Leistungsver- lagerung aus dem stationären in den ambulanten Bereich zurück- zuführen ist.

Die Partner des Bundesmantel- vertrages-Ärzte erklären des wei- teren ihre Absicht zu einer ver- stärkten Zusammenarbeit zwecks Schaffung einer besseren Trans- parenz.

ln diesem Sinne werden sie unver- züglich eine Kommission bilden, die Empfehlungen zur Information des Kassenarztes über sein Ver- ordnungsverhalten erarbeitet.

Insbesondere soll versucht wer- den, dem einzelnen Arzt alsbald vierteljährlich statistische Daten zur Verfügung zu stellen, und zwar zu den Bereichen

-Arzneimittel

-Heil- und Hilfsmittel sowie - Krankenhauseinweisungen.

Die Vertragspartner vertrauen dar-

· auf, daß ihre Bemühungen zu ei- ner Verringerung im Zuwachs der Ausgaben im Arzneimittel-, Heil- und Hilfsmittel- sowie Kranken- hausseklar führen.

Sie gehen davon aus, daß dies da- zu beiträgt, die Gesamtausgaben der Krankenkassen an die verän- derten wirtschaftlichen Bedingun- gen anzupassen.

IV.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte gehen bei ihrer Emp- fehlung nach Nummer II davon aus, daß die Verhandlungen über eine anschließende Vergütungsre- gelung erst dann aufgenommen werden, wenn die Abrechnungser- gebnisse der jetzt für das erste Halbjahr 1981 gegebenen Empfeh- lungen vorliegen.

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte erklären weiter, daß bei einer anschließenden Honorar- regelung eine dann vorliegende Empfehlung der Konzertierten Ak- tion im Gesundheitswesen zur an- gemessenen Weiterentwicklung der kassenärztlichen Gesamtver- gütungen ebenso zu berücksichti- gen sein wird wie die Auswirkun- gen einer intensivierten, medizi- nisch hochwertigen ambulanten kassenärztlichen Versorgung auf die Kosten in anderen Ausgaben- bereichen.

Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und inwieweit ein Weiterlauten der Honorarregelung über den Zeit- raum des 30. Juni 1981 hinaus ge-

boten erscheint. •

62 Heft 3 vom 15. Januar 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Preisvergleichsliste wurde aktualisiert

Der Bundesausschuß der Ärz- te und Krankenkassen hat eine aktualisierte Preisvergleichsliste (Stand 1. Oktober 1980) veröffent- licht. Sie ersetzt die bisher gültige Preisvergleichsliste (Stand 1. April 1980).

Die neugetaßte Preisverg Ieichs! i- ste übernimmt nicht nur die von der pharmazeutischen Industrie angegebenen aktuellen Preise, sondern sie stellt auch einige grundsätzliche Dinge über die Zielsetzung und den Gebrauch dieser Liste klar.

Einige pharmazeutische Firmen, die Einwände gegen die Angabe der Tagesdosis der Präparate er- hoben haben, wiesen wiederholt darauf hin, daß der Kassenarzt die in der Preisvergleichsliste angege- bene Tagesdosis möglicherweise auch als einen Verordnungsvor- schlag interpretieren könnte.

Daß die angegebene Tagesdosis kein Dosierungsvorschlag ist, hat der Bundesausschuß nunmehr un- mißverständlich klargestellt.

Die angegebene Tagesdosis ist ei- ne rechnerische (mittlere) Größe, die etwaige Abweichungen in der individuellen Dosierung, die sich aus einer unterschiedlichen Quali- tät oder Biovertügbarkeit einzel- ner, jedoch derselben Arzneimit- telgruppe zugehörender Arznei- mittel ergeben können, nicht be- rücksichtigt. Sich von Fall zu Fall ergebende Unterschiede müssen vom Arzt individuell beurteilt werden.

~ Die Preisvergleichsliste hat nicht die Aufgabe, dem Arzt die Entscheidung über die Auswahl und Dosierung von Arzneimitteln abzunehmen. Jedoch nur aut- grund einer errechneten, einheitli- chen mittleren Tagesdosis für alle einer Vergleichsgruppe angehö- renden Präparate wird ein Preis- vergleich überhaupt möglich. C>

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach § 203 StGB (Schweigepflicht- paragraf) ist es Ärzten, die Kinder behandeln, grundsätzlich nicht ge- stattet, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten (und

In einer fast zehnstündigen Ver- handlung wurde Übereinstim- mung darüber erzielt, daß bei ei- nem Blick auf die Gesamtlage der Krankenversicherung und ihrer Aufwendungen nur

Dass die medizinische Versor- gung günstiger werde, wenn Kran- kenschwestern oder Medizinische Fachangestellte ärztliche Aufgaben übernähmen, glaubt der Gesund- heitsökonom nicht.

Wir bestreiten auch nicht, daß sich ein großer Teil der Versicherten nur mit Mühe oder vielleicht auch gar nicht an Einzelheiten bei der ärztlichen Behandlung erinnert, aber wird

Die Partner des Bundesmantelver- trages-Ärzte gehen bei ih rer Emp- fehlung nach Nummer II davon aus, daß die Verhandlungen über eine anschließende Vergütungsre- gelung

EB Rosen-Preis für Kanzerologie 1980 - Dieser Preis ist von der Stiftung für die medizinische Forschung, Paris, verliehen worden, und zwar an Do- minique Stehelin, Leiter der

habe mir für die Fälle, wo Pa- tienten vor Ablauf der Dreijah- resfrist eine neue unveränderte Brille haben wollen, einen roten Stempel ,Nur nach vorheriger Genehmigung durch

Aufgrund der po- sitiven Erfahrungen mit ei- ner bereits seit mehr als zwei Jahren im Ersatzkas- senbereich geltenden Re- gelung hat ein „gemeinsa- mer Ausschuß" aus Vertre-